{"id":44565,"date":"2023-06-21T06:30:00","date_gmt":"2023-06-21T04:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=44565"},"modified":"2023-06-16T10:20:02","modified_gmt":"2023-06-16T08:20:02","slug":"alles-fuer-lau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=44565","title":{"rendered":"<strong>Alles f\u00fcr lau?<\/strong>"},"content":{"rendered":"\n<p>Aber so abgedroschen dieser Satz auch klingen mag, so wenig scheint dieser Grundsatz in den Schadenabteilungen der Versicherer angekommen zu sein. Aber selbst wenn dem nicht so sein sollte, legt die Schadenpraxis doch oft das Gegenteil nahe.<\/p>\n\n\n\n<p>Als regelhaftes Beispiel sei hier ein Verfahren vor dem Amtsgericht M\u00fcnchen genannt, bei dem es auf Reparaturkostenseite um die Zahlung von 134,11 Euro netto ging. Zum Prozess war es gekommen, weil der eintrittspflichtige Versicherer die Entsch\u00e4digung f\u00fcr einzelne Arbeitsschritte mit der Behauptung verweigerte, diese seien bereits in den Grundkosten enthalten. Konkret ging es dabei um die Entsorgung von Altteilen, den Aufwand des Umsetzens des Fahrzeugs von der Karosserie- in die Lackierabteilung sowie die Durchf\u00fchrung von Sicherheitsma\u00dfnahmen vor der Ofentrocknung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Es ging um einen Betrugsvorwurf ins Blaue hinein!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Versicherer hat pauschal und ohne dass hierf\u00fcr Anhaltspunkte oder gar Beweise vorlagen bestritten, dass die genannten Arbeitsschritte \u00fcberhaupt durchgef\u00fchrt worden seien. Im Klartext ging es also um nicht anders als um den Vorwurf, die Werkstatt wolle den Versicherer betr\u00fcgen. Haltbar war das nicht und da der Versicherer keinerlei Anhaltspunkte lieferte, auch ohne jede Relevanz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der subjektive Schadenbegriff entscheidet \u2013 nach wie vor!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ob die vom Versicherer bestrittenen Positionen zu verg\u00fcten waren, machte das Gericht davon abh\u00e4ngig, ob der Gesch\u00e4digte diese f\u00fcr erforderlich halten durfte. Darauf, ob der Sachverst\u00e4ndige sie in seinem Gutachten erw\u00e4hnte hatte, kam es schon deshalb nicht an, weil die bestrittenen Positionen nicht au\u00dferhalb des Reparaturweges lagen und ohne Unfallbezug abgerechnet worden waren. Der Gesch\u00e4digte durfte sie deshalb schon von daher f\u00fcr erforderlich halten. Ob der Gesch\u00e4digte wei\u00df, wie die Arbeitsschritte im Detail durchgef\u00fchrt werden, ist f\u00fcr den Anspruch auf Entsch\u00e4digung ohne Bedeutung. Hinzu kommt, dass der Gesch\u00e4digte in der Regel ohnehin ein Laie ist und die einzelnen Reparaturabl\u00e4ufe weder tats\u00e4chlich noch fachlich kontrollieren oder hinterfragen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Folglich darf ein Gesch\u00e4digter, wie es das AG M\u00fcnchen treffend auf den Punkt bringt, \u201e<em>darauf vertrauen, dass die Werkstatt nicht betr\u00fcgerisch Werkleistungen in Rechnung stellt, die gar nicht, nicht in dem Umfang oder nicht notwendigerweise erbracht wurden\u2026\u201c.<\/em> Etwas Anderes gilt lediglich, wenn den Sch\u00e4diger diesbez\u00fcglich ein derart grobes Verschulden zur Last f\u00e4llt, dass sie dem Sch\u00e4diger nicht mehr zugerechnet werden k\u00f6nnen. Das ist auch in Ordnung. Denn warum sollte ein Versicherer z.B. die Lackierung der Front bezahlen, wenn nur das Heck besch\u00e4digt war und die Position daher eindeutig au\u00dferhalb des Reparaturwegs liegt? Schlie\u00dflich hat auch die Ersetzungsbefugnis ihre Grenzen. Innerhalb dieser Grenzen ist er Gesch\u00e4digte aber durch das Werkstattrisiko gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Greift die Grundkostenbehauptung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Behauptung Entsorgung, Arbeitsplatzwechsel, Sicherheitsma\u00dfnahmen, etc. seien standardm\u00e4\u00dfig in den Grundkosten enthalten, ist als solche nicht nur falsch, sondern schlichtweg eine Behauptung ins Blaue hinein. Es mag ja sein, dass manchen Bertriebe diese Positionen tats\u00e4chlich nicht berechnen. Wo dies der Fall ist, beruht dies aber einzig und allein auf einer autonom getroffenen, nicht verallgemeinerungsf\u00e4higen, betriebswirtschaftlichen Entscheidung der Werkstatt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nichts Anderes hatte \u00fcbrigens auch der BGH in seiner \u2013 beinahe schon als&nbsp; Grundsatzurteil zu wertenden \u2013 Entscheidung zur Abrechnungsf\u00e4higkeit der mit dem Hygienekonzept eines Sachverst\u00e4ndigen verbundenen Kosten entschieden (Urteil des VI.