{"id":6519,"date":"2020-11-26T06:00:00","date_gmt":"2020-11-26T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/passbilder-zur-fahreridentifizierung\/"},"modified":"2023-07-24T15:54:57","modified_gmt":"2023-07-24T13:54:57","slug":"passbilder-zur-fahreridentifizierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=6519","title":{"rendered":"Passbilder zur Fahreridentifizierung?"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in seinem Beschluss vom 02.10.2020 (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/KORE233332020\" target=\"_blank\">Az. 3 OWi 6 SsBs 258\/20<\/a>) eine klare Auffassung zu der Frage vertreten!<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Fahrzeug wurde mit einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung von 31 km\/h au\u00dferhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Daraufhin erhielt der Halter des Wagens von der Bu\u00dfgeldstelle des zust\u00e4ndigen Polizeipr\u00e4sidiums einen Anh\u00f6rungsbogen. Diesen schickte der Halter zur\u00fcck, wobei er sich nicht zum Tatvorwurf \u00e4u\u00dferte. Daraufhin bat die Bu\u00dfgeldstelle die Einwohnermeldebeh\u00f6rde am Wohnort des Halters um ein Vergleichsfoto f\u00fcr die Fahreridentifizierung. Die Einwohnermeldebeh\u00f6rde kam der Bitte nach und \u00fcbersandte das Foto Ende Juli 2019.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde stand nach einem Abgleich fest, dass der (zuvor schon mit Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen vorbelastete) Halter gefahren war. Somit erhielt dieser im Ende August 2019 einen Bu\u00dfgeldbescheid \u00fcber 150 Euro f\u00fcr die fahrl\u00e4ssige \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit um 31 km\/h au\u00dferhalb geschlossener Ortschaften, verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot. Gegen den Bu\u00dfgeldbescheid ging der Halter vor. Das Amtsgericht (AG) Mainz jedoch verurteilte ihn jedoch wegen fahrl\u00e4ssiger Geschwindigkeits\u00fcberschreitung zu einem Bu\u00dfgeld vom 150 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Halter legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Vor dem OLG r\u00fcgte der Halter vor allem einen Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/pauswg\/__24.html\">\u00a7&nbsp;24<\/a> Absatz&nbsp;2 und 3 Personalausweisgesetz (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/pauswg\/index.html#BJNR134610009BJNE002502116\">PAuswG<\/a>), weil die Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde sein Foto angefordert hatte. Aufgrund des Gesetzesversto\u00dfes sei das Verfahren gegen ihn einzustellen. Die Richter in Koblenz teilten seine Auffassung nicht und wiesen die Rechtsbeschwerde ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des Gerichts waren die Voraussetzungen f\u00fcr das Anfordern des Fotos erf\u00fcllt und die Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde war berechtigt das Foto anzufordern; insbesondere <q><em>da die Daten bei dem Betroffenen nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand h\u00e4tten erhoben werden k\u00f6nnen. Es h\u00e4tte zwar zur Kl\u00e4rung der Fahrereigenschaft die M\u00f6glichkeit bestanden, den Betroffenen durch Beh\u00f6rdenbedienstete oder durch die Polizei in seiner Wohnung oder an seinem Arbeitsplatz aufzusuchen und ihn zum Vergleich mit dem Messfoto in Augenschein zu nehmen oder insoweit sogar eine Nachbarschaftsbefragung durchzuf\u00fchren; jedoch w\u00e4ren solche Ermittlungshandlungen sowohl f\u00fcr die Beh\u00f6rden als auch f\u00fcr den Betroffenen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig; selbst aus Sicht des Betroffenen d\u00fcrften sie wesentlich st\u00e4rker in seine Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re eingreifen als die Erhebung seines Lichtbildes beim Pass- oder Personalausweisregister<\/em><\/q>.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein grunds\u00e4tzliches Verbot zur Anforderung von Fotos lasse sich nicht erkennen. <q><em>Der Gesetzgeber hat, in dem er sogar das automatisierte Verfahren zugelassen hat, mit dieser spezielleren Norm zum Ausdruck bringen wollen, dass die \u00dcbermittlung von Lichtbildern durch die Passbeh\u00f6rden an die Ordnungsbeh\u00f6rden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zul\u00e4ssig sein soll.