{"id":8249,"date":"2020-03-12T06:00:00","date_gmt":"2020-03-12T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/welche-hinweis-und-aufklaerungspflichten-treffen-die-werkstatt-im-rahmen-der-reparatur\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:35","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:35","slug":"welche-hinweis-und-aufklaerungspflichten-treffen-die-werkstatt-im-rahmen-der-reparatur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8249","title":{"rendered":"Welche Hinweis- und Aufkl\u00e4rungspflichten treffen die Werkstatt im Rahmen der Reparatur?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\"><q>Der Kunde ist K\u00f6nig<\/q> &#8211; und der Reparaturauftrag das Ma\u00df der durchzuf\u00fchrenden Arbeiten. Doch was passiert, wenn trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Reparatur ein anderer Mangel zu einem Schaden f\u00fchrt? Bestehen f\u00fcr die Werkstatt \u00dcberpr\u00fcfungs- und Hinweispflichten \u00fcber den Kundenauftrag hinaus? Und wenn ja, in welchem Umfang? Mit dieser Frage und einer m\u00f6glichen Haftung musste sich das Oberlandesgericht (OLG) D\u00fcsseldorf in seinem Urteil vom 17.10.2019 (Az.: I-21 U 43\/18) befassen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Ein Kunde beauftragte seine Werkstatt mit Reparaturarbeiten am Fahrzeugmotor. Diese umfassten unter anderem die Erneuerung der hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und eines Kettenspanners. Die gel\u00e4ngten und daher austauschbed\u00fcrftigen Steuerketten wurden im Rahmen der Arbeiten jedoch nicht \u00fcberpr\u00fcft. Der Motor erlitt in Folge dessen einen Totalschaden &#8211; nur einige hundert Kilometer nach der Reparatur.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Der Kunde holte daraufhin f\u00fcr knapp 2.400 Euro ein Sachverst\u00e4ndigengutachten ein, um die Schadensursache zu kl\u00e4ren, woraufhin er f\u00fcr circa 3.500 Euro einen neuen Motor einbauen lie\u00df. Diese Kosten sowie 1.000 Euro f\u00fcr Nutzungsausfall machte er bei seiner Werkstatt geltend. Diese wies die Forderung des Kunden jedoch ab. Weil er sich damit nicht zufrieden geben wollte, verklagte der Kunde die Werkstatt auf Schadensersatz.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Verletzung einer Pflicht?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">F\u00fcr den Anspruch auf Ersatz des Schadens m\u00fcsste die Werkstatt eine Pflicht verletzt haben. Die Reparatur hat sie jedoch auftragsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt. H\u00e4tte sie also die gel\u00e4ngten Steuerketten \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssen? Weil die Werkstatt bei den durchgef\u00fchrten Reparaturarbeiten am Motor mit den Steuerketten befasst war, w\u00e4re sie nach Auffassung des Oberlandesgerichtes daher auch verpflichtet gewesen diese zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Das Gericht erkl\u00e4rte, dass M\u00e4ngel und Unzul\u00e4nglichkeiten an Fahrzeugteilen, die sp\u00e4ter nicht ohne weiteres entdeckt und behoben werden k\u00f6nnten, von der Werkstatt bei der Reparatur &nbsp;zu \u00fcberpr\u00fcfen seien. Die Werkstatt habe daher eine Pr\u00fcfpflicht verletzt. Auf den bestehenden Mangel an den Steuerketten h\u00e4tte sie zudem den Kunden hinweisen m\u00fcssen und ihm nahelegen m\u00fcssen diese auszutauschen. Daher sah das OLG auch eine Verletzung der Hinweispflicht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Daher sprach das Gericht dem Kunden den Ersatz des geltend gemachten Schadens zu. Allerdings k\u00fcrzte es den Erstattungsbetrag um die Kosten, die der Kunde f\u00fcr die Steuerketten h\u00e4tte aufwenden m\u00fcssen. Schlie\u00dflich w\u00e4ren ihm zumindest diese nach dem Hinweis entstanden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Gibt es Einschr\u00e4nkungen der Pr\u00fcfpflicht?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">M\u00fcssen Werkst\u00e4tten jetzt ungeachtet des Auftrags alles pr\u00fcfen? Ma\u00dfgeblich ist noch immer der Reparaturauftrag. Ein Urteil des OLG Koblenz vom 18.07.2019 (Az.: 1 U 242\/19) best\u00e4tigt dies. Dort sollte die Werkstatt laut schriftlichem Werkstattauftrag das digitale Tachometer eines Motorrads reparieren. Nach einem Austausch der Batterien f\u00fchrte die Werkstatt eine Probefahrt durch, die unauff\u00e4llig verlief.