{"id":8639,"date":"2019-12-18T06:00:00","date_gmt":"2019-12-18T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/qualifiziertes-bestreiten-ist-kein-verpfeifen\/"},"modified":"2024-09-13T11:42:09","modified_gmt":"2024-09-13T09:42:09","slug":"qualifiziertes-bestreiten-ist-kein-verpfeifen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8639","title":{"rendered":"Wie funktioniert die Parkraumbewirtschaftung?"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Unternehmen schlie\u00dfen in der Regel mit dem Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer einen Parkraumbewirtschaftungsvertrag ab. In einer Benutzungsordnung werden dann die Bedingungen f\u00fcr die Nutzung des Parkplatzes festgelegt. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise die Nutzungsberechtigung und die Nutzungsdauer. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Benutzungsordnung werden &#8220;erh\u00f6hte Parkentgelte&#8221; verlangt. Zivilrechtlich sind diese als Vertragsstrafe zu werten. De Logik zufolge, kann ein Vertrag aber nur zwischen der Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft und dem Nutzer des Parkplatzes, also dem tats\u00e4chlichen Fahrer des falsch geparkten Fahrzeugs, abgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wer haftet f\u00fcr Parkverst\u00f6\u00dfe?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Und genau hier liegt das Problem f\u00fcr die Parkraumbewirtschafter. Diese k\u00f6nnen zwar anhand des Kennzeichens den Halter des falsch geparkten Fahrzeugs ermitteln, aber nur in den seltensten F\u00e4llen auch den tats\u00e4chlichen Fahrer.<\/p>\n\n\n\n<p>Bestreitet der Halter, zum Zeitpunkt des behaupteten Parkversto\u00dfes der tats\u00e4chliche Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein, weisen die Amtsgerichte sehr h\u00e4ufig die gegen den Halter gerichtete Klage auf Zahlung des Verwarnungsgeldes ab. So auch im vorliegenden Fall das Amtsgericht und das Landgericht Arnsberg. Letzteres lie\u00df jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zu, der sich nun erstmals mit diesem Fragenkomplex zu befassen hatte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ein BGH Urteil bringt etwas Licht ins Dunkel<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der f\u00fcr das gewerbliche Mietrecht zust\u00e4ndige XII. Zivilsenat hat in einem Urteil vom 18.12.2019, <a href=\"https:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=103238&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. XII ZR 13\/19<\/a> einige sehr wesentliche Punkte richtig herausgestellt:<\/p>\n\n\n\n<p>Allein aus der Haltereigenschaft ergebe sich keine Anspruchsgrundlage f\u00fcr die Begleichung der Vertragsstrafe. Auch gebe es keine entsprechende Auskunftspflicht, nach der der Halter den Fahrer gegen\u00fcber dem klagenden Bewirtschaftungsunternehmen benennen m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>Dann aber setzt sich der BGH sehr intensiv mit den zivilprozessualen Regelungen der Darlegungslast auseinander.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ein Kl\u00e4ger eine Tatsache einfach behauptet, z.B. der Halter war an dem Tag auch der Fahrer, dann reicht es grunds\u00e4tzlich aus, wenn der Beklagte diese Behauptung einfach bestreitet. Dann muss der Kl\u00e4ger die von ihm behauptete Tatsache, n\u00e4mlich dass der Halter auch tats\u00e4chlich der Fahrer war. Die Bewirtschaftungsunternehmen k\u00f6nnen aber genau das regelm\u00e4\u00dfig nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Keine Regel ohne Ausnahme<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der BGH hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es von dieser Regel eine anerkannte Ausnahme gibt. Bei einer beweisbed\u00fcrftigen Tatsache, zu der der Kl\u00e4ger keine n\u00e4heren Kenntnisse und keine M\u00f6glichkeit der weiteren Sachaufkl\u00e4rung hat, es dem Beklagten aber unschwer m\u00f6glich ist, darzulegen, wie es sich tats\u00e4chlich zugetragen haben soll, trifft den Beklagten eine sog. sekund\u00e4re Darlegungslast. Dies hat zur Folge, dass ein einfaches Bestreiten des kl\u00e4gerischen Vortrags nicht mehr wirksam ist. Insofern kann den Ausf\u00fchrungen des vorliegenden Urteils nur zugestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was ist die <q>sekund\u00e4re Darlegungslast<\/q>?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Frage aber, was unter der <em>sekund\u00e4ren Darlegungslast<\/em> in entsprechenden Konstellationen eigentlich zu verstehen ist, kann leicht missverstanden werden. Schlie\u00dflich geht es hierbei nicht um die Frage, wer zum Zeitpunkt des Parkversto\u00dfes das Fahrzeug gefahren ist. W\u00e4re dies der Fall, l\u00e4ge faktisch ein Auskunftsanspruch vor, dessen Existenz der BGH im vorliegenden Urteil ausdr\u00fccklich verneint hat. Es geht allein um die Frage, ob der Beklagte tats\u00e4chlich passiv legitimiert ist, d.h. ob er verklagt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Wesentlichen geht es dabei um Folgendes: Wenn der Beklagte bestreitet, den Parkversto\u00df begangen zu haben, muss er darlegen, warum dies nicht der Fall sein kann. Zum Beispiel, weil er sich zum Zeitpunkt des Parkversto\u00dfes nicht auf dem Parkplatz befunden hat, so dass ausgeschlossen werden kann, dass der Beklagte Schuldner der Vertragsstrafe ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Der Nachwuchs begeht mit dem Auto des Vaters einen Parkversto\u00df und Papa soll nun das Kn\u00f6llchen bezahlen. Dieser kann den Versto\u00df aber nicht begangen haben, weil er zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Vertragsversto\u00dfes mit seiner Ehefrau zu Hause gewesen ist. \u00a0Dann ist es ausreichend, wenn er diesen Sachverhalt darlegt.