{"id":7569,"date":"2020-06-09T06:00:00","date_gmt":"2020-06-09T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/ausgebremst-haftung-beim-provozierten-unfall\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:30","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:30","slug":"ausgebremst-haftung-beim-provozierten-unfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=7569","title":{"rendered":"Ausgebremst? Haftung beim provozierten Unfall"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Mitunter ger\u00e4t der Stra\u00dfenverkehr zur Arena hitziger Auseinandersetzungen einzelner Verkehrsteilnehmer untereinander und wenn dann die Pferde durchgehen, hat dies regelm\u00e4\u00dfig auch Konsequenzen. Doch wer haftet, wenn unklar ist, wer in welchem Umfang zum Unfallgeschehen beigetragen hat? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Potsdam in einem Urteil vom 14.05.2020 (<a href=\"https:\/\/gerichtsentscheidungen.brandenburg.de\/gerichtsentscheidung\/433\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 2 O 26\/18<\/a>) zu entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Juni 2017 verfolgte ein Autofahrer einen anderen \u00fcber eineinhalb Stunden, weil er mit diesem im Zwist lag und ihn bewusst st\u00f6ren wollte. Anlass der Streitigkeit war eine vermeintliche Falschberatung bez\u00fcglich einer Versicherung. Der Verfolgte rief seinen Arbeitgeber an, den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Firma, gegen die der verfolgende Autofahrer wegen der Falschberatung erfolglos geklagt hatte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verfolgte verabredete sich mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und hielt gegen 21 Uhr am vereinbarten Treffpunkt an. Der Verfolger kam wenige Meter hinter ihm zum Stehen. Nach Aussage des Verfolgers bemerkte er im R\u00fcckspiegel den sich n\u00e4hrenden Wagen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers; der Verfolgte sei derweil r\u00fcckw\u00e4rts auf ihn zugefahren. Er <q><em>bef\u00fcrchtete, nun von beiden Fahrzeugen in die Zange genommen zu werden und entschlo\u00df [sic!] sich zur Flucht.<\/em><\/q> Er fuhr vom Fahrbahnrand an und beschleunigte stark. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer folgte ihm mit seinem Wagen und es kam zum Auffahrunfall.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verfolger verlangte vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und seinem Haftpflichtversicherer Ersatz des Fahrzeugschadens sowie Schmerzensgeld f\u00fcr seine bei dem Unfall erlittenen Verletzungen. Als diese Forderungen nicht beglichen wurde, verklagte er den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und dessen Versicherer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Gericht sah grunds\u00e4tzlich einen Erstattungsanspruch des klagenden Verfolgers: <q><em>Das Fahrzeug des Kl\u00e4gers wurde beim Betrieb des Beklagtenfahrzeuges besch\u00e4digt und der Kl\u00e4ger verletzt.<\/em><\/q> Aber anders als bei \u00fcblichen <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/auffahrunfall\">Auffahrunf\u00e4llen<\/a> sah das Gericht einen <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/atypischer-verlauf\">atypischen Verlauf<\/a> als gegeben an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><q><em>Der Kl\u00e4ger nutzte den Stra\u00dfenverkehr gerade nicht prim\u00e4r zur Fortbewegung, sondern um seiner (\u0085) Abneigung gegen den [Verfolgten] freien Lauf zu lassen, diesem das Leben schwer zu machen und ihn zu tyrannisieren. (\u0085). Der Kl\u00e4ger missbrauchte [sic!] den Stra\u00dfenverkehr jedenfalls am Unfalltag zum Ausleben von Machtspielchen und Animosit\u00e4ten. Das legt jedenfalls die M\u00f6glichkeit eines atypischen Hergangs des Auffahrunfalls nahe. Gerade das Ausbremsen eines Fahrzeuges geh\u00f6rt zum typischen Repertoire von Personen, die den Stra\u00dfenverkehr f\u00fcr Machtspielchen nutzen.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch sprach aus Sicht des Gerichts der Unfallhergang gegen ein typisches Unfallgeschehen. <q><em>Der Fahrer oder die Fahrerin des Beklagtenfahrzeuges verfolgte das Kl\u00e4gerfahrzeug erst seit wenigen Augenblicken und hatte daher die volle Aufmerksamkeit auf dieses Fahrzeug gerichtet. Ein Auffahren auf dieses Fahrzeug, wenn es lediglich durch Gaswegnehmen verz\u00f6gert worden w\u00e4re, erscheint nachgerade fernliegend.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/anscheinsbeweis\">Anscheinsbeweis<\/a> war ersch\u00fcttert, so dass dem Auffahrenden lediglich die <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/betriebsgefahr\">Betriebsgefahr<\/a> zur Last gelegt werden konnte. Der klagende Verfolger musste sich daher damit zufrieden geben, dass ihm lediglich 50 Prozent des entstandenen Schadens zugesprochen wurde. Auch bez\u00fcglich des Schmerzensgeldes musste er Abstriche machen. <q><em>Das grunds\u00e4tzlich in Ansatz zu bringende Genugtuungsinteresse tritt indes vorliegend in G\u00e4nze zur\u00fcck (\u0085). Die Tatsache, dass[sic!] der Kl\u00e4ger durch diese Pervertierung des \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehrs f\u00fcr seine Machtspielchen die gesuchte Eskalation letztendlich in Form des Unfalls gefunden hat, schafft auf seiner Seite kein ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higes Genugtuungsbed\u00fcrfnis, das ein h\u00f6heres Schmerzensgeld zu rechtfertigen verm\u00f6chte.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beteiligte eines Verkehrsunfalls stellen sich die Frage: <q>Wer haftet in welchem Umfang f\u00fcr den entstandenen Schaden?<\/q> Bei typischen F\u00e4llen wird h\u00e4ufig der Anscheinsbeweis herangezogen. Doch jeder Unfall ist einzigartig. Daher k\u00f6nnen die Details &#8211; wie dieser Fall zeigt &#8211; durchaus zu einem anderen Ergebnis f\u00fchren als \u00e4hnliche Unf\u00e4lle. Daher ist die fr\u00fchzeitige Beteiligung eines erfahrenen Rechtsbeistandes entscheidend, um berechtigte Anspr\u00fcche nicht zu gef\u00e4hrden. Die erfahrenen Verkehrsrechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen gerne zur Seite.<\/p>\n<p><small class=\"small\">Bildnachweis: Pixabay\/<a href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/users\/pexels-2286921\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pexels<\/a><\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitunter ger\u00e4t der Stra\u00dfenverkehr zur Arena hitziger Auseinandersetzungen einzelner Verkehrsteilnehmer untereinander und wenn dann die Pferde durchgehen, hat dies regelm\u00e4\u00dfig auch Konsequenzen. Doch wer haftet, wenn unklar ist, wer in welchem Umfang zum Unfallgeschehen beigetragen hat? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Potsdam in einem Urteil vom 14.05.2020 (Az. 2 O 26\/18) zu entscheiden. 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