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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

Geschädigter rettet Sachverständigengutachten – Versicherer muss zahlen!

Als ein Pkw mit einem landwirtschaftlichen Gespann kollidierte, kippte dieses um und erlitt einen Totalschaden. Die Schuldfrage war schnell und eindeutig zu Lasten des Pkw-Fahrers geklärt und der Geschädigte hatte einen Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Der Versicherer des Unfallgegners wollte dieses jedoch nicht bezahlen. Denn da das Gutachten keine Restwertangebote enthielt, sollte […]
Voigt hat geregelt.

Versicherer dürfen Entschädigungen nicht verzögern!

Geschädigte haben unmittelbar nach dem Unfall Anspruch auf Schadenersatz. Sie müssen keinesfalls bis zu mehreren Monate warten, auch wenn Versicherer dies immer wieder gerne anders darstellen.
Voigt hat geregelt.
14.01.2025

Emojis können in Verträgen gefährlich werden!

Hier ein Smiley, dort ein Daumen hoch und an anderer Stelle ein Missfallen durch Stirnrunzeln oder einen bösen Blick. In der privaten Kommunikation, ist die Nutzung von Social Media und Messenger-Diensten mittlerweile Standard. Im geschäftlichen Bereich ist dies noch nicht der Fall. Der Einsatz von Emoticons im geschäftlichen Bereich ist jedoch problematisch, wie ein Autohändler leidvoll erfahren musste.
Voigt hat geregelt.
09.01.2025

Zu schnell gefahren und trotzdem keine Schuld am Unfall?

Kommt es nach einem Verkehrsunfall zum Streit darüber, ob und inwieweit Verstöße eines Beteiligten für den Unfall ursächlich waren, lohnt sich ein genauer Blick. So auch bei einem Unfall, der sich ereignete, als ein Pkw-Fahrer verkehrswidrig einen Lkw überholte und dabei mit einem anderen - in Gegenrichtung fahrenden - Pkw kollidierte.
Voigt hat geregelt.

Werkstätten aufgepasst! Der Auftrag entscheidet über die Bezahlung!

Die Ausführung nicht beauftragter Arbeiten ersetzt weder die vertragliche Vereinbarung noch führt sie automatisch zu einem Anspruch auf Vergütung, d.h. Bezahlung der durchgeführten Arbeiten!
Voigt hat geregelt.

Weihnachtsgeschenk für Motorsportfreunde?

Vor der Teilnahme an einer Motorsportveranstaltung oder auch nur der privaten Fahrt auf einer Rennstrecke stellt sich berechtigterweise die Frage, ob hierfür ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Voigt hat geregelt.
17.12.2024

Achtung Fußgänger! Verlust des Schadenersatzanspruchs droht!

Weihnachtsmärkte, Wintermärkte und andere Festivitäten haben gemeinsam, dass sie nicht nur auf abgegrenzten Arealen stattfinden. Insbesondere wenn sie direkt an Straßen angrenzen, ist es - insbesondere in den Abendstunden - fast schon normal, dass Fußgänger unachtsam die Straße überqueren. Meistens geht das glimpflich aus. Kommt es jedoch zu einem Unfall mit einem Auto, stellt sich auch immer wieder die Frage nach der Haftung des Fahrzeugführers und einem etwaigen Mitverschulden des Fußgängers.
Voigt hat geregelt.

Glühwein und Führerschein vertragen sich nicht!

Wer fährt trinkt nicht und wer trinkt fährt nicht. Auch Fahrer von E-Scootern sollten dies berücksichtigen, wenn sie sich mit Glühwein aufwärmen wollen oder sich bereits aufgewärmt haben.
Voigt hat geregelt.
10.12.2024

Radfahrer fährt auf falscher Seite! Autofahrer haftet trotzdem!

Als ein Autofahrer nach rechts in eine Straße abbiegen wollte, stieß er mit einem Radfahrer zusammen. Dieser war in Fahrtrichtung neben der Fahrbahn, aber verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren. Bei dem Zusammenstoß wurde der Radfahrer nicht nur von seinem Fahrrad gestoßen, sondern auch von dem Auto überrollt und schwer verletzt.
Voigt hat geregelt.
03.12.2024

Reservekanister fängt Feuer – Haftung aus Betriebsgefahr?

Ein Reservekanister aus Kunststoff hatte sich beim Öffnen infolge elektrostatischer Aufladung selbst entzündet und u.a. zu Rußschäden an einer Hausfassade geführt. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits zwischen dem Gebäudeversicherer und dem Kfz-Versicherer stand die Frage, ob der Brand "beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG entstanden war.
Voigt hat geregelt.
28.11.2024

Was gilt beim Ausparken auf Parkplätzen?

Nicht nur in der Vorweihnachtszeit, auch sonst kann es auf den Parkplätzen und in den Parkhäusern von Einkaufszentren und Innenstädten hektisch zugehen. Glücklicherweise geht meist alles unfallfrei über die Bühne. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen, z.B. weil es ein Parkhausbesucher bei der Parkplatzsuche oder beim Ausparken eilig hat.
Voigt hat geregelt.

Neues zur Berechnung von Nutzungsvorteilen bei Wohnmobilen

Der Bundesgerichtshof hatte sich kürzlich mit der Berechnung von Gebrauchsvorteilen bei Wohnmobilen zu befassen. Konkret ging es um den Ausfall eines Wohnmobils infolge einer deliktischen Beschädigung, wie sie z.B. bei einem Unfall vorkommen kann.
Voigt hat geregelt.
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Dr. Wolf-Henning Hammer

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