{"id":19453,"date":"2021-03-02T07:00:04","date_gmt":"2021-03-02T05:00:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/?post_type=aktuelles&#038;p=19453"},"modified":"2025-09-02T11:44:22","modified_gmt":"2025-09-02T09:44:22","slug":"doppeltes-fahrverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=19453","title":{"rendered":"Doppeltes Fahrverbot?"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Autofahrer wurde in einem nicht fahrt\u00fcchtigen Zustand angetroffen. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde vom 14.11.2018 bis zum 09.04.2019 die Fahrerlaubnis. In dem anschlie\u00dfenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wies dieses darauf hin, dass die Entziehung ohne ausreichende Grundlage erfolgt sei. Daraufhin hob die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde ihre Entscheidung wieder auf.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem anschlie\u00dfenden Bu\u00dfgeldverfahren verh\u00e4ngte das Amtsgericht Bad Hersfeld in seinem Urteil vom 16.09.2019 lediglich eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 500,00 Euro. Von dem sonst \u00fcblichen Regelfahrverbot nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__25.html\">\u00a7\u00a025 Absatz\u00a01 Satz\u00a02<\/a> <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\">Stra\u00dfenverkehrsgesetz<\/a> (StVG) sah es jedoch ab. Es begr\u00fcndete seine Entscheidung mit der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde. \u201e<em>Dadurch sei der Betroffene hinreichend sanktioniert, die Verh\u00e4ngung eines erneuten Fahrverbots deshalb unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und faktisch eine \u201aDoppelbestrafung\u2018.<\/em>\u201c<br>Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Rechtsfehler und legte gegen die Rechtsfolge Rechtsbeschwerde ein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Zu Recht wie das OLG Frankfurt am Main entschied. Es \u00e4nderte das Urteil des Amtsgerichts im Rechtsfolgenausspruch ab. Gegen den Fahrer wurde neben der Geldbu\u00dfe auch ein einmonatiges Fahrverbot verh\u00e4ngt. Dieses ist als gesetzliches Regelfahrverbot in F\u00e4llen einer Ordnungswidrigkeit nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__24a.html\">\u00a7\u00a024a<\/a> <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\">StVG<\/a> in der Regel zu verh\u00e4ngen. So ist beispielsweise beim F\u00fchren eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (\u00a7\u00a024a Abs.\u00a02 StVG) gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a025 Abs.\u00a01 Satz\u00a02 StVG in der Regel eben auch ein Fahrverbot anzuordnen (gesetzliches Regelfahrverbot).<em> &#8220;Von dem Fahrverbot kann deshalb in diesen F\u00e4llen nur abgesehen werden, wenn ganz besondere Ausnahmeumst\u00e4nde \u00e4u\u00dferer und innerer Art vorliegen oder wenn das Fahrverbot f\u00fcr den Betroffenen eine au\u00dfergew\u00f6hnliche H\u00e4rte bedeuten w\u00fcrde (OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2009 &#8211; 2 Ss OWi 641\/09.&#8221;<\/em> In dem konkreten Fall sei aber dies gerade nicht der Fall gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Amtsgericht habe unzutreffend eine \u201eDoppelbestrafung\u201c gesehen: \u201e<em>Zum einen stehen die Entscheidungen \u00fcber eine verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und die im Bu\u00dfgeldverfahren zu treffenden Entscheidungen \u00fcber die Rechtsfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig nebeneinander. Und zum anderen wird selbst im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts ein Fahrverbot auch dann angeordnet, wenn es infolge der Anrechnung einer vorl\u00e4ufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des F\u00fchrerscheins (\u2026) bereits erledigt ist. Die Anordnung des Fahrverbots auch in diesen (\u2026) ist n\u00e4mlich geboten, weil das Fahrverbot in das Fahreignungsregister (bzw. bei strafrechtlicher Sanktion in das Bundeszentralregister) eingetragen wird und im Wiederholungsfall f\u00fcr zuk\u00fcnftige Zumessungserw\u00e4gungen oder auch die Frage, ob ein Fahrverbot gem\u00e4\u00df \u00a7 STVG \u00a7 25 Abs. STVG \u00a7 25 Absatz 2a StVG erst sp\u00e4ter wirksam wird, von erheblicher Bedeutung ist<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings bezog das OLG auch die bereits erfolgte (und rechtswidrige) Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde in seine Erw\u00e4gungen. Es rechnete die Entziehung entsprechend <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__25.html\">\u00a7&nbsp;25 Absatz&nbsp;6<\/a> <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/\">StVG<\/a> ausnahmsweise an, auch wenn \u201e<em>eine Anrechnung nach \u00a7 STVG \u00a7 25 Abs. 6 bei verwaltungsrechtlicher Fahrerlaubnisentziehung normalerweise nicht statt[findet] (\u2026). Da vorliegend aber festgestellt ist, dass die verwaltungsrechtliche Entziehung aufgrund der hier verfahrensgegenst\u00e4ndlichen Tat und ohne Rechtsgrundlage erfolgte, und eine wirksame Kompensation auf andere Weise nicht ersichtlich ist, ist in diesem besonderen Fall eine Anrechnung geboten.<\/em>\u201c Damit galt das Fahrverbot als vollstreckt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie dieser Fall zeigt, erfolgt nicht jede Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis immer rechtm\u00e4\u00dfig. Wer nicht unn\u00f6tig aufs Autofahren verzichten m\u00f6chte, sollte sich daher rechtzeitig juristischen Rat holen! Voigt regelt!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Link: <\/strong>Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, vom 16.07.2020 (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.rv.hessenrecht.hessen.de\/bshe\/document\/LARE200001541\" target=\"_blank\">Az. 1 Ss-OWi 309\/20<\/a>)<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was passiert, wenn die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde die Fahrerlaubnis entzieht und ein Fahrverbot im Bu\u00dfgeldverfahren in der Regel angeordnet wird? Kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen, wenn die Fahrerlaubnisentziehung ohne ausreichende Grundlage erfolgte? Oder wird der Autofahrer doppelt bestraft? Mit diesen Fragen musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 16.07.2020 (Az. 1 Ss-OWi 309\/20) befassen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"OLG best\u00e4tigt Fahrverbot nach fehlerhafter Entziehung","_seopress_titles_desc":"OLG Frankfurt: Fahrverbot trotz fehlerhafter Fahrerlaubnisentziehung. 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