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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

BGH stärkt die Rechte von Unfallgeschädigten!

Die fiktive Abrechnung hindert nicht die Feststellung der Pflicht zur Entschädigung künftiger Schadenersatzansprüche!
Voigt hat geregelt.
26.08.2025

Sind Berufskraftfahrer immun gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Gemäß § 4 Abs. 5 StVG gelten Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn ihr Konto im Fahreignungsregister acht Punkte aufweist. Wer viel unterwegs ist, bei dem kann sich das Konto theoretisch auch schneller füllen. Daher wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob es „Sonderregelungen für Vielfahrer” gibt.
Voigt hat geregelt.
14.08.2025

Wer Urlaub hat fährt privat – auch auf dem Arbeitsweg!

Als ein Arbeitnehmer (Kläger) im Urlaub zum Betrieb fuhr, geriet er aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug und wurde schwer verletzt.
Voigt hat geregelt.
08.08.2025

Ohne Crash kein Cash!

Ein Motorradfahrer wollte ohne zu blinken nach links abbiegen und stürzte dabei. Dabei wurde er verletzt und das Motorrad beschädigt. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass sich der Motorradfahrer erschreckt haben wollte und deshalb gestürzt sei, ohne dass es zu einer Berührung dem Fahrzeug des Verklagten Autofahrers gekommen war.
Voigt hat geregelt.
29.07.2025

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

Wie wir bereits an anderer Stelle berichteten, hatte sich der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 25. Februar 2025 (VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268; Pressemitteilung vom 26. Februar 2025, Nr. 41/2025) mit der Frage befasst, ob ein Unternehmer, der bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern eine von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichende Widerrufsbelehrung verwendet, zusätzlich seine auf dessen Internetseite zugängliche Telefonnummer angeben muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel seine Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden.
Voigt hat geregelt.

Das Werkstattrisiko trägt der Versicherer!

Die Ausgangssituation war unspektakulär. Nach einem Verkehrsunfall mit klarer Verschuldenslage ließ die Geschädigte ihr Auto in einer Fachwerkstatt reparieren. Unspektakulär, da oftmals nicht anders zu erwarten, war auch, dass der Versicherer die Rechnung nicht vollständig bezahlen wollte.
Voigt hat geregelt.
24.07.2025

Zustandsnoten im Kaufvertrag sind Beschaffenheitsvereinbarung!

Ein Käufer hatte im Jahr 2020 einen MG B Roadster aus dem Jahr 1973 mit H-Zulassung von privat gekauft. Verkäufer hatte das Fahrzeug auf einer Onlineplattform mit der Zustandsnote „2-3” angeboten und im Kaufvertrag auf ein Gutachten mit dieser Note verwiesen („siehe Gutachten – Note 2-3”). Tatsächlich stammten die Gutachten jedoch aus den Jahren 2011 und 2017 und wiesen die Bewertungen „2,0” bzw. „3-” auf.
Voigt hat geregelt.
23.07.2025

Auto sauber, Tankdeckel ab! Haftet der Betreiber der Waschanlage?

Der Fahrer eines SUV hatte sich den Besuch der Waschanlage sicher anders vorgestellt. Denn nach dem Verlassen der Waschanlage musste er feststellen, dass während des Waschvorgangs nicht nur der Tankdeckel abgerissen, sondern auch ein Kotflügel beschädigt worden war.
Voigt hat geregelt.
21.07.2025

Reparaturkosten gibt´s auch oberhalb des Wiederbeschaffungswerts!

In einem Sachverhalt, über den am Ende das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken zu entscheiden hatte, ging es um die Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten, die oberhalb des Wiederbeschaffungswertes eines unfallbeschädigten Fahrzeugs lagen.
Voigt hat geregelt.
07.07.2025

Unfall bei Antritt der Urlaubsfahrt! Welche Rechte haben Geschädigte?

In dem hier zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Geschädigte eine lange geplante Urlaubsreise nach Kroatien angetreten. Unglücklicherweise wurde er bereits kurz nach Start in einen Unfall verwickelt, bei dem sein Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Reise mussten er und seine Ehefrau mit einem Mietwagen fortsetzen.
Voigt hat geregelt.
04.07.2025

Kreuzungsunfall und zwei Mal Anscheinsbeweis! Wer haftet?

Bei Unfällen an unübersichtlichen Kreuzungen, stellt sich oft die Frage: Wer ist schuld? Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Stralsund zeigt die Komplexität der Materie sowie, dass bei Verkehrsverstößen durchaus auch beide Seiten in der Haftung stehen können!
Voigt hat geregelt.
01.07.2025

Zur Anrechenbarkeit von Großkundenrabatten beim Schadenersatz

Nach Unfällen mit Fahrzeugen von Flottenbetreibern behaupten Versicherer gerne, dass derjenige, der gewerbsmäßig mehrere Fahrzeuge einsetzt, auch Großkundenrabatte erhält.
Voigt hat geregelt.
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Dr. Wolf-Henning Hammer

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