{"id":10239,"date":"2017-01-27T11:00:00","date_gmt":"2017-01-27T09:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/zu-den-empfehlungen-des-55-deutschen-verkehrsgerichtstages-in-goslar\/"},"modified":"2025-07-04T11:28:42","modified_gmt":"2025-07-04T09:28:42","slug":"zu-den-empfehlungen-des-55-deutschen-verkehrsgerichtstages-in-goslar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=10239","title":{"rendered":"Zu den Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Von besonderem Interesse waren dieses Jahr die Themen <q>Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalit\u00e4t<\/q>, <q>Unfallursache Smartphone<\/q>, <q>Senioren im Stra\u00dfenverkehr<\/q>, <q>Sicherheit des Radverkehrs<\/q> und <q>Die Rolle der Polizei bei der Verkehrs\u00fcberwachung<\/q>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; font-size: larger;\"><strong>AK I: Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalit\u00e4t?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Diskussion drehte sich um die Frage, ob das Fahrverbot als Nebenstrafe bei Delikten der allgemeinen Kriminalit\u00e4t, z.B. bei Raub, K\u00f6rperverletzung oder Unterhaltspflichtverletzung, im Gesetz verankert werden soll. Das Fahrverbot w\u00e4re damit nicht nur bei solchen Taten, die einen engen Bezug zum Kraftfahrzeug oder Stra\u00dfenverkehr aufweisen (z.B. Verwendung gef\u00e4lschter Kfz-Kennzeichen, KG Berlin vom 06.05.2016 &#8211; Az.: (4) 121 Ss 56\/16 (69\/16)), sondern auch bei Delikten der allgemeinen Kriminalit\u00e4t anwendbar. Das Thema trug den Bestrebungen der Bundesregierung Rechnung, den Gerichten &#8211; auch abseits von verkehrsbezogenen Straftaten &#8211; ein zus\u00e4tzliches Mittel an die Hand zu geben, um zielgenau, sp\u00fcrbar und schuldangemessen auf den T\u00e4ter einwirken und zugleich insbesondere kurze Freiheitsstrafen vermeiden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Diskussion zu dem Thema war komplex.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages lautet wie folgt: <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Der Arbeitskreis lehnt mit einer weit \u00fcberwiegenden Mehrheit den Gesetzentwurf ab.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 5em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">&#8211; Er sieht f\u00fcr eine solche Nebenstrafe kein praktisches Bed\u00fcrfnis.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 5em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">&#8211; Soweit der Vorschlag damit begr\u00fcndet wird, anderenfalls zu vollstreckende Freiheitsstrafen abzuwenden, w\u00fcrde dies zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Privilegierung der Fahrerlaubnisinhaber f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 5em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">&#8211; Statt eines Fahrverbots sollte auch bei Verm\u00f6genden das Potential der Geldstrafe durch eine gr\u00fcndliche Ermittlung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse ausgesch\u00f6pft werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 5em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">&#8211; Der Arbeitskreis sieht mehrheitlich kein Bed\u00fcrfnis f\u00fcr eine weitere Ausdifferenzierung des Sanktionensystems im Bereich der leichten und mittleren Kriminalit\u00e4t.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Anmerkung<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><q>Mangels Bedarf<\/q> bleibt also zun\u00e4chst alles wie bisher. Weder wird \u00a7 44 StGB ge\u00e4ndert, noch wird das Fahrverbot zu einer <q>standardisierten Begleitsanktion<\/q>. Es kann aber schon heute davon ausgegangen werden, dass es auch k\u00fcnftig immer wieder Vorst\u00f6\u00dfe in diese Richtung geben wird (vgl. OLG Frankfurt vom 15.05.2013 &#8211; Az.: 2 Ss 139\/13 zu AG Biedenkopf vom 10.01.2013 &#8211; Az.: 41 Cs &#8211; 3 Js 1606\/12). Der BGH hat f\u00fcr die Entziehung der Fahrerlaubnis nach \u00a7 69 StGB \u00fcbrigens bereits 2003 klargestellt, dass <em><q>die Ma\u00dfregelanordnung nicht allein auf solche Taten gest\u00fctzt werden kann, welche als solche die Sicherheit des Verkehrs beeintr\u00e4chtigen, sondern grunds\u00e4tzlich auch auf Taten der sonstigen, allgemeinen Kriminalit\u00e4t<\/q><\/em> (BGH, Urteil vom 26.09.2003 &#8211; Az.: 2 StR 161\/03 m.w.N.).