{"id":6529,"date":"2020-11-24T06:00:00","date_gmt":"2020-11-24T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/toedlicher-wegeunfall-vor-schichtende\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:00","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:00","slug":"toedlicher-wegeunfall-vor-schichtende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=6529","title":{"rendered":"T\u00f6dlicher Wegeunfall vor Schichtende?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\">Morgens zur Arbeit hin, einstempeln, zum Schichtende ausstempeln und nach Hause fahren. Der unmittelbare Weg zur Arbeit hin und wieder nach Hause zur\u00fcck ist in der Regel \u00fcber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch was, wenn der Mitarbeiter von der \u00fcblichen Routine abweicht und unterwegs t\u00f6dlich verungl\u00fcckt? Liegt auch dann ein versicherter Wegeunfall vor? Mit dieser Frage musste sich das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 06.10.2020 (Az.: B 2 U 9\/19 R) befassen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Ein Produktionsmitarbeiter verlie\u00df im Juni 2014 seinen Arbeitsplatz bei laufender Maschine ohne erkennbaren Grund noch vor Schichtende. Er stempelte sich auch nicht aus und verschickte auch nicht &#8211; wie sonst \u00fcblich &#8211; eine SMS an seine Frau, dass er sich auf den Heimweg mache. Auf der Route, die seinem direkten Heimweg von der Arbeit entsprach, geriet er auf die linke Fahrbahnseite &#8211; kurz vor einer Abzweigung zu seinem Zuhause. Dabei verunfallte er t\u00f6dlich bei einem Zusammensto\u00df mit einem LKW.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Witwe des Mitarbeiters machte bei der Berufsgenossenschaft (BG) Hinterbliebenenleistungen geltend. Schlie\u00dflich sei ihr Mann bei einem Wegeunfall auf dem Heimweg von der Arbeit ums Leben gekommen. Daher greife die gesetzliche Unfallversicherung. Die BG lehnte den Anspruch jedoch ab. <q><em>Es sei nicht feststellbar, dass der Verstorbene sich beim Unfallereignis auf seinem Weg nach Hause befunden habe.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Witwe erhob zun\u00e4chst Klage beim Sozialgericht (SG) Dresden &#8211; mit Erfolg. Das Sozialgericht verurteilte nach Anh\u00f6rung der Witwe und der Arbeitskollegen des Verstorbenen die Berufsgenossenschaft mit Urteil vom 04.05.2017 (Az.: S 39 U 234\/15) dazu, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zum Unfallzeitpunkt sei der Produktionsmitarbeiter auf dem Weg nach Hause gewesen. <q><em>Die darauf gerichtete subjektive Handlungstendenz des Verstorbenen sei nach Auswertung der zur Verf\u00fcgung stehenden Beweismittel nach freier richterlicher \u00dcberzeugung unter Ber\u00fccksichtigung der einschl\u00e4gigen Beweisregeln zu bejahen.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Berufsgenossenschaft ging gegen dieses Urteil in Berufung. Das S\u00e4chsisches Landessozialgericht (LSG) hob dieses mit seinem Urteil vom 28.11.2018 (Az.: L 6 U 103\/17) auch auf. Denn es m\u00fcsse der Vollbeweis erbracht werden, dass sich der Verstorbene auf dem Heimweg befand. Das hei\u00dft, dass das Gericht derma\u00dfen Gewissheit dar\u00fcber haben m\u00fcsste, dass sie den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie v\u00f6llig auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Aber: <q><em>Mit dem hierf\u00fcr erforderlichen Beweisgrad k\u00f6nne weder aus dem \u00e4u\u00dferen Verhalten des Verstorbenen noch aus den sonstigen Umst\u00e4nden die notwendige subjektive Handlungstendenz, gerichtet auf R\u00fcckkehr in den Privatbereich nach Beendigung der T\u00e4tigkeit, abgeleitet werden. Es komme auch keine Beweiserleichterung aufgrund einer typischen Beweisnot in Betracht, da dem Zur\u00fccklegen des Weges gerade kein typischer Ablauf der Geschehnisse vorausgegangen sei.<\/em><\/q> Weil sich der Produktionsmitarbeiter weder ausgestempelt, noch bis zum Schichtende gewartet, noch bei seiner Frau gemeldet hatte, bestanden Zweifel \u00fcber den Heimweg.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Witwe wandte sich mit einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts an das Bundessozialgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Die Entscheidung des Bundessozialgerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Das Bundessozialgericht best\u00e4tigte im Ergebnis, dass das Urteil des SG Dresden zu Recht aufgehoben wurde &#8211; wenn auch auf anderer Rechtsgrundlage gest\u00fctzt. Denn ein Hinterbliebener habe kein isoliertes schutzw\u00fcrdiges Feststellungsinteresse daran, dass es sich um einen Arbeitsunfall handle. Vielmehr sei dies im Rahmen der geltend gemachten Hinterbliebenenleistungen zu pr\u00fcfen. <q><em>Ein rechtliches Bed\u00fcrfnis f\u00fcr eine isolierte Vorabentscheidung \u00fcber das Vorliegen eines Arbeitsunfalls beim Verstorbenen besteht mithin nicht.