{"id":8555,"date":"2020-01-31T06:00:00","date_gmt":"2020-01-31T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/empfehlungen-des-verkehrsgerichtstages-2020\/"},"modified":"2025-07-04T11:22:32","modified_gmt":"2025-07-04T09:22:32","slug":"empfehlungen-des-verkehrsgerichtstages-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8555","title":{"rendered":"Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2020"},"content":{"rendered":"\n<p>Wir haben die wesentlichen Punkte f\u00fcr Sie zusammengefasst:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis I &#8211; Grenz\u00fcberschreitende Unfallregulierung in der EU<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Arbeitskreis begr\u00fc\u00dfte die bisher geschaffenen Regulierungssysteme, sah jedoch noch weiteren Verbesserungsbedarf. So empfahl er eine \u00dcberarbeitung der EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie mit dem Ziel die Verj\u00e4hrungsfristen auf mindestens drei oder vier Jahre zu vereinheitlichen. Derzeit gelten in den unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedliche Verj\u00e4hrungsfristen, die auch zu unterschiedlichen Zeiten zu laufen beginnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer beispielsweise einen Unfall in Spanien erleidet, hat ab dem Schadenseintritt ein Jahr Zeit, um seine Anspr\u00fcche durchzusetzen. In der Vergangenheit konnte jedoch beobachtet werden, dass sich Versicherer mit der Beantwortung der Anspruchsschreiben Zeit lie\u00dfen &#8211; teilweise nur um dem Gesch\u00e4digten zu schreiben, dass sein Anspruch verj\u00e4hrt war.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch im Schadensersatzprozess sollen aus Sicht des Arbeitskreises Verbesserungen angestrebt werden. So soll die EU-Kommission durch Hilfsmittel die Informationen zum ausl\u00e4ndischen Schadensersatzrecht leichter zug\u00e4nglich machen. Orientierung soll beispielsweise das Europ\u00e4ische Justizielle Netz f\u00fcr Zivil- und Handelssachen geben, das mit Verbindungsrichtern arbeitet, die als Ansprechpartner bei grenz\u00fcberschreitenden Rechtsproblemen zur Verf\u00fcgung stehen. Gleichzeitig sollen auch die M\u00f6glichkeiten der Beweisaufnahme erleichtert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis II &#8211; Abschied vom fiktiven Schadensersatz?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><q>Nein<\/q> k\u00f6nnte die Antwort des Arbeitskreises zusammengefasst werden. Der Gesch\u00e4digte soll weiterhin der Herr des Verfahrens bleiben und frei entscheiden k\u00f6nnen, ob er repariert oder nicht (und stattdessen fiktiv abrechnet). Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur fiktiven Abrechnung im Werkvertragsrecht soll jedenfalls nicht auf die Unfallregulierung \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Einzig die Problematik des Verweises auf eine g\u00fcnstigere Werkstatt betrachtet der Arbeitskreis als komplex und problematisch. Daher richtet sich die Empfehlung an den Bundesgerichtshof. Dieser soll andere M\u00f6glichkeiten pr\u00fcfen, wie der Gesch\u00e4digte seiner Schadenminderungspflicht in diesem Kontext nachkommen k\u00f6nne.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis III &#8211; Aggressivit\u00e4t im Stra\u00dfenverkehr<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Um gegen die Aggressivit\u00e4t im Stra\u00dfenverkehr vorzugehen, empfiehlt der Arbeitskreis eine Kooperation verschiedener Institutionen mit Ma\u00dfnahmen, die auf einander abgestimmt sind. Das beginnt bereits in der schulischen Verkehrserziehung und soll Teil des Lehrplans werden. Weiterhin sollen pr\u00e4ventive Programme und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr bereits auff\u00e4llige Verkehrsteilnehmer weiter vorangebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig soll h\u00e4rter durchgegriffen werden. Neben den bereits bestehenden M\u00f6glichkeiten der Anordnung von Verkehrsunterricht oder Seminarteilnahmen und der Fahrtenbuchauflage, die h\u00e4ufiger Anwendung finden sollen, wird ein neuer Bu\u00dfgeldtatbestand empfohlen: Das <q>aggressive Posen<\/q> im Stra\u00dfenverkehr soll mit Punkten bewehrt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem sollen die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rden aus Sicht des Arbeitskreises das Recht erhalten ebenfalls in das Bundeszentral- bzw. Erziehungsregister einsehen zu d\u00fcrfen. Damit soll bei Personen mit Hinweisen auf ein hohes Aggressionspotential die Fahreignung k\u00fcnftig auch mittels einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis IV &#8211; Praxistauglichkeit des Bu\u00dfgeldverfahrens<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Welche Anforderungen an das standardisierte Messverfahren gestellt werden und wie umfassend das Akteneinsichtsrecht in alle Messunterlagen und Daten ist, musste bisher notfalls vor Gericht und teilweise durch die Instanzen hinweg ausgetragen werden. Daher empfiehlt der Arbeitskreis eine einheitliche gesetzliche Regelung.