&nbsp;Zivilsenats vom&nbsp;13.12.2022,&nbsp;<a href=\"https:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=132294&amp;pos=17&amp;anz=792\">Az. VI&nbsp;ZR&nbsp;324\/21<\/a>)<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es dort:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eEbenso wie die Wahl seines individuellen Hygienekonzepts selbst steht auch die betriebswirtschaftliche Entscheidung, ob die hierf\u00fcr anfallenden Kosten gesondert ausgewiesen oder als interne Kosten der Arbeitssicherung in die Kalkulation des Grundhonorars &#8220;eingepreist&#8221; werden, grunds\u00e4tzlich dem Sachverst\u00e4ndigen als Unternehmer zu.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Aussage l\u00e4sst sich 1:1 auf Werkst\u00e4tten und die Abrechnung der einzelnen Reparaturschritte \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es kann daher auch nicht verwundern, wenn auch andere Gerichte Kannte zeigen. So hei\u00dft es z.B. in einem  ein einem Urteil des AG Steinfurt vom 18.04.2023, Az. 21 C 260\/22:<em> &#8220;Im \u00dcbrigen steht der Werkstatt die Entscheidung zu, ob diese Kosten konkret dem jeweiligen Kunden in Rechnung gestellt werden oder allgemein in der Preisgestaltung im Rahmen des Stundensatzes miteingeschlossen werden und so auf alle Kunden umgelegt werden.  Gleiches gilt im Grundsatz f\u00fcr die Entsorgungskosten.&#8221;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Verfahren darf als Beleg f\u00fcr die g\u00e4ngige Praxis der Versicherer gewertet werden, die Bezahlung vergleichsweise geringer Betr\u00e4ge zu verweigern und darauf zu hoffen, die Werkstatt werde den Aufwand der Geltendmachung scheuen und die Forderung abschreiben. In Hinblick auf die damit verbundene Verringerung der Schadenaufwendungen, mag das aus Sicht des Versicherers auch Sinn machen. Rechtskonform ist es aber nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Betriebe sollten sich daher nicht scheuen, auch kleinere Betr\u00e4ge anwaltlich und ggf. auch gerichtlich gegen\u00fcber dem Versicherer geltend zu machen. Sprechen Sie mit uns!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wir kennen uns damit aus und regeln das f\u00fcr Sie!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Versicherer sparen wollen, dann ist daran eigentlich nichts auszusetzen. Eigentlich; denn gem\u00e4\u00df der \u201eMagna-Charta des Schadenrechts\u201c, die sich insbesondere in \u00a7 249 BGB widerspiegelt, hat ein Sch\u00e4diger &#8211; oder dessen Versicherer &#8211; nun einmal \u201eden Zustand herzustellen, der bestehen w\u00fcrde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w\u00e4re\u201c.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":44572,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"8601,10209,9633,6621,44229,9419","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26,1320],"tags":[],"class_list":["post-44565","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-unfallschadenregulierung"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280.jpg",1280,854,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280-150x150.jpg",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280-300x200.jpg",300,200,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280-768x512.jpg",768,512,true],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280-1024x683.jpg",1024,683,true],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280.jpg",1280,854,false],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/painter-5956469_1280.jpg",1280,854,false]},"uagb_author_info":{"display_name":"henning.hammer","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=7"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Wenn Versicherer sparen wollen, dann ist daran eigentlich nichts auszusetzen. 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