{"id":45050,"date":"2023-07-31T06:30:00","date_gmt":"2023-07-31T04:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=45050"},"modified":"2026-04-24T15:02:55","modified_gmt":"2026-04-24T13:02:55","slug":"sommer-sonne-ausflugszeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=45050","title":{"rendered":"Damit\u00b4s mit dem Planwagen nach Plan l\u00e4uft!"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>D\u00fcrfen Personen auf der Ladefl\u00e4che mitfahren?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst hei\u00dft es in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__21.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 21 II StVO<\/a>: \u201e<em>Auf der Ladefl\u00e4che oder in Lader\u00e4umen von Anh\u00e4ngern darf niemand mitgenommen werden. Es sei denn, die Anh\u00e4nger werden f\u00fcr land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt&#8221;<\/em>. \u201eGewerbliche Spazierfahrten&#8221;, die der Unterhaltung dienen, haben mit der Land- oder Forstwirtschaft &#8211; wenn \u00fcberhaupt -aber nur insoweit etwas zu tun, als es durch Feld, Wald und Wiese geht. Selbst die Anerkennung der Verfolgung von \u201eZielen der des Natur-und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege&#8221; d\u00fcrfte bei derartigen Fahrten eher schwer fallen. Vom Grundsatz her ist daher schon einmal eine entsprechende Genehmigung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Abgesehen davon muss mindestens auch daf\u00fcr gesorgt werden, dass Tische und B\u00e4nke hinreichend befestigt sind und die Bremsen funktionieren. F\u00fcr den Fall der F\u00e4lle d\u00fcrfen weder Feuerl\u00f6scher noch Erste-Hilfe-Material fehlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungeachtet dessen gilt, dass, wenn eine Genehmigung nach dem Personenbef\u00f6rderungsgesetz erforderlich ist, Lastkraftwagen sowie Anh\u00e4nger jeder Art weder hinter Lastkraftwagen noch hinter Zugmaschinen verwendet werden d\u00fcrfen, auch wenn im Einzelfall Ausnahmen m\u00f6glich sind (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/pbefg\/__7.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 7 PersBefG<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Reicht eine Fahrerlaubnis der Klasse L oder T<\/strong>?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Traktorenf\u00fchrerscheine der Klassen L und T gelten f\u00fcr Fahrzeuge <em>\u201edie nach ihrer Bauart zur Verwendung f\u00fcr land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und f\u00fcr solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anh\u00e4ngern).\u201c<\/em> Fehlen oder entfallen diese in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/fev_2010\/__6.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 6 V FeV<\/a> genannten Voraussetzungen, reichen Fahrerlaubnisse der Klassen L und T&nbsp;nicht aus. Verf\u00fcgt der Traktorfahrer dann nicht \u00fcber eine Fahrerlaubnis der Klasse C(E) oder C1(E), f\u00e4hrt er ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvg\/__21.html\">(\u00a7 21 I StVG<\/a>). Welche Fahrerlaubnis genau ben\u00f6tigt wird, ist einzelfallabh\u00e4ngig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Fehlt die Fahrerlaubnis und steht kein geeigneter Ersatzfahrer zur Verf\u00fcgung, muss die Fahrt beendet werden. Im Extremfall m\u00fcssen die Fahrg\u00e4ste ihren Weg zu Fu\u00df fortsetzen. Dies gilt auch, wenn bei einer Kontrolle gravierende technische M\u00e4ngel festgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ist der Traktorfahrer Profi?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Selbst wenn die passende <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/ordnungswidrigkeitenrecht\/fahrerlaubnisklassen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Fahrerlaubnis<\/a> vorliegt und der technische Zustand in Ordnung ist, reicht dies allein nicht aus. Bei gewerblich durchgef\u00fchrten Fahrten muss der Fahrer zus\u00e4tzlich die Qualifikation als Berufskraftfahrer besitzen, es sei denn, das Zugfahrzeug \u00fcberschreitet die durch die Bauart bestimmte H\u00f6chstgeschwindigkeit von 45 km\/h nicht. Bei vielen Traktoren, die im Rahmen von Planwagenfahrten eingesetzt werden, ist dies inzwischen der Fall. Entscheidend ist daher auch hier der Einzelfall und die Bauart des Zugfahrzeugs.<\/p>\n\n\n\n<p>Der F\u00fchrerschein muss daher entweder die Schl\u00fcsselkennzahl 95 aufweisen oder der Fahrer muss \u00fcber einen Fahrerqualifizierungsnachweis verf\u00fcgen. Ob zus\u00e4tzlich eine Erlaubnis nach dem Personenbef\u00f6rderungsgesetz ben\u00f6tigt wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. Fest steht jedoch, dass \u201edie entgeltliche oder gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Bef\u00f6rderung von Personen mit Stra\u00dfenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen den Vorschriften des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes unterliegt\u201d (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/pbefg\/__1.