{"id":50722,"date":"2024-11-21T10:13:25","date_gmt":"2024-11-21T09:13:25","guid":{"rendered":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=50722"},"modified":"2025-10-13T14:51:22","modified_gmt":"2025-10-13T12:51:22","slug":"aktuelle-bgh-entscheidung-betreiber-von-waschanlagen-haften-fuer-schaeden-am-kundenfahrzeug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=50722","title":{"rendered":"Aktuelles BGH-Urteil: Betreiber von Waschanlagen haften f\u00fcr Sch\u00e4den an Kundenfahrzeugen!"},"content":{"rendered":"\n<p>In einem <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/rechtsprechung\/der-bundesgerichtshof-entscheidet-wer-haftet-fuer-schaeden-in-der-waschanlage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Beitrag vom 24.10.2024<\/a> berichteten wir \u00fcber eine anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die die Haftung der Betreiber von Autowaschanlagen f\u00fcr Sch\u00e4den an Kundenfahrzeugen betraf, sowie \u00fcber den zugrundeliegenden Sachverhalt. <\/p>\n\n\n\n<p>Am 21.11.2024 hat der BGH entschieden, dass der Betreiber der Waschanlage sich u.a nicht durch einen ausreichenden Hinweis auf die mit dem Waschvorgang verbundenen Gefahren entlastet hat und dem klagenden Kunden daher wegen der Besch\u00e4digung seines Fahrzeugs gegen\u00fcber dem Betreiber der Waschanlage Beklagte ein vertraglicher Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten H\u00f6he zusteht. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Waschanlagenbetreiber haben Schutzpflichten!<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vertrag \u00fcber die Reinigung eines Fahrzeugs umfasst als Nebenpflicht die Schutzpflicht des Waschanlagenbetreibers, das Fahrzeug des Kunden vor Besch\u00e4digungen beim Waschvorgang zu bewahren. Geschuldet sind diejenigen Ma\u00dfnahmen, die ein umsichtiger und verst\u00e4ndiger, in vern\u00fcnftigen Grenzen vorsichtiger Anlagenbetreiber f\u00fcr notwendig und ausreichend halten darf, um andere vor Sch\u00e4den zu bewahren. Hierbei tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich der Gl\u00e4ubiger die Beweislast daf\u00fcr, dass der Schuldner eine ihm obliegende Pflicht verletzt und diese Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat. Abweichend davon hat sich allerdings der Sch\u00e4diger nicht nur hinsichtlich seines Verschuldens zu entlasten, sondern muss er auch darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft, wenn die f\u00fcr den Schaden in Betracht kommenden Ursachen allein in seinem Obhuts- und Gefahrenbereich liegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Waschanlagenbetreiber m\u00fcssen auf die Eignung des Fahrzeugs achten!<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein solcher Fall ist hier gegeben. Die Ursache f\u00fcr die Besch\u00e4digung des kl\u00e4gerischen Fahrzeugs liegt allein im Obhuts- und Gefahrenbereich der Beklagten. Nach den au\u00dfer Streit stehenden Feststellungen des Berufungsgerichts kam es zu der Besch\u00e4digung, weil die Waschanlage konstruktionsbedingt nicht f\u00fcr das serienm\u00e4\u00dfig mit einem Heckspoiler ausgestattete Fahrzeug des Kl\u00e4gers geeignet war. Das Risiko, dass eine Autowaschanlage f\u00fcr ein marktg\u00e4ngiges Fahrzeug wie dasjenige des Kl\u00e4gers mit einer serienm\u00e4\u00dfigen Ausstattung wie dem betroffenen Heckspoiler konstruktionsbedingt nicht geeignet ist, f\u00e4llt in den Obhuts- und Gefahrenbereich des Anlagenbetreibers.<\/p>\n\n\n\n<p>So hat beispielsweise das Amtsgericht Trier entschieden, dass der Betreiber einer Kfz-Waschanlage seine Pflichten verletzt, wenn er den Kunden nicht dar\u00fcber aufkl\u00e4rt, dass ein konkretes Fahrzeugmodell f\u00fcr die Waschstra\u00dfe nicht geeignet ist und deshalb Fahrzeugsch\u00e4den drohen (Urt. v. 28.06.2024, <a href=\"https:\/\/www.landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/NJRE001594128\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 7 C 213\/23<\/a>). <\/p>\n\n\n\n<p>Dasselbe gilt, wenn der Einweiser zul\u00e4sst, dass ein Kunde sein Fahrzeug mit nach links eingeschlagenen Vorderr\u00e4dern auf den Plattenf\u00f6rderer der Waschstra\u00dfe positioniert, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug neu auszurichten und mit gerade ausgerichteten Vorderr\u00e4dern auf den Plattenf\u00f6rderer zu positionieren ist (AG Elmshorn, Urt. v. 05.01.2023, Az. 58 C 79\/20).