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Auf der R\u00fcckfahrt versagte das Bremssystem und die Kundin verunfallte. Das eingeholte Sachverst\u00e4ndigengutachten gab als Grund des Bremsversagen den betriebsbedingten Verschlei\u00df der Bremsfl\u00fcssigkeit an, so dass ein Wartungsmangel vorlag. Allerdings h\u00e4tte die Kontrollleuchte den Ausfall der elektronisch gesteuerten Bremse anzeigen m\u00fcssen. Eine \u00dcberpr\u00fcfung der Bremsen war jedoch nicht beauftragt oder besprochen worden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Kundin war dennoch der Meinung, dass die Werkstatt verpflichtet gewesen w\u00e4re bei den Arbeiten am Tachometer eine \u00dcberpr\u00fcfung des Bremssteuerger\u00e4tes durchzuf\u00fchren oder wenigstens einen Hinweis auf die M\u00f6glichkeit eines Bremsversagens hinzuweisen. Sie verklagte daher die Werkstatt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Das Oberlandesgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass keine Pflicht zur \u00dcberpr\u00fcfung des gesamten Elektronik-Systems bestehe, wenn das weder beauftragt sei, noch Anzeichen f\u00fcr einen Defekt best\u00fcnden. Dazu hei\u00dft es in dem Urteil aus Koblenz: <q><em>Erkennt oder kann (\u0085) eine Kfz-Werkstatt einen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeintr\u00e4chtigenden Mangel erkennen, dann begr\u00fcndet dies dem Kunden gegen\u00fcber eine Mitteilungspflicht (\u0085). Die Aufkl\u00e4rungs- und Beratungspflichten (\u0085) erstrecken sich aber grunds\u00e4tzlich nur auf das in Auftrag gegebene Werk und die damit zusammenh\u00e4ngenden Umst\u00e4nde. (\u0085) Vom Unternehmer, dem ein konkreter Reparaturauftrag erteilt worden ist, kann nicht verlangt werden, dass er auch s\u00e4mtliche \u00fcbrigen Teile (\u0085) ohne besonderen Auftrag \u00fcberpr\u00fcft<\/em><\/q>. Mit der Probefahrt habe die Werkstatt ihrer \u00dcberpr\u00fcfungspflicht gen\u00fcgt. Der Schadensersatzanspruch der Kundin wurde daher abgewiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Neben der Pflicht zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Auftragsdurchf\u00fchrung treffen Werkst\u00e4tten auch Nebenpflichten. Dazu geh\u00f6ren auch Aufkl\u00e4rungs- und Beratungspflichten. Allem voran betrifft dies M\u00e4ngel, die die Betriebssicherheit beeintr\u00e4chtigen. Aber auch Umst\u00e4nde, die der Kunde nicht kennt, die jedoch seine Entscheidung beeinflussen und f\u00fcr den Auftrag von Bedeutung sind, k\u00f6nnen eine solche Pflicht begr\u00fcnden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Wie diese Pflichten im Einzelfall ausfallen, h\u00e4ngt von Umst\u00e4nden wie dem Fachwissen der Werkstatt, dem Beratungsbedarf des Kunden aber auch von den durchgef\u00fchrten Arbeiten ab. Offensichtlich defekte Teile, mit denen sich die Werkstatt im Rahmen der durchgef\u00fchrten Arbeiten befasst, sollten ihr auffallen. Gleichzeitig kann der Kunde nicht erwarten, dass die Werkstatt s\u00e4mtliche Fahrzeugteile \u00fcberpr\u00fcft, die nicht zum Auftrag geh\u00f6ren. Schlie\u00dflich w\u00fcrde der Kunde diese Mehrarbeiten auch nicht unn\u00f6tig bezahlen wollen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Um Missverst\u00e4ndnissen vorzubeugen, bietet sich ein Gespr\u00e4ch mit dem Kunden. Sollte es dennoch zum Streit zwischen Werkstatt und Kunde kommen, hilft ein erfahrener Rechtsbeistand weiter. Die Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt helfen gerne weiter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kunde ist K\u00f6nig &#8211; und der Reparaturauftrag das Ma\u00df der durchzuf\u00fchrenden Arbeiten. Doch was passiert, wenn trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Reparatur ein anderer Mangel zu einem Schaden f\u00fchrt? Bestehen f\u00fcr die Werkstatt \u00dcberpr\u00fcfungs- und Hinweispflichten \u00fcber den Kundenauftrag hinaus? Und wenn ja, in welchem Umfang? 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