{"id":10055,"date":"2017-05-26T09:00:00","date_gmt":"2017-05-26T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/wen-die-eile-treibt-aufgebrachter-autofahrer-pocht-auf-absurde-weise-auf-freie-fahrt\/"},"modified":"2022-08-29T09:18:20","modified_gmt":"2022-08-29T09:18:20","slug":"wen-die-eile-treibt-aufgebrachter-autofahrer-pocht-auf-absurde-weise-auf-freie-fahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=10055","title":{"rendered":"Wen die Eile treibt &#8211; Aufgebrachter Autofahrer pocht auf absurde Weise auf freie Fahrt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Bereits am 17.05.2017 kam es w\u00e4hrend eines Notfalleinsatzes der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH in Wedel bei Hamburg zu einem denkw\u00fcrdigen und nicht allt\u00e4glichen Vorfall.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Rettungsfahrzeug der RKiSH machte von seinem Sonderrecht des Parkens in zweiter Reihe Gebrauch und blockierte teilweise die Fahrbahn. Nach Aussage von Christian Mandel, Pressesprecher der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH, ist dieses Verhalten nicht nur \u00fcblich sondern auch nach der Stra\u00dfenverkehrsordnung (\u00a7 35 StVO) erlaubt. Angesichts des Umstands, dass es bei einem Notfall auf jede Sekunde ankommen kann, muss die Parkplatzsuche hinter die Rettung zur\u00fccktreten. Im Normalfall versteht das auch jeder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein 86j\u00e4hriger Autofahrer sah dies offenbar anders. Frei nach dem Motto <q>freie Fahrt f\u00fcr freie B\u00fcrger<\/q> versuchte er sich zun\u00e4chst mit einem Hupkonzert Geh\u00f6r zu verschaffen. Als dies nicht zu dem gew\u00fcnschten Erfolg f\u00fchrte und sein Interesse an sofortiger Durchfahrt hinter der Durchf\u00fchrung des Notfalleinsatzes zur\u00fccktreten musste, ging er eine der Einsatzkr\u00e4fte handgreiflich an und forderte sie lautstark auf, die Stra\u00dfe sofort freizumachen. Als auch dies nichts fruchtete, setzte er sich in sein Auto, um auf seine Art <q>den Weg frei<\/q> zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit seinem Auto versuchte er, sich f\u00f6rmlich an RTW vorbei zu quetschen, fuhr sich aber in einem ersten Versuch fest. Die seitlich am Rettungswagen stehende Rettungskraft konnte sich nur durch einen beherzten Sprung zur Seite retten. Gl\u00fccklicherweise blieb sie unverletzt. Die Durchfahrt gl\u00fcckte erst in einem zweiten Versuch, f\u00fchrte aber zu schweren Sch\u00e4den am Rettungswagen. Der Fahrer konnte sp\u00e4ter von der Polizei gestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn der Autofahrer keine gute und vor allem rechtlich bedeutsame Erkl\u00e4rung f\u00fcr sein Verhalten hat, kann der Vorfall unangenehme Konsequenzen f\u00fcr ihn haben. Dies gilt nicht nur f\u00fcr ein etwaiges Strafverfahren, welches zu einer sp\u00fcrbaren Geldstrafe und zum Verlust der Fahrerlaubnis f\u00fchren kann. Den Schaden am Rettungswagen sowie an seinem eigenen Fahrzeug wird der Herr voraussichtlich vollst\u00e4ndig aus eigener Tasche bezahlen m\u00fcssen. Bei der vors\u00e4tzlichen &#8211; also absichtlichen &#8211; Verursachung eines Schadens ist die Kfz-Versicherung n\u00e4mlich nicht zur Zahlung verpflichtet. Diese F\u00e4lle sind bedingungsgem\u00e4\u00df ausdr\u00fccklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Allerdings verf\u00fcgen wir nicht \u00fcber Detailkenntnisse. Es muss daher offen bleiben, ob der Herr einen so guten Grund f\u00fcr seine Eile gehabt haben k\u00f6nnte, dass sein Handeln aus juristischer Sicht gerechtfertigt war oder gewesen sein k\u00f6nnte. Gerade bei vordergr\u00fcndig eindeutig erscheinenden F\u00e4llen, kommt es auf die Hintergr\u00fcnde und Details an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollten Sie sich einmal in einer schwierigen Situation befinden, kontaktieren Sie am besten umgehend die erfahrenen Anw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt, die nat\u00fcrlich beurteilen k\u00f6nnen, welche Angaben gegen\u00fcber Versicherern und Ermittlungsbeh\u00f6rden sinnvoll und zielf\u00fchrend sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Handgreiflichkeiten gegen Rettungskr\u00e4fte, die Besch\u00e4digung von Rettungsger\u00e4t oder die Behinderung der Rettungsarbeiten durch Gaffen oder Blockieren der Rettungsgasse lehnen aber auch wir entschieden ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits am 17.05.2017 kam es w\u00e4hrend eines Notfalleinsatzes der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH in Wedel bei Hamburg zu einem denkw\u00fcrdigen und nicht allt\u00e4glichen Vorfall. 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