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Nichtsdestotrotz stellte das Bundessozialgericht klar: <q><em>Der verstorbene Ehemann der Kl\u00e4gerin hat keinen Arbeitsunfall im Sinne des \u00a7&nbsp;8 Absatz&nbsp;1 SGB&nbsp;VII (Sozialgesetzbuch Siebtes Buch &#8211; Gesetzliche Unfallversicherung) erlitten, als er mit dem entgegenkommenden kollidierte. Nach \u00a7&nbsp;8 Absatz&nbsp;2 Nummer&nbsp;1 SGB&nbsp;VII (\u0085) ist versicherte T\u00e4tigkeit auch das Zur\u00fccklegen des mit der versicherten T\u00e4tigkeit zusammenh\u00e4ngenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der T\u00e4tigkeit. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand sich der Verstorbene aber nicht auf einem versicherten Weg (\u0085).<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">F\u00fcr das Bundessozialgericht war das Landessozialgericht nach der Beweisw\u00fcrdigung zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Handlungstendenz des Verstorbenen nicht mehr aufkl\u00e4ren lie\u00dfe. <q><em>Zwar bewegte sich der Ehemann der Kl\u00e4gerin objektiv auf der Route seines \u00fcblichen Heimwegs von seiner Arbeitsst\u00e4tte fort, jedoch fehlte es an dem erforderlichen sachlichen Zusammenhang des unfallbringenden Weges mit seiner Besch\u00e4ftigung (\u0085). Hierf\u00fcr ist erforderlich, dass der Verstorbene gerade mit der Handlungstendenz unterwegs war, den Heimweg von der Arbeitsst\u00e4tte zur\u00fcckzulegen. Die entsprechende Handlungstendenz des Verstorbenen, gerichtet auf das Zur\u00fccklegen des direkten Weges von der Arbeitsst\u00e4tte in den Privatbereich, muss zur vollen richterlichen \u00dcberzeugung des Tatsachengerichts vorliegen. Nach dem vom bindend ermittelten Sachverhalt (\u00a7&nbsp;163 SGG (Sozialgerichtsgesetz)) ist nicht mehr feststellbar, ob der Verstorbene am Unfalltag den Weg mit der Zwecksetzung zur\u00fcckgelegt hat, vom Ort der T\u00e4tigkeit aus unmittelbar nach Hause (oder an einen dritten Ort mit einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Stunden) zu gelangen.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Ob ein versicherter Wegeunfall vorliegt oder nicht, kann bereits von Kleinigkeiten abh\u00e4ngen. Kommen mehrere atypische Umst\u00e4nde zusammen, kann dies bereits erhebliche Zweifel hervorrufen, wie dieser Fall zeigt. Die vorzeitige Beendigung der Schicht f\u00fcr sich genommen kann auf einem triftigen Grund beruhen. Einmal vergessen auszustempeln kann jedem passieren. Die SMS an die Ehefrau dieses eine Mal nicht versenden ist einzeln betrachtet kein Malheur. Im Gesamtbild weicht das Verhalten jedoch soweit vom typischen nach Hause Weg zum Feierabend ab, dass &#8211; wenn auch die \u00fcbliche Strecke gefahren wurde &#8211; f\u00fcr die Gerichte Gr\u00fcnde f\u00fcr Zweifel bestehen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">H\u00e4ufig k\u00f6nnen bereits bei der Schadensmeldung mehrdeutige Formulierungen, unklare \u00c4u\u00dferungen oder einfach falsche Begrifflichkeiten bei der Anspruchsdurchsetzung Schwierigkeiten bereiten. Daher ist die fr\u00fchzeitige richtige Weichenstellung ma\u00dfgeblich. Die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Morgens zur Arbeit hin, einstempeln, zum Schichtende ausstempeln und nach Hause fahren. Der unmittelbare Weg zur Arbeit hin und wieder nach Hause zur\u00fcck ist in der Regel \u00fcber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch was, wenn der Mitarbeiter von der \u00fcblichen Routine abweicht und unterwegs t\u00f6dlich verungl\u00fcckt? Liegt auch dann ein versicherter Wegeunfall vor? Mit dieser [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26],"tags":[318],"class_list":["post-6529","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","tag-rechts-tipp"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Morgens zur Arbeit hin, einstempeln, zum Schichtende ausstempeln und nach Hause fahren. Der unmittelbare Weg zur Arbeit hin und wieder nach Hause zur\u00fcck ist in der Regel \u00fcber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch was, wenn der Mitarbeiter von der \u00fcblichen Routine abweicht und unterwegs t\u00f6dlich verungl\u00fcckt? Liegt auch dann ein versicherter Wegeunfall vor? Mit dieser&hellip;","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6529","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6529"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6529\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":38058,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6529\/revisions\/38058"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6529"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6529"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6529"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}