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a71 PBefG<\/a>). Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar f\u00fcr die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise gef\u00f6rderten Erwerbst\u00e4tigkeit erstrebt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Versicherung, technische Abnahme und Zulassung m\u00fcssen stimmen!<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Haftpflichtdeckung im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung reicht in der Regel nicht aus. Schlie\u00dflich erfolgt der Transport von Personen zu Vergn\u00fcgungs- und nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken. Die Begr\u00fcndung der \u201efr\u00f6hlichen Fahrt zum oder vom Einsatzort\u201c wird im Ernstfall nicht verfangen. Das Vorhandensein einer speziellen, zweckgebundenen Haftpflichtversicherung, die auch den nichtlandwirtschaftlichen Personentransport absichert, ist daher unumg\u00e4nglich.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem m\u00fcssen Zugfahrzeug und Anh\u00e4nger auch f\u00fcr die Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr zugelassen und von einer anerkannten Pr\u00fcforganisation abgenommen worden sein. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Traktoren sind keine Pferde!<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Gelegentlich ist zu beobachten, dass statt eines landwirtschaftlichen Anh\u00e4ngers eine Pferdekutsche hinter den Traktor gespannt wird. Auch davon ist dringend abzuraten. Denn Pferdekutschen sind in der Regel eben nur f\u00fcr den Betrieb mit Pferden vorgesehen. Dabei reichen eine Handbremse f\u00fcr den Kutscher und eine Fu\u00dfbremse aus. Diese werden beim Anspann hinter einem Traktor jedoch nicht bet\u00e4tigt. Da die f\u00fcr Anh\u00e4nger ab 750 kg vorgeschriebene Bremsanlage fehlt, gilt der Anh\u00e4nger als ungebremst. Das zieht nicht nur beim Bremsen Probleme nach sich.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt der Grundsatz, dass die Betriebssicherheit stets gew\u00e4hrleistet sein muss, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Anh\u00e4nger oder eine umfunktionierte Pferdekutsche handelt. Wer ein Fahrzeug oder einen Anh\u00e4nger ohne die vorgeschriebene Bremsanlage betreibt, handelt fahrl\u00e4ssig und setzt sich daher erheblichen Haftungsrisiken aus, insbesondere im Falle eines Unfalls.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Sind weitere Genehmigungen erforderlich?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Richtig rund wird die Sache erst, wenn noch ein paar weitere Genehmigungen vorliegen!<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Eine Begutachtung durch einen anerkannten Sachverst\u00e4ndigen\/eine anerkannte Pr\u00fcforganisation. Ein positives Zuggutachten muss vorliegen. Das Gespann muss daher die Voraussetzungen erf\u00fcllen, die dem entsprechenden dem <em>\u201eMerkblatt zur Begutachtung von Fahrzeugkombinationen zur Personenbef\u00f6rderung und zur Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen\u201c<\/em> des Bundesministeriums f\u00fcr Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 08.03.2004 (Az. S 33\/36.24.02-50) zu entnehmen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ausnahmegenehmigung der zust\u00e4ndigen Verwaltungsbeh\u00f6rde gem. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvzo_2012\/__70.html\">\u00a7 70 StVZO<\/a>. Das positive technische Gutachten ist dabei vorzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Genehmigung f\u00fcr den Transport von Personen im Planwagen (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__46.html\">\u00a7 46<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__29.html\">\u00a7 29 StVO<\/a>, Streckengenehmigung). Diese ist beim zust\u00e4ndigen Stra\u00dfenverkehrsamt einzuholen. Auch hier m\u00fcssen die o.g.\u00a0 Gutachten\/Genehmigungen vorgelegt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Findet die Fahrt mit einer Pferdekutsche statt, ist es insbesondere bei im Schadenfall vorteilhaft, wenn der Kutscher \u00fcber einen Kutschenf\u00fchrerschein verf\u00fcgt. Dieser ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dient\u00a0aber dem Nachweis entsprechender Fachkunde.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gefahr f\u00fcr das gr\u00fcne Kennzeichen!<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Das gr\u00fcne Kennzeichen nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/fzv_2023\/__10.