{"id":29211,"date":"2021-12-23T12:25:21","date_gmt":"2021-12-23T10:25:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/?post_type=aktuelles&#038;p=29211"},"modified":"2026-04-16T12:59:27","modified_gmt":"2026-04-16T10:59:27","slug":"nur-noch-wenige-tage-das-neue-kaufrecht-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=29211","title":{"rendered":"Das neue Kaufrecht ist da!"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 01.01.2022 ist nicht nur ein neues Jahr, sondern auch eine neue \u00c4ra des Kaufrechts angebrochen. Was f\u00fcr Verbraucher mehr Rechte mit sich bringt, ist f\u00fcr Kfz-Betriebe insbesondere mit h\u00f6herem Aufwand und gesteigerten Risiken verbunden. Auswirken wird sich dies insbesondere auf den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was sind wichtigsten Neuerungen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Am relevantesten d\u00fcrften die umfassende Ausweitung der Informationspflichten zu Gunsten von Verbraucherkunden sein, dar\u00fcber hinaus die Ausweitung der Beweislastumkehr und die Aktualisierungspflicht f\u00fcr Kaufsachen mit digitalen Elementen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Das Problem liegt im Detail<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Gesch\u00e4ft mit Neufahrzeugen und im Bereich B2B sind dabei genauso wenige Probleme zu erwarten, wie f\u00fcr den Bereich C2C. F\u00fcr Gesch\u00e4fte zwischen Unternehmern und Verbrauchern gelten k\u00fcnftig allerdings zwingende und einschneidende Regeln. So wird der Gebrauchtwagenhandel zum Beispiel auf die Klausel \u201egekauft wie besehen\u201c ab dem 01.01.2022 verzichten m\u00fcssen. Au\u00dferdem wird es ohne Bedeutung sein, ob ein K\u00e4ufer aufgrund eigenen Wissens um bestimmte M\u00e4ngel wei\u00df. Die Vorschrift \u201eKauf in Kenntnis eines Mangels\u201c ist k\u00fcnftig nicht mehr auf Verbrauchervertr\u00e4ge anwendbar. Dies gilt f\u00fcr alle \u201eAbweichungen von der \u00fcblichen Beschaffenheit\u201c, wie es im Gesetzestext hei\u00dft und damit eben auch f\u00fcr offensichtliche M\u00e4ngel. Der EU-Gesetzgeber will, dass dem Verbraucher vor seiner Kaufentscheidung in aller Deutlichkeit vor Augen gef\u00fchrt wird, dass er sich f\u00fcr eine Kaufsache interessiert, die nicht der \u00fcblichen Beschaffenheit entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was bedeutet das genau?<\/strong><br>Ab dem 01.01.2022 muss der Verbraucher vom H\u00e4ndler in einem gesonderten Formular eigens auf jede einzelne Abweichung hingewiesen werden. Besichtigung und Probefahrt werden zwar auch weiterhin f\u00fcr den Verkaufsprozess von Bedeutung sein; f\u00fcr den Ausschluss von M\u00e4ngeln verlieren sie dagegen ihre Bedeutung. Entscheidend ist, dass der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer &#8211; zeitlich hinreichend vor dem Vertragsschluss &#8211; umfassend \u00fcber alle Abweichungen der Kaufsache vom objektiven Standard informiert. Bei Gebrauchtwagen k\u00f6nnen dies z.B. Vorsch\u00e4den, Defekte, aber auch Kratzer und Schrammen, bei Neufahrzeugen hingegen Minderausstattungen gegen\u00fcber einem Vorf\u00fchrfahrzeug sein. Im station\u00e4ren Handel kann dies nach dem Willen des Gesetzgebers durch die Aush\u00e4ndigung eines Informationsblatts erfolgen, welches vom Kaufinteressenten hinsichtlich jeder einzelnen Abweichung zu quittieren und insgesamt zu unterschreiben ist. Im Online-Handel kann der H\u00e4ndler seine Informationspflicht \u00fcber eine vorgeschaltete Webseite erf\u00fcllen, deren Kenntnisnahme der Interessent ebenfalls best\u00e4tigen muss. Zudem sind alle Abweichungen aus dem vorvertraglichen Informationsschreiben auch im Vertrag noch einmal einzeln ausdr\u00fccklich und gesondert zu wiederholen, also insbesondere drucktechnisch hervorgehoben \u2013 doppelt h\u00e4lt besser\u2026.