{"id":6543,"date":"2020-11-19T06:00:00","date_gmt":"2020-11-19T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/versicherer-verlangt-vom-sachverstaendigen-schadensersatz\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:01","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:01","slug":"versicherer-verlangt-vom-sachverstaendigen-schadensersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=6543","title":{"rendered":"Versicherer verlangt vom Sachverst\u00e4ndigen Schadensersatz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Dass Versicherer bei der Schadensregulierung regelm\u00e4\u00dfig einen Grund finden, um Schadenspositionen zu k\u00fcrzen, ist hinl\u00e4nglich bekannt. Dass Gesch\u00e4digte gegen unberechtigte K\u00fcrzungen vor Gericht ziehen, geh\u00f6rt zum Gerichtsalltag. Neu ist allerdings der Versuch eines Versicherers die damit verbundenen Zahlungen und Kosten beim Sachverst\u00e4ndigen des Gesch\u00e4digten einzuklagen. Doch hat der Versicherer \u00fcberhaupt einen derartigen Anspruch? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht (AG) Kassel in seinem Urteil vom 01.07.2020 (<a href=\"https:\/\/files.vogel.de\/infodienste\/smfiledata\/1\/5\/8\/0\/6\/9\/217595.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 421 C 104\/18<\/a>) befassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Fahrzeug wurde bei einem Unfall besch\u00e4digt. Der gesch\u00e4digte Eigent\u00fcmer suchte einen Sachverst\u00e4ndigen auf, um den entstandenen Schaden begutachten zu lassen. Der Sachverst\u00e4ndige erstellte ein Gutachten, das Reparaturkosten von 2.302,93 Euro netto und eine Wertminderung von 250,00 Euro auswies. Die Kosten f\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen beliefen sich auf 548,23 Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gesch\u00e4digte wandte sich mit dem Gutachten an den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und begehrte Schadensersatz. Weil die Haftung des Unfallgegners unstreitig war, zahlte dessen Versicherer daraufhin 1.098,81 Euro sowie die geltend gemachte Wertminderung, den Nutzungsausfall und die Kostenpauschale. Nachdem der Gesch\u00e4digte seinen Wagen f\u00fcr 2.752,78 Euro reparieren lie\u00df, wollte er den restlichen Schaden vollst\u00e4ndig ausgeglichen wissen. Daf\u00fcr musste er jedoch vor Gericht ziehen, wo er auch die Zahlung von 2.236,79 Euro zugesprochen bekam.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese 2.236,79 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Seiner Auffassung nach hatte der vom Gesch\u00e4digten hinzugezogene Sachverst\u00e4ndige ein fehlerhaftes Gutachten erstellt. Denn statt die besch\u00e4digte Fahrzeugt\u00fcr auszutauschen habe der Ansicht des Versicherers nach ein Instandsetzen gen\u00fcgt. Daher verklagte der Versicherer den Sachverst\u00e4ndigen auf Erstattung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Doch nicht nur die Kosten, die der Versicherer nach dem verlorenen Prozess an den Gesch\u00e4digten gezahlt hatte, wollte er zur\u00fcck haben. Er machte auch die Kosten f\u00fcr den gesamten Rechtsstreit mit dem Gesch\u00e4digten und die Kosten f\u00fcr ein vom Versicherer erstelltes Privatgutachten geltend &#8211; insgesamt weitere 2.677,01 Euro. Denn ohne den vermeintlichen Fehler des Sachverst\u00e4ndigen h\u00e4tte der Gesch\u00e4digte nicht geklagt und die Kosten w\u00e4ren nicht entstanden &#8211; so zumindest die Argumentation des Versicherers. Der Sachverst\u00e4ndige war nicht bereit fast 5.000 Euro an den Versicherer zu zahlen und so zog der Versicherer vor Gericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Amtsgericht setzte sich mit den Argumenten des Versicherers gr\u00fcndlich auseinander. Dazu holte es unter anderem ein gerichtliches Sachverst\u00e4ndigengutachten zu der Frage der streitigen Reparaturpositionen ein. Zudem h\u00f6rte es auch den beklagten Sachverst\u00e4ndigen