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig spricht sich der Arbeitskreis f\u00fcr die M\u00f6glichkeit aus, dass Bu\u00dfgeldverfahren &#8211; \u00e4hnlich wie Strafverfahren &#8211; gegen eine Auflage eingestellt werden k\u00f6nnen. Ebenfalls soll durch das Absolvieren einer verkehrstherapeutischen Nachschulung erm\u00f6glicht werden ganz oder zumindest teilweise von einem Fahrverbot abzusehen. Zudem soll das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde grunds\u00e4tzlich zugelassen werden, um Fehlurteile zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis V &#8211; Elektrokleinstfahrzeuge<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die zahlreichen Unf\u00e4lle und Verkehrsverst\u00f6\u00dfe mit Elektrokleinstfahrzeugen haben deutlich gemacht, dass die geltenden Verkehrsregeln nicht ausreichend beachtet werden &#8211; sofern sie \u00fcberhaupt bekannt sind. Als Konsequenz empfiehlt der Arbeitskreis, dass eine Pr\u00fcfbescheinigung zum F\u00fchren eines Elektrokleinstfahrzeuges eingef\u00fchrt werden sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Um Verkehrsverst\u00f6\u00dfe besser ahnden zu k\u00f6nnen, sollen die Verleiher von E-Scootern gehalten sein die erforderlichen Daten der Nutzer zu erfassen und bei Bedarf den Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung zu stellen. Gleichzeitig soll die M\u00f6glichkeit zum Abstellen solcher Leihfahrzeuge verbindlich und bundeseinheitlich geregelt werden, um der derzeitigen Praxis Herr zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Um auch f\u00fcr die Nutzer mehr Fahrsicherheit zu erzielen, sollen Blinker an den Fahrzeugen angebracht werden, da Handzeichen die Fahrstabilit\u00e4t beeintr\u00e4chtigen. Ebenfalls sollen die vorhandenen Infrastrukturen ausgebaut werden, um ein Nebeneinander auf den vorhandenen und zur Nutzung vorgeschriebenen Radwegen zu verbessern. In diesem Zusammenhang lehnt der Arbeitskreis eine Einf\u00fchrung weiterer Elektrokleinstfahrzeuge f\u00fcr nicht sinnvoll.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis VI &#8211; Fahranf\u00e4nger &#8211; neue Wege zur Fahrkompetenz<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Arbeitskreis empfiehlt eine Verl\u00e4ngerung der Probezeit auf drei Jahre. Allerdings soll gleichzeitig die M\u00f6glichkeit geschaffen werden diese auf zwei Jahre zu verk\u00fcrzen. Dies soll zum einen durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren &#8211; auch f\u00fcr Vollj\u00e4hrige &#8211; f\u00fcr die Fahranf\u00e4nger erm\u00f6glicht werden, f\u00fcr das sich auch die Begleitregelungen vereinfachen sollen. Zum anderen soll eine freiwillige Teilnahme an Schulungsma\u00dfnahmen ebenfalls zu einer Probezeitverk\u00fcrzung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass ein nennenswerter Anteil die Fahrerlaubnispr\u00fcfung nicht besteht, soll keineswegs zu einer Herabstufung der Anforderungen einhergehen. Stattdessen sollen Fahrausbildung und Fahrerlaubnispr\u00fcfung besser auf einander abgestimmt werden und neue Methoden zur Wissensvermittlung und -\u00fcberpr\u00fcfung st\u00e4rker im Fokus stehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis VII &#8211; Entsch\u00e4digung von Opfern nach terroristischen Anschl\u00e4gen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Arbeitskreis empfiehlt eine einheitliche und gesetzliche Regelung f\u00fcr die Anspr\u00fcche von Opfern terroristischer Anschl\u00e4ge, unabh\u00e4ngig von dem angewandten Tatmittel. Eine Ausdehnung auf weitere Opfergruppen wird dagegen abgelehnt. Zur Unterst\u00fctzung der Opfer wird eine zentrale Struktur Opferschutzbeauftragter sowie die Einf\u00fchrung des Fachanwalts f\u00fcr Personenschadensrecht empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskreis VIII &#8211; Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Arbeitskreis empfiehlt eine stetige Weiterentwicklung und Anpassung der bestehenden Sicherheitsbestimmungen und -konzepte &#8211; um sich auch den wachsenden Teilnehmerzahlen aber auch der neuen Gefahren wie Terrorismus stellen zu k\u00f6nnen. Dabei sollen auch geltende internationale Vorschriften \u00fcberpr\u00fcft werden. Der Bundesregierung wird empfohlen das das Protokoll von 2002 zum Athener \u00dcbereinkommen von 1974 zu ratifizieren. Auch sollen Reisende auf die geltenden Regelungen und Vorschriften besser hingewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>N\u00e4here Details zu den Themen der Arbeitskreise erhalten Sie in unserem Beitrag <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/verkehrsgerichtstag-2020\">Verkehrsgerichtstag 2020<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;<br><small class=\"small\">Bildnachweis: Pixabay\/jggrz&nbsp;<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute ging der 58. Verkehrsgerichtstag zu Ende. Die Arbeitskreise sahen auf dem Gebiet der diskutierten Themen Handlungsbedarf, den sie in Empfehlungen an den Gesetzgeber adressierten. In der Vergangenheit stie\u00dfen zahlreiche der Empfehlungen auf fruchtbaren Boden, wie beispielsweise das Handyverbot oder das begleitete Fahren. 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