{"id":7755,"date":"2020-05-13T06:00:00","date_gmt":"2020-05-13T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/vorsicht-beim-gebrauchtwagenverkauf-im-internet\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:31","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:31","slug":"vorsicht-beim-gebrauchtwagenverkauf-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=7755","title":{"rendered":"Vorsicht beim Gebrauchtwagenverkauf im Internet"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Auch der Gebrauchtwagenmarkt ist derzeit in einer schwierigen Lage. Da erscheint der Onlinehandel sehr willkommen. Allerdings ist beim Einstellen von entsprechenden Angeboten auf einschl\u00e4gigen Plattformen die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen &#8211; um hinterher nicht draufzuzahlen. Dies zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) K\u00f6ln vom 09.03.2020 (<a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/koeln\/j2020\/6_W_25_20_Beschluss_20200309.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 6 W 25\/20<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Autoh\u00e4ndler hatte auf einer Internetplattform einen Gebrauchtwagen f\u00fcr 1.100 Euro eingestellt. Statt des tats\u00e4chlichen Kilometerstandes vom 204.032 Kilometern, waren in der Anzeige 2.040 Kilometer angegeben. Dies f\u00fchrte dazu, dass der Plattformbetreiber den Wagen hervorgehoben als <q>TOP ANGEBOT<\/q> auswies. Ein Verbraucherverein forderte den Autoh\u00e4ndler zum Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung auf. Als sich dieser weigerte, zog der Verein vor Gericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im laufenden Verfahren vor dem zust\u00e4ndigen Landgericht berief sich der Autoh\u00e4ndler auf einen schlichten Eingabefehler, der durch das ebenfalls eingestellte Foto vom Tachometer erkennbar sei. Um die Angelegenheit abzuschlie\u00dfen, unterzeichnete der Autoh\u00e4ndler letzten Endes die Unterlassungserkl\u00e4rung und \u00fcbernahm die au\u00dfergerichtlichen Kosten des klagenden Vereins. Beide Parteien erkl\u00e4rten daraufhin gegen\u00fcber dem Landgericht den Rechtsstreit f\u00fcr erledigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieses legte daraufhin die Kosten des Verfahrens dem klagenden Verbraucherverein auf. Aus Sicht des Gerichts w\u00e4re dieser sonst unterlegen, denn es nahm an, <q><em>dass eine Irref\u00fchrung nicht vorliege, jedenfalls nicht sp\u00fcrbar sei. Der angesprochene Verkehr w\u00fcrde aufgrund der Diskrepanz den offensichtlichen Eingabefehler erkennen und w\u00fcrde weiter auch durch das Foto vom Tachometer ausreichend aufgekl\u00e4rt. Daran \u00e4ndere auch die Bewertung als \u0082TOP ANGEBOT\u0091 nichts, weil der Verkehr offensichtlich nicht von einem ernstgemeinten Angebot ausgehen werde.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dagegen wandte sich der klagende Verein mit einer Beschwerde an das Oberlandesgericht K\u00f6ln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Oberlandesgericht wertete den zu erwartenden Verfahrensausgang anders und legte dem Autoh\u00e4ndler die Verfahrenskosten auf. Seiner Auffassung nach stand dem klagenden Verein ein Unterlassungsanspruch gegen den Autoh\u00e4ndler nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu. Das Gericht sah in der falschen Kilometereingabe eine irref\u00fchrende und damit unlautere gesch\u00e4ftliche Handlung. Dabei war es unerheblich, ob ein potenzieller K\u00e4ufer den Fehler aus dem Text oder gar dem Foto des Tachostandes erkennen kann oder bereits der Verkaufspreis von 1.100 Euro bei einer Laufleistung von lediglich 2.040 Kilometern <q><em>v\u00f6llig abwegig ist und er darin sofort einen Fehler erkennen wird.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch war irrelevant, ob die Falschangabe bewusst oder versehentlich erfolgte. F\u00fcr das Gericht war ein anderer Aspekt ma\u00dfgeblich: <q><em>Da unbestritten ist, dass die Bewertung als \u0082TOP ANGEBOT\u0091 neben dem Preis vor allem mit dem angegebenen Km-Stand zusammenh\u00e4ngt, f\u00fchrt die fehlerhafte Angabe im Angebotstext zu einer Bewertung als \u0082TOP ANGEBOT\u0091, obwohl das Angebot wegen der hohen tats\u00e4chlichen Laufleistung tats\u00e4chlich nicht die Kriterien f\u00fcr ein \u0082TOP ANGEBOT\u0091 erf\u00fcllt.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Foto sei dabei zu einer Aufkl\u00e4rung des Fehlers nicht ausreichend: <q><em>Denn vor dem Hintergrund der blickfangm\u00e4\u00dfig hervorgehobenen Bewertung als \u0082TOP ANGEBOT\u0091 reicht zur Aufkl\u00e4rung nicht allein die nicht am Blickfang teilhabende wahre Km-Angabe auf dem Foto des Tachometers.<\/em><\/q> F\u00fcr den Kunden sei dabei nicht ersichtlich, ob und welche weiteren Faktoren die Bewertung als <q>TOP ANGEBOT<\/q> begr\u00fcnden, <q><em>wie etwa Vertrauensw\u00fcrdigkeit des Verk\u00e4ufers, Ausstattung des Fahrzeugs etc.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Konsequenz bedeutet dies: <q><em>Aus diesen Erl\u00e4uterungen kann der Interessent nicht die Bedeutung des Km-Stands f\u00fcr die Auszeichnung als \u0082TOP ANGEBOT\u0091 erkennen, sodass eine blo\u00dfe Aufkl\u00e4rung \u00fcber den tats\u00e4chlichen Km-Stand nicht gleichzeitig und zwingend auch den R\u00fcckschluss auf eine fehlerhafte Vergabe der Auszeichnung \u0082TOP ANGEBOT\u0091 zul\u00e4sst und damit der Interessent weiterhin von einem \u0082TOP ANGEBOT\u0091 ausgehen kann.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie dieser Fall zeigt, k\u00f6nnen auch versehentlich falsch get\u00e4tigte Angaben beim Erstellen eines Internetangebotes kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings war zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, ob und in welchem Ma\u00dfe die falsche Kilometerangabe auf die Bewertung als <q>TOP ANGEBOT<\/q> Einfluss hatte, schlie\u00dflich basiere die Berechnung <q><em>auf einem intelligenten Algorithmus, in den \u00fcber 10 Mio. Datens\u00e4tze und mehr als 70 Kriterien einfl\u00f6ssen.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit einem fr\u00fchzeitig eingeschalteten und erfahrenen Rechtsbeistand l\u00e4sst sich ein kostspieliges Verfahren gegebenenfalls vermeiden. Die Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen gerne zur Seite.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<small class=\"small\">Bildnachweis: Pexels\/KM L<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch der Gebrauchtwagenmarkt ist derzeit in einer schwierigen Lage. Da erscheint der Onlinehandel sehr willkommen. 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