an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach Auffassung des Gerichts habe der Vertrag zwischen dem Sachverst\u00e4ndigen und dem Gesch\u00e4digten zur Begutachtung des besch\u00e4digten Fahrzeugs eine Schutzwirkung zu Gunsten des Versicherers entfaltet. Allerdings <q><em>hat der Sachverst\u00e4ndige nach den in diesem Verfahren durch das Gericht getroffenen Feststellungen, jedenfalls im Kernbereich des seinerzeitigen Gutachtens, zu der Frage, ob die vordere rechte T\u00fcr zu erneuern oder Instand zu setzen ist, keine Schlechtleistung im Sinne einer fachlich unzutreffenden Begutachtung erbracht.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Davon, dass das im Streit stehende Gutachten falsch sei, konnte der Versicherer das Gericht nicht \u00fcberzeugen. <q><em>Es ist vielmehr vom Gegenteil \u00fcberzeugt<\/em><\/q>, basierend auf dem gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigengutachten. <q><em>Zusammengefasst f\u00fchrte der [vom Gericht bestellte] Sachverst\u00e4ndige hierzu aus, dass es sich vor allem im Hinblick auf das Ausma\u00df der Besch\u00e4digung, das Alter des Fahrzeugs und der Art des Fahrzeugteils sowie den Vergleich der Ersparnis einer m\u00f6glichen Instandsetzung gegen\u00fcber einem Austausch des Teiles es sich bei diesem um den fachlich zutreffenden Reparaturweg handele.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch bez\u00fcglich weiterer streitiger Reparaturpositionen sah das Gericht keine Grundlage f\u00fcr einen Schadensersatzanspruch des Versicherers, denn der Sachverst\u00e4ndige hatte sich bei der Gutachtenerstellung nichts zu verschulden. <q><em>So ist ein Verschulden auszuschlie\u00dfen, wenn der Sachverst\u00e4ndige einzelne Rechnungsposten in Ansatz bringt, welche durch Gerichte hinsichtlich ihrer Ersatzf\u00e4higkeit unterschiedlich beurteilt werden.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den Urteilsgr\u00fcnden hei\u00dft es dazu konkret: <q><em>So verletzt der Sachverst\u00e4ndige bereits nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er Rechnungsposten in seinem Gutachten als erforderliche Reparaturarbeiten ansetzt, die durch Gerichte mitunter zugesprochen werden. Er besitzt nicht die juristische Sachkunde, um diese Frage zutreffend zu beantworten, noch gibt es augenscheinlich eine einheitliche Rechtsprechung zu diesen Schadenspositionen.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit anderen Worten: Ber\u00fccksichtigt der Sachverst\u00e4ndige eine Schadensposition im Gutachten, die er f\u00fcr die Reparatur als erforderlich erachtet, verst\u00f6\u00dft er jedenfalls nicht gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn sich die Gerichte nicht eindeutig zu dieser Schadensposition verhalten und einige sie zusprechen. Denn dann <q><em>bewegt sich der Sachverst\u00e4ndige jedenfalls im Rahmen des ihm zuzubilligenden Ermessens<\/em><\/q>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bez\u00fcglich der Kosten f\u00fcr das Verfahren mit dem Gesch\u00e4digten fand das Amtsgericht klare Worte: <q><em>Sch\u00e4den aus einem erkennbar aussichtslosen Prozess sind nicht erstattungsf\u00e4hig<\/em><\/q>. Denn es ist gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, <q><em>dass der Sch\u00e4diger im Falle einer konkreten Schadensabrechnung aufgrund der Rechtsfigur der <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/subjektbezogener-schadensbegriff\">subjektiven Schadensbetrachtung<\/a> das <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/prognoserisiko\">Prognoserisiko<\/a> tr\u00e4gt, also das Risiko f\u00fcr eine falsche Beurteilung durch den Privatgutachter und das Risiko der darauf beruhenden Instandsetzung des Fahrzeugs, jedenfalls soweit der Gesch\u00e4digte diese Instandsetzung tats\u00e4chlich bezahlt.