<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz konkret: Hatte ein Kunde in einem Fahrzeug ohne Lenkrad gesessen und dies sp\u00e4ter gekauft, konnte er sich &#8211; nach bisherigem Recht &#8211; nach Abschluss des Kaufvertrags zwar dar\u00fcber beklagen, dass das Lenkrad fehlt. M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsrechte konnte er aus dem Fehlen des Lenkrades indes nicht herleiten, denn er hat das fehlende Lenkrad ja bei Kaufvertragsschluss gekannt. Ab dem 01.01.2022 ist das anders. Der Verk\u00e4ufer muss den Verbraucher dann &#8211; trotz der Offensichtlichkeit des fehlenden Lenkrades \u2013 ausdr\u00fccklich darauf hinweisen \u201e\u00dcbrigens, beim Auto fehlt ein Lenkrad. Wollen Sie trotzdem kaufen? Dann bitte hier quittieren.\u201c Auch im sp\u00e4teren Kaufvertrag muss dann enthalten sein \u201eFahrzeug wird ohne Lenkrad verkauft\u201c. Erfolgt der ausdr\u00fcckliche Hinweis nicht, dann kann der K\u00e4ufer sich \u2013 bei seit dem 01.01.2022 geschlossenen Vertr\u00e4gen &#8211; nach dem Kaufvertragsschluss dar\u00fcber beschweren, dass ein Lenkrad fehlt und anschlie\u00dfend M\u00e4ngelrechte geltend zu machen, also zum Beispiel die Nachbesserung.<br>Das Beispiel mit dem Lenkrad ist nat\u00fcrlich \u00fcberzeichnet und wird in der Praxis wohl so kaum vorkommen. Anders wird es sich dagegen wohl bei allen \u00fcbrigen negativen Abweichungen, also bei reparierten oder unreparierten Vorsch\u00e4den, Kratzern oder Dellen verhalten. Es ist k\u00fcnftig vollkommen egal, wie sichtbar dieser Mangel f\u00fcr den K\u00e4ufer vor Vertragsschluss war. Wurde nicht vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen, und wurde der Zustand nicht auch im Kaufvertrag noch einmal ausdr\u00fccklich und gesondert wiederholt, dann kann der Kunde sich sp\u00e4ter auf diesen Mangel berufen, wenn er Verbraucher ist.<br>Das mag furchtbar kompliziert und formalistisch klingen, und das ist es auch. Aber so funktioniert halt Verbraucherschutz nach dem Willen der EU.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Hat es mit den gesteigerten Aufkl\u00e4rungspflichten sein Bewenden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das w\u00e4re sch\u00f6n. Aber bei \u201eWaren mit digitalen Elementen\u201c, salopp gesagt, bei allen Waren mit einem Chip, wird dem Handel eine gegen\u00fcber den Kunden kostenfrei zu erf\u00fcllende Pflicht zur Softwareaktualisierung und entsprechender Unterrichtung auferlegt. Als Konsequenz m\u00fcssen Betriebe sich marken\u00fcbergreifend \u00fcber die Bereitstellung von Updates f\u00fcr jedes verkaufte Fahrzeug informieren sowie ihre Kunden entsprechend unterrichten. Das betrifft nicht nur das Motorsteuerger\u00e4t, sondern auch das Navi und alle anderen Bauteile, die updatef\u00e4hig sind. Au\u00dferdem muss das Update kostenfrei aufgespielt werden. Der Gedanke, dass Gebrauchtwagenh\u00e4ndler sich markenorientiert umstellen oder spezialisierten Plattformen anschlie\u00dfen werden, ist daher alles andere als abwegig.