{"id":19563,"date":"2021-03-04T07:00:52","date_gmt":"2021-03-04T05:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/?post_type=aktuelles&#038;p=19563"},"modified":"2022-08-29T09:16:54","modified_gmt":"2022-08-29T09:16:54","slug":"13-jahre-haft-fuer-zweiten-berliner-raser","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=19563","title":{"rendered":"13 Jahre Haft f\u00fcr zweiten Berliner Raser"},"content":{"rendered":"<p>Vor f\u00fcnf Jahren erregte ein <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/kraftfahrzeugrennen-im-strassenverkehr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">illegales Rennen<\/a> auf dem Kurf\u00fcrstendamm, bei dem ein unbeteiligter Jeep-Fahrer sein Leben lie\u00df, gro\u00dfes Aufsehen. Ebenso aufsehenerregend war das langwierige Verfahren, das bereits zwei Mal vor dem BGH verhandelt wurde. Nun urteilte das Landgericht (LG) Berlin am 02.03.2021 (<a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/presse\/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit\/2021\/pressemitteilung.1059070.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 529 Ks 6\/20<\/a>) zum dritten Mal \u00fcber den zweiten Berliner Raser.<br \/>\n<strong>Was war passiert?<\/strong><br \/>\nIn der Nacht des 1. Februar 2016 boten sich zwei junge M\u00e4nner ein Rennen auf dem Kurf\u00fcrstendamm. Als der 26-j\u00e4hrige Audi-Fahrer mit mindestens 160 bis 170 km\/h in eine Kreuzung einf\u00e4hrt, obwohl die Ampel f\u00fcr ihn auf Rot geschaltet ist, kollidiert er mit einem Jeep, der bei Gr\u00fcn in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Der 69-j\u00e4hrige Fahrer des Gel\u00e4ndewagens erlag am Unfallort seinen Verletzungen.<br \/>\n<strong>Das bisherige Verfahren<\/strong><br \/>\nErstmalig in der Geschichte verurteilte das Landgericht (LG) Berlin am 27.02.2017 (<a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/presse\/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit\/2017\/pressemitteilung.565340.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 535 Ks 8\/16<\/a>) die beiden Angeklagten wegen Mordes durch Stra\u00dfenrennen. Bislang wurden Teilnehmer von Stra\u00dfenrennen mit t\u00f6dlichem Ausgang, bei denen unbeteiligte Dritte zu Schaden kamen, wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung herangezogen.<br \/>\nDie beiden Angeklagten, die wegen Mordes verurteilt wurden, legten beim BGH Revision gegen das Urteil ein. Der f\u00fcr Verkehrsstrafsachen zust\u00e4ndige 4. Strafsenat des BGH verhandelte auf den Tag genau zwei Jahre nach dem t\u00f6dlichen Verkehrsunfall in dem Revisionsverfahren. Mit Urteil vom 01.03.2018 (<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=81558&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 4 StR 399\/17<\/a>) hob er das Urteil des Landgerichts auf.<br \/>\nDaraufhin wurde die Sache vor der 32. Strafkammer des Landgerichts Berlin erneut verhandelt. Doch auch diesmal gelangte das Gericht zu der \u00dcberzeugung, dass es sich um Mord handle (Urt. v. 26.03.2019, <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/presse\/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit\/2018\/pressemitteilung.737245.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 532 Ks 9\/18<\/a>). Die Richter sahen gleich drei Mordmerkmale als erf\u00fcllt: das arg- und wehrlose Opfer wurde mit einem zum gemeingef\u00e4hrlichen Mittel eingestuften Auto aus niederen Beweggr\u00fcnden (der r\u00fccksichtslosen Selbstsucht) get\u00f6tet.<br \/>\nUnd auch dieses Mal legten die beiden Angeklagten Revision ein.<br \/>\n<strong>Die Entscheidung des BGH<\/strong><br \/>\nDer Bundesgerichtshof best\u00e4tigte mit seinem Urteil vom 18.06.2020 (<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=107968&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 4 StR 482\/19<\/a>) zum ersten Mal in der Geschichte eine Verurteilung wegen Mordes als Folge eines Autorennens. Von den beiden Angeklagten, die als \u201eBerliner Raser\u201c in die Rechtsgeschichte eingegangen sind, hatte nur einer Erfolg mit seiner Revision. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf.<br \/>\nBez\u00fcglich des damals 26-J\u00e4hrigen, der mit dem Jeep kollidierte, wurde das Urteil des Landgerichts best\u00e4tigt. Die Richter h\u00e4tten den bedingten T\u00f6tungsvorsatz rechtsfehlerfrei begr\u00fcndet. \u201e<em>[Das Landgericht] hat belegt, dass der Angeklagte erkannte, das Rennen nur bei maximaler Risikosteigerung auch f\u00fcr Dritte unter Zur\u00fcckstellung aller Bedenken gewinnen zu k\u00f6nnen, und ihm deshalb die Folgen des bewusst hochriskanten Fahrverhaltens gleichg\u00fcltig waren.<\/em>\u201c Das Urteil gegen den Unfallfahrer ist somit rechtskr\u00e4ftig.<br \/>\nHinsichtlich des zweiten Angeklagten, mit dem sich der Unfallfahrer davor ein Rennen geliefert hatte und der daraufhin als Mitt\u00e4ter verurteilt wurde, wurde das Urteil aufgehoben, \u201e<em>weil die Beweisw\u00fcrdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die T\u00f6tung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht tr\u00e4gt.<\/em>\u201c Damit ging es f\u00fcr diesen Angeklagten in die dritte Verhandlungsrunde zum Landgericht.<br \/>\n<strong>Die dritte Entscheidung des Landgerichts<\/strong><br \/>\nDer zweite Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes und der vors\u00e4tzlichen Gef\u00e4hrdung des Stra\u00dfenverkehrs sowie fahrl\u00e4ssiger K\u00f6rperverletzung zu einer Haftstra\u00dfe von 13 Jahren verurteilt. Zudem verh\u00e4ngte das Gericht eine f\u00fcnfj\u00e4hrige F\u00fchrerscheinsperre.<br \/>\nIn den Augen des Gerichts hatte sich der zweite Berliner Raser mit dem bereits wegen Mordes verurteilten Fahrer ein \u201e<em>Stechen<\/em>\u201c geliefert und dabei beim \u00dcberfahren der roten Ampel m\u00f6gliche t\u00f6dliche Folgen f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen. Das Gericht best\u00e4tigte f\u00fcr ihn auch die Merkmale der Heimt\u00fccke und die niedrigen Beweggr\u00fcnde durch das Rennen \u201e<em>das eigene Ansehen zu steigern und sich selber besser zu f\u00fchlen<\/em>\u201c. Er sei zwar kurz vor der Kollision zun\u00e4chst vom Gas gegangen, habe aber dann wieder beschleunigt und sei damit bewusst ein \u201e<em>Risiko eingegangen, um an dieser entscheidenden Stelle das Rennen nicht zu verlieren<\/em>\u201c.<br \/>\nWeil nicht er mit dem Fahrzeug des Rentners zusammengesto\u00dfen war und er zudem an zwei roten Ampeln angehalten hatte, war ihm \u201e<em>keine t\u00e4terschaftliche Mitverantwortung f\u00fcr den Tod anzulasten<\/em>\u201c. Allerdings sei es \u201e<em>absoluter Zufall<\/em>\u201c gewesen, dass sein Kontrahent und nicht er selbst mit dem Jeep kollidierte. Daher wurde sein Verhalten als versuchter Mord gewertet.<br \/>\nOb das Urteil des Landgerichts dieses Mal rechtskr\u00e4ftig wird, bleibt abzuwarten. Die Verteidigung hat die Revision bereits angek\u00fcndigt.<br \/>\n<strong>Stichwort<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/kraftfahrzeugrennen-im-strassenverkehr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kraftfahrzeugrennen im<\/a><a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/kraftfahrzeugrennen-im-strassenverkehr\"> Stra\u00dfenverkehr<\/a><br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<small class=\"small\">Bildnachweis: Pixabay\/PublicDomainPictures<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor f\u00fcnf Jahren erregte ein illegales Rennen auf dem Kurf\u00fcrstendamm, bei dem ein unbeteiligter Jeep-Fahrer sein Leben lie\u00df, gro\u00dfes Aufsehen. Ebenso aufsehenerregend war das langwierige Verfahren, das bereits zwei Mal vor dem BGH verhandelt wurde. 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