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch kam ein Mitverschulden des Gesch\u00e4digten nicht in Betracht, das bei dem vorangegangenen Verfahren eine unvollst\u00e4ndige Zahlung gerechtfertigt h\u00e4tte. <q><em>Ein dem Gesch\u00e4digten zuzurechnendes Mitverschulden wird lediglich dann angenommen, wenn ein solches hinsichtlich der Auswahl des Sachverst\u00e4ndigen oder der Werkstatt vorliegt, wof\u00fcr im vorangegangenen dortigen Rechtsstreit ersichtlich kein Anhalt bestand. Ausgehend von dieser gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (\u0085), hatte der seinerzeitige Rechtsstreit erkennbar aus Sicht der hiesigen Kl\u00e4ger keine Aussicht auf Erfolg.<\/em><\/q> Diese Kosten hatte der Versicherer aus Sicht des Gerichts somit ohne erkennbaren Grund anfallen lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch praktische Erw\u00e4gungen finden sich in den Urteilsgr\u00fcnden: Ein Schadensersatzanspruch w\u00fcrde die Arbeit von Sachverst\u00e4ndigen nahezu unm\u00f6glich machen. Mit jeder Entscheidung eine Schadensposition aufzunehmen, w\u00fcrden sie sich dem Risiko eines Schadensersatzprozesses aussetzen. <q><em>So ist schlechterdings nicht vorstellbar, wie diese ihre Arbeit verrichten sollen, wenn sie bei Gutachtenerstellung stets f\u00fcrchten m\u00fcssen, dass hierbei Ber\u00fccksichtigung eines m\u00f6glicherweisen streitigen, wirtschaftlich aber gemessen an den gesamten Reparaturkosten g\u00e4nzlich zu vernachl\u00e4ssigendem Rechnungsposten, hier beispielsweise ein Betrag von weniger als 100,00 Euro, in einem Regressprozess wie dem Vorliegenden auf mehrere Tausend Euro in Anspruch genommen zu werden. (\u0085) \u00dcberspitzt formuliert k\u00f6nnte ein Sachverst\u00e4ndiger wirtschaftlich nicht mehr zielgerichtet und sinnvoll arbeiten, wenn er \u0082bei jeder auf die Rechnung gesetzten Schraube\u0091, deren Notwendigkeit man m\u00f6glicherweise auch anders beurteilen kann, f\u00fcrchten m\u00fcsste, einem Regress von Tausenden von Euro ausgesetzt zu sein, weil ein Folgegericht und der dort bestellte gerichtliche Sachverst\u00e4ndige sie Notwendigkeit eines gegen\u00fcber dem Gesamtreparaturweg unbedeutenden Reparaturschritts f\u00fcr nicht gegeben erachtete.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gericht wies die Klage des Versicherers daher vollst\u00e4ndig zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Sachverst\u00e4ndiger ist verpflichtet das Schadensgutachten sorgf\u00e4ltig zu erstellen. Dabei soll er selbstverst\u00e4ndlich nur die Schadenspositionen aufnehmen, die nach seiner Einsch\u00e4tzung f\u00fcr die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind. Welchen Reparaturweg er als den geeignetsten erachtet, st\u00fctzt sich auf sein Fachwissen sowie auf seine Erfahrung. Dass ein Versicherer bestimmte Arbeiten als unn\u00f6tig betrachtet (<a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/wenn-der-sparzwang-teuer-wird\">was eigene Schadensersatzanspr\u00fcche ausl\u00f6sen kann<\/a>), einen anderen Reparaturweg als richtig erachtet oder einzelne Positionen als zu teuer k\u00fcrzt, ist an der Tagesordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um sich gegen ungerechtfertigte K\u00fcrzungen zu wehren oder gar Regressanspr\u00fcche des Versicherers lohnt sich die fr\u00fchzeitige Einschaltung eines Rechtsbeistands. Die erfahrenen und auf Unfallschadenregulierung spezialisierten Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen gerne zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass Versicherer bei der Schadensregulierung regelm\u00e4\u00dfig einen Grund finden, um Schadenspositionen zu k\u00fcrzen, ist hinl\u00e4nglich bekannt. Dass Gesch\u00e4digte gegen unberechtigte K\u00fcrzungen vor Gericht ziehen, geh\u00f6rt zum Gerichtsalltag. Neu ist allerdings der Versuch eines Versicherers die damit verbundenen Zahlungen und Kosten beim Sachverst\u00e4ndigen des Gesch\u00e4digten einzuklagen. Doch hat der Versicherer \u00fcberhaupt einen derartigen Anspruch? 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