<\/p>\n\n\n\n<p>Aber so wie Betreiber einer&nbsp;Waschanlage&nbsp;die Benutzer \u00fcber zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren haben (z.B. Abschrauben einer Dachantenne), sind die Benutzer der Waschanlage dazu verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen. Tun sie dies nicht, sind sie Dritten gegen\u00fcber zum Ersatz der Sch\u00e4den verpflichtet, die diese infolge der Nichtbefolgung entstehen, z.B. wenn ein pflichtwidrig nicht demontiertes Bauteil abrei\u00dft und Lacksch\u00e4den verursacht (OLG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2023, <a href=\"https:\/\/gerichtsentscheidungen.brandenburg.de\/gerichtsentscheidung\/22632\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 3 U 211\/22<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kunden mit seriengem\u00e4\u00df ausgestatteten Fahrzeugen d\u00fcrfen auf die Eignung vertrauen!<\/h2>\n\n\n\n<p>Daneben kommt keine aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Kl\u00e4gers stammende Ursache f\u00fcr den Schaden in Betracht. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war das Fahrzeug des Kl\u00e4gers vor dem Einfahren in die Waschanlage unbesch\u00e4digt und der serienm\u00e4\u00dfige Heckspoiler ordnungsgem\u00e4\u00df angebracht sowie fest mit dem Fahrzeug verbunden. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger, dem mit seinem marktg\u00e4ngigen, serienm\u00e4\u00dfig ausgestatteten und in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand befindlichen Fahrzeug von der Beklagten als Betreiberin die Nutzung der Waschanlage er\u00f6ffnet wurde, konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug so, wie es ist, also mitsamt den serienm\u00e4\u00dfig au\u00dfen angebrachten Teilen, unbesch\u00e4digt aus dem Waschvorgang hervorgehen werde. Dieses Vertrauen war insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Risikobeherrschung gerechtfertigt, weil nur der Anlagenbetreiber Schadenspr\u00e4vention betreiben kann, wohingegen der Kunde regelm\u00e4\u00dfig sein Fahrzeug der Obhut des Betreibers \u00fcberantwortet, ohne die weiteren Vorg\u00e4nge selbst beeinflussen zu k\u00f6nnen. Anders als der Betreiber, der es in der Hand hat, bestimmte Fahrzeugmodelle, die er f\u00fcr schadensanf\u00e4llig h\u00e4lt, von der Benutzung seiner Anlage auszuschlie\u00dfen und dadurch das Risiko einer Besch\u00e4digung zu verringern, ist es dem Kunden regelm\u00e4\u00dfig nicht m\u00f6glich, solche Waschanlagen von vornherein zu identifizieren und zu meiden, die konstruktionsbedingt nicht geeignet sind, sein Fahrzeug ohne ein erh\u00f6htes Schadensrisiko zu reinigen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:25px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Waschanlagenbetreiber m\u00fcssen die Vermutung der Pflichtverletzung widerlegen!<\/h2>\n\n\n\n<p>Die hiernach gegen sie streitende Vermutung der Pflichtverletzung hat die Beklagte nicht widerlegt und den ihr obliegenden Nachweis fehlenden Verschuldens nicht gef\u00fchrt. Ihr Vortrag, die Gefahr der Sch\u00e4digung des serienm\u00e4\u00dfig angebrachten Heckspoilers sei ihr nicht bekannt gewesen, weil sich ein solcher Vorfall bislang in der Waschanlage nicht ereignet habe, sie habe diese Gefahr auch nicht kennen m\u00fcssen und hierf\u00fcr keine konkreten Anhaltspunkte gehabt, eine hypothetische Erkundigung h\u00e4tte zudem an dem konkreten Schadensereignis nichts ge\u00e4ndert, gen\u00fcgt zu ihrer Entlastung nicht. Es fehlt schon an der Darlegung, ob die Beklagte &#8211; die sich ausweislich der in der Waschanlage angebrachten Schilder der Gefahr einer Besch\u00e4digung insbesondere von Heckspoilern grunds\u00e4tzlich bewusst war &#8211;&nbsp; sich dar\u00fcber informiert hat, f\u00fcr welche Fahrzeuge ihre Anlage konstruktionsbedingt ungeeignet ist und daher ein erh\u00f6htes Schadensrisiko besteht. Ebenso wenig ist dargetan, dass sie keine Informationen bekommen h\u00e4tte, auf deren Grundlage die Besch\u00e4digung des kl\u00e4gerischen Fahrzeugs vermieden worden w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einfache Hinweise reichen nicht!