{"id":8465,"date":"2020-02-10T23:00:00","date_gmt":"2020-02-10T21:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/ungueltige-geschwindigkeitsmessung-mit-enforcement-trailer\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:37","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:37","slug":"ungueltige-geschwindigkeitsmessung-mit-enforcement-trailer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8465","title":{"rendered":"Ung\u00fcltige Geschwindigkeitsmessung mit Enforcement Trailer?"},"content":{"rendered":"<p><q>Wir befinden uns im Jahre 2020 n.Chr. Ganz Rheinland-Pfalz steht hinter dem Enforcement Trailer\u0085 Ganz Rheinland-Pfalz? Nein! Ein von unbeirrbaren Richtern besetztes Amtsgericht (AG) Koblenz h\u00f6rt nicht auf, der verwehrten Akteneinsicht Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht f\u00fcr die Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rden, die als zust\u00e4ndige Stellen in den Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar und sowie den St\u00e4dten Koblenz und Bendorf liegen\u0085<\/q><\/p>\n<p>So oder so \u00e4hnlich kann der Beschluss des AG Koblenz vom 20.12.2019 (Az.: 34 OWi 2010 Js 56667\/19) in den Gesamtkontext gesetzt werden. Unterst\u00fctzung h\u00e4tte es vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz erfahren k\u00f6nnen, welches in seinem Urteil vom 15.01.2020 (Az.: VGH B 19\/19) die bedeutende Frage offen lie\u00df.<\/p>\n<p><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p>In dem Verfahren vor dem Amtsgericht wurde einer Autofahrerin von der Bu\u00dfgeldstelle vorgeworfen zu schnell gefahren zu sein. Auch vor dem Verfassungsgerichtshof ging es um einen Geschwindigkeitsversto\u00df eines Autofahrers. In beiden F\u00e4llen wurde f\u00fcr die Geschwindigkeitsmessung der sogenannte Enforcement Trailer (PoliScan FM1) eingesetzt. Die Verteidigung forderte jeweils Akteneinsicht, um die Messung auf m\u00f6gliche Fehler \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen. In beiden F\u00e4llen wurden unter anderem die Messdaten nicht \u00fcbermittelt. Daher hatte jeweils das Gericht zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des Amtsgerichts<\/strong><\/p>\n<p>Das Amtsgericht Koblenz sah in den vorenthaltenen Datens\u00e4tzen der Messreihe eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (so wie der <a href=\"https:\/\/www.bussgeldprofi.de\/magazin\/magazin-detail\/der-verfassungsgerichtshof-des-saarlandes-spricht-ein-machtwort.html\">Verfassungsgerichtshof Saarland<\/a>). Dass die Unterlagen der Akte der Bu\u00dfgeldstelle nicht beilagen, stehe dem nicht entgegen, so lange die Daten beiziehbar seien.<\/p>\n<p><q><em>Dies bedeutet dann aber, dass der Betroffene bzw. sein Verteidiger in die Lage versetzt werden m\u00fcssen, konkrete, die Amtsaufkl\u00e4rungspflicht ausl\u00f6sende Anhaltspunkte f\u00fcr Messfehler vorzutragen. Hierf\u00fcr aber wiederum ben\u00f6tigt er zwangsl\u00e4ufig den Zugang zu den Messunterlagen, Messdaten und Informationen. Erst die Auswertung dieser Daten versetzt den Betroffenen in die Lage zu entsprechendem, konkretem Sachvortrag. Ohne das Zurverf\u00fcgungstellen der bezeichneten Daten w\u00e4re zwischen Betroffenen und der Ermittlungsbeh\u00f6rde \u00fcberdies keine Waffengleichheit gegeben, da die Ermittlungsbeh\u00f6rde einen Wissensvorsprung dadurch erlangen w\u00fcrde, dass sie ma\u00dfgebliche Unterlagen &#8211; \u00fcber die sie verf\u00fcgt &#8211; zur\u00fcckh\u00e4lt und dem Betroffenen deren Kenntnisnahme verweigert (\u0085).<\/em><\/q><\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das Amtsgericht Wittlich die Einsicht in die Messdaten abgelehnt hatte, beantragte der Autofahrer die Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz und bezog sich dabei auf andere Oberlandesgerichte, die ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht zusprachen. Doch der Antrag wurde als unbegr\u00fcndet verworfen. Mit einer Verfassungsbeschwerde ging es zum Verfassungsgerichtshof. Zur Begr\u00fcndung hie\u00df es von der Verteidigung, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt werde, wenn unter anderem die Messdaten nicht \u00fcberlassen werden.<\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof teilte die Auffassung des OLG Koblenz nicht. Vielmehr waren die Verfassungsrichter der Ansicht, dass die Ablehnung die Rechte des Autofahrers auf den gesetzlichen Richter und auf einen effektiven Rechtsschutz verletze. Daher verwies es die Angelegenheit zur\u00fcck an das OLG Koblenz. Vielmehr sollte das OLG die abweichende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte als Anlass nehmen, um die Angelegenheit <a href=\"https:\/\/www.bussgeldprofi.de\/magazin\/magazin-detail\/mit-dem-taschenrechner-punkten.html\">dem BGH vorzulegen<\/a>. Ob dies tats\u00e4chlich erfolgt, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p>Zahlreiche Messungen erfolgen mittels sogenannter standardisierter Messverfahren, die bei vielen Gerichten keine Bedenken bez\u00fcglich der Richtigkeit ausl\u00f6sen. Nichtsdestotrotz kann ein Messfehler nur dann fundiert vorgetragen werden, wenn die erforderlichen Daten eingesehen werden k\u00f6nnen. Werden diese mit der Bu\u00dfgeldakte nicht oder nicht vollst\u00e4ndig \u00fcbermittelt, kann es erforderlich sein vor Gericht zu ziehen.<\/p>\n<p>Die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Rechte weiter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir befinden uns im Jahre 2020 n.Chr. Ganz Rheinland-Pfalz steht hinter dem Enforcement Trailer\u0085 Ganz Rheinland-Pfalz? Nein! 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