{"id":13429,"date":"2021-02-08T16:32:33","date_gmt":"2021-02-08T14:32:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/?post_type=aktuelles&#038;p=13429"},"modified":"2022-08-29T09:16:56","modified_gmt":"2022-08-29T09:16:56","slug":"achtung-beim-ueberholen-liegengebliebener-lkw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=13429","title":{"rendered":"Achtung beim \u00dcberholen liegengebliebener LKW!"},"content":{"rendered":"<p>Schnee- und eisbedeckte Fahrbahnen machen es auch LKW-Fahrern nicht leicht. Fahrzeuge mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht von \u00fcber 3,5 t m\u00fcssen bei winterlichen Bedingungen zwar an allen Achsen mit <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/winterreifenpflicht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Winterreifen<\/a> ausger\u00fcstet sein. Allerdings fehlt eine einheitliche Regelung in Europa und G\u00fcterfernverkehr findet international statt. Zudem kann eine Tour bei mediterraner W\u00e4rme beginnen und unversehens durch schneebedeckte Gebiete f\u00fchren. LKW oder <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/gespann\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gespanne<\/a>, die mit Sommerreifen unterwegs sind, bleiben dann regelm\u00e4\u00dfig an Steigungen liegen. F\u00fcr den Verkehr schaffen sie zus\u00e4tzliche Gefahrenquellen und den Fahrern drohen Bu\u00dfgelder sowie Punkte.<br \/>\n<strong>Was war passiert?<\/strong><br \/>\nIn dem zugrundeliegenden Sachverhalt, war ein Autofahrer (Kl\u00e4ger) in einer Autobahnabfahrt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, als er an einem liegengebliebenen LKW vorbeifuhr Das entgegenkommende Fahrzeug sollte angeblich erst aufgetaucht sein, als der \u00dcberholvorgang schon fast beendet war. Beim Abbremsen sei es gl\u00e4ttebedingt in die Fahrspur des Kl\u00e4gers geraten. Der Kl\u00e4ger gab an, mit angemessener Geschwindigkeit im Schritttempo gefahren zu sein. Den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden verlangte er vom Unfallgegner ersetzt und klagte. Dieser war indes der Auffassung, der Kl\u00e4ger sei alleine f\u00fcr den Unfall verantwortlich.<br \/>\n<strong>War der Unfall unabwendbar?<\/strong><br \/>\nDa sich der Unfall beim Betrieb der Fahrzeuge ereignet hatte. Der Haftung aus <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__7.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 7 Abs. 1 StVG<\/a> stand daher grunds\u00e4tzlich nichts im Wege, es sei denn, es h\u00e4tte sich bei dem Unfall um ein <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/unabwendbares-ereignis\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">unabwendbares Ereignis<\/a> gehandelt. Dies w\u00e4re der Fall gewesen, wenn ihn auch ein Idealfahrer, trotz Einhaltung jeder nach den Umst\u00e4nden des Falles gebotenen Sorgfalt, nicht h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen. Dem eingeschalteten <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/sachverstaendiger\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Sachverst\u00e4ndigen<\/a> zufolge, war diese Voraussetzung aber nicht gegeben, auch wenn es zum Unfallzeitpunkt stark schneite und glatt war.<br \/>\n<strong>Waren die Unfallbeteiligten zu schnell?<\/strong><br \/>\nEntscheidend war daher, ob die Fahrweise der Unfallbeteiligten den Witterungsverh\u00e4ltnissen entsprechend angepasst war. Um dies herauszufinden stellte das Gericht die Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge gegen\u00fcber und wog sie gegeneinander ab. Dabei \u00fcberwog die <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/betriebsgefahr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Betriebsgefahr<\/a> des Kl\u00e4gerfahrzeugs derart, dass sie hinter diejenige des Beklagtenfahrzeugs vollst\u00e4ndig zur\u00fccktrat.<br \/>\nAusschlaggebend war die Fahrweise des Kl\u00e4gers. Das Gericht stufte sie als erheblich fehlerhaft und verkehrswidrig ein und warf ihm einen unfallurs\u00e4chlichen Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__6.html#:~:text=Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung%20(StVO)%20%C2%A7%206%20Vorbeifahren%20Wer%20an%20einer,durch%20Verkehrszeichen%20(Zeichen%20208,%20308)%20anders%20geregelt%20ist.