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; font-size: larger;\"><strong>AK II: Unfallursache Smartphone <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Weiterentwicklung des Sanktionsrahmens, um die Nutzung von Smartphones im Stra\u00dfenverkehr mit angemessenen Sanktionen effektiver eind\u00e4mmen zu k\u00f6nnen als bisher. Ein weiteres Thema war die Ausweitung des Nutzungsverbots auf Tablets und mobile Computer insgesamt. Die Beitr\u00e4ge f\u00fchrten eindrucksvoll vor Augen, dass die Technik die rechtliche Entwicklung \u00fcberholt, wenn nicht sogar abgeh\u00e4ngt hat. Die Intensit\u00e4t der Diskussionen, als es um die Einziehung des Smartphones oder die Verh\u00e4ngung eines Fahrverbots im Wiederholungsfall ging, f\u00fchrte die Brisanz des Themas unmissverst\u00e4ndlich vor Augen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages lautet wie folgt:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Die Gefahren durch die Missachtung des <q>Handyverbots<\/q> sind unver\u00e4ndert ein in der Gesellschaft untersch\u00e4tztes Problem. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass eine gesellschaftliche \u00c4chtung der Nutzung von elektronischen Ger\u00e4ten w\u00e4hrend des Fahrens erreicht werden muss. Dazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Ma\u00dfnahmen notwendig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Es fehlen nach wie vor f\u00fcr Deutschland verl\u00e4ssliche Zahlen, in welchem Umfang die Benutzung von elektronischen Ger\u00e4ten bei der Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr zu Unf\u00e4llen f\u00fchrt. Der Arbeitskreis empfiehlt, eine In-Depth-Unfallstudie in Auftrag zu geben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Die Ablenkung im Stra\u00dfenverkehr muss Thema der schulischen Verkehrserziehung in allen Altersstufen werden. F\u00fcr die Fahrausbildung sind geeignete Aufgaben wissenschaftlich zu entwickeln und zu evaluieren. Mit Verkehrsaufkl\u00e4rung, insbesondere Kampagnen, soll der Bev\u00f6lkerung die Verantwortungslosigkeit dieses Verhaltens bewusst gemacht werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Es sollen weitere technische L\u00f6sungen entwickelt und bei entsprechender Tauglichkeit verbindlich vorgeschrieben werden, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrende unterbinden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Der Arbeitskreis begr\u00fc\u00dft die wesentliche Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises V des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages im vorliegenden Referentenentwurf zur \u00c4nderung des \u00a7 23 Abs. 1a StVO. In Satz 1 Nr. 1 sollte die Formulierung in <q>aufgenommen oder gehalten wird<\/q> ge\u00e4ndert werden. In Satz 1 Nr. 2 b) sollte <q>erforderlich ist<\/q> in <q>erfolgt<\/q> ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Hinsichtlich der Tatfolgen empfiehlt der Arbeitskreis, dass der wiederholt innerhalb eines Jahres auff\u00e4llig gewordene T\u00e4ter mit einem Regelfahrverbot und\/oder einer Teilnahme an einem Verkehrsunterricht nach \u00a7 48 StVO belegt wird. Hierneben ist der Versto\u00df gegen \u00a7 23 Abs. 1a StVO im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe als schwerwiegender Versto\u00df (<q>A-Versto\u00df<\/q>) zu werten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Der Arbeitskreis empfiehlt dem Gesetzgeber, sich dem Problem der Ablenkung von Fu\u00dfg\u00e4ngern durch elektronische Ger\u00e4te zu widmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Anmerkung<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass aktuell etwa jeder zehnte Tote im Stra\u00dfenverkehr auf einen durch Ablenkung verursachten Unfall zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, ist inakzeptabel. Schon von daher begr\u00fc\u00dfen wir die Empfehlung. Ob und wie sich die Empfehlung auf die k\u00fcnftige Gesetzgebung auswirken wird, bleibt spannend. Dass die Einziehung des