{"id":8435,"date":"2020-02-16T23:00:00","date_gmt":"2020-02-16T21:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/stvo-novelle-mit-aenderungen-zugestimmt\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:37","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:37","slug":"stvo-novelle-mit-aenderungen-zugestimmt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8435","title":{"rendered":"StVO-Novelle mit \u00c4nderungen zugestimmt"},"content":{"rendered":"<p>Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der StVO-Novelle weitestgehend zugestimmt. Allerdings sahen die Vertreter der L\u00e4nder noch in einigen Punkten \u00c4nderungsbedarf. Wenn die Bundesregierung diese \u00fcbernimmt, kann die Novelle in Kraft treten.<\/p>\n<p>Dann <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/es-wird-wieder-teurer-bundesregierung-verabschiedet-stvo-novelle\">wird es f\u00fcr Verkehrss\u00fcnder wieder teurer<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Mehr Schutz f\u00fcr Radfahrer<\/strong><\/p>\n<p>Ein wesentlicher Bestandteil, der Radfahrern zu Gute kommen soll, sind Park- und Halteverbote. Vor allem im Kreuzungsbereich soll &#8211; wenn Radwege vorhanden sind &#8211; schon 8 Meter von den Schnittpunkten entfernt ein Parkverbot beginnen. Damit soll ein besseres Sichtfeld geschaffen werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausf\u00fchrung zu Eckausrundungen sah der Bundesrat als eher verwirrend denn zielf\u00fchrend.<\/p>\n<p>Das Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen wurde vom Bundesrat angenommen &#8211; mit einer Erg\u00e4nzung. Es soll <q><em>nicht f\u00fcr Fahrr\u00e4der und Elektrokleinstfahrzeuge<\/em><\/q> gelten. In diesem Zusammenhang sieht der Bundesrat einen Anpassungsbedarf der bestehenden Bu\u00dfgelder. Geht es nach der L\u00e4nderkammer, wird die vorschriftswidrige Benutzung von Geh- und Radwegen aus Nr. 2 Bu\u00dfgeldkatalog-Verordnung (BKatV) k\u00fcnftig statt 10 Euro nun 55 Euro kosten. Kommt es zu Behinderungen, drohen statt der bisherigen 15 Euro dann 70 Euro &#8211; und damit ein Punkt. Wer beinahe einen Unfall verursacht, dem drohen statt 20 Euro dann 80 Euro Bu\u00dfgeld sowie ein Punkt. Kracht es dann tats\u00e4chlich, fallen statt 25 Euro dann 100 Euro sowie ein Punkt. Das gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr eine Nutzung durch Fahrr\u00e4der und E-Scooter auf Gehwegen!<\/p>\n<p>Weiterhin soll auch das Abbiegen, ohne entsprechend Fahrzeuge durchzulassen (Nr. 39 bzw. Nr. 39.1 und 41 BKatV) von 20 Euro auf 40 Euro bzw. von 70 Euro auf 140 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot steigen, wenn dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer gef\u00e4hrdet wird. Und auch das Ein- und Aussteigen mit Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer (Nr. 64 und 64.1 BKatV) soll von bisher 20 Euro auf 40 Euro ansteigen. Kommt es zum Unfall, drohen k\u00fcnftig statt 25 Euro gleich 50 Euro.<\/p>\n<p><strong>Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit &#8211; aber nicht immer<\/strong><\/p>\n<p>Um Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer besser vor Unf\u00e4llen mit rechts abbiegenden LKWs zu sch\u00fctzen, sah die Vorlage der Bundesregierung vor, dass Fahrzeuge \u00fcber 3,5 Tonnen innerorts nur in Schrittgeschwindigkeit abbiegen sollten. Das erschien dem Bundesrat nicht ausnahmslos sinnvoll. Wenn beispielsweise der Fu\u00dfg\u00e4nger- und Radverkehr \u00fcber eine eigene Fu\u00dfg\u00e4nger- oder Radfahrerampel geregelt wird, so dass ein gr\u00fcner Pfeil freie Fahrt gew\u00e4hrt, w\u00e4re Schrittgeschwindigkeit nicht zielf\u00fchrend.