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcsste der beklagte Vater darlegen, wer zum Tatzeitpunkt sein Fahrzeug gef\u00fchrt hat, entspr\u00e4che dies der vom BGH verneinten Erkundigungspflicht. Vielmehr muss er darlegen, dass er den ihm vorgeworfenen Parkversto\u00df nicht begangen haben kann, weil feststeht &#8211; auch Ehegatten sind vollwertige Zeugen -, dass er das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht falsch geparkt haben kann<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Entscheidend ist der Einzelfall!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Es gibt aber einen gewichtigen Grund, sich an die Spielregeln der Superm\u00e4rkte zu halten: Sachenrechtlich haftet der Halter f\u00fcr sein Fahrzeug, weil er dadurch, dass er einem anderen Fahrer die Nutzung erlaubt, selbst \u00fcberhaupt die M\u00f6glichkeit schafft, dass mit dem Fahrzeug falsch geparkt wird. Wenn das falsch parkende Fahrzeug dann abgeschleppt wird, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Halter zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der Erstattungsanspruch ist begrenzt!<\/h2>\n\n\n\n<p>Zu der Frage, welche Kosten genau zu erstatten sind, hat das Oberlandesgericht Saarbr\u00fccken in einem Urteil vom 10. Juli 2019, <a href=\"http:\/\/1 U 121\/18\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 1 U 121\/18<\/a> festgestellt, dass Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes, die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten t\u00e4tig gewordene Abschleppdienst sich in Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, nicht zu den erstattungsf\u00e4higen Kosten f\u00fcr die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundst\u00fcck abgestellten Fahrzeugs z\u00e4hlen. Zudem handelt es sich dabei nicht um f\u00fcr die Beseitigung der Eigentumsbeeintr\u00e4chtigung erforderliche Aufwendungen im Sinne von <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__670.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7\u00a0670 BGB.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Zu den erstattungsf\u00e4higen Kosten f\u00fcr die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundst\u00fcck abgestellten Fahrzeugs z\u00e4hlen daher lediglich die Kosten des reinen Abschleppens als auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen. Nicht erstattungsf\u00e4hig sind dagegen Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzst\u00f6rung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraum\u00fcberwachung (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.2011, <a href=\"https:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=58871&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. V ZR 30\/11<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>Da aber nicht jeder Einzelfall gleich ist, sollte im Zweifelsfall nicht sofort gezahlt, sondern zun\u00e4chst ein Anwalt kontaktiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Bildnachweis: Moinzon \/ Pixabay<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Aktualisiert am 12.09.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer mehr Superm\u00e4rkte, Krankenh\u00e4user, etc. lassen ihre Parkpl\u00e4tze privatrechtlich bewirtschaften. D.h. sie erlauben das Parken nur ihren Kunden und das auch nur f\u00fcr eine bestimmte, vorgeschriebene Zeit. Deren Einhaltung ist wiederum durch die Benutzung einer Parkscheibe nachzuweisen. F\u00fcr den Fall der Parkzeit\u00fcberschreitung oder bei der Nichtbenutzung der Parkscheibe wird eine Vertragsstrafe f\u00e4llig. Beim einem Versto\u00df bekommt der Halter dann ein Inkassoschreiben, das ihn zur Zahlung auffordert und gerichtliche Schritte androht. Aber was ist eigentlich dran?<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":49668,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"46476,6803,9215,9509,22997,46075","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26],"tags":[351],"class_list":["post-8639","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","tag-aktuelles-urteil"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280.jpg",1280,894,false],"thumbnail":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280-150x150.jpg",150,150,true],"medium":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280-300x210.jpg",300,210,true],"medium_large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280-768x536.jpg",768,536,true],"large":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280-1024x715.jpg",1024,715,true],"1536x1536":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280.jpg",1280,894,false],"2048x2048":["https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/cars-6381364_1280.jpg",1280,894,false]},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Immer mehr Superm\u00e4rkte, Krankenh\u00e4user, etc. lassen ihre Parkpl\u00e4tze privatrechtlich bewirtschaften. 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