{"id":10007,"date":"2017-06-09T00:00:00","date_gmt":"2017-06-08T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/kurz-urlaub-im-wohnmobil-oder-wohnwagen-was-gilt-es-zu-beachten\/"},"modified":"2024-02-07T16:39:14","modified_gmt":"2024-02-07T15:39:14","slug":"kurz-urlaub-im-wohnmobil-oder-wohnwagen-was-gilt-es-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=10007","title":{"rendered":"(Kurz-)Urlaub im Wohnmobil oder Wohnwagen"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wohnmobil oder Wohnwagen: Wer darf was fahren?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Sowohl von der Technik als auch von der Fahrdynamik her, bestehen zwischen Wohnmobil und Wohnwagen erhebliche Unterschiede. Der Wohnwagen ist ein Anh\u00e4nger und \u00fcber eine Anh\u00e4ngerkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden und besitzt eine, vom Zugfahrzeug verschiedene, eigene Dynamik. Das Wohnmobil ist ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb, bei dem Wohnabteil und Fahrzeug fest mit dem Fahrgestell verbunden sind. Dies alles f\u00fchrt nicht nur zu unterschiedlichem Fahrverhalten, insbesondere bei h\u00f6heren Geschwindigkeiten, Seitenwind und Bremsman\u00f6vern (z.B. Aufschaukeln oder Ausbrechen), sondern auch zu unterschiedlichen Anforderungen bei der <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/fahrerlaubnisklassen\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/fahrerlaubnisklassen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Fahrerlaubnis<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Wohnmobile bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 t k\u00f6nnen mit einem F\u00fchrerschein der Klasse B gefahren werden. Wurde der F\u00fchrerschein sogar vor 1999 ausgestellt, kann mit der Klasse B sogar eine Gesamtmasse bis 4,25 t gelenkt werden. \u00dcbersteigt das Wohnmobil diese Grenzen, ist ein F\u00fchrerschein der Klasse C1 erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Weil Wohnwagen Anh\u00e4nger sind, gelten f\u00fcr sie dieselben Regeln. Und so ist die Unterscheidung hier etwas komplexer: Bei einem F\u00fchrerschein der Klasse B darf der Wohnwagen bis zu 750 kg erreichen. Soll es etwas schwerer werden, ist bis zu 3,5 t die Klasse BE erforderlich, bis maximal 12 t Gesamtgewicht des Gespanns sogar C1E. Mit der Erweiterung B96 k\u00f6nnen als Zwischenstufe PKW und Wohnwagen zusammen bis zu 4,25 t erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weist der F\u00fchrerschein dann die erforderliche F\u00fchrerscheinklasse nicht auf, liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__21.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__21.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 21 StVG<\/a> vor. Grunds\u00e4tzlich wird dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet (\u00a7 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Ausnahmsweise &#8211; wenn die Tat fahrl\u00e4ssig begangen wurde &#8211; kann die Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder bis zu 180 Tagess\u00e4tzen betragen (\u00a7 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Die Fahrl\u00e4ssigkeit d\u00fcrfte jedoch in wenigen F\u00e4llen Anwendung finden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wo darf geparkt werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit einem Wohnwagen &#8211; der ein Anh\u00e4nger ist &#8211; darf im \u00f6ffentliche Verkehrsraum bis zu zwei Wochen geparkt werden (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__12.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__12.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 12 Abs. 3 b StVO<\/a>). Einschr\u00e4nkungen gelten, wenn er \u00fcber 2 t zul\u00e4ssige Gesamtmasse \u00fcberschreitet (\u00a7 12 Ab. 3 a StVO).