{"id":32467,"date":"2022-03-18T06:00:15","date_gmt":"2022-03-18T04:00:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/?post_type=aktuelles&#038;p=32467"},"modified":"2023-10-23T14:50:22","modified_gmt":"2023-10-23T12:50:22","slug":"aktuelles-zur-vorschadensproblematik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=32467","title":{"rendered":"Aktuelles zur Vorschadensproblematik"},"content":{"rendered":"\n<p>Gesch\u00e4digte m\u00fcssen daher darlegen und mit \u00fcberwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisen<em>, \u201edass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenst\u00e4ndliche Unfallereignis zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.\u201c&nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Fahrzeug des Anspruchstellers war bei einem Unfall im Bereich der linken hinteren Seitenwand und der hinteren linken T\u00fcr besch\u00e4digt worden. Zuvor hatte es bereits einen bedeutenden Heck- einen kleineren Front- und anschlie\u00dfend einen weiteren Schaden im Bereich des hinteren linken Seitenteils erlitten. Die Instandsetzung war &#8211; bis auf den Frontschaden &#8211; durch Rechnungen nachweisbar. Eine Beule im Bereich des hinteren Radkastens war unrepariert geblieben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wo lag das Problem?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das OLG Hamm musste sich mit dem Sachverhalt befassen, da das Landgericht Siegen die Klage des Unfallgesch\u00e4digten abgewiesen hatte. Begr\u00fcndet hatte das Landgericht die Abweisung damit, \u201e<em>der Gesch\u00e4digte habe den Umfang m\u00f6glicherweise deckungsgleicher Vorsch\u00e4den am linken Seitenteil nicht dargelegt und insbesondere nichts zu deren fachgerechter Reparatur vorgetragen, so dass der ihm durch den Unfall vom 01.11.2018 entstandene Schaden nicht ermittelt werden k\u00f6nne.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was war die L\u00f6sung?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das OLG Hamm stimmte dem LG Siegen dahingehend zu, \u201edass &nbsp;Gesch\u00e4digte das Entstehen und den Umfang des Schadens im Sinne von&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.juris.de\/r3\/document\/BJNR004370909BJNE001703124\/format\/xsl\/part\/S?oi=NnFMKgeApP&amp;sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D\">\u00a7&nbsp;7 Abs.&nbsp;1&nbsp;StVG<\/a>, darlegen und beweisen m\u00fcssen. Sollte das Fahrzeug in einem vorgesch\u00e4digten Bereich erneut (= deckungsgleich) besch\u00e4digt worden und die Unfallurs\u00e4chlichkeit der geltend gemachten Sch\u00e4den deshalb streitig sein, m\u00fcsse der Gesch\u00e4digte \u201edarlegen und mit \u00fcberwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenst\u00e4ndliche Unfallereignis zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.\u201c &nbsp;Kurzum: Greifbare Tatsachen muss der Gesch\u00e4digte liefern!<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Pflichten des Gesch\u00e4digten sind klar definiert!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil best\u00e4tigt die Auffassung, wonach ein Gesch\u00e4digter <em>\u201edarlegen und ggf. nachweisen, welche eingrenzbaren Vorsch\u00e4den an dem Fahrzeug vorhanden waren und durch welche konkreten Reparaturma\u00dfnahmen diese zeitlich vor dem streitgegenst\u00e4ndlichen Unfall fachgerecht beseitigt worden sind. Wo ein Gesch\u00e4digter nicht umfassend Auskunft zu Vorsch\u00e4den und der Art deren Reparatur vor seiner Besitzzeit erteilen kann, ist er auf die Angaben des Voreigent\u00fcmers angewiesen und kann nur darauf abstellen. Im Idealfall verf\u00fcgt der letzte Voreigent\u00fcmer \u00fcber eine l\u00fcckenlose Fahrzeughistorie, die \u00fcber alle das Fahrzeug betreffenden wesentlichen Vorg\u00e4nge, wie Gew\u00e4hrleistungen, Wartungen, Beanstandungen und Reparaturen Auskunft gibt, sofern diese Arbeiten bei einem Vertragsh\u00e4ndler durchgef\u00fchrt worden sind, die er dem Erwerber zur Verf\u00fcgung stellt.\u201c<\/em> Wo ein Gesch\u00e4digter die fachgerechte Reparatur eines Vorschadens nur vermuten kann, kann er diese behaupten und unter Zeugenbeweis stellen.