{"id":10153,"date":"2017-03-03T06:00:00","date_gmt":"2017-03-03T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/anmerkung-zum-urteil-des-landgerichts-berlin-vom-27022017-az-535-ks-816-mord-durch-strassenrennen-das-auto-als-gefaehrliches-werkzeug\/"},"modified":"2022-08-29T09:18:23","modified_gmt":"2022-08-29T09:18:23","slug":"anmerkung-zum-urteil-des-landgerichts-berlin-vom-27022017-az-535-ks-816-mord-durch-strassenrennen-das-auto-als-gefaehrliches-werkzeug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=10153","title":{"rendered":"Mord durch Stra\u00dfenrennen &#8211; Das Auto als gef\u00e4hrliches Werkzeug"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\">Das Urteil des Landgerichts Berlin sorgt derzeit f\u00fcr Furore, und das nicht zu Unrecht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Verurteilung der Teilnehmer von Stra\u00dfenrennen, bei dem unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, ist nicht neu. Die Einziehung der F\u00fchrerscheine sowie die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis waren zwar auch bisher m\u00f6glich, wurden aber kaum genutzt.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Wie war das Strafma\u00df bisher?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Bei Unf\u00e4llen von Rasern mit t\u00f6dlichem Ausgang, waren bisher Verurteilungen wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung die Praxis. Das Strafma\u00df reichte dann von Bew\u00e4hrung, bis zu mehrj\u00e4hrigen Freiheitsstrafen. Die Verurteilung der Protagonisten eines Stra\u00dfenrennens wegen Mordes, ist in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland allerdings ein Novum. Die Verteidigung hat bereits Revision angek\u00fcndigt. Solange allerdings die Urteilgr\u00fcnde noch nicht schriftlich vorliegen, kann man \u00fcber den Schuldspruch, oder dar\u00fcber, ob das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird, nur spekulieren.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Handelten die Angeklagten mit T\u00f6tungsvorsatz?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Ungeachtet aller Spekulationen wird man annehmen d\u00fcrfen, dass keiner der Angeklagten ernsthaft beabsichtigt hat, einen unbeteiligten Dritten zu t\u00f6ten. Die umfangreichen und \u00f6ffentlich abrufbaren Schilderungen der Pers\u00f6nlichkeitsstruktur der Angeklagten legen zwar Vorsatz nahe. Dieser d\u00fcrfte sich aber wohl eher darauf bezogen haben, den jeweils anderen zu \u00fcbertrumpfen und das &#8211; illegale &#8211; Rennen f\u00fcr sich zu entscheiden. Und der Umstand, dass die Angeklagten ihr Selbstwertgef\u00fchl wohl weniger aus sich selbst als vielmehr aus ihren leistungsstarken Fahrzeugen gezogen haben, macht es schwer zu glauben, dass sie einen Unfall, oder gar die T\u00f6tung eines Menschen, beabsichtigt haben. Selbst ihnen d\u00fcrfte klar gewesen sein, dass die Besch\u00e4digung des eigenen Fahrzeugs, oder die Verwicklung in einen Unfall, nicht nur die eigenen Siegeschancen abrupt zunichte gemacht, sondern auch den Ausfall oder gar die Zerst\u00f6rung des f\u00fcr das Ego so wichtigen Boliden bedeutet h\u00e4tte. Dennoch hat das Landgericht Berlin angenommen, dass der Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers von den T\u00e4tern billigend in Kauf genommen wurde, was immerhin der schw\u00e4chsten Form des Vorsatzes entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Man kann den Angeklagten mit Sicherheit gr\u00f6bste Fahrl\u00e4ssigkeit (Leichtfertigkeit), R\u00fccksichtslosigkeit oder eine situationsbezogene Gleichg\u00fcltigkeit vorwerfen. Das d\u00fcrfte es dann aber auch gewesen sein. Jedenfalls d\u00fcrfte sich der Fall deutlich von dem Geschehen am 28.02.2017 in M\u00fcllrose (Brandenburg) unterscheiden, bei dem ein 24 j\u00e4hrige Fahrer, laut Pressesprecher des Innenministeriums des Landes Brandenburg, <q>mit seinem Auto voll auf die Polizisten draufgehalten hatte<\/q> und diese offenbar gezielt und mit t\u00f6dlichen Folgen \u00fcberfuhr.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Als f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Mordtatbestandes notwendiges Mordmerkmal sieht das Landgericht Berlin die Verwendung eines gef\u00e4hrlichen Werkzeugs gegeben. Die T\u00e4ter fuhren hochgez\u00fcchtete PS-Boliden, die in der Tat bei falscher Verwendung anderen Verkehrsteilnehmern sehr gef\u00e4hrlich werden k\u00f6nnen. Der Bundesgerichtshof wird entscheiden m\u00fcssen, ob das f\u00fcr das Vorliegen eines Mordmerkmals ausreicht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Was sagen wir dazu?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Um nicht falsch verstanden zu werden &#8211; auch wir von der Kanzlei Voigt stehen einem Verhalten, wie es die Angeklagten an den Tag gelegt haben, \u00e4u\u00dferst kritisch gegen\u00fcber. Dasselbe gilt aber auch f\u00fcr eine \u00dcberdehnung des Mordparagraphen, bei dem das Bundesverfassungsgericht den Strafrichtern eine besonders enge Auslegung des Vorsatzbegriffs und der Mordmerkmale vorgegeben hat.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Dem Rechtsstaat steht auch so ein hinreichendes Instrumentarium zur Verf\u00fcgung, um angemessen zu reagieren, zum Beispiel in Form der Tatbest\u00e4nde der fahrl\u00e4ssigen T\u00f6tung (bis f\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe) und des Totschlags (mindestens f\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe).<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Dar\u00fcber, ob die Verurteilung wegen Mordes eine angemessene Reaktion darstellt, wird der Bundesgerichtshof im Rahmen der Revision zu entscheiden haben. Und solange keine schriftlichen Urteilsgr\u00fcnde (Urteilsbegr\u00fcndung) vorliegen, bleibt eben alles Spekulation.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Keine Spekulation hingegen ist, dass die Anw\u00e4lte der Kanzlei Voigt f\u00fcr die Interessen ihrer Mandanten k\u00e4mpfen. Ob Sie einen Bu\u00dfgeldbescheid wegen vorgeblich zu schnellen Fahrens erhalten haben, oder in einen Unfall verwickelt wurden; wir stehen daf\u00fcr, dass Sie am Ende nicht dumm dastehen &#8211; in jeder Hinsicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Urteil des Landgerichts Berlin sorgt derzeit f\u00fcr Furore, und das nicht zu Unrecht. Die Verurteilung der Teilnehmer von Stra\u00dfenrennen, bei dem unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, ist nicht neu. Die Einziehung der F\u00fchrerscheine sowie die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis waren zwar auch bisher m\u00f6glich, wurden aber kaum genutzt. Wie war das Strafma\u00df bisher? 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