<\/p>\n<p><strong>Fahrverbot bereits ab 21 km\/h zu viel<\/strong><\/p>\n<p>Geht es nach dem Bundesrat, droht k\u00fcnftig bereits ab einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung ab 21 km\/h \u00fcber der zul\u00e4ssigen Geschwindigkeit ein einmonatiges Fahrverbot. Damit soll der durch \u00fcberh\u00f6hte Geschwindigkeit tats\u00e4chlich geschaffenen Gefahr ad\u00e4quat begegnet werden. Begr\u00fcndet wird der Schritt damit, dass auch ein einfacher Rotlichtversto\u00df ohne konkrete Gef\u00e4hrdung bereits ein Fahrverbot nach sich zieht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollen auch die Bu\u00dfgelder f\u00fcr das unzul\u00e4ssige Halten (Nr. 51 und 51.1 BKatV) von 10 Euro auf 20 Euro verdoppelt werden. Wird dadurch eine Behinderung f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer geschaffen, sollen statt 15 Euro k\u00fcnftig 35 Euro drohen. Und auch das Parken an engen und un\u00fcbersichtlichen Stellen sowie im Bereich scharfer Kurven soll zwischen 20 bis 30 Euro teurer werden. Wer dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert, soll statt bisher 60 Euro &#8211; nicht wie von der Bundesregierung vorgesehen 70 Euro &#8211; in Zukunft 100 Euro zahlen.<\/p>\n<p>Auch das Parken im Halteverbot soll entsprechend teurer werden. Hier sollen statt bisher 15 bis 35 Euro in Zukunft 25 bis 50 Euro anfallen. In dieser Konstellation soll die Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz ebenfalls 100 Euro nach sich ziehen.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung hei\u00dft es, dass lediglich eine Erh\u00f6hung des Bu\u00dfgeldes f\u00fcr das Halten in <q>zweiter Reihe<\/q> zu einem Ungleichgewicht der Bu\u00dfgelder f\u00fchre. Da schien es als gerecht gleich alle Bu\u00dfgelder der Kategorie nach oben anzupassen. In diesem Zusammenhang soll dies dann auch f\u00fcr das Parken in <q>zweiter Reihe<\/q> von 20 auf 55 Euro erfolgen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, steigt das Bu\u00dfgeld von 25 Euro auf 80 Euro &#8211; und hat damit einen Punkt zur Folge. Neu geschaffen werden soll ein Bu\u00dfgeld, wenn es beinahe bzw. tats\u00e4chlich zum Unfall kommt. In diesen F\u00e4llen drohen k\u00fcnftig 90 bzw. 110 Euro und jeweils ein Punkt. Wer f\u00fcr l\u00e4nger als 15 Minuten in <q>zweiter Reihe<\/q> parkt, muss in Zukunft mit einem Bu\u00dfgeld zwischen 85 und 90 Euro rechnen &#8211; statt bislang 30 bis 35 Euro.<\/p>\n<p><strong>Und was wurde abgelehnt?<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat nicht alle vorgeschlagenen \u00c4nderungen angenommen. Abgelehnt wurde unter anderem das Parkverbot f\u00fcr Fahrr\u00e4der auf der Fahrbahn. Die Konsequenz w\u00e4re eine verst\u00e4rkte Nutzung der Gehwege als Parkfl\u00e4che. Best\u00e4rkt wurde die Entscheidung durch einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, die <q><em>die Funktion der Gehwege als Schutzr\u00e4ume f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4ngerinnen und Fu\u00dfg\u00e4nger hervorgehoben<\/em><\/q> habe, <q><em>die von anderen Nutzfahrzeugen freizuhalten sind.<\/em><\/q><\/p>\n<p>Ebenfalls abgelehnt hat der Bundesrat die Freigabe von Bussonderstreifen f\u00fcr Fahrgemeinschaften mit mehrfach besetztem PKW. Die Bedenken, dass die mit den Sonderfahrstreifen angestrebte Beschleunigung des \u00d6PNV gef\u00e4hrden k\u00f6nnte, sprach gegen diese \u00d6ffnung. Ebenso sah der Bundesrat die Freigabe der f\u00fcr die Radf\u00fchrung genutzten Bussonderstreifen als eine m\u00f6gliche Behinderung des Radverkehrs.<\/p>\n<p>Alle \u00c4nderungen im Detail sind in der <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2019\/0501-0600\/591-19(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Bundesrat-Drucksache 591\/19<\/a> nachzulesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der StVO-Novelle weitestgehend zugestimmt. Allerdings sahen die Vertreter der L\u00e4nder noch in einigen Punkten \u00c4nderungsbedarf. Wenn die Bundesregierung diese \u00fcbernimmt, kann die Novelle in Kraft treten. Dann wird es f\u00fcr Verkehrss\u00fcnder wieder teurer. 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