<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Beklagte hat sich ferner nicht durch einen ausreichenden Hinweis auf die mit dem Waschvorgang verbundenen Gefahren entlastet. Das in der Waschanlage angebrachte, mit <em>&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Autowaschanlagen\/Portalwaschanlagen&#8221;<\/em> \u00fcberschriebene Schild reicht als Hinweis schon deshalb nicht aus, weil es ausdr\u00fccklich nur &#8220;<em>nicht ordnungsgem\u00e4\u00df befestigte Fahrzeugteile oder (\u2026) nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs geh\u00f6rende Fahrzeugteile (z.B. Spoiler\u2026)&#8221;<\/em> erw\u00e4hnt. <\/p>\n\n\n\n<p>Nicht nur f\u00e4llt der Heckspoiler des kl\u00e4gerischen Fahrzeugs nicht hierunter, weil er zur Serienausstattung geh\u00f6rt und ordnungsgem\u00e4\u00df befestigt war, sondern die ausdr\u00fcckliche Beschr\u00e4nkung auf nicht serienm\u00e4\u00dfige Fahrzeugteile ist sogar geeignet, bei dem Nutzer das Vertrauen zu begr\u00fcnden, mit einem serienm\u00e4\u00dfig ausgestatteten Pkw die Anlage gefahrlos benutzen zu k\u00f6nnen. Ebenso wenig stellt der darunter befindliche Zettel mit der Aufschrift <em>&#8220;Keine Haftung f\u00fcr Anbauteile und Heckspoiler!&#8221;<\/em> einen ausreichenden Hinweis dar. Angesichts des dar\u00fcber befindlichen Schildes mit der ausdr\u00fccklichen Beschr\u00e4nkung auf nicht zur Serienausstattung geh\u00f6rende Teile wird f\u00fcr den Waschanlagennutzer schon nicht hinreichend klar, dass &#8211; gegebenenfalls &#8211; von diesem Hinweis auch die Nutzung der Waschanlage durch Fahrzeuge mit serienm\u00e4\u00dfigem Heckspoiler erfasst sein soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorinstanz: Landgericht M\u00fcnster, Urt. v. 14.02.2024, <a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/lgs\/muenster\/lg_muenster\/j2024\/1_S_4_23_Urteil_20240214.html\">Az. 1 S 4\/23<\/a><\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-uagb-faq uagb-faq__outer-wrap uagb-block-6a447dd4 uagb-faq-icon-row uagb-faq-layout-accordion uagb-faq-expand-first-true uagb-faq-inactive-other-true uagb-faq__wrap uagb-buttons-layout-wrap uagb-faq-equal-height     \" data-faqtoggle=\"true\" role=\"tablist\"><div class=\"wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-2b8cceda \" role=\"tab\" tabindex=\"0\"><div class=\"uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions\">\t\t\t<span class=\"uagb-icon uagb-faq-icon-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<svg xmlns=\"https:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox= \"0 0 448 512\"><path d=\"M432 256c0 17.69-14.33 32.01-32 32.01H256v144c0 17.69-14.33 31.99-32 31.99s-32-14.3-32-31.99v-144H48c-17.67 0-32-14.32-32-32.01s14.33-31.99 32-31.99H192v-144c0-17.69 14.33-32.01 32-32.01s32 14.32 32 32.01v144h144C417.7 224 432 238.3 432 256z\"><\/path><\/svg>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"uagb-icon-active uagb-faq-icon-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<svg xmlns=\"https:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox= \"0 0 448 512\"><path d=\"M400 288h-352c-17.69 0-32-14.32-32-32.01s14.31-31.99 32-31.99h352c17.69 0 32 14.3 32 31.99S417.7 288 400 288z\"><\/path><\/svg>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t<span class=\"uagb-question\"><strong>Welche Hinweispflichten haben Betreiber einer Waschanlage?