<br>Die gute Nachricht daran lautet: Der H\u00e4ndler kann diese Aktualisierungspflicht ausschlie\u00dfen, und zwar nach dem bereits bekannten Muster. Er muss dem Kaufinteressenten also <u>vor<\/u> dem Kaufvertragsschluss <u>eigens<\/u> in einem Formular darauf hinweisen, dass er beabsichtigt, die Aktualisierungspflicht auszuschlie\u00dfen. Das muss der Kaufinteressent quittieren. Im Kaufvertrag muss dann noch einmal <u>ausdr\u00fccklich<\/u> und <u>gesondert<\/u>, also drucktechnisch hervorgehoben, ebenfalls vereinbart werden, dass der H\u00e4ndler f\u00fcr dieses Fahrzeug keine Aktualisierung schuldet. Aber, und das ist der schlechte Teil der Nachricht, mal ganz ehrlich, wer kauft denn ein Fahrzeug von einem seri\u00f6sen Gebrauchtwagenh\u00e4ndler, wenn der s\u00e4mtliche Aktualisierungspflichten ausschlie\u00dft? Das wird doch vermutlich nur im absoluten Billig-Bereich m\u00f6glich sein, aber ganz sicher nicht bei j\u00fcngeren Gebrauchten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00c4ndert sich etwas bei den Gew\u00e4hrleistungsfristen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Gebrauchtwagen kann die Gew\u00e4hrleistungsfrist auch weiterhin auf ein Jahr verk\u00fcrzt werden. Der Wehrmutstropfen ist allerdings, dass der K\u00e4ufer auch hier vorher und eigens umfassend informiert werden muss (mit entsprechender Best\u00e4tigung) und die Verk\u00fcrzung der Frist ausdr\u00fccklich und gesondert vereinbart im Kaufvertrag werden muss (\u00a7 476 Abs. 2 BGB &#8211; neu). Die Aufnahme dieser Regelung in den <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/stichworte\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">AGB <\/a>reicht k\u00fcnftig nicht mehr aus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Beweislastumkehr<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch bei der Beweislastumkehr st\u00e4rkt die EU die Rechte der Verbraucher zus\u00e4tzlich. Beim Verbrauchsg\u00fcterkauf wird die Frist f\u00fcr die Beweislastumkehr k\u00fcnftig von 6 auf 12 Monate angehoben. Der H\u00e4ndler muss dann bei auftretenden M\u00e4ngeln innerhalb dieser 12 Monate beweisen, dass keine Abweichung, sondern z.B. normaler Verschlei\u00df vorliegt oder der K\u00e4ufer den ger\u00fcgten Zustand selber herbeigef\u00fchrt hat. Da dies oft nur schwer oder gar nicht m\u00f6glich ist, insbesondere da Beweiserleichterungen fehlen, wird der Handel die Sache \u00fcberwiegend auf seine Kosten reparieren, bzw. reparieren lassen m\u00fcssen. Vermeiden l\u00e4sst sich dies nur durch eine akribische Dokumentation des Zustands des Fahrzeugs vor dem Verkaufszeitpunkt und den Abschluss spezieller Garantieversicherungen. Da sich die Mehraufwendungen in der Preisfindung niederschlagen m\u00fcssen, werden die Preise f\u00fcr Gebrauchtfahrzeuge voraussichtlich signifikant steigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Hat ein K\u00e4ufer einen Mangel angezeigt, muss der H\u00e4ndler unmittelbar reagieren und einen Termin zu Pr\u00fcfung anbieten. Vers\u00e4umt er dies oder beseitigt er den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der K\u00e4ufer k\u00fcnftig &#8211; auch ohne nochmalige Aufforderung &#8211; weitere Rechte geltend machen. Neu ist zudem, dass bereits die Mitteilung an den Verk\u00e4ufer die Frist in Gang setzt. Da die L\u00e4nge der Frist indes nicht definiert ist, existiert hinreichendes Konfliktpotential und Betriebe sollten schon deshalb zeitnah re- und agieren. Wer sich zu viel Zeit l\u00e4sst, l\u00e4uft Gefahr, dass der Kunde das Recht zur Minderung geltend macht, das Fahrzeug anderweitig instandsetzen l\u00e4sst und die hierf\u00fcr get\u00e4tigten Aufwendungen ersetzt verlangt oder gar vom Vertrag zur\u00fccktritt.