{"id":6929,"date":"2020-09-18T06:00:00","date_gmt":"2020-09-18T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/bgh-entscheidet-zu-ungunsten-des-autohauses\/"},"modified":"2025-05-27T15:38:48","modified_gmt":"2025-05-27T13:38:48","slug":"bgh-entscheidet-zu-ungunsten-des-autohauses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=6929","title":{"rendered":"Auto auf Probefahrt unterschlagen! BGH entscheidet zu Ungunsten des Autohauses!"},"content":{"rendered":"\n<p>Es kommt immer wieder vor, dass sich vermeintliche Kaufinteressenten \u2013 auch unter Vorlage gef\u00e4lschter Dokumente \u2013 Fahrzeuge f\u00fcr eine unbegleitete Probefahrt ausleihen und anschlie\u00dfend nicht wieder zur\u00fcckkehren. Um eine Entsch\u00e4digung aus der Kaskoversicherung zu erhalten oder um das Fahrzeug von einem gutgl\u00e4ubigen K\u00e4ufer herauszuverlangen, ist es entscheidend, ob das Fahrzeug als abhandengekommen im Sinne von <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__935.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 935 BGB<\/a> zu werten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Genau mit dieser Frage hatte sich der BGH zu befassen und er entschied am 18.09.2020, dass ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten f\u00fcr eine unbegleitete Probefahrt \u00fcberlassen wurde und von diesem nicht zur\u00fcckgegeben wird, dem Eigent\u00fcmer nicht im Sinne von <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__935.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 935 BGB<\/a> abhandengekommen ist. Die Folge ist, dass der Eigent\u00fcmer sein Eigentum an dem Fahrzeug verliert, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In einem Autohaus erschien ein angeblicher Kaufinteressent f\u00fcr einen hochwertigen Vorf\u00fchrwagen und bat um eine Probefahrt. Zur Legitimation legte er hochprofessionelle F\u00e4lschungen eines italienischen Personalausweises, einer Meldebest\u00e4tigung einer deutschen Stadt und eines italienischen F\u00fchrerscheins vor.<br>Die Dokumente wurden nicht als F\u00e4lschungen erkannt. Das Fahrzeug wurde mit roten Kennzeichen versehen und auf der Grundlage eines \u201eFahrzeug-Benutzungsvertrags\u201d mit einem Fahrzeugschl\u00fcssel, Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft sowie einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I f\u00fcr eine unbegleitete Probefahrt von einer Stunde ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings wurde das Fahrzeug nicht zum Autohaus zur\u00fcckgebracht, sondern in einem Internetverkaufsportal inseriert. Dort entdeckten es die sp\u00e4teren Beklagten, die die vorgelegten Fahrzeugunterlagen ebenfalls nicht als gef\u00e4lscht erkannten und das Fahrzeug kauften. Nach Zahlung des Kaufpreises wurden ihnen von dem Verk\u00e4ufer Zulassungspapiere sowie ein passender und ein weiterer, dem Fahrzeug nicht zuzuordnender Schl\u00fcssel \u00fcbergeben. Die Zulassungsstelle lehnte eine Zulassung ab, da das Fahrzeug als gestohlen gemeldet war.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das Autohaus davon erfahren hatte, verlangte es unter anderem die Herausgabe des Fahrzeugs und des Originalschl\u00fcssels. Da der K\u00e4ufer dem nicht nachkommen wollte, erhob das Autohaus Klage vor dem Landgericht \u2013 und unterlag. Das Oberlandesgericht gab der Klage statt und verurteilte den K\u00e4ufer zur Herausgabe. Dieser gab das Fahrzeug jedoch nicht heraus, sondern verfolgte seine Widerklage weiter und verlangte vom Autohaus unter anderem die Herausgabe der Original-Zulassungspapiere und des Zweitschl\u00fcssels.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Der BGH entschied zu Ungunsten des Autohauses.<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Laut BGH hatte das Autohaus das Eigentum an dem Fahrzeug verloren. Da das Fahrzeug dem Autohaus nicht abhandengekommen sei, habe der K\u00e4ufer gutgl\u00e4ubig Eigentum erwerben k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__935.