{"id":48139,"date":"2024-03-25T09:31:42","date_gmt":"2024-03-25T08:31:42","guid":{"rendered":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=48139"},"modified":"2024-03-25T10:18:03","modified_gmt":"2024-03-25T09:18:03","slug":"tank-gereinigt-tankstelle-adieu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=48139","title":{"rendered":"Tank gereinigt &#8211; Tankstelle adieu!"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Reinigung der Tanks endete in einer Explosion<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Unternehmen (Kl\u00e4gerin) wollte nach ca. 20 Jahren eine kleine Tankstelle auf ihrem Firmengel\u00e4nde wieder in Betrieb nehmen. Zu diesem Zwecke hatte es eine Fachfirma (Beklagte) mit der Reinigung der Tanks beauftragt. Diese Firma schaltete ihrerseits wiederum einen Subunternehmer ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem die Mitarbeiter des Subunternehmers die Arbeiten beendet hatten, schalteten sie die Stromzufuhr der F\u00f6rderpumpe wieder ein, es entz\u00fcndeten sich im Tank befindliche Gase und eine Explosion legte die Tankstelle in Tr\u00fcmmer. Was die Explosion genau ausgel\u00f6st hatte, lies sich allerdings indes weder unmittelbar noch w\u00e4hrend es &#8211; \u00fcber zwei Instanzen gehenden &#8211; Rechtsstreits aufkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Besonderheit des Falles bestand darin, dass die Tankstelle sich auf einem angemieteten Grundst\u00fcck befunden hatte, weshalb es der Kl\u00e4gerin vornehmlich um die Freistellung von Schadenersatzanspr\u00fcchen des Grundst\u00fcckeigent\u00fcmers ging. Die &#8220;Nebenkriegsschaupl\u00e4tze&#8221; bleiben hier au\u00dfen vor. <\/p>\n\n\n\n<p>Erw\u00e4hnenswert ist das Urteil des OLG Celle nicht zuletzt in Hinblick auf die Feststellungen zur Beweislastverteilung, die Nebenpflichten sowie die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht. Verklagt war schlie\u00dflich nicht der Sub-, sondern der vom Tankstellenbetreiber beauftragte Unternehmer.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Mitunter tr\u00e4gt der Sch\u00e4diger die Beweislast!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Vom Grundsatz her muss der Gesch\u00e4digte den eingetretenen Schaden, die objektive Pflichtverletzung sowie den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden beweisen. Zwingend ist das aber nicht. Denn wenn die Schadensursache nur aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Sch\u00e4digers kommen kann, kehrt sich die Beweislast um.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Folge muss der Sch\u00e4diger sich dann sowohl hinsichtlich der subjektiven Seite als auch der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten. Dies gilt auch und selbst dann, wenn die genaue Ursache des Schadens nicht aufgekl\u00e4rt werden kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>So war es auch in dem hier zugrundeliegenden Sachverhalt und die Beklagte konnte nicht den Beweis f\u00fchren, dass die Explosion nicht auf eine &#8211; durch den Subunternehmer &#8211; nicht fachgerecht durchgef\u00fchrte Reinigung der Tankbeh\u00e4lter zur\u00fcckzuf\u00fchren war.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht kam daher zu der \u00dcberzeugung (im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/zpo\/__286.html\">\u00a7 286 Abs.&nbsp;1 ZPO<\/a>), dass die Ursachen f\u00fcr die Explosion nur im Gefahrenbereich des Beklagten bzw. des beauftragten Subunternehmers gelegen haben konnten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vertr\u00e4ge haben Haupt-, und Nebenpflichten!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Aspekt war die Verletzung von Nebenpflichten. Denn wer einen Vertrag ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllen will, hat nicht nur die Hauptpflichten erf\u00fcllen, sondern muss auch die Nebenpflichten beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Reinigung eines Kraftstofftanks besteht so z.B. eine Schutzpflicht dahingehend, die Rechtsg\u00fcter des Auftraggebers vor Besch\u00e4digungen w\u00e4hrend und infolge des Reinigungsvorgang zu bewahren. Qualitativ ist dies ein Unterfall der Verkehrssicherungspflicht als vertragliche Nebenpflicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter hei\u00dft es dazu: <\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;<em>Die Beklagte war (vertraglich) verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsma\u00dfnahmen) zu treffen, um Sch\u00e4den anderer \u2013 insbesondere ihres Vertragspartners \u2013 zu verhindern (\u00a7\u00a7 <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__280.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">280<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__823.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">823<\/a> BGB). Eine Haftung der Beklagten kann sich sowohl aus einer Verletzung vertraglicher Schutzpflichten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen privatrechtlichen Benutzungsvertrag i.S.d. \u00a7\u00a7 <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__280.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__280.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">280 Abs.1<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__241.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">241 Abs. 2 BGB<\/a> als auch aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht i.S.d. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__823.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 823 Abs.1 BGB<\/a> ergeben. Bei einem Vertrag \u00fcber die Reinigung eines Kraftstofftanks besteht eine Schutzpflicht des reinigenden Fachunternehmens, die Rechtsg\u00fcter des Auftraggebers vor Besch\u00e4digungen beim Reinigungsvorgang zu bewahren.