{"id":8311,"date":"2020-03-02T06:00:00","date_gmt":"2020-03-02T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/achtjaehrige-radfahrerin-muss-haften\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:36","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:36","slug":"achtjaehrige-radfahrerin-muss-haften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8311","title":{"rendered":"Achtj\u00e4hrige Radfahrerin muss haften"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Kinder k\u00f6nnen Opfer und Verursacher eines <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/unfall-unfallschaden\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unfalls<\/a> mit anderen Verkehrsteilnehmern sein. Doch wer haftet, wenn durch das kindliche Verhalten ein anderer gesch\u00e4digt wird? Mit dieser Frage musste sich auch das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Urteil vom 19.02.2020 (<a href=\"https:\/\/www.rechtsprechung.niedersachsen.de\/jportal\/portal\/page\/bsndprod.psml?doc.id=KORE205672020&amp;st=null&amp;showdoccase=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 14 U 69\/19<\/a>) befassen, bei dem eine achtj\u00e4hrige Radfahrerin einen Schaden verursachte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein achtj\u00e4hriges M\u00e4dchen befuhr eine Uferpromenade, als sie sich nach hinten zu ihren Eltern umdrehte. W\u00e4hrend sie nach hinten schaute, geriet sie von ihrer Fahrspur ab. Ihre Eltern riefen dem M\u00e4dchen zu anzuhalten, als sie bemerkten, dass es weiterfuhr ohne nach vorne zu schauen. Die Achtj\u00e4hrige leitete eine Vollbremsung ein. Dadurch gelangte jedoch eine Fu\u00dfg\u00e4ngerin, die an der Uferpromenade stand, ins Straucheln, st\u00fcrzte einen Meter tief auf einen Betonsteg und anschlie\u00dfend ins Hafenbecken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Fu\u00dfg\u00e4ngerin forderte von dem M\u00e4dchen und ihren Eltern Schadensersatz, <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/schmerzensgeld\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schmerzensgeld<\/a> sowie den Ersatz k\u00fcnftiger Sch\u00e4den aus dem Vorfall. Die Fu\u00dfg\u00e4ngerin verklagte das M\u00e4dchen und ihre Eltern vor dem Landgericht (LG) Hannover.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Verhandlung sagte die Fu\u00dfg\u00e4ngerin aus, dass das M\u00e4dchen in der Mitte der Promenade und <q>sehr z\u00fcgig<\/q> gefahren sei. Die Begleitung sei dann nach links zur Seite gesprungen und die Fu\u00dfg\u00e4ngerin sei von dem M\u00e4dchen angefahren worden. Die Eltern jedoch sagten aus, dass ihre Tochter im Schritttempo gefahren sei und der Sprung der Begleitung nach rechts habe zu dem Sturz der Fu\u00dfg\u00e4ngerin gef\u00fchrt. Die Achtj\u00e4hrige sei mit der Fu\u00dfg\u00e4ngerin nicht kollidiert. Schlie\u00dflich sei ihre Tochter eine ge\u00fcbte Radfahrerin, die mit den Verkehrsregeln vertraut sei, schlie\u00dflich fahre sie seit ihrem f\u00fcnften Lebensjahr Fahrrad. Daher h\u00e4tten sie auch nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt und seien nicht haftbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das LG Hannover kam mit Urteil vom 22.03.2019 (Az. 16 O 9\/17) zu dem Ergebnis, dass das M\u00e4dchen nicht (nachweislich) mit der Fu\u00dfg\u00e4ngerin zusammengesto\u00dfen sei und wies die Klage der Fu\u00dfg\u00e4ngerin ab. Diese wollte sich mit dem Ergebnis nicht zufriedengeben und ging in Berufung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Entscheidung des Oberlandesgerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Oberlandesgericht (OLG) Celle bewertete die Angelegenheit anders (Urt. v. 19.02.2020, <a href=\"https:\/\/www.rechtsprechung.niedersachsen.de\/jportal\/portal\/page\/bsndprod.psml?doc.id=KORE205672020&amp;st=null&amp;showdoccase=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 14 U 69\/19<\/a>) anders. Es sah eine Haftung der Achtj\u00e4hrigen aufgrund ihrer