<\/strong><\/span><\/div><div class=\"uagb-faq-content\"><p>Betreiber von Waschanlagen sind dazu verpflichtet, die Benutzung der Anlage f\u00fcr Kunden ungef\u00e4hrdet zu erm\u00f6glichen. Sie haben insbesondere Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Fahrzeuge mit defekten Au\u00dfenteilen besch\u00e4digt werden oder dass diese Teile zu einem weiteren Schaden f\u00fchren. <br><br>Hierf\u00fcr m\u00fcssen sie Kunden im Voraus auf Gefahren bei der Benutzung der Waschanlage, z.B. aufgrund defekter Fahrzeugteile, hinweisen. Das Ma\u00df und der Umfang dieser Pflicht richtet sich danach, was zur gefahrlosen Sicherung erforderlich ist und dem Pflichtigen zumutbar sein kann. <br><br>In Waschanlagenf\u00e4llen ist anerkannt, dass der Betreiber den Kunden auf Risiken f\u00fcr sein Fahrzeug hinzuweisen hat, mit denen dieser vern\u00fcnftigerweise nicht rechnen muss. Dies gilt insbesondere f\u00fcr serienm\u00e4\u00dfig fest installierte Fahrzeugteile. Die Gefahr muss sich dem Kunden nicht selbst erschlie\u00dfen. <br><br>Er ist ohne Vorliegen ihm bekannter gefahrbegr\u00fcndender Umst\u00e4nde nicht verpflichtet, sich an das Personal zu wenden, um nachzufragen, ob eine Nutzung gefahrlos m\u00f6glich ist. In der Regel verf\u00fcgt der Kunde, der sein Fahrzeug waschen lassen will, n\u00e4mlich nicht \u00fcber die erforderlichen fachlichen Kenntnisse von der konkreten Funktionsweise der Anlage. Er kann daher auch nicht absch\u00e4tzen, an welcher Stelle des Reinigungsprozesses durch welches Teil der Anlage an welchem Teil seines Fahrzeugs welcher Schaden entstehen kann. Die Hinweispflicht trifft vielmehr denjenigen, der \u00fcber die erforderlichen Kenntnisse verf\u00fcgt oder verf\u00fcgen muss. Dies ist der Betreiber der Waschanlage.<br>(AG K\u00f6ln, Urt. v. 19.02.2018, <a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/ag_koeln\/j2018\/142_C_610_15_Urteil_20180219.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 142 C 610\/15<\/a>, m.w.N.).<\/p><\/div><\/div><\/div>\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Aktualisiert und erweitert am 23.05.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es kommt immer wieder vor, dass Kunden mit einem unbesch\u00e4digten Fahrzeug in eine Waschanlage fahren und nach dem Waschvorgang Sch\u00e4den feststellen m\u00fcssen.<br \/>\nDie Waschanlagenbetreiber berufen sich dann regelm\u00e4\u00dfig auf ihre Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und lehnen die Haftung ab. <\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":50328,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Betreiber von Waschanlagen haften!","_seopress_titles_desc":"Wer haftet bei einem Schaden in der Autowaschanlage?, Wann haftet der Betreiber der Waschanlage?","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"50324,9035,9907,21679,9745,46476","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26,1311],"tags":[1484,1465],"class_list":["post-50722","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-rechtsprechung","tag-schaden","tag-waschanlage"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280.jpg",1280,853,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280-150x150.jpg",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280-300x200.jpg",300,200,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280-768x512.jpg",768,512,true],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280-1024x682.jpg",1024,682,true],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280.jpg",1280,853,false],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/car-wash-1941448_1280.jpg",1280,853,false]},"uagb_author_info":{"display_name":"henning.hammer","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=7"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Es kommt immer wieder vor, dass Kunden mit einem unbesch\u00e4digten Fahrzeug in eine Waschanlage fahren und nach dem Waschvorgang Sch\u00e4den feststellen m\u00fcssen. 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