{"id":10301,"date":"2016-12-12T06:00:00","date_gmt":"2016-12-12T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/kein-vollstaendiger-erstattungsanspruch-bei-rueckgabe-eines-online-kaufs-bgh-urteil-vom-12102016-az-viii-zr-5515\/"},"modified":"2022-08-29T09:18:26","modified_gmt":"2022-08-29T09:18:26","slug":"kein-vollstaendiger-erstattungsanspruch-bei-rueckgabe-eines-online-kaufs-bgh-urteil-vom-12102016-az-viii-zr-5515","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=10301","title":{"rendered":"Rechts-Tipp: Zu fr\u00fch gefreut"},"content":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 12.10.2016 (Az.: VIII\u00a0ZR\u00a055\/15) kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Schluss, dass ein online gekaufter Katalysator bei einem Widerruf nach (kurzer) Probefahrt eine Wertverschlechterung erleidet, die dem Verk\u00e4ufer zu ersetzen ist. Der Kaufpreis wird dem K\u00e4ufer also nicht vollst\u00e4ndig erstattet.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer erwarb von der Verk\u00e4uferin in deren Onlinehandel f\u00fcr Autoteile im Februar 2012 einen Katalysator f\u00fcr circa 350\u00a0Euro mit Montagesatz f\u00fcr circa 18\u00a0Euro, zuz\u00fcglich Versand f\u00fcr 17\u00a0Euro &#8211; insgesamt also 385\u00a0Euro. Die E-Mai, die den Versand der Ware best\u00e4tigte, enthielt eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Widerrufsbelehrung.<\/p>\n<p>Kurz nach der Lieferung lie\u00df der K\u00e4ufer den Katalysator von einer Fachwerkstatt einbauen. Bei einer kurzen Probefahrt im Anschluss stellte der K\u00e4ufer fest, dass sein Fahrzeug nicht mehr die Leistung erbrachte wie es vor dem Einbau der Fall war. Daher widerrief er den Kauf fristgerecht er E-Mail und Schreiben, welchem er auch die gelieferte Ware beilegte.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckzahlung des Kaufpreises wurde von der Beklagten verweigert. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte sie an, dass der Katalysator durch deutliche Einbau- und Gebrauchsspuren eindeutig in Gebrauch genommen worden und damit wertlos sei. Ihr sei dadurch ein Wertersatzanspruch entstanden, den sie aufrechne.<\/p>\n<p>Damit gab sich der K\u00e4ufer nicht zufrieden und zog vor Gericht. Das Amtsgericht best\u00e4tigte seine Auffassung, wogegen die Verk\u00e4uferin in Berufung ging. Dort gab man ihr teilweise Recht &#8211; das Landgericht sah einen Wertersatzanspruch der Verk\u00e4uferin als gegeben. Das schmeckte wiederum dem K\u00e4ufer nicht, der in Revision vor den BGH zog.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung der Karlsruher Richter steht dem Verbraucher im Falle eines Fernabsatzvertrages (zu dem der Onlinehandel z\u00e4hlt) zun\u00e4chst die M\u00f6glichkeit zu, die gelieferte Ware in Augenschein zu nehmen und zu \u00fcberpr\u00fcfen. Anders als im traditionellen Handel (Ladengesch\u00e4ft) kann er beim Onlinehandel die Ware gerade nicht einer Pr\u00fcfung unterziehen. Zwar k\u00f6nne im Ladengesch\u00e4ft die Ware nicht unbedingt ausgepackt, aufgebaut oder ausprobiert werden, aber es st\u00fcnden in der Regel Musterst\u00fccke in der Ausstellung, um sich einen unmittelbaren Eindruck von der Ware zu verschaffen.<\/p>\n<p>Das Gesetzt r\u00e4umt dem Verbraucher die M\u00f6glichkeit ein, die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise zu pr\u00fcfen. Dem <q>Pr\u00fcfungsrecht<\/q> sind allerdings Grenzen gesetzt. Werden diese \u00fcberschritten, steht ein Erstattungsanspruch in H\u00f6he des Wertverlustes zu. Das Gericht hatte noch nach der alten Fassung (a.F.) des \u00a7\u00a0357 Abs.\u00a03 Satz\u00a01\u00a0BGB zu entscheiden. Diese Regel findet sich nunmehr in \u00a7\u00a0357 Abs.\u00a07 Nr.\u00a01\u00a0BGB neue Fassung (n.F.).<\/p>\n<p>Das Gericht begr\u00fcndete seine Entscheidung, dass auch im Ladengesch\u00e4ft der Katalysator nicht h\u00e4tte eingebaut und zur Probe gefahren werden k\u00f6nnen. Vielmehr sei auch dort der K\u00e4ufer auf ein Anfassen und Betrachten der Ware beschr\u00e4nkt &#8211; vor allem einem Vergleich der unterschiedlichen Modelle sowie des alten Katalysators.<\/p>\n<p>Eine dar\u00fcber hinausgehende Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeit im Onlinehandel w\u00fcrde zu einer Ungleichbehandlung f\u00fchren, die von dem <q>Pr\u00fcfungsrecht<\/q> gerade nicht gewollt war. Beabsichtigt war durch die Regelung dem K\u00e4ufer die M\u00f6glichkeiten zu schaffen, die er im Ladengesch\u00e4fft h\u00e4tte und aufgrund der Natur des Onlinehandels nicht hatte.<\/p>\n<p>Offen geblieben ist jedoch die Frage, ob der K\u00e4ufer auf die M\u00f6glichkeit eines Wertersatzes auch ordnungsgem\u00e4\u00df hingewiesen wurde, wie das Gesetz es fordert. Zur Pr\u00fcfung dieser Voraussetzung wurde das Verfahren an das Landgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p><strong>Kanzle Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn im Onlinehandel in zahlreichen Punkten Zugest\u00e4ndnisse zu Gunsten des Verbrauchers gemacht werden, so gelten diese nicht uneingeschr\u00e4nkt. Meistens liegen die Grenzen dort, wo sie auch im Ladengesch\u00e4ft zu finden w\u00e4ren. Mit einer gesunden Vorsicht sollte nichts falsch laufen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die Ware tats\u00e4chlich nicht den Vorstellungen entspricht, kann es lohnenswert sein einen Fachmann hinzuzuziehen: H\u00e4tte der K\u00e4ufer nicht eindeutig und in beiden Mitteilungen an die Verk\u00e4uferin von <q>Widerruf des Kaufvertrages<\/q> gesprochen, w\u00e4re &#8211; so auch in den Ausf\u00fchrungen des Gerichts &#8211; Raum f\u00fcr einen R\u00fccktritt wegen Sachmangels gewesen. Damit w\u00e4re auch zu erw\u00e4gen, ob gerade kein Wertersatzanspruch zusteht, weil der Katalysator ordnungsgem\u00e4\u00df in Gebrauch genommen wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 12.10.2016 (Az.: VIII\u00a0ZR\u00a055\/15) kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Schluss, dass ein online gekaufter Katalysator bei einem Widerruf nach (kurzer) Probefahrt eine Wertverschlechterung erleidet, die dem Verk\u00e4ufer zu ersetzen ist. 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