Einsichtsf\u00e4higkeit und ihrer Erfahrung als Radfahrerin. Dies begr\u00fcndete es damit: <q><em>Dabei verlangt das Gesetz vom Kind nur die F\u00e4higkeit zu einem allgemeinen Verst\u00e4ndnis des Unrechtsgehaltes seines Verhaltens und der Pflicht, daf\u00fcr einstehen zu m\u00fcssen; den konkreten Schaden muss es sich nicht vorstellen k\u00f6nnen. Vielmehr gen\u00fcgt die F\u00e4higkeit, zu erkennen, dass es in irgendeiner Weise f\u00fcr sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werden kann<\/em><\/q>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die Erfahrung als Radfahrerin beg\u00fcnstigte die Haftung. Dazu hei\u00dft es in dem Urteil: <q><em>Das allgemeine Verst\u00e4ndnis, dass eine l\u00e4ngere R\u00fcckschau w\u00e4hrend der Fahrt Gefahren herbeif\u00fchren kann, liegt vor. Einem altersgerecht entwickelten achtj\u00e4hrigen Kind, das &#8211; nach eigener Aussage &#8211; bereits seit seinem f\u00fcnften Lebensjahr regelm\u00e4\u00dfig und auch im Stra\u00dfenverkehr Fahrrad f\u00e4hrt, muss bewusst sein, dass es w\u00e4hrend der Fahrt nach vorne schauen und nicht \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum nach hinten blicken darf.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Besonderheit im motorisierten Stra\u00dfenverkehr<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegen\u00fcber Kraftfahrzeugen, Schienen- und Schwebebahnen genie\u00dfen Kinder bis zu ihrem 10. Geburtstag eine <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/versicherungsrecht\/haftungsprivileg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftungsprivilegierung<\/a>. Voraussetzung ist ab dem 7. Lebensjahr jedoch, dass eine typische Verkehrssituation vorliegt, die das Kind \u00fcberfordert. Diese \u00dcberforderung ist im flie\u00dfenden Verkehr regelm\u00e4\u00dfig anzunehmen. Im Einzelfall k\u00f6nnen jedoch Umst\u00e4nde vorliegen, die diese Annahme widerlegen. Bei geparkten Fahrzeugen kann es dagegen anders liegen. Ein stehendes Fahrzeug bewegt sich nicht und so liegt eine \u00dcberforderungssituation tendenziell nicht vor. Allerdings kann dies wiederum anders aussehen, wenn das Fahrzeug beispielsweise auf den Fu\u00dfg\u00e4ngerweg ragt, weil die Fahrzeugt\u00fcren ge\u00f6ffnet sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob eine Haftungsprivilegierung Anwendung findet oder nicht, h\u00e4ngt daher stark vom Einzelfall ab, was sich an zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu dieser Thematik widerspiegelt. Noch komplexer d\u00fcrfte die Frage in Zukunft werden, wenn es um Fragen der Haftung bei Unf\u00e4llen beispielsweise mit <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehr-und-recht\/elektrokleinstfahrzeuge\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Elektrokleinstfahrzeugen<\/a> geht. Werden diese wie Fahrr\u00e4der und Fu\u00dfg\u00e4nger gewertet oder \u00fcberfordert die neue Fortbewegungsart Kinder ebenso wie Autos und Schienenbahnen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob ein Kind f\u00fcr den verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann oder nicht und unter welchen Umst\u00e4nden Eltern herangezogen werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich pauschal nicht beantworten. Daher empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespr\u00e4ch mit einem erfahrenen Juristen, um die Haftungsfrage im konkreten Fall zu er\u00f6rtern. Die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt helfen Ihnen gerne weiter.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<small class=\"small\">Bildnachweis: Pexels\/9144Bilder<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch die Erfahrung als Radfahrerin beg\u00fcnstigte die Haftung. Dazu hei\u00dft es in dem Urteil: Das allgemeine Verst\u00e4ndnis, dass eine l\u00e4ngere R\u00fcckschau w\u00e4hrend der Fahrt Gefahren herbeif\u00fchren kann, liegt vor. 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