<br>Die Nachbesserung sollte \u00fcbrigens bereits auf Anhieb gelingen. Denn ab dem 01.01.2022 k\u00f6nnen Verbraucher bereits nach einem einzigen Fehlschlagen unmittelbar vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz verlangen. Bislang gilt die Nachbesserung erst ab dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen. Dies gilt \u00fcbrigens auch bei besonders schwerwiegenden M\u00e4ngeln oder wenn die Nachbesserung verweigert worden ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das neue Kaufrecht hat es in sich! Auf den Handel kommen ein hoher zus\u00e4tzlicher Aufwand und erhebliche Kosten und Risiken zu. Es wird sowohl die Kosten f\u00fcr den Gebrauchtwagenhandel als auch die Preise der gehandelten Fahrzeuge weiter in die H\u00f6he treiben. Zudem wird voraussichtlich sowohl die Zahl der gehandelten Fahrzeuge als auch die der Gebrauchtwagenh\u00e4ndler zur\u00fcckgehen. Was auf den ersten Blick als ausschlie\u00dflich negativ erscheint, kann sich schlussendlich aber als positiv zumindest f\u00fcr die Werkst\u00e4tten erweisen. Denn wenn die Preise f\u00fcr gebrauchte Fahrzeuge steigen, werden zwangsl\u00e4ufig auch die Wiederbeschaffungswerte h\u00f6her ausfallen. Die Folge w\u00e4ren weniger Total- und mehr Reparatursch\u00e4den im Unfallbereich.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob sich Gesch\u00e4fte mit niedrigpreisigen Gebrauchtwagen noch lohnen h\u00e4ngt sicher von dem jeweiligen Gesch\u00e4ftsmodell ab. Auf jeden Fall sollten Gebrauchtfahrzeuge aber, wenn sie f\u00fcr den Wiederverkauf und nicht f\u00fcr die Verschrottung bestimmt sind, bereits im Vorfeld &#8211; idealerweise schon bei der Hereinnahme &#8211; inspiziert und mit einer detaillierten Dokumentation versehen werden. Wer dies vers\u00e4umt, muss mit Ungemach rechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer zu dem Thema an einer Vertiefung interessiert ist kann sich gerne unser kostenloses Webinar ansehen, welches \u00fcber diesen <a href=\"https:\/\/attendee.gotowebinar.com\/recording\/2534148221119514895\">LINK<\/a> abgerufen werden kann. Und gerne k\u00f6nnen Sie uns bei erg\u00e4nzenden Fragen nat\u00fcrlich ansprechen oder schreiben. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, um Haftungsfallen zu vermeiden. Gerne unterst\u00fctzen wir Sie dabei.<br>&nbsp;<br>Henning Hamann<br>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ETL Kanzlei Voigt<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:10px\">Bildnachweis: Antoni Shkraba\/Pexels<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 01.01.2022 ist nicht nur ein neues Jahr, sondern auch eine neue \u00c4ra des Kaufrechts angebrochen. Was f\u00fcr Verbraucher mehr Rechte mit sich bringt, ist f\u00fcr Kfz-Betriebe insbesondere mit h\u00f6herem Aufwand und gesteigerten Risiken verbunden. Auswirken wird sich dies insbesondere auf den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. 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