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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

16.11.2022

Nicht zu Erholungszwecken: Whirlpool auf der Autobahn!

Ladungssicherung ist essentiell. So oder ähnlich könnte die Essenz einer Pressemeldung der Polizeipräsidiums Aalen vom 16.11.2022, zu einem  glücklicherweise nicht alltäglichen Vorfall auf der BAB A7 lauten.
Voigt hat geregelt.
10.11.2022

Die Regionalklassen ändern sich!

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) wertet jedes Jahr das Schadengeschehen in den Zulassungsbezirken aus. Die Auswertung bezieht sich dabei sowohl auf die Haftpflicht- als auch auf die Kaskoversicherung und dient der Festsetzung der Regionalklasse. In der Haftpflichtversicherung existieren 12, in der Teilkaskoversicherung 16 und in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen.
Voigt hat geregelt.
07.07.2022

Seit dem 06.07.2022 ist es ernst!

Die EU Verordnung 2019/2144 vom 27. November 2019 schreibt für neu genehmigte Fahrzeugtypen ab dem 06.07.2022 einige der genannten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten sowie bestimmte Konstruktionsmerkmale vor, um die allgemeine Sicherheit und den Schutz von Fahrzeuginsassen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu verbessern.
Voigt hat geregelt.
25.06.2022

Mit dem Wohnmobil sicher unterwegs

Ferienzeit ist Reisezeit und sowohl die Zahl der Wohnmobile und Wohnwagen als auch die Bedeutung des Campingplatz- und Reisemobil-Tourismus als Wirtschaftsfaktor nehmen ständig zu. Allerdings führen sowohl die unzureichende Sicherung der Ladung als auch die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (Caravan-Gespanne: 27%; Wohnmobile: 51%), immer wieder zu Problemen!
Voigt hat geregelt.
24.06.2022

Kommen Sie sicher in den Urlaub!

Der Beginn der Schulferien bildet in der Regel zugleich den Auftakt der Reisesaison. Abgesehen davon, dass am Urlaubsziel Entspannung wartet, unterscheidet sich eine Urlaubsfahrt allerdings nicht viel von jeder anderen Autofahrt – außer dass die Fahrt länger dauern und über Grenzen hinweg führen kann und Auto sowie Anhänger immer wieder auch mit mehr Gepäck als sonst beladen werden.
Voigt hat geregelt.
11.05.2022

Kein Fahrverbot bei besonderer Härte!

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mind. 41 km/h indiziert nach §§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, § 4 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 11.3.7 BKatV, §§ 24, 25 StVG ist eine Regelgeldbuße von 160,00 Euro sowie ein Regelfahrverbot von einem Monat nach Nr. 11.3.7 BKatV.
Voigt hat geregelt.

Im Restwert nichts Neues!

Am 21.02.2017 schrieben wir unter dem Titel “Muss ein Geschädigter das Restwertangebot der Versicherung abwarten?” folgendes: „Angesichts der gefestigten und eindeutigen Rechtsprechung zum Thema Restwertbörse, die vor nicht allzu langer Zeit erneut durch das Urteil des BGH vom 27.09.2016 (Az. VI ZR 673/15) bestätigt wurde, sollte eigentlich alles klar sein. Die Rechtsprechung ist unmissverständlich!Der Geschädigte leistet dem Gebot […]
Voigt hat geregelt.
25.03.2022

Wer haftet bei Unfällen während Touristenfahrten auf der Nordschleife?

Auf der Nordschleife des Nürburgrings können Auto- und Motorradfahrer aus dem In- und Ausland ihr fahrerisches Können im Rahmen von sogenannten Touristenfahrten testen oder unter Beweis stellen. Die physikalischen Gesetze machen aber auch vor der der Nordschleife nicht Halt und so manche Fahrt ein unverhofftes Ende. Die Frage lautet dann immer wieder: Wer kommt für den Schaden auf?
Voigt hat geregelt.

Aktuelles zur Vorschadensproblematik

Bei Verkehrsunfällen werden Fahrzeuge immer wieder auch in Bereichen beschädigt, die bereits durch ein vorheriges Ereignis beschädigt worden waren, d.h. einen sogenannten Vorschaden aufweisen. Da ein Geschädigter aber gemäß § 249 Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf hat, dass der Zustand wieder hergestellt wird, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, hat er gegenüber dem Schädiger auch keinen Anspruch auf Beseitigung dieses Schadens.
Voigt hat geregelt.
14.03.2022

Und täglich grüßt die Restwertbörse

Wer die Funktionsweise von Restwertbörsen kennt weiß, dass es den Versicherern dabei weniger um Vorteilen für den Geschädigten als vielmehr um die Reduzierung eigener Aufwendungen geht. Aber was steckt eigentlich dahinter?
Voigt hat geregelt.
28.02.2022

Was bedeutet “Entziehung der Fahrerlaubnis”?

Eine Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV). Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen und Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen […]
Voigt hat geregelt.
10.02.2022

Auch Schäden an Anbauteilen können zu einer Wertminderung führen!

Bei der Wertminderung unfallbeschädigter Fahrzeugen ist zwischen „merkantilem“ und „technischem“ Minderwert zu unterscheiden. Während technische Minderwerte darauf zurückzuführen sind, dass ein Fahrzeug - trotz allen Regeln der Technik - technisch nicht zu 100% repariert werden konnte, ist der merkantile Minderwert in erster Linie auf das Bauchgefühl potentieller Käufer zurückzuführen. Beide haben gemeinsam, dass etwaige Käufer für Unfallfahrzeuge nur einen geringeren Kaufpreis zu zahlen bereit sind, als bei einem unbeschädigten Fahrzeug.
Voigt hat geregelt.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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