{"id":20315,"date":"2021-03-25T09:15:12","date_gmt":"2021-03-25T07:15:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/?post_type=aktuelles&#038;p=20315"},"modified":"2025-07-04T11:03:30","modified_gmt":"2025-07-04T09:03:30","slug":"full-house-beim-ifl-expertenseminar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=20315","title":{"rendered":"Full House beim IFL-Expertenseminar!"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Spannung war gro\u00df, als das IFL-Expertenseminar am 23.03.2021 gegen 16:00 Uhr startete!<br>Das Plenum war hochkar\u00e4tig besetzt, die Themen waren spannend und das Seminar war mit mehreren hundert Teilnehmern gut besucht. Im Zentrum standen die Bedeutung der IFL-Liste bei der Schadensabwicklung und die Frage, wie Kfz-Betriebe Rechnungsk\u00fcrzungen Paroli bieten k\u00f6nnen. Ein Part entfiel dabei auf Henning Hamann, Rechtsanwalt und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der ETL Kanzlei Voigt, der insbesondere die rechtlichen Aspekte der Schadensabwicklung erl\u00e4uterte.<br><strong>Die IFL-Liste &#8211; Vervollst\u00e4ndigung der Kalkulationsdaten <\/strong><br>Die IFL-Liste wurde geschaffen, um L\u00fccken zu schlie\u00dfen die entstehen, weil weder Herstellervorgaben noch Kalkulationssysteme alle Arbeitsschritte, die bei der Instandsetzung in den Werkst\u00e4tten anfallen ber\u00fccksichtigen (k\u00f6nnen). Kaum ein global aufgestellter Hersteller w\u00fcrde in seinen Vorgaben nationale Besonderheiten ber\u00fccksichtigen, wie z.B. die in Deutschland vorgeschriebene Pr\u00fcfung der Dichtigkeit einer Klimaanlage. Instandsetzungsbedingte Besch\u00e4digungen weiterer Bauteile oder vorbereitende Arbeiten w\u00fcrden sich ebenfalls nicht niederschlagen. Exemplarisch wurde die Reinigung eines Fahrzeugs nach einem schweren Wildunfall genannt.<br>Einige Hersteller w\u00fcrden sogar ausdr\u00fccklich darauf hinweisen, dass ihre Vorgaben f\u00fcr die Verwendung im eigenen Konzern, nicht aber f\u00fcr den Werkstattalltag erstellt worden seien. Derartige Arbeitspositionen fielen in den Werken ja auch nie an. Da Kalkulationssysteme gr\u00f6\u00dftenteils auf den Angaben der Hersteller beruhten, sei es nicht verwunderlich, wenn sie nicht alle Positionen enthielten. Die IFL-Liste sei ein Instrument, um diese L\u00fccken zu schlie\u00dfen. G\u00e4ngige Kalkulationsprogramme w\u00fcrden dies auch ber\u00fccksichtigen und Erg\u00e4nzungen erm\u00f6glichen.<br><strong>Die IFL-Liste ist kein Selbstbedienungsladen!<\/strong><br>Laut Hamann ist es schadensersatzrechtlich ohne Bedeutung, ob Herstellervorgaben Arbeitsschritte enthalten oder Rechnungsk\u00fcrzer und Versicherer IFL-Positionen anerkennen. Entscheidend sei vielmehr, dass der ersatzpflichtige Versicherer erforderliche und ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrte Instandsetzungsarbeiten zu verg\u00fcten hat.&nbsp; Hamann unterstrich, dass die IFL-Liste kein Selbstbedienungsladen sei, sondern nur tats\u00e4chlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden d\u00fcrfen. Die Werkstatt sollte diese dann aber &#8211; zun\u00e4chst f\u00fcr die eigenen Akten &#8211; fotografisch dokumentieren, damit die Bilder bei einem etwaigen Prozess als Beweismittel zur Verf\u00fcgung stehen. Ausdr\u00fccklich riet Hamann davon ab \u201ezun\u00e4chst alles anzukreuzen, da ja ohnehin gek\u00fcrzt werde.\u201c<br>Umgekehrt rief er aber dazu auf, auch niedrige K\u00fcrzungsbetr\u00e4ge nicht hinzunehmen. Die Strategie der Versicherer ziele ja gerade darauf ab, Gesch\u00e4digte und Werkst\u00e4tten durch geringe K\u00fcrzungsbetr\u00e4ge von Klagen abzuhalten. Wo dies gel\u00e4nge st\u00e4nden in Summe Einsparungen in Milliardenh\u00f6he. Die Beschneidung der Rechte der Gesch\u00e4digten k\u00fcmmere die Versicherer dabei genauso wenig, wie die Vertiefung des Schadens beim Gesch\u00e4digten oder der Werkstatt.