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 6 StVO<\/a> vor. W\u00f6rtlich hei\u00dft es dazu in dem Urteil: <em>\u201eNach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__6.html#:~:text=Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung%20(StVO)%20%C2%A7%206%20Vorbeifahren%20Wer%20an%20einer,durch%20Verkehrszeichen%20(Zeichen%20208,%20308)%20anders%20geregelt%20ist.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 6 S. 1 StVO<\/a> muss, wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. &#8230; <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__6.html#:~:text=Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung%20(StVO)%20%C2%A7%206%20Vorbeifahren%20Wer%20an%20einer,durch%20Verkehrszeichen%20(Zeichen%20208,%20308)%20anders%20geregelt%20ist.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 6 S. 1 StVO<\/a> hat hier f\u00fcr den Kl\u00e4ger zur Folge, dass er als derjenige, auf dessen Fahrbahn sich das Hindernis befunden hat und der die Gegenfahrbahn mitbenutzen musste, eine Wartepflicht traf.\u201c<\/em>\u00a0 Er h\u00e4tte daher warten m\u00fcssen, bis das andere Fahrzeug die durch den LKW erzeugte verengte Passage passiert gehabt h\u00e4tte und die Stra\u00dfe frei gewesen w\u00e4re (OLG Saarbr\u00fccken, Urt. v. 09.01.2014, <a href=\"https:\/\/recht.saarland.de\/bssl\/document\/KORE201762014\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">4 U 405\/12<\/a>). Dies hatte er nicht getan.<br \/>\n<strong>H\u00e4tte der Gegenverkehr warten m\u00fcssen?<\/strong><br \/>\nBevorrechtigter Gegenverkehr muss nur warten, wenn er erkennen kann, dass der Wartepflichtige bereits zu Recht begonnen hat den verengten Teil zu befahren. Dem Sachverst\u00e4ndigem zufolge war dies aber nicht gegeben. Zudem h\u00e4tte der Kl\u00e4ger, selbst wenn er das entgegenkommende Fahrzeug nicht h\u00e4tte sehen k\u00f6nnen, so fahren m\u00fcssen, dass es ihm jederzeit m\u00f6glich gewesen w\u00e4re anzuhalten und die Gegenfahrbahn zu r\u00e4umen. Seine Geschwindigkeit war aber so hoch gewesen, dass ihm ein Anhalten und R\u00e4umen der Verengung, gerade auch in Hinblick auf die widrigen Wetterbedingungen, nicht jederzeit m\u00f6glich war. Im h\u00e4tte also klar sein m\u00fcssen, \u201edass m\u00f6gliche Ausweichman\u00f6ver durch die Gegenseite ungleich risikoreicher und schwerer zu realisieren sind\u201c. Da die Betriebsgefahr seines PKW daher in ganz besonders erheblichem Ma\u00dfe erh\u00f6ht war, traf ihn eine Haftung von 100 %.<br \/>\n<strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><br \/>\nDas Urteil verdeutlicht zwei Dinge: So wie die Fahrweise den Witterungsbedingungen anzupassen ist, so kommt es auch auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls an. Diese liegen aber weder immer klar auf der Hand noch m\u00fcssen sie den Schilderungen der Gegenseite entsprechen. Anwaltlicher Beistand ist dann sinnvoll. Ob es um die Durchsetzung eigener oder die Abwehr fremder Forderungen geht, ist dabei grunds\u00e4tzlich egal.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\nUrteil: LG Saarbr\u00fccken, v. 13.09.2018, Az. <a href=\"https:\/\/recht.saarland.de\/bssl\/document\/KORE222222018\">14 O 126\/16<\/a><br \/>\nLeitsatz:\u00a0<em>F\u00e4hrt ein Verkehrsteilnehmer bei starkem Schneefall an einem stehenden Lkw vorbei und kollidiert er mit einem entgegenkommenden, bevorrechtigten Fahrzeug, obwohl er dieses vor Beginn seines Vorbeifahrvorgangs sehen konnte und musste und obwohl dieses mit angemessener Geschwindigkeit fuhr, so kommt eine alleinige Haftung des Wartepflichtigen in Betracht.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schnee- und eisbedeckte Fahrbahnen machen es auch LKW-Fahrern nicht leicht. Fahrzeuge mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht von \u00fcber 3,5 t m\u00fcssen bei winterlichen Bedingungen zwar an allen Achsen mit Winterreifen ausger\u00fcstet sein. 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