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 935 BGB<\/a> sei nicht einschl\u00e4gig, da ein Abhandenkommen im Sinne dieser Vorschrift einen unfreiwilligen Besitzverlust voraussetze. Dies sei in dem zu beurteilenden Sachverhalt nicht der Fall gewesen. Insbesondere sei die \u00dcbertragung des Besitzes, d. h. die \u00dcberlassung des Fahrzeugs an die Kriminellen, nicht unfreiwillig erfolgt, da sie auf einer T\u00e4uschung beruhte. Laut BGH f\u00fchrt die \u00dcberlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Verk\u00e4ufer zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig \u00fcberwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten f\u00fcr eine gewisse Dauer nicht nur zu einer Besitzlockerung, sondern zu einem Besitz\u00fcbergang auf den vermeintlichen Kaufinteressenten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Der Probefahrer war Besitzer<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Entscheidend war, dass der vermeintliche Interessent w\u00e4hrend der Probefahrt nicht lediglich Besitzdiener des Verk\u00e4ufers war. Dies w\u00e4re beispielsweise der Fall gewesen, wenn ein soziales oder vergleichbares Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Kaufinteressenten bestanden h\u00e4tte. Dass der Interessent in Bezug auf das Fahrzeug Weisungen bzw. Vorgaben des Verk\u00e4ufers unterworfen war, \u00e4ndert daran nichts.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Mitteilung der Pressestelle des BGH hei\u00dft es dazu w\u00f6rtlich:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eDenn sie [Anmerkung der Redaktion: die Weisungen] entspringen dem Vertragsanbahnungsverh\u00e4ltnis und damit einem auf die Sache bezogenen Rechtsverh\u00e4ltnis im Sinne des \u00a7 868 BGB. Demgegen\u00fcber folgt die Weisungsunterworfenheit eines Besitzdieners aus einem \u00fcber den rechtlichen Bezug zur Sache hinausgehenden Verh\u00e4ltnis zum Besitzherrn. Ein solches Verh\u00e4ltnis besteht zwischen dem Verk\u00e4ufer eines Fahrzeugs und einem Kaufinteressenten nicht. Daher geht mit der (freiwilligen) \u00dcberlassung des Fahrzeugs zur Probefahrt der Besitz auf den vermeintlichen Kaufinteressenten \u00fcber.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die nicht erfolgte R\u00fcckgabe des Fahrzeugs an die Kl\u00e4gerin stellt somit kein Abhandenkommen im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__935.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 935 BGB<\/a> dar, sodass es von einem sp\u00e4teren K\u00e4ufer gutgl\u00e4ubig erworben werden konnte. Folglich ist die Beklagte, da sie nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts bei dem Erwerb des Kraftfahrzeugs in gutem Glauben war, dessen Eigent\u00fcmerin geworden und kann von der Kl\u00e4gerin die Herausgabe der Original-Zulassungspapiere verlangen.\u201c <\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Aus Sicht der Autoh\u00e4user ist die Entscheidung nicht zuletzt deshalb unerfreulich, da sie den Verkauf vor Ort weiter verkompliziert, indem sie weitere H\u00fcrden zulasten der Betriebe errichtet. Wer k\u00fcnftig gegen derartige Vorkommnisse gesch\u00fctzt sein will, sollte sich entweder um einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz bem\u00fchen oder keine Fahrzeuge mehr an unbekannte Personen \u00fcberlassen, damit diese unbegleitete Probefahrten durchf\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Da nicht vorherzusehen ist, ob die Rechtsprechung dies auch auf Miet- und Werkstattersatzwagen ausdehnt, ist auch hier k\u00fcnftig gesteigerte Aufmerksamkeit geboten!\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird ein Fahrzeug einem vermeintlichen Kaufinteressenten f\u00fcr eine unbegleitete Probefahrt \u00fcberlassen und bringt dieser das Fahrzeug nicht wieder zur\u00fcck, ist es dem Eigent\u00fcmer nicht im Sinne von \u00a7 935 BGB abhandengekommen. Dieser verliert daher sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Eigentumsverlust nach Unterschlagung","_seopress_titles_desc":"Erfahren Sie, warum der BGH einem Autohaus das Eigentum an einem teuren Vorf\u00fchrwagen nach einer Unterschlagung aberkannt hat.","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26],"tags":[351],"class_list":["post-6929","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","tag-aktuelles-urteil"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Wird ein Fahrzeug einem vermeintlichen Kaufinteressenten f\u00fcr eine unbegleitete Probefahrt \u00fcberlassen und bringt dieser das Fahrzeug nicht wieder zur\u00fcck, ist es dem Eigent\u00fcmer nicht im Sinne von \u00a7 935 BGB abhandengekommen. 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