<br><strong>Hamann stellt klar: Gesch\u00e4digte haben Anspruch auf ein Sachverst\u00e4ndigengutachten! <\/strong><br>Wohl wissend, dass Gesch\u00e4digte im Haftpflicht- und unter bestimmten Umst\u00e4nden auch im Kaskoschadenfall einen Anspruch auf die Einschaltung eines Sachverst\u00e4ndigen haben, fordern Versicherer von Gesch\u00e4digten oftmals die Beibringung eines Kostenvoranschlags der Werkstatt.<br>Dies mag auf den ersten Blick freundlich erscheinen. Letztlich dient es aber nur zur Verdr\u00e4ngung des Sachverst\u00e4ndigen, der Verlagerung wirtschaftlicher Risiken auf die Werkstatt und der Schw\u00e4chung des Gesch\u00e4digten. Versicherer wissen um die schadenrechtliche Unzul\u00e4ssigkeit von K\u00fcrzungen. Sie wissen auch, dass sie Aufwendungen f\u00fcr eine Reparatur vollst\u00e4ndig zu erstatten haben, wenn diese entsprechend den Vorgaben des Sachverst\u00e4ndigen durchgef\u00fchrt worden ist. Das Werkstatt- und Prognoserisiko geht bei einem Sachverst\u00e4ndigengutachten zu ihren Lasten. Bei einem Kostenvoranschlag geht es dagegen zu Lasten der Werkstatt.<br>Schon aus diesem Grund sollten sowohl Haftpflicht- als auch Kaskosch\u00e4den von einem Sachverst\u00e4ndigen, ggf. unter Hinzuziehung der IFL-Liste, kalkuliert werden. Da Kaskosch\u00e4den aber nicht auf delikts- sondern auf vertragsrechtlicher Grundlage reguliert werden, seien aber die Vereinbarungen im Kasko-Vertrag ma\u00dfgeblich. Die Rechtsprechung zum Haftpflichtschaden sei nur anwendbar, wenn z.B. Konkretisierungen fehlen oder die Bedingungen den Ersatz \u201eerforderlicher Reparaturkosten\u201c vorsehe.<br><strong>Reparaturablaufpl\u00e4ne sind verg\u00fctungspflichtig!<\/strong><br>Zur Erstellung von Reparaturablaufpl\u00e4nen wies Hamann darauf hin, dass sie oft nur zwecks G\u00e4ngelung der Werkstatt durch zus\u00e4tzlichen Aufwand gefordert w\u00fcrden. Der Grundsatz \u201eWer die Musik bestellt bezahlt\u201c gelte aber auch hier. Wenn ein Versicherer einen Reparaturablaufplan w\u00fcnscht, hat er der Werkstatt auch den damit verbundenen Aufwand zu verg\u00fcten.<br><strong>Was tun bei K\u00fcrzungen?<\/strong><br>Quasi abschlie\u00dfend f\u00fchrte Hamann aus, dass Versicherer eben auch deshalb gerne k\u00fcrzen, weil das Risiko verklagt zu erden \u00fcberschaubar sei. Bei den erhobenen Klagen sei die Erfolgsquote indes sehr hoch. Vielen Schadensabteilungen seien daher angewiesen, erst bei Androhung von oder nach erhobenen Klagen zu bezahlen. Werkst\u00e4tten sollten sich dies nicht bieten lassen und bei K\u00fcrzungsangriffen zun\u00e4chst den Sachverst\u00e4ndigen und &#8211; wenn dies nicht hilft &#8211; einen Anwalt und gerichtliche Hilfe hinzuziehen. Wenn Versicherer versuchen, erforderliche Aufwendungen unter Hinweis auf \u201eAllgemeinkosten\u201c oder \u201eKleinteilpauschalen\u201c weg zu argumentieren, sei dem entschieden zu begegnen.<br>Schlie\u00dflich hat der zum Schadensersatz Verpflichtete nach \u00a7 249 Abs. 1 BGB den Zustand herzustellen, der bestehen w\u00fcrde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w\u00e4re. Wo dies die Reparatur eines besch\u00e4digten Fahrzeugs bedeutet, sind die hierf\u00fcr erforderlichen Kosten vollst\u00e4ndig zu bezahlen. Nach Vorgaben des Versicherers erstellte Pr\u00fcfberichte verm\u00f6gen daran nichts zu \u00e4ndern.<br>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat nach \u00a7 249 Abs. 1 BGB den Zustand herzustellen, der bestehen w\u00fcrde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w\u00e4re. Wo dies die Reparatur eines besch\u00e4digten Fahrzeugs bedeutet, sind die hierf\u00fcr erforderlichen Kosten vollst\u00e4ndig zu bezahlen. 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