{"id":8231,"date":"2020-03-16T06:00:00","date_gmt":"2020-03-16T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/umdrehen-zum-kind-waehrend-der-fahrt\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:35","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:35","slug":"umdrehen-zum-kind-waehrend-der-fahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8231","title":{"rendered":"Umdrehen zum Kind w\u00e4hrend der Fahrt?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, muss dieselbe Vorsicht walten lassen wie jeder andere Autofahrer. Doch was passiert, wenn sich der Autofahrer im stockenden Verkehr zum Nachwuchs umdreht und es zum Unfall kommt? Mit dieser Frage befasste sich neuerdings das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 12.02.2020 (Az.: 2 U 43\/19).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Vater hatte einen Wagen angemietet. Im Mietvertrag war unter anderem eine Haftungsfreistellung mit einer Selbstbeteiligung in H\u00f6he von 1.050 Euro f\u00fcr jeden Schadensfall &#8211; auch f\u00fcr den Fall eines selbstverschuldeten Unfalls &#8211; vereinbart. Sollte der Schadensfall jedoch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt werden, war das Mietwagenunternehmen berechtigt je nach Verschulden des Kunden die Haftungsfreistellung zu k\u00fcrzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend einer Autobahnfahrt &#8211; mit seinen beiden 8- und 9-j\u00e4hrigen S\u00f6hnen auf der R\u00fcckbank &#8211; wechselte der Vater im stockenden Verkehr auf die rechte Fahrspur. Beim Fahrspurwechsel bemerkte er w\u00e4hrend des Schulterblicks, dass der j\u00fcngere der beiden Br\u00fcder einen Gegenstand in der Hand hielt. Weil der Autofahrer diesen nicht eindeutig erkennen konnte und bef\u00fcrchtete, dass es etwas Gef\u00e4hrliches sein k\u00f6nnte, drehte er sich nach vollendetem Fahrspurwechsel bei Tempo 50 bis 60 km\/h vollst\u00e4ndig zu dem hinten rechts sitzenden Sohn um. Dadurch sah er nicht mehr das Fahrgeschehen vor dem Wagen und fuhr auf ein vorausfahrendes Motorrad auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den entstandenen Schaden von circa 10.000 Euro beglich der Autofahrer lediglich die vereinbarten 1.050 Euro Selbstbeteiligung. Das Mietwagenunternehmen war damit jedoch nicht einverstanden und verklagte den Vater. Das Landgericht (LG) Wiesbaden lehnte die Forderung des Mietwagenunternehmens jedoch ab. Aus Sicht des Gerichts lag lediglich ein Augenblicksversagen vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Mietwagenunternehmen teilte diese Auffassung jedoch nicht und ging in Berufung, wo es nunmehr 50 Prozent des entstandenen Schadens beanspruchten. Aus seiner Sicht handelte der Vater grob fahrl\u00e4ssig, als er sich zu seinem Sohn umdrehte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG Frankfurt sprach dem Mietwagenunternehmen einen Schadensersatzanspruch in H\u00f6he der geforderten 50 Prozent zu. Begr\u00fcndet wurde die Entscheidung wie folgt: <q><em>Durch das Umdrehen nach rechts hinten sei es dem [Autofahrer] unm\u00f6glich gewesen, das vor ihm befindliche Verkehrsgeschehen zu beobachten und hierauf gegebenenfalls zu reagieren. Auch und gerade bei stockendem Verkehr m\u00fcsse der Fahrer die vor ihm befindlichen Fahrzeuge st\u00e4ndig beobachten. Tats\u00e4chlich habe der [Autofahrer] jedoch seine Aufmerksamkeit w\u00e4hrend der Fahrt seinem auf der R\u00fcckbank befindlichen Kind zugewandt. \u0082Dass dies unter den gegebenen Umst\u00e4nden zu in hohem Ma\u00dfe gef\u00e4hrlichen Verkehrssituationen f\u00fchren kann, muss jedem Fahrer einleuchten\u0091(\u0085). Die vor einem befindliche Fahrspur zu beobachten, stelle eine \u0082einfachste, ganz naheliegende \u00dcberlegung dar\u0091.<\/em><\/q> Ein Augenblicksversagen lehnte das Gericht dagegen ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch im Falle eines gef\u00e4hrlichen Gegenstandes habe der Vater die Gefahr nicht durch das blo\u00dfe Umdrehen abwenden k\u00f6nnen. Sicherer w\u00e4re es gewesen den 8-J\u00e4hrigen oder seinen \u00e4lteren Bruder auf den Gegenstand anzusprechen oder entsprechend anzuweisen, bis der Fahrer sicher anhalten konnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer am Verkehr teilnimmt, sollte sich auch auf den Verkehr konzentrieren k\u00f6nnen, um auf Gefahrensituationen reagieren zu k\u00f6nnen. Als Elternteil ist dies mit Kindern auf der R\u00fcckbank nicht immer einfach. Dennoch sollte zumindest bei Geschwindigkeiten um 50 km\/h und mehr der Fokus auf dem Verkehrsgeschehen liegen. Das schlie\u00dft jedoch Situationen, in denen tats\u00e4chlich ein Augenblicksversagen vorliegt, nicht vollst\u00e4ndig aus. Im Zweifelsfall ist gut beraten, wer rechtzeitig einen Rechtsrat einholt. Die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt helfen Ihnen gerne weiter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(Quelle: <a href=\"https:\/\/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de\/sites\/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de\/files\/PI%2002u04319%20%28Messerverdacht%20auf%20dem%20R%C3%BCcksitzl%29_0.pdf\">Pressemitteilung<\/a> Nr. 16\/2020 vom 09.03.2020)<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\nBildnachweis: Pexels\/ Ketut Subiyanto<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, muss dieselbe Vorsicht walten lassen wie jeder andere Autofahrer. Doch was passiert, wenn sich der Autofahrer im stockenden Verkehr zum Nachwuchs umdreht und es zum Unfall kommt? Mit dieser Frage befasste sich neuerdings das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 12.02.2020 (Az.: 2 U 43\/19). 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