Smartphones nicht erw\u00e4hnt wird, ist nachvollziehbar. Angesichts der grundrechtlichen H\u00fcrden f\u00fcr die Einziehung von Mobiltelefonen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 04.02.2005 &#8211; Az.: 2 BvR 308\/04) waren Diskussionen vorprogrammiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; font-size: larger;\"><strong>AK III: Senioren im Stra\u00dfenverkehr<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frage, ob es ein bestimmtes Alter gibt, ab dem Senioren zum Risiko f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer werden oder ab dem mit steigenden Unfallzahlen zu rechnen ist, wurde &#8211; erwartungsgem\u00e4\u00df &#8211; kontrovers und fast schon emotional diskutiert. Wie in der Beschreibung des Arbeitskreises zu lesen, <em><q>nehmen die Risikobereitschaft und Regel\u00fcberschreitungen im Alter ab, w\u00e4hrend die Zahl der Erkrankungen und Medikamenteneinnahmen steigt<\/q>.<\/em> \u00a7 11 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung erm\u00f6glicht zwar schon heute die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber die hierf\u00fcr notwendigen k\u00f6rperlichen und geistigen Anforderungen nicht oder nicht mehr erf\u00fcllt. Aber so wenig, wie eine langj\u00e4hrige unfallfreie Fahrpraxis als Indiz f\u00fcr die aktuelle Fahreignung zu werten ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. April 2009 &#8211; Az.: 11 CS 09.450), ist jeder altersbedingte Abbau der geistigen und k\u00f6rperlichen Kr\u00e4fte ausreichender Anlass f\u00fcr eine Entziehung (OVG Berlin-Brandenburg vom 02.05.2012 &#8211; Az.: OVG 1 S 25.12). Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall nachzuweisen. Schlie\u00dflich kann der Wegfall der Eignung ja auch einer <q><em>erst in j\u00fcngerer Zeit eingetretenen Entwicklung<\/em><\/q> geschuldet sein (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.01.2005 &#8211; Az.: 11 CS 04.2955). Ein hohes Alter reicht f\u00fcr sich gesehen jedenfalls nicht aus, um die Fahreignung anzuzweifeln (VG D\u00fcsseldorf vom 13.03.2013 &#8211; Az.: 6 L 299\/13).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages lautet wie folgt:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Es gibt Hinweise darauf, dass \u00e4ltere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko f\u00fcr die Sicherheit im Stra\u00dfenverkehr darstellen. Politik und Forschung sind aufgefordert, zeitnah die not-wendige Datengrundlage hinsichtlich der Risikoabsch\u00e4tzung zu schaffen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">F\u00fcr die Einf\u00fchrung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungs\u00fcberpr\u00fcfungen gibt es derzeit keine Grundlage.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Instrumente zur besseren Einsch\u00e4tzung der eigenen Fahrkompetenz sind zu entwickeln und wissenschaftlich zu evaluieren. Vorgeschlagen wird eine qualifizierte R\u00fcckmeldefahrt, deren Ergebnis ausschlie\u00dflich dem Betroffenen mitgeteilt wird. Falls sich herausstellt, dass solche Instrumente auf freiwilliger Basis nur unzureichend in Anspruch genommen werden, ist die Teilnahme obligatorisch zu machen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Die anlassbezogene Fahreignungs\u00fcberpr\u00fcfung muss insbesondere zur Vermeidung von Mehr-fachbegutachtungen \u00e4lterer Kraftfahrer verbessert werden. Dazu geh\u00f6rt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 5em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">&#8211; Verankerung der psycho-physischen Leistungs\u00fcberpr\u00fcfung (Interview, Leistungstest, Fahrverhal-tensbeobachtung) als eigenst\u00e4ndiges Instrument in der Fahrerlaubnis-Verordnung, da in erster Linie kognitive Leistungseinschr\u00e4nkungen vorliegen,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 5em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">&#8211; gr\u00f6\u00dfere Sensibilisierung der Ermittlungsbeh\u00f6rden f\u00fcr Fahreignungsm\u00e4ngel.