<\/em>&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Da es zu einer Explosion gekommen war, sprach viel f\u00fcr eine Verletzung dieser Pflichten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welche Grunds\u00e4tze gelten bei der Verkehrssicherungspflicht?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verkehrssicherungspflicht ist grunds\u00e4tzlich gen\u00fcge getan, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. In dem zu entscheidenden Sachverhalt war dies offenbar unterblieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Einsch\u00e4tzungen des hinzugezogenen Sachverst\u00e4ndigen zufolge, waren jedenfalls die Mitarbeiter des ausf\u00fchrenden Unternehmens den rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von Explosionen (Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, <a href=\"https:\/\/publikationen.dguv.de\/regelwerk\/dguv-regeln\/906\/explosionsschutz-regeln-ex-rl\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">DGUV Regel 113-001<\/a>, insbesondere durch die Vorschriften der <a href=\"https:\/\/www.baua.de\/DE\/Angebote\/Regelwerk\/TRBS\/TRBS-3151.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">TRBS 3151\/ TRGS 751<\/a> und der <a href=\"https:\/\/www.baua.de\/DE\/Angebote\/Regelwerk\/TRBS\/TRBS-1112.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">TRBS 1112 Teil&nbsp;1<\/a>) nicht gerecht geworden.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es dazu in dem Urteil:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201cDas besondere Gefahrenpotential der von der Beklagten zu verantwortenden Reinigung eines Tankstellentanks war f\u00fcr einen Fachunternehmer, wie dem Streithelfer, auch im Hinblick auf leicht entz\u00fcndliche Gasgemische erkennbar und vermeidbar. Insoweit best\u00e4tigte der Sachverst\u00e4ndige Dr. M., dass bei der systembedingten \u00d6ffnung des Kraftstofftanks Gase, die noch enthalten waren oder durch das Aufbrechen der Ablagerungen freigesetzt wurden, entweichen k\u00f6nnen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit der Rechtsstreit die Zerst\u00f6rung der Tankstelle an sich betraf, wurde die Beklagte daher verurteilt, <em>\u201e<\/em><em>die Kl\u00e4gerin von s\u00e4mtlichen Schadensersatzanspr\u00fcchen des Herr T. H., Pa. Str. &#8230;, &#8230; P. aus Anlass der Zerst\u00f6rung bzw. Besch\u00e4digung der auf dem Grundst\u00fcck Z. &#8230;, &#8230; W. OT H. gelegenen Tankstelle durch das Schadensereignis am 11.&nbsp;September&nbsp;2018 freizustellen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil zeigt insbesondere zwei Dinge:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Vergabe von Arbeiten an einen Subunternehmer befreit nicht von der Haftung gegen\u00fcber dem Auftraggeber.<\/li>\n\n\n\n<li>Abh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls, kann es durchaus sein, dass nicht der Gesch\u00e4digte, sondern der Sch\u00e4diger beweispflichtig ist.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Selbst wenn die Klage erstinstanzlich abgewiesen werden sollte, kann es &#8211; wie hier &#8211; sinnvoll sein, einen Schritt weiter zu gehen. <\/p>\n\n\n\n<p>Wir hoffen, dass Sie nie von einem Explosions- oder anderen Schaden betroffen sein werden. Sollte dies dennoch geschehen, sprechen Sie mit uns!<\/p>\n\n\n\n<p>Denn wenn es knallt, dann gilt auch hier: <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/voigt-regler\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Voigt regelt!<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die (Wieder)inbetriebnahme einer Tankstelle ist erlaubnispflichtig und der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gegen\u00fcber anzuzeigen. <\/p>\n<p>Auf der Seite https:\/\/verwaltung.bund.de hei\u00dft es dazu unter der entsprechenden Rubrik &#8220;Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme:  F\u00fcr die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle ben\u00f6tigen Sie &#8230; eine Erlaubnis der zust\u00e4ndigen Stelle. Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschr\u00e4nkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.&#8221;<\/p>\n<p>Damit das problemlos verl\u00e4uft, sind die Einrichtungen zuvor von einem Sachverst\u00e4ndigen zu pr\u00fcfen und etwa festgestellte M\u00e4ngel zu beseitigen. Dies sollte sorgf\u00e4ltig geschehen. Denn auch Reinigungsarbeiten tragen explosive Potentiale in sich und k\u00f6nnen &#8211; selbst einem Fachbetrieb &#8211; regelrecht um die Ohren fliegen!<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":48142,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"9861,6935,27605,9035,10009,9849","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26],"tags":[1401,1402,292,1386,1403,1400],"class_list":["post-48139","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","tag-explosion","tag-fachbetrieb","tag-haftung","tag-schadenersatz","tag-tankreinigung","tag-tankstelle"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280.png",1280,708,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280-150x150.png",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280-300x166.png",300,166,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280-768x425.png",768,425,true],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280-1024x566.png",1024,566,true],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280.png",1280,708,false],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/boom-2028563_1280.png",1280,708,false]},"uagb_author_info":{"display_name":"henning.hammer","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=7"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Die (Wieder)inbetriebnahme einer Tankstelle ist erlaubnispflichtig und der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gegen\u00fcber anzuzeigen. 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