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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

15.05.2024

Privilegiert oder nicht? Was gilt beim Sonntagsfahrverbot?

LKWs müssen fahren und Güter transportieren, wenn sie Geld verdienen sollen. Genau dies dürfen sie aber an Sonn- und Feiertagen nicht, außer es handelt sich um eine privilegierte Beförderung!
Voigt hat geregelt.
07.05.2024

Wer auffährt hat Schuld! Stimmt das?

Die Regeln des Anscheinsbeweises und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte sind eindeutig. Doch der Anscheinsbeweis greift nicht immer! Denn ein Auffahrunfall reicht als Grundlage eines Anscheinsbeweises insbesondere dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallgeschehens bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren durchgeführter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs - als Besonderheit gegen die in solchen Fallkonstellationen gegebene Typizität sprechen.
Voigt hat geregelt.
25.04.2024

Mietwagen und Tankinhalt bei Rückgabe – was gilt?

Bei der Rückgabe von Mietwagen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Der zurückgebende Mieter behauptet, er habe den Tank vor der Rückgabe ordnungsgemäß befüllt, aber laut Vermieter war dies gerade nicht der Fall.
Voigt hat geregelt.
17.04.2024

Haftung beim Abbiegeunfall eines Lang-LKW!

Hat der Fahrer eines LKW keine ausreichende Sicht, muss er sich im Zweifel einweisen lassen!
Voigt hat geregelt.
12.04.2024

Vor der Box geboxt? Zur Haftung bei einer Kollision vor der Waschbox!

Sauber aber verbeult. So oder ähnlich lässt sich die Situation vor einer Selbstwaschanlage beschreiben, nachdem die Fahrerinnen der beteiligten Fahrzeuge ihre Autos nach der Reinigung gleichzeitig rückwärts aus der jeweilgen Waschbox herausgefahren hatten und dabei kollidiert waren.
Voigt hat geregelt.
10.04.2024

Der Schadenersatz umfasst auch bei werkstatteigenen Fahrzeugen den Gewinnanteil!

Wird bei einem Verkehrsunfall ein Kfz beschädigt, hat der Geschädigte gegenüber dem Schädiger entweder Anspruch darauf, dass dieser den Zustand herstellt, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs.1 BGB) oder darauf, dass dieser den hierzu erforderlichen Geldbetrag erstattet.
Voigt hat geregelt.

Zur weit entfernt und zu teuer!

Bei Rechnungskürzungen und Beanstandungen sind Versicherer schnell bei der Sache. Das Problem ist nur, die Prüfungen erfolgen in der Regel nicht individuell, sondern maschinell und computergestützt, nach vorgegebenen Schemata. Da computergestützte Vorgänge aber nur so gut sein können, wie das vorhandene Datenmaterial, sind Prüfberichte eben oftmals falsch.
Voigt hat geregelt.
29.03.2024

Kolonnenspringen ist gefährlich!

Vor Baustellen und in Staus sind Kolonnenspringer, d.h. Autofahrer, die abwechselnd von einer vermeintlich langsamen auf die offenbar schnellere Fahrspur wechseln, um so zügiger voran zu kommen, keine Seltenheit. Bei einem LKW-Stau auf der rechten und fließendem Verkehr auf der linken Spur kann das auch durchaus sinnvoll sein. Denn in der Regel bringt Kolonnenspringen keinen Zeitgewinn, sondern erhöht lediglich den Stressfaktor und die Unfallgefahr.
Voigt hat geregelt.
27.03.2024

Alles Restwert, alles klar?

Restwertwertbörsen und Schadenabwickler werben gerne damit, sie würden sich um alles kümmern und Geschädigte hätten keinerlei Aufwand mit der Abwicklung. Aber stimmt das auch? Das AG-Schweinfurt konnte dies nicht erkennen!
Voigt hat geregelt.
26.03.2024

Der regionale Markt entscheidet!

Geschädigte haben sich an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu orientieren und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 S. 1 BGB gezogenen Grenzen zu bewegen. Für die Restwertermittlung ist der regionale Markt entscheidend und wenn ein Geschädigter sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Preis veräußert, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat, sollte es eigentlich keine Probleme geben.  (BGH, Urt. v. 01.06.2010, Az. VI ZR 316/09).
Voigt hat geregelt.
25.03.2024

Tank gereinigt – Tankstelle adieu!

Die (Wieder)inbetriebnahme einer Tankstelle ist erlaubnispflichtig und der zuständigen Behörde gegenüber anzuzeigen. Auf der Seite https://verwaltung.bund.de heißt es dazu unter der entsprechenden Rubrik "Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie ... eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden." Damit das problemlos verläuft, sind die Einrichtungen zuvor von einem Sachverständigen zu prüfen und etwa festgestellte Mängel zu beseitigen. Dies sollte sorgfältig geschehen. Denn auch Reinigungsarbeiten tragen explosive Potentiale in sich und können - selbst einem Fachbetrieb - regelrecht um die Ohren fliegen!
Voigt hat geregelt.
22.03.2024

Kfz-Haftpflichtversicherung – nicht für Arbeitsmaschinen und Stapler! 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.
Voigt hat geregelt.
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