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 10 Abs. 2 FZV<\/a> wird f\u00fcr Fahrzeuge vergeben, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, insbesondere f\u00fcr land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke genutzt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Steuerbefreiung und damit die Berechtigung zum gr\u00fcnen Kennzeichen setzt voraus, dass der Traktor und ggf. der Anh\u00e4nger ausschlie\u00dflich f\u00fcr land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Eine private Nutzung, etwa f\u00fcr Ausflugsfahrten, ist nicht zul\u00e4ssig und f\u00fchrt zum Wegfall der Steuerbefreiung sowie zur Pflicht, ein regul\u00e4res <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/aktuelles\/kennzeichen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Kennzeichen<\/a> zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Annex: Was gilt f\u00fcr &#8220;BierBikes?<\/strong>&#8220;<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Betrieb eines \u201eBierBikes\u201c auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen gilt, dass dies <em>&#8220;stra\u00dfenrechtlich dann nicht mehr Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ist, wenn eine Gesamtschau der \u00e4u\u00dferlich erkennbaren Merkmale aus der Perspektive eines objektiven Beobachters ergibt, dass es vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird<\/em>&#8221; (<a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/de\/280812B3B8.12.0\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">BVerwG 3 B 8.12, Beschluss vom 28. August 2012<\/a>). \u00a0Und da BierBikes in der Regel Feierzwecken dienen und Bier mitf\u00fchren, das von den Passagieren auch getrunken wird, dienen sie grunds\u00e4tzlich nicht nur der Fortbewegung, sondern vielmehr der Durchf\u00fchrung einer Veranstaltung, weshalb eine Sondernutzungerlaubnis zum Betrieb der Fahrzeuge erforderlich ist (VG M\u00fcnster, Urt. v. 30.06.2014, <a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/ovgs\/vg_muenster\/j2014\/8_K_1591_13_Urteil_20140630.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 8 K 1591\/13<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>Eine entsprechende Genehmigung ist also auch hier unverzichtbar. Dass das LG Wuppertal BierBikes als Fahrr\u00e4der eingestuft hat (Urt. v. 30.06.2022,&nbsp;<a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/lgs\/wuppertal\/lg_wuppertal\/j2022\/9_S_48_22_Urteil_20220630.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 9 S 48\/22<\/a>) \u00e4ndert daran nichts.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wer mit seinem Fahrzeug auf&nbsp;\u00f6ffentlichen Stra\u00dfen unterwegs ist und in eine Kontrolle ger\u00e4t, sollte nicht nur die oben genannten Nachweise parat haben, sondern insbesondere auch richtig versichert sein und \u00fcber die erforderliche Fahrerlaubnis verf\u00fcgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ist dies nicht gegeben, drohen Bu\u00dfgelder, Punkte und sogar eine Strafanzeige. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn die erforderliche Versicherung fehlt oder die Fahrerlaubnis ung\u00fcltig ist. Auch das Fehlen einer gegebenenfalls erforderlichen Gewerbeanmeldung kann Probleme nach sich ziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die obigen Ausf\u00fchrungen beziehen sich auf Fahrten im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr. F\u00fcr Fahrten auf privatem Grund sowie f\u00fcr sogenannte Brauchtumsfahrten k\u00f6nnen andere Voraussetzungen gelten ( siehe <a href=\"https:\/\/mdi.rlp.de\/fileadmin\/03\/Themen\/Buerger_und_Staat\/Dokumente\/Merkblatt_ueber_die_Ausruestung_und_den_Betrieb_von_Fahrzeugen_und_Fahrzeugkombinationen_fuer_den_Einsatz_bei_Brauchtumsveranstaltungen__01.pdf\">Merkblatt v. 18.07.2000)<\/a>. Die technische Sicherheit sowie das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes sind jedoch auch hier unverzichtbar!&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Bildnachweis: Kreispolizeibeh\u00f6rde Minden-L\u00fcbbecke<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:10px\">S.a.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/65855\/5524996\">POL-SO: Planwagentouren unterliegen bestimmten Voraussetzungen und Vorschriften | Presseportal<\/a><\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Aktualisiert am 24.04.2026<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Traktor raus, H\u00e4nger dran, Festzeltgarnitur und Proviant darauf und los geht\u00b4s. So oder \u00e4hnlich beginnt manch lustiger Ausflug mit dem Traktorgespann.\u00a0Dass der Treckerfahrer dabei keinen Alkohol trinken, vorsichtig fahren und sich auch sonst an die Stra\u00dfenverkehrsregeln halten sollte, ist bekannt. 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