<br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Vorhandene und bekannte Vorsch\u00e4den sind vollst\u00e4ndig anzugeben. Diese Pflicht ist allerdings nicht grenzenlos, sondern bezieht sich nur auf solche Tatsachen, die dem Gesch\u00e4digten auch bekannt sind. Bei Vorsch\u00e4den die vor seiner Besitzzeit entstanden sind, ist der Gesch\u00e4digte auf die Angaben des Vorbesitzers angewiesen. Sind ihm diese nicht bekannt, zieht ihr Verschweigen weder einen Verlust des Schadensersatzanspruchs noch einen Betrugsvorwurf nach sich. Ein solcher kann dem Gesch\u00e4digten nur gemacht werden, wenn er den Vorschaden \u2013 trotz positiver Kenntnis darum \u2013 verschweigt und der sich oder einem Dritten durch T\u00e4uschung \u00fcber Tatsachen einen rechtswidrigen Verm\u00f6gensvorteil zu Lasten des Sch\u00e4digers zu verschaffen versucht. Allerdings kann in derartigen F\u00e4llen ein Beweisproblem f\u00fcr den Gesch\u00e4digten entstehen, insbesondere wenn der Vorbesitzer Vorsch\u00e4den verschwiegen hat.<br>Der Fall zeigt erneut, dass und mit welchen Tricks Versicherer sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen versuchen. Damit Gesch\u00e4digte zu ihrem Recht kommen und den zustehenden Schadensersatz auch erhalten, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Schlie\u00dflich haben sowohl das OLG Frankfurt (Urt. v. 02.12.2014,\u00a0<a href=\"https:\/\/www.rv.hessenrecht.hessen.de\/bshe\/document\/LARE190017778\">Az. 22 U 171\/13<\/a>) als auch das AG M\u00fcnchen (Urt. v. 31.05.2021, <a rel=\"noopener\" href=\"https:\/\/files.vogel.de\/infodienste\/smfiledata\/1\/6\/8\/6\/0\/9\/222892.pdf\" target=\"_blank\">Az. 343 C 110\/21<\/a>) festgestellt, dass die <a rel=\"noopener\" href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/anwaltskosten\" target=\"_blank\">Einschaltung eines Rechtsanwalts auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen von vornherein als erforderlich anzusehen<\/a> ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Sprechen Sie mit uns! Voigt regelt!<br>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Themenbezogene Links<\/strong><br>Urteil des OLG Hamm v. 25.01.2022, <a rel=\"noopener\" href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/hamm\/j2022\/9_U_46_21_Urteil_20220125.html\" target=\"_blank\">Az. 9 U 46\/21<\/a><br>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei Verkehrsunf\u00e4llen werden Fahrzeuge immer wieder auch in Bereichen besch\u00e4digt, die bereits durch ein vorheriges Ereignis besch\u00e4digt worden waren, d.h. einen sogenannten Vorschaden aufweisen. Da ein Gesch\u00e4digter aber gem\u00e4\u00df \u00a7 249 Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf hat, dass der Zustand wieder hergestellt wird, der bestehen w\u00fcrde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w\u00e4re, hat er gegen\u00fcber dem Sch\u00e4diger auch keinen Anspruch auf Beseitigung dieses Schadens.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":40898,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"21661,7693,10255,35785,10675,6935","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26,1299],"tags":[356],"class_list":["post-32467","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-rechtstipps","tag-unfallschadenregulierung"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-scaled.jpg",2560,1920,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-150x150.jpg",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-300x225.jpg",300,225,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-768x576.jpg",768,576,true],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-1024x768.jpg",1024,768,true],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-1536x1152.jpg",1536,1152,true],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/IMG_1127-2048x1536.jpg",2048,1536,true]},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Bei Verkehrsunf\u00e4llen werden Fahrzeuge immer wieder auch in Bereichen besch\u00e4digt, die bereits durch ein vorheriges Ereignis besch\u00e4digt worden waren, d.h. einen sogenannten Vorschaden aufweisen. 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