<\/em><\/q><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong> Praxistipp<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Teufel steckt &#8211; wie so h\u00e4ufig &#8211; im Detail. Denn anders als in dem Koblenz wurde in dem einem Fall vor dem Amtsgericht (AG) Landstuhl das Lichtbild vom Einwohnermeldeamt angefordert, noch bevor der (potentielle) Betroffene \u00fcberhaupt mit dem Tatvorwurf konfrontiert wurde. Dies hatte zur Folge, dass das Verfahren aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden eingestellt wurden (Beschl. v. 08.01.2020, Az. 2 OWi 4211 Js 12883\/19). Weiterhin hei\u00dft es in den Gr\u00fcnden: <q><em>Angesichts der Vielzahl von F\u00e4llen besteht die Bef\u00fcrchtung, dass die beauftragten Polizeidienststellen im Saarland die datenschutzrechtliche Problematik ihres Vorgehens nicht einmal kennen oder verstehen.<\/em><\/q><\/p>\n\n\n\n<p>Auch das AG Schleswig kam zu einer Verfahrenseinstellung (Beschluss vom 19.11.2018, Az. 53 OWi 24000\/18). Dabei hatte der Betroffene als Halter zun\u00e4chst einen Zeugenfragebogen erhalten. Nachdem er diesen mit seinen Personalien zur\u00fcckgeschickt hatte, erhielt er einen Anh\u00f6rungsbogen und sodann einen Bu\u00dfgeldbescheid. Erst nachdem er gegen den Bu\u00dfgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte, forderte die Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde das Foto an. <q><em>Anderweitige Ermittlungsma\u00dfnahmen, insbesondere eine Halterfeststellung durch die Polizei wurden nicht betrieben. Ebenso erfolgte kein Abgleich mit dem Foto des Betroffenen auf der Homepage[.] (\u0085)Vorliegend ist in keiner Weise ersichtlich, dass die Ermittlung der Person des Betroffenen nicht auch anderweitig m\u00f6glich gewesen<\/em><\/q><em> w\u00e4re<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>In solchen F\u00e4llen hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung dann: <q><em>Das Verfahren ist aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden einzustellen, da vorliegend ein erheblicher Versto\u00df der Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt. Dieser f\u00fchrt zwar nicht zu einem Verfahrenshindernis oder einem Beweisverwertungsverbot und l\u00e4sst auch nicht den staatlichen Strafanspruch entfallen, allerdings f\u00fchrt die Umgehung der Vorgaben des PAuswG dazu, dass die Sanktionierung mit einem Fahrverbot und einem Bu\u00dfgeld mit der Rechtsordnung unvereinbar w\u00e4re<\/em><\/q>.<\/p>\n\n\n\n<p>Wann in solchen F\u00e4llen das Foto angefordert wurde, l\u00e4sst sich f\u00fcr den Betroffenen erst nach einem Blick in die Ermittlungsakte kl\u00e4ren. Und auch dann ist es f\u00fcr die Bewertung der Erfolgsaussichten ma\u00dfgeblich einen erfahrenen Juristen an seiner Seite zu haben. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier gilt: Sprechen Sie mit uns! Voigt regelt! <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Bildnachweis: janjf93 \/ Pixabay<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weil in Deutschland f\u00fcr Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfe nur der Fahrer belangt werden kann, stellt sich f\u00fcr Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rden regelm\u00e4\u00dfig die Frage Wer ist gefahren? \u00dcblicherweise erh\u00e4lt der Halter, wenn er als einen Anh\u00f6rungsbogen. Doch was tun, wenn dieser nur seine Personalien best\u00e4tigt, sich aber zu dem Vorwurf nicht \u00e4u\u00dfert? D\u00fcrfen Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rden &#8211; in Zeiten der DSGVO &#8211; einfach Fotos von der Einwohnermeldebeh\u00f6rde anfordern, um sie mit dem Blitzerfoto abzugleichen?<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":45308,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"8061,44282,6611,9647,42096,8483","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[1322,1311],"tags":[1355,397],"class_list":["post-6519","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-ordnungswidrigkeitenrecht","category-rechtsprechung","tag-dsgvo","tag-ordnungswidrigkeitenrecht"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280.png",1280,1280,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280-150x150.png",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280-300x300.png",300,300,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280-768x768.png",768,768,true],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280-1024x1024.png",1024,1024,true],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280.png",1280,1280,false],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/id-gb1014c14b_1280.png",1280,1280,false]},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Weil in Deutschland f\u00fcr Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfe nur der Fahrer belangt werden kann, stellt sich f\u00fcr Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rden regelm\u00e4\u00dfig die Frage Wer ist gefahren? \u00dcblicherweise erh\u00e4lt der Halter, wenn er als einen Anh\u00f6rungsbogen. 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