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Die verkehrsmedizinische Kompetenz der \u00c4rzte muss verbessert werden. Es ist zu pr\u00fcfen, welche Meldepflichten f\u00fcr \u00c4rzte hinsichtlich der Fahreignung ihrer Patienten vorgegeben werden sollen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">Die \u00e4lteren Kraftfahrer werden aufgerufen, in Eigenverantwortung jederzeit zu pr\u00fcfen, ob und wie sie auf eventuelle Einschr\u00e4nkungen ihrer Fahreignung angemessen reagieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Anmerkung<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob der nach Artikel 7 der 3. F\u00fchrerscheinrichtline (2006\/126\/EG) m\u00f6gliche <q>Seniorenf\u00fchrerschein<\/q> kommt oder in welcher Weise der Gesetzgeber den ihm gegebenen Spielraum nutzt, wird sich zeigen. Da die Konsequenzen der Empfehlung weniger die aktuellen, sondern insbesondere die k\u00fcnftigen Senioren betreffen werden, ging es neben der Verkehrssicherheit nicht zuletzt auch um Aspekte der Besitzstandswahrung, was dem einem oder anderen Beitrag j\u00fcngerer Diskussionsteilnehmer denn auch zu entnehmen war. Und angesichts des nicht zu untersch\u00e4tzenden W\u00e4hlerpotentials wird der Politik mit Sicherheit nicht daran gelegen sein, die Senioren zu ver\u00e4rgern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; font-size: larger;\"><strong>AK IV: Sicherheit des Radverkehrs<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer erwartete, dass es ausschlie\u00dflich um den Radfahrer als <q>Opfer des Stra\u00dfenverkehrs<\/q> gehen w\u00fcrde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Den Erfordernissen einer Gesamtschau entsprechend, wurde der Radfahrer sowohl als Opfer, insbesondere bei Abbiegeunf\u00e4llen, aber auch als <q>Rowdy, der alle Verkehrsregeln missachtet<\/q> (vgl. LG Berlin vom 10.05.2011 &#8211; Az.: 14 O 41\/11) behandelt. Ziel des Arbeitskreises war es, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr ein <q>gedeihliches Miteinander der Verkehrsteilnehmer<\/q>, an dem es erfahrungsgem\u00e4\u00df offenbar fehlt (vgl. z.B. OLG Celle vom 05.12.2002 &#8211; Az.: 14 U 53\/02), zu erarbeiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Folgende Empfehlung wurde verabschiedet:<\/strong><\/p>\n<ol style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: gray;\">\n<li style=\"text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Der Arbeitskreis empfiehlt, die Radverkehrsinfrastruktur generell einfach, selbsterkl\u00e4rend und sicher zu gestalten. Dabei sind durchgehende Radverkehrsnetze zu schaffen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Die Empfehlungen f\u00fcr Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen (FGSV) beschreiben, wie sichere Radverkehrsanlagen geplant, ausgef\u00fchrt und betrieben werden k\u00f6nnen. Erreicht werden muss eine f\u00fcr alle Stra\u00dfenbaulasttr\u00e4ger verpflichtende Einf\u00fchrung der ERA als Mindeststandard.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Die Bundesregierung sollte sich auf europ\u00e4ischer Ebene intensiv f\u00fcr eine zeitnahe Ein-f\u00fchrung geeigneter Fahrzeugassistenzsysteme (z. B. Lkw-Abbiegeassistenten, Pkw-Notbremsassistenten, Abbiege-Geschwindigkeitsbegrenzer) zur Verhinderung von Radverkehrsunf\u00e4llen einsetzen. Zudem ist auf eine Verbesserung der passiven Schutzma\u00dfnahmen an Kraftfahrzeugen zur Minimierung der Verletzungsschwere von Radfahrenden hinzuwirken.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Der Einsatz von Fahrradstaffeln der Polizei leistet einen wirksamen Beitrag zu mehr Akzeptanz der Verkehrsregeln bei Radfahrern und Kraftfahrern. Deshalb sollten bundesweit in allen gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten mit einem nennenswerten Radverkehrsaufkommen speziell ausgebildete und ausger\u00fcstete polizeiliche Fahrradstaffeln, m\u00f6glichst als Alleinaufgabe, eingerichtet werden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Der Arbeitskreis empfiehlt mehr \u00dcberwachung und Sanktionierung von Verkehrsverst\u00f6\u00dfen von und gegen\u00fcber Radfahrenden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Der Arbeitskreis empfiehlt mehr und zielgruppenorientiertere Aufkl\u00e4rung und Vermittlung von Regelkenntnissen rund um den Radverkehr (z. B. Frage der Benutzungspflicht von Radwegen; einzuhaltender Seitenabstand beim Vorbeifahren\/\u00dcberholen; Beleuchtungseinrichtungen) sowohl f\u00fcr Radfahrende als auch f\u00fcr die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmer. Hilfreich sind bundesweite Rad-Aktionstage.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Anmerkung<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob und welche Auswirkungen die Empfehlung haben wird, bleibt abzuwarten. Dies gilt nicht zuletzt in Anbetracht der knappen Kassen bei L\u00e4ndern und Kommunen. Schlie\u00dflich geht es nicht nur um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander. Wer die Gew\u00e4hrleistung und Erh\u00f6hung der Sicherheit f\u00fcr Fahrradfahrer konsequent angehen will, darf auch die Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenbaulast nicht au\u00dfer Acht lassen (vgl. VG Neustadt\/Weinstra\u00dfe, Urteil vom 16.11.2015 &#8211; Az.: 4 K 1000\/14.NW).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; font-size: larger;\"><strong>AK VII: Fortschritt statt R\u00fcckzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrs\u00fcberwachung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Zentrum des Arbeitskreises stand die Verlagerung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienste und es wurde intensiv dar\u00fcber debattiert, ob dies eine angemessene oder geeignete Antwort auf das sich fortlaufend erweiternde polizeiliche Aufgabenspektrum sein k\u00f6nne. Bereits fr\u00fch zeichnete sich ab, dass die Verlagerung in private H\u00e4nde einer Kapitulation des Rechtsstaates gleich k\u00e4me.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Messungen dienen nicht zuletzt der Beweissicherung im Verfahren &#8211; und diese ist und bleibt hoheitliche Aufgabe. Abgesehen davon k\u00f6nnte eine \u00dcbertragung auf private Unternehmen dazu f\u00fchren, dass sich die Durchf\u00fchrung der Messungen nicht mehr an der Verkehrssicherheit, sondern vornehmlich an wirtschaftlichen Interessen orientiert. Das kann aber nicht Sinn und Zweck sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Entsprechend klar fiel denn auch die Empfehlung aus:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Die L\u00e4nder m\u00fcssen der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei k\u00fcnftig auch im Interesse der inneren Sicherheit wieder mehr Bedeutung zumessen. Dies gilt in erster Linie f\u00fcr die Verkehrs\u00fcberwachung, umfasst aber auch die sichtbare Polizeipr\u00e4senz im Stra\u00dfenverkehr und die Aufnahme aller Verkehrsunf\u00e4lle durch die Polizei.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Die bundesweite Harmonisierung der Verkehrs\u00fcberwachung &#8211; z. B. durch Angleichung der Verkehrs\u00fcberwachungsrichtlinien &#8211; ist anzustreben. F\u00fcr ein Mehr an Transparenz und Akzeptanz ist durch pers\u00f6nliche Ansprache und Kontrolle vor Ort durch die Polizei zu sorgen. Die Bek\u00e4mpfung von Unfallschwerpunkten durch verst\u00e4rkte \u00dcberwachung muss dabei die Kernaufgabe bleiben; dazu ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kommunen zu intensivieren. Die technische Ausstattung der Polizei ist dabei auf dem neuesten Stand zu halten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Die Neutralit\u00e4t der den Beweis erhebenden Person ist zu bewahren. Die Herrschaft \u00fcber Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, Messauswertung sowie Ermittlung des sanktionsrelevanten Sachverhalts darf wegen verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Staatsvorbehalt) nicht auf Private \u00fcbertragen werden, auch nicht bei Einf\u00fchrung der Section Control.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Die Polizei darf sich nicht aus der Verkehrsunfallpr\u00e4vention, z. B. der schulischen Radfahrausbildung, zur\u00fcckziehen. Die Qualit\u00e4t der fahrpraktischen Ausbildung der Kinder f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr ist durch den Einsatz der Polizei zu sichern.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Der in \u00a7 48 der Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung enthaltene Verkehrsunterricht ist verst\u00e4rkt anzuwenden. Seine Durchf\u00fchrung sollte auch qualifizierten Privaten, z. B. nach dem Muster der Fahreignungs-seminare, erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 3em; padding-right: 3em; text-align: justify; font-weight: bold; color: grey;\">Damit sich die Polizei besser auf ihre Aufgaben konzentrieren kann, ist die Polizei von der Begleitung von Gro\u00dfraum- und Schwertransporten zu entlasten. Von der im Stra\u00dfenverkehrsgesetz geschaffenen M\u00f6glichkeit zur \u00dcbertragung auf Verwaltungshelfer und Beliehene ist zeitnah Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Anmerkung<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir begr\u00fc\u00dfen, dass der Kernbereich der hoheitlichen Aufgaben bei der Verkehrs\u00fcberwachung im Gro\u00dfen und Ganzen unangetastet bleibt. Auch unserer Auffassung nach k\u00f6nnen hoheitliche Aufgaben schon in Hinblick auf die Rechtssicherheit nicht ohne weiteres auf Dritte \u00fcbertragen werden. Die Polizei ist bei der Verfolgung von Verkehrsverst\u00f6\u00dfen als neutraler Hoheitstr\u00e4ger unverzichtbar. Wir stimmen zwar grunds\u00e4tzlich mit dem OLG Stuttgart (25.08.2016 &#8211; Az.: 4 Ss 577\/16) darin \u00fcberein, dass eine Verwaltungsbeh\u00f6rde sich der technischen Hilfe von Privatpersonen bedienen darf, solange sie sich ihrerseits an die rechtlichen Vorgaben h\u00e4lt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt vom 07.05.2012 &#8211; Az.: 2 Ss (Bz) 25\/12). Sie muss aber in jedem Fall <q>Herrin des Verfahrens<\/q> bleiben. Einer \u00dcbertragung an private Unternehmen, damit diese die \u00dcberwachung eigenverantwortlich durchf\u00fchren k\u00f6nnen, stehen wir ausgesprochen kritisch gegen\u00fcber. Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Radarmessungen des <q>Vitronic PoliScan Speed<\/q> (hierzu AG Mannheim vom 29.11.2016 &#8211; Az.: 21 OWi &#8211; 509 Js 35740\/15). Die Verkehrs\u00fcberwachung sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten <em><q>geh\u00f6rt als typische Hoheitsaufgabe zum Kernbereich staatlicher Hoheitsaufgaben, f\u00fcr die speziell im Fall von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem\u00e4\u00df \u00a7 26 Abs. 1 StVG Beh\u00f6rden oder Bedienstete der Polizei zust\u00e4ndig sind.<\/q><\/em> (OLG Frankfurt vom 03.03.2016 &#8211; Az. 2 Ss-OWi 1059\/15).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; font-size: larger;\"><strong><u>Zusammenfassendes Fazit<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aktualit\u00e4t der behandelten Themen und die in der Sache hart, aber im Ton fair gef\u00fchrten Diskussionen haben die Existenzberechtigung des Verkehrsgerichtstags auch in diesem Jahr wieder eindrucksvoll best\u00e4tigt. F\u00fcr uns als Kanzlei Voigt war es wichtig, mit mehreren Anw\u00e4lten direkt vor Ort am Puls dabei zu sein. Auf diese Weise sind wir nicht nur \u00fcber die aktuelle Rechtslage, sondern auch \u00fcber k\u00fcnftige Entwicklungen und Tendenzen bereits im Fr\u00fchstadium informiert und k\u00f6nnen die Rechte unserer Mandanten effektiv und mit den richtigen Mittel durchsetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus Anlass des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstages stand Goslar auch in diesem Jahr wieder im Zentrum des Interesses der Verkehrsjuristen. Mehrere hundert Experten trafen sich, um \u00fcber Fragen der Verkehrssicherheit und verwandte Themen zu diskutieren. Mit dabei waren auch Spezialisten der Kanzlei Voigt, um sich nicht nur direkt \u00fcber die neuesten Tendenzen zu informieren, sondern auch, um die Beschl\u00fcsse und Empfehlungen aktiv mitgestalten zu k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich dienen diese nicht selten dem Gesetzgeber als unterst\u00fctzende Vorlage bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26,1298],"tags":[218],"class_list":["post-10239","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-messen-veranstaltungen","tag-aktuelle-information"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Aus Anlass des 55. 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