{"id":44541,"date":"2023-06-19T06:30:00","date_gmt":"2023-06-19T04:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=44541"},"modified":"2023-06-15T16:13:28","modified_gmt":"2023-06-15T14:13:28","slug":"flottenbetreiber-aufgepasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=44541","title":{"rendered":"Flottenbetreiber aufgepasst!"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>In der Theorie klingt alles ganz einfach&nbsp;&#8230;<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zul\u00e4sst, dass jemand das Fahrzeug f\u00fchrt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, macht sich strafbar. So steht es zumindest in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__21.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG<\/a>. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Rechtsprechung des BGH-Rechtsprechung zufolge ist Halter, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und wer tats\u00e4chlich, vornehmlich wirtschaftlich, \u00fcber die Fahrzeugbenutzung verf\u00fcgen kann. Im Klartext bedeutet dies, er hat das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch, zieht den Nutzen aus der Verwendung und tr\u00e4gt die Kosten der Fahrzeugnutzung. Ob der Halter eine nat\u00fcrliche oder eine juristische Person ist (z.B. ein Unternehmen), ist unerheblich. Da juristische Personen aber nur auf dem Papier stehen selbst nicht handeln k\u00f6nnen, brauchen sie einen Vertreter. Dies ist dann wiederum eine nat\u00fcrliche Person. Soweit die Theorie.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>In der Praxis ist es das eigentlich auch<\/strong>!<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Praxis beginnt, wo die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eine Person damit betraut, den oder die Flotte Fuhrpark zu managen. Das h\u00f6rt sich nicht nur spannend an, es ist es auch. Schlie\u00dflich \u00fcbernimmt der Flotten- oder Fuhrparkmanager nicht nur die fuhrparkbezogenen Pflichten, sondern er haftet gegebenenfalls auch f\u00fcr deren Einhaltung. Der Spruch, wonach er stets mit einem Bein im Gef\u00e4ngnis steht (siehe z.B. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__14.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 14 Abs. 1 StGB<\/a>), ist daher nicht ganz abwegig. Das Vorliegen einer angepassten Car Policy verf\u00fcgen sowie eine klare Regelung der Einzelheiten in Dienstwagen\u00fcberlassungsvertr\u00e4gen helfen zwar bei der Aufgabenerf\u00fcllung. Daran, dass der Fuhrparkmanager die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sicherzustellen und auf das Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnisse bei den berechtigten Mitarbeitern zu achten hat, \u00e4ndert dies jedoch nichts. Dreh- und Angelpunkt ist hier eine (wirksame) Delegation. Welche Anforderungen an die Wirksamkeit gestellt werden, ist eine Frage des Einzelfalls.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welche Qualifikationen m\u00fcssen Fuhrparkmanager haben?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Eine wirksame Delegation des Fuhrparkmanagements kann deshalb nur funktionieren, wenn die hierf\u00fcr vorgesehene Person auch daf\u00fcr geeignet ist. Wird dies missachtet, ist die Delegation entweder nicht wirksam ist oder f\u00e4llt \u2013 einschlie\u00dflich der Haftung \u2013 auf die delegierende Person zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Qualifikationen erforderlich sind, h\u00e4ngt stark Einzelfall ab. Delegiert z.B. der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines landesweit t\u00e4tigen Bauunternehmens die Aufgaben zur \u00dcberwachung des jeweiligen Fuhrparks an die vor Ort t\u00e4tigen Baustellenleiter, darf er darauf vertrauen, dass diese aufgrund ihrer bewiesenen Kompetenzen auch die hierf\u00fcr erforderliche Bef\u00e4higung besitzen. Auf die Vermittlung der Kenntnisse des deutschen und internationalen Fahrerlaubnisrechts, einschlie\u00dflich Hinweisen auf F\u00e4lschungsmerkmale, kann daher laut dem BayOblG regelm\u00e4\u00dfig verzichtet werden. Aber Achtung! Dies sehen andere Gerichte anders und es sollte nicht als Freifahrtschein gesehen werden. Es kann Ihnen aber im Falle eines Falles als Argumentationsgrundlage dienen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Person und die Art des Fahrzeugs sind entscheidend!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Fuhrparkbeauftragte sich auf irgendwelche ihm vorgelegten, unverst\u00e4ndlichen ausl\u00e4ndischen Dokumente verlassen darf. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese aus einem Land au\u00dferhalb der EU oder des einem Vertragsstaat des Abkommens \u00fcber den europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) stammen, bei denen die Vorlage des entsprechenden F\u00fchrerscheins gen\u00fcgt. Denn gem\u00e4\u00df <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/fev_2010\/__28.html\" target=\"_blank\">\u00a7 28 Abs. 1 FeV<\/a> d\u00fcrfen Inhaber einer g\u00fcltigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, \u201edie ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/fev_2010\/__7.html\" target=\"_blank\">\u00a7 7 Absatz 1 oder 2<\/a> in der Bundesrepublik Deutschland haben &#8230; im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland f\u00fchren.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Besondere Kenntnisse oder eine tiefergehende Pr\u00fcfung sind hier in der Regel verzichtbar. Da Auflagen zur ausl\u00e4ndischen Fahrerlaubnis aber auch im Inland zu beachten sind, kann im Zweifel dann doch eine \u00dcberpr\u00fcfung erforderlich werden. Eine Pflicht zur Durchf\u00fchrung anlassloser \u00dcberpr\u00fcfungen besteht indes nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitunter ist aber die Vorlage des F\u00fchrescheins alleine nicht ausreichend. So wurde z.B. die Schl\u00fcsselzahl 95 in F\u00fchrerscheinen der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/fahrerlaubnisklassen\/\" target=\"_blank\">Klassen C und D<\/a> inzwischen durch den Fahrerqualifikationsnachweis ersetzt, der zus\u00e4tzlich vorzulegen ist. Aber auch bei Baumaschinen oder mobilen Kranen sind weitere Nachwiese erforderlich. Und generell ist bei Arbeitsmitteln, die Fahrzeuge ja sind, nicht nur auf die erforderlichen Nachweise, sondern auch die entsprechende Unter- und Einweisung zu achten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die obigen Ausf\u00fchrungen k\u00f6nnen nur einen Einblick in das Recht des Flotten- und Fuhrparkmanagements geben. Sie machen aber eines deutlich: Wer sich seiner Halterhaftung dadurch entledigen will, dass er eine andere Person mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Flotten- oder Fuhrparkmanagements betraut, sollte dies sorgf\u00e4ltig tun. Zwar sind zur Delegation der Aufgaben des Halters (und der damit verbundenen Haftung) weder eine Arbeitsplatzbeschreibung noch die Schriftform erforderlich. Wer sich aber wirksam von seinen Kontrollpflichten befreien und im Ernstfall auch den entsprechenden Nachweis dar\u00fcber f\u00fchren will, sollte nicht nur bei der Personalauswahl sorgf\u00e4ltig vorgehen, sondern auch zur Absicherung aller Beteiligten eine spezielle Delegationsvereinbarung aufsetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Auch hier gilt: Wer schreibt bleibt.<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Sie haben Fragen zur Formulierung und wollen von Anfang an auf der sicheren Seite stehen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sprechen Sie mit uns! Wir regeln auch das f\u00fcr Sie!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neues zu den Anforderungen an eine wirksame Halterdelegation! <\/p>\n<p>Nicht jeder darf jedes Kraftfahrzeug fahren: worauf m\u00fcssen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Fuhrparkmanager bei der F\u00fchrerscheinkontrolle und deren Delegation achten?<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":44549,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"10005,6617,9131,20317,44049,25317","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[1299],"tags":[1347],"class_list":["post-44541","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-rechtstipps","tag-fuhrparkrecht"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280.jpg",720,323,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280-150x150.jpg",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280-300x135.jpg",300,135,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280.jpg",720,323,false],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280.jpg",720,323,false],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280.jpg",720,323,false],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/digger-1867268_1280.jpg",720,323,false]},"uagb_author_info":{"display_name":"henning.hammer","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=7"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Neues zu den Anforderungen an eine wirksame Halterdelegation! 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