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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

21.03.2024

Gutes Rad ist teuer

Früher gab es Fahrräder auch nicht umsonst. Aber mehr als ein Auto hat keines gekostet. Heute ist das anders und Elektro- oder Fahrräder mit Carbonrahmen können so viel kosten wie ein Kleinwagen. Das - laut Guinness-Buch der Rekorde - teuerste Fahrrad der Welt, das sogenannte Butterfly Bike, erzielte 2009 auf einer Auktion immerhin 500.000 US-Dollar. Das Fahrrad ist zwar ebensowenig repräsentativ wie das "Aurumania Gold Bike Crystal Edition" für 80.000 €. Aber dass Fahrräder oder E-Bikes mehr als 10.000 Euro kosten, ist inzwischen keine Seltenheit mehr. Die Frage, ob die Grundsätze der Schadenabwicklung bei Kraftfahrzeugen auf Fahrräder übertragbar sind, ist daher durchaus berechtigt.
Voigt hat geregelt.

Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich / gemischt genutzten Fahrzeugen?

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen lehnen viele Gerichte einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ab.
Voigt hat geregelt.
15.03.2024

Wann gibt es Nutzungsausfallentschädigung? – Teil I

Kann ein Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden, steht Geschädigten ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu. Allerdings ist der Nutzungsausfall ein typischer, aber nicht notwendiger Folgeschaden. Er ist daher weder überhaupt noch seiner Höhe nach von Anfang an fixiert.
Voigt hat geregelt.
13.03.2024

Augen auf auf Autobahnparkplätzen!

Wer mit seinem Fahrzeug auf Autobahnparkplätzen unterwegs ist, sollte dabei besonders aufmerksam sein. Schließlich können Personen unvermittelt auf die Fahrbahn treten oder andere Fahrzeuge können plötzlich anfahren. Bei einer Kollision stellt sich dann die übliche Frage: Wer haftet wie?
Voigt hat geregelt.
11.03.2024

Prüfbericht oder Prüfkalkulation? Das ist egal!

Prüfberichte können qualifiziert erstellten Sachverständigengutachten nicht das Wasser reichen. Das ist bekannt. Wie verhält es sich aber mit sogenannten "Prüfkalkulationen"?
Voigt hat geregelt.

Wirksame Einbeziehung von AGBs durch Mitteilung des QR-Codes? 

Wer vorformulierte Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, muss die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Bestandteil des Vertrages werden die AGB dann, wenn die andere Vertragspartei mit der Geltung einverstanden ist. So steht es zumindest in § 305 Abs. 2 BGB. Die Möglichkeit zur Kenntnisnahme kann durch einen ausdrücklichen Hinweis oder einen deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses verschafft werden. Wie verhält es sich aber bei QR-Codes?
Voigt hat geregelt.
26.02.2024

Alles oder nichts? Ehrlichkeit zahlt sich aus! (Teil 1)

Geschädigte haben nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Schadens. Um den zustehenden Schadenersatz zu erhalten, müssen Geschädigte den Schaden aber auch plausibel nachweisen. Schließlich gilt das Bereicherungsverbot und Geschädigte sollen an dem Schaden nichts verdienen.
Voigt hat geregelt.
22.02.2024

Weiteres Urteil! Versicherer müssen Anwaltskosten erstatten!

Spätestens seit dem Urteil des OLG Frankfurt vom 01.12.2014 ( Az. 22 U 171/13) ist klar: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“  Weitere Gerichte haben sich dem angeschlossen.
Voigt hat geregelt.
20.02.2024

Verlassen Sie die Waschstraße zügig!

Wer sein Fahrzeug in einer Waschstraße mit einer mechanischen Transporteinrichtung reinigen lässt kennt das Szenario: Am Ende des Förderbandesbefindet sich regelmäßig ein Hinweis, der zum zügigen Verlassen der Waschanlage auffordert, sobald das entsprechende Signal aufleuchtet. Dieser Aufforderung sollte tunlichst nachgekommen werden.
Voigt hat geregelt.
16.02.2024

Müssen Geschädigte sechs Monate warten?

Das Landgericht Rottweil bestätigt: „Nein“!
Voigt hat geregelt.
14.02.2024

Achtung beim Überholen!

Das OLG Schleswig hatte kürzlich über die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall in Zusammenhang mit einem Überholvorgang zu entscheiden. Dabei kam es zu einer klaren Aussage: Bei unklarer Verkehrslage ist es besser, im Zweifel nicht zu überholen!
Voigt hat geregelt.
12.02.2024

Alkohol & Auto vertragen sich nicht! 

Auch oder gerade im Karneval sind Begegnungen mit alkoholisierten Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen. Nach einem Unfall stellt sich naturgemäß die Frage, ob und in wieweit die Alkoholisierung mitursächlich gewesen sein könnte.
Voigt hat geregelt.
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