{"id":8695,"date":"2019-11-12T06:00:00","date_gmt":"2019-11-12T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/wenn-das-autohaus-selbst-repariert-unzulaessige-kuerzungen-der-reparaturkosten\/"},"modified":"2025-12-10T16:05:25","modified_gmt":"2025-12-10T15:05:25","slug":"wenn-das-autohaus-selbst-repariert-unzulaessige-kuerzungen-der-reparaturkosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=8695","title":{"rendered":"Wenn das Autohaus selbst repariert"},"content":{"rendered":"\n<p>Probleme k\u00f6nnen entstehen, wenn der Gesch\u00e4digte ein Autohaus ist, die Reparatur in Eigenregie durchf\u00fchrt und der Versicherer den Rotstift ansetzt. Zu Recht? Nein meinte z.B. bereits das Amtsgericht Mainz in einem Urteil vom 26.03.2019 (Az. 80 C 141\/18).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Am Anfang war der Unfall<\/strong>!<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Fahrzeug eines Autohauses war bei einem <a rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/auffahrunfall\" target=\"_blank\">Auffahrunfall <\/a>besch\u00e4digt worden. Die vollst\u00e4ndige Haftung des Unfallgegners stand au\u00dfer Frage. Der beauftragte Sachverst\u00e4ndige sch\u00e4tzte die Reparaturkosten auf knapp 3.300 Euro, die Wertminderung auf 500 Euro und die Reparaturdauer auf drei bis f\u00fcnf Arbeitstage mit einem Nutzungsausfall von 79 Euro pro Tag.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Das Autohaus reparierte den <\/strong>Schaden <strong>selbst!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Autohaus reparierte das Fahrzeug binnen sieben Kalendertagen in Eigenregie nach Ma\u00dfgabe des <