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Wohnmobile dagegen gibt es keine ausdr\u00fcckliche Regelung, die das Parken eingrenzt. Allerdings liegt es in der Natur des Wohnmobils (und wohl auch des Gespanns mit einem Wohnwagen), dass bei l\u00e4ngerfristigem Parken eine Abgrenzung zum Wohnen schwierig werden d\u00fcrfte, wobei letzteres eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfte einem einmaligen \u00dcbernachten <q>zur Wiederherstellung der k\u00f6rperlichen Fahrt\u00fcchtigkeit<\/q> nichts entgegenstehen. Jedoch gibt es daf\u00fcr keine Garantien. Der Begriff wird eng ausgelegt. Gibt es Anlass, um von einer Sondernutzung auszugehen, kann gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.06.2020, <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de\/bssh\/document\/KORE229472020\" target=\"_blank\">Az. I OLG 2019\/19<\/a>, m.w.N.) <q>Ein einmaliges \u00dcbernachten in einem Wohnmobil im \u00f6ffentlichen Verkehrsraum stellt aber selbst dann, wenn es der Wiedererlangung der Fahrt\u00fcchtigkeit dient, keinen Gemeingebrauch in Gestalt eines zul\u00e4ssigen Parkens im Sinne von \u00a7 12 StVO dar, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrt\u00fcchtig ist und sich erst w\u00e4hrend des Parkens durch Alkoholkonsum fahrunt\u00fcchtig macht. Eine die Weiterfahrt verbietende Fahrunt\u00fcchtigkeit ist nur dann geeignet, einen zul\u00e4ssigen Gemeingebrauch zu begr\u00fcnden, wenn diese Fahrunt\u00fcchtigkeit selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr ist, etwa wegen Erm\u00fcdung nach Aussch\u00f6pfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugf\u00fchrers.<\/q>)<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was ist die Maximalgeschwindigkeit?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch bei der Geschwindigkeitsbegrenzung gilt es zu unterscheiden. Wohnmobile bis 3,5 t sind wie Pkws an die gew\u00f6hnlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden. Bis zu 7,5 t gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km\/h au\u00dferhalb geschlossener Ortschaften und auf 100 km\/h auf Autobahnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wohnwagen sind Anh\u00e4nger und so gilt f\u00fcr sie au\u00dferhalb geschlossene Ortschaften (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__3.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__3.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 3 Abs. 3 Nr. 2 a) bb) und b) bb) StVO<\/a>) und auf Autobahnen (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__18.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 a StVO<\/a>) eine Begrenzung auf 60 bzw. 80 km\/h. Unter bestimmte Voraussetzungen (der gebremste Anh\u00e4nger ist f\u00fcr bis zu 100 km\/h geeignet, hat entsprechende Bereifung mit Geschwindigkeitsindex L und \u00fcberschreitet ein bestimmtes Masseverh\u00e4ltnis zum Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht &#8211; das ohne hydraulische Sto\u00dfd\u00e4mpfer bei 0,3 und mit f\u00fcr Wohnwagen zwischen 0,8 und 1,0 liegt) kann auch eine Genehmigung f\u00fcr bis zu 100 km\/h angefordert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeiten sollten &#8211; insbesondere bei Gespannen &#8211; unbedingt eingehalten werden. Wenn sich ein Anh\u00e4nger erst einmal unbemerkt aufgeschaukelt hat, kann er nur mit Geschick und K\u00f6nnen wieder beruhigt werden. Sollte dies nicht gelingen, z.B. weil statt&nbsp; nicht ent- sondern beschleunigt wird, kann der Anh\u00e4nger ausbrechen und umkippen &#8211;&nbsp; im Extremfall mit Zugfahrzeug.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen drohen &#8211; je nach Versto\u00df &#8211; Bu\u00dfgeld und eventuell Punkte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Vor der Anmietung oder dem Kauf eines Wohnmobils bzw. Wohnwagens empfiehlt es sich, sich im Vorhinein mit den erforderlichen Fahrerlaubnisklassen und Rechtsvorschriften vertraut zu machen. So beugen Sie \u00c4rgernissen vor. Insbesondere im Ausland k\u00f6nnen andere Vorschriften gelten, die zu beachten sind. Auch hier lohnt sich entsprechende Erkundigungen einzuholen, statt im Nachhinein mit saftigen Bu\u00dfgeldern konfrontiert zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/kontakt\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">kontaktieren Sie uns!<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Voigt regelt!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Bildnachweis: ronnyv\/Pixabay<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht nur sonniges Wetter lockt Reisewillige spontan entschlossen nach drau\u00dfen. Und so verwundert es kaum, dass Wohnmobile und unterschiedlichste Gespanne inzwischen auch au\u00dferhalb der klassischen Reisezeiten unterwegs sind. 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