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Marc Schroeder

Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mann im Anzug lächelt vor blauem Hintergrund.Mann im Anzug lächelt vor blauem Hintergrund.

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Versicherungsrecht

Berufliche Vita

seit 2016
Fachanwalt für Verkehrsrecht

seit 2013
Vertrauensanwalt des Volkswagen und Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht

seit 2013
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Essen

seit 2002
selbständiger Rechtsanwalt

1994 bis 2002
selbständiger Versicherungsmakler

1994 bis 1999
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
  • Beiratsmitglied im BVSK e.V.
  • Autorechtaktuell.de – Vertragsanwalt

Magazinbeiträge von
Marc Schroeder

19.07.2022

Unterschätzte Gefahr: Gepäck sicher im Auto verstauen

Wenn einer eine Reise tut, dann kommt so einiges zusammen! Je nach Reiseziel gehören neben den Koffern auch größere Utensilien wie Kühlboxen oder gar Schlauchboote zum Reisegepäck. Oftmals wird der Kofferraum bis zum Anschlag gefüllt – und was dort keinen Platz findet, wird im Fahrgastraum deponiert. Dass all dies bei einer Vollbremsung zu tödlichen Geschossen […]
Voigt hat geregelt.
25.03.2022

Wer haftet bei Unfällen während Touristenfahrten auf der Nordschleife?

Auf der Nordschleife des Nürburgrings können Auto- und Motorradfahrer aus dem In- und Ausland ihr fahrerisches Können im Rahmen von sogenannten Touristenfahrten testen oder unter Beweis stellen. Die physikalischen Gesetze machen aber auch vor der der Nordschleife nicht Halt und so manche Fahrt ein unverhofftes Ende. Die Frage lautet dann immer wieder: Wer kommt für den Schaden auf?
Voigt hat geregelt.
03.03.2022

Neues Urteil zu Mietwagenkosten!

Das LG Köln (Berufungsentscheidung) hat explizit ausgeführt, dass der subjektive Schadensbegriff und das damit einhergehende sog. Werkstattrisiko auch dann verfängt, wenn die Reparaturrechnung noch nicht ausgeglichen wurde. Der subjektive Schadensbegriff bzw. das Werkstattrisiko sollen den Geschädigten gerade vor einer Auseinandersetzung mit seiner Werkstatt schützen, egal, ob die Rechnung ausgeglichen ist oder nicht. (LG Köln 13 S 91/21, Urt. v. 09.02.22)
Voigt hat geregelt.
13.07.2021

Wer bezahlt die Reinigung?

Bei den Niederschlägen bilden sich auf den Straßen vielerorts Pfützen und Wasserlachen.  Wenn Autos hindurch fahren, spritzt das Wasser mehr oder weniger stark auf und im Zweifelsfall auch auf Kleidung von in der Nähe befindlichen Personen. Im Anschluss stellt sich dann immer wieder die Frage: Muss der Autofahrer die Reinigung bezahlen?
Voigt hat geregelt.

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Marc Schroeder

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