{"id":6591,"date":"2020-11-11T06:00:00","date_gmt":"2020-11-11T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/wenn-sich-das-rad-selbstaendig-macht\/"},"modified":"2025-06-02T11:42:51","modified_gmt":"2025-06-02T09:42:51","slug":"wenn-sich-das-rad-selbstaendig-macht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=6591","title":{"rendered":"Wenn sich das Rad selbst\u00e4ndig macht"},"content":{"rendered":"\n<p>Reifenwechsel geh\u00f6ren f\u00fcr viele Werkst\u00e4tten zum Alltagsgesch\u00e4ft. Doch was passiert, wenn sich der gewechselte Reifen auf der Autobahn vom Fahrzeug l\u00f6st und selbst\u00e4ndig macht? Wer haftet f\u00fcr den entstandenen Schaden? Und befreit der Hinweis, dass die Radschrauben nach 50 Kilometern nachzuziehen sind, von der Haftung? Mit diesen Fragen mussten sich das Landgericht (LG) M\u00fcnchen II (Urt. v. 09.04.2020, <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-5677\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 10 O 3894\/17<\/a>) sowie das OLG M\u00fcnchen (Urt. v. 19.05.2021, <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-14183?hl=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 7 U 2338\/20<\/a>) befassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Reifen gewechselt, Hinterrad gel\u00f6st!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Halter eines hochpreisigen, getunten Fahrzeugs mit 830 PS und Heckantrieb lie\u00df die Reifen seines Wagens in einer Werkstatt wechseln. Drei Tage sp\u00e4ter, nachdem er circa 100 Kilometer mit dem Wagen gefahren war, l\u00f6ste sich auf der Autobahn das linke Hinterrad und das Fahrzeug verunfallte. Den Schaden in H\u00f6he von circa 13.000 Euro lie\u00df der Halter \u00fcber seine Vollkaskoversicherung regulieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Selbstbeteiligung sowie weitere Schadenspositionen, die nicht von der Kaskoversicherung umfasst sind (beispielsweise den Nutzungsausfall), machte er gegen\u00fcber der Werkstatt geltend. Er war der Auffassung, dass die Radschrauben nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezogen wurden und die Werkstatt den Reifenwechsel somit nicht fachgerecht durchgef\u00fchrt habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Werkstatt lehnte die Forderung in H\u00f6he von insgesamt rund 24.000 Euro jedoch ab. Die Reifen seien ordnungsgem\u00e4\u00df montiert worden und der Halter sei ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen worden, dass die Radmuttern nach 50 Kilometern nachgezogen werden m\u00fcssten. Au\u00dferdem sei eine Manipulation der Schrauben durch einen Dritten nicht auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Da es zwischen dem Halter und der Werkstatt zu keiner Einigung kam, ging die Angelegenheit vor Gericht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Das Landgericht sah ein 30%iges Mitverschulden!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Landgericht h\u00f6rte den Halter und Mitarbeiter der beklagten Werkstatt an und holte ein Sachverst\u00e4ndigengutachten ein, welches ausschlaggebend f\u00fcr den Ausgang des Verfahrens war. Denn obwohl die Mitarbeiter in der Verhandlung ausgesagt hatten, sie h\u00e4tten die Schrauben am linken Hinterrad angezogen, stand f\u00fcr das Gericht <q><em>[n]ach den absolut schl\u00fcssigen und nachvollziehbaren Ausf\u00fchrungen des Sachverst\u00e4ndigen (\u0085) [fest], dass die Radschrauben durch die Mitarbeiter der Beklagten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezogen wurden.<\/em><\/q><\/p>\n\n\n\n<p>Dazu hei\u00dft es weiter: <q><em>Der Sachverst\u00e4ndige f\u00fchrte aus, dass bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezogenen Schrauben bevorzugt bei einem Fahrzeug mit Hinterradantrieb das linke Hinterrad sich abl\u00f6sen wird. Dies ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass sowohl beim Anfahren als auch beim Beschleunigen auf die Schrauben hinten links immer ein geringes L\u00f6semoment wirksam ist. Sind die Schrauben nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezogen, wird sich bei einem solchen Fahrzeug zuerst das linke Hinterrad l\u00f6sen.<\/em><\/q><\/p>\n\n\n\n<p>Auch zu dem Vorbringen der Werkstatt, dass sie den Halter darauf hingewiesen habe, er m\u00fcsse die Schrauben nach 50 Kilometern nachziehen, \u00e4u\u00dferte sich der Sachverst\u00e4ndige: <q><em>Der Sachverst\u00e4ndige f\u00fchrte weiter aus, dass f\u00fcr den Fall, dass die Schrauben ordnungsgem\u00e4\u00df angezogen und dies auch entsprechend \u00fcberpr\u00fcft wird, eine Nachjustierung bzw. ein Nachziehen aus technischer Sicht nicht erforderlich ist. Er f\u00fchrte erg\u00e4nzend aus, dass bei Unternehmen, die Reifenwechsel durchf\u00fchren in der Regel ein entsprechender Hinweis zum Nachziehen der Reifen gegeben wird.<\/em><\/q><\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht sprach dem Halter daher grunds\u00e4tzlich einen Schadensersatz aufgrund der nicht fachgerecht durchgef\u00fchrten Montage zu. Allerdings sah es ein Mitverschulden des Halters in H\u00f6he von 30 Prozent, <q><em>da er den Hinweis darauf, dass die Radschrauben nachzuziehen sind, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt hat, sodass bei entsprechender Durchf\u00fchrung der Unfall h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen.<\/em><\/q> Dieser Hinweis sei sowohl in der Rechnung ausreichend kenntlich gemacht, als auch auf Aush\u00e4ngen im B\u00fcro der Werkstatt zu sehen und sogar m\u00fcndlich erfolgt. Ein entsprechender Aufkleber im Fahrzeug sei vom Halter abgelehnt worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht sprach dem Halter daher den Ersatz der Selbstbeteiligung sowie der Transportkosten zum Hersteller des getunten Fahrzeugs zu. Andere Positionen, wie beispielsweise den Nutzungsausfall, lehnte es hingegen ab, da dem Halter w\u00e4hrend der Reparaturdauer ein Firmenfahrzeug zur Verf\u00fcgung stand. Insgesamt sprach es dem Halter einen Schadensersatz in H\u00f6he von rund 7.500 Euro abz\u00fcglich eines Mitverschuldens von 30 Prozent, also 5.263,93 Euro, zu.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Das OLG M\u00fcnchen sieht kein Mitverschulden des Halters!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das OLG M\u00fcnchen nahm in seinem Urteil\u00a0 Bezug auf die <em>&#8220;in sich widerspruchsfreien und \u00fcberzeugenden Feststellungen des Sachverst\u00e4ndigen Dr. A. in seinem m\u00fcndlich vor dem Landgericht erstatteten Sachverst\u00e4ndigengutachten vom 17.10.2018 fest, dass bei ordnungsgem\u00e4\u00df angezogenen Schrauben ein Nachjustieren weder erforderlich noch vorgeschrieben war.&#8221;\u00a0<\/em>Es kam daher zu dem Schluss, dass en weiteres T\u00e4tigwerden weder von Seiten des Kunden noch von Seiten der Werkstatt veranlasst gewesen ist. Bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte f\u00fcr eine nicht fachgerechte Montage oder an der fachgerechten Durchf\u00fchrung des Reifenwechsels durch eine Werkstatt &#8220;w\u00fcrde ein vern\u00fcnftiger Mensch sich auch nicht veranlasst sehen, den festen Sitz der Radmuttern nach einer Fahrtstrecke von f\u00fcnfzig Kilometern zu kontrollieren.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Nachbesserungspflichten k\u00f6nnen nicht an Kunden delegiert werden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Weiter hat das Gericht die Auffassung vertreten, &#8220;<em>dass die Werkstatt als Werkunternehmer auch nicht durch einen blo\u00dfen Hinweis &#8211; in welcher Form auch immer -, der nicht Vertragsbestandteil wurde, faktisch die Kontrolle des Erfolgs ihrer Werkleistung auf den Besteller delegieren, der damit zur Vermeidung eines Mitverschuldens gezwungen w\u00e4re, die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Werkleistung (nach der Abnahme) nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls selbst t\u00e4tig zu werden, um die mangelhafte Werkleistung des Unternehmers nachzubessern. Der Senat teilt insoweit nicht die ohne Begr\u00fcndung vom OLG D\u00fcsseldorf vertretene Auffassung, wonach (allerdings bei einem anderen Kfz-Bauteil) das unterlassene Nachziehen von Schrauben trotz fehlender technischer Notwendigkeit ein Mitverschulden des Bestellers begr\u00fcnde, wenn der Werkunternehmer den Besteller vorher hierauf hingewiesen habe (Urteil vom 23.09.2005, Az. <a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/duesseldorf\/j2005\/I_23_U_16_05urteil20050923.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">I-23 U 16\/05<\/a>)&#8221;.\u00a0<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In einer darauf spezialisierten Werkstatt erfolgt ein Reifenwechsel recht flott. Die Handgriffe sitzen und alles l\u00e4uft nach einer festgelegten Reihenfolge ab. Dennoch kann es passieren, dass ein Handgriff \u2013 aus Unaufmerksamkeit oder aufgrund einer kurzen Ablenkung w\u00e4hrend der Montage \u2013 trotz fest sitzender Routine vergessen wird. Eine Checkliste oder Dokumentation kann dabei helfen, alles noch einmal zu \u00fcberpr\u00fcfen, und dient in einem m\u00f6glichen Verfahren auch als Beweismittel.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie dieser Fall zeigt, ist aber auch ein ausdr\u00fccklicher \u2013 und bestenfalls wiederholter \u2013 Hinweis auf das Nachziehen der Radschrauben wichtig. Denn sollte tats\u00e4chlich einmal eine Schraube \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 vergessen worden sein, l\u00e4sst sich das L\u00f6sen der Schrauben so rechtzeitig bemerken und ein vollst\u00e4ndiges Abl\u00f6sen des Rades verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte es trotz aller Vorsicht zum Streit \u00fcber die durchgef\u00fchrten Arbeiten kommen, ist fr\u00fchzeitiger Rechtsrat sehr wertvoll.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber auch hier gilt: <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/voigt-regler\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Voigt regelt!<\/a><\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\"><small class=\"small\">Bildnachweis: Pixabay\/HutchRock<\/small><br><small class=\"small\">Aktualisiert am 02.06.2025<\/small><br>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reifenwechsel geh\u00f6ren f\u00fcr viele Werkst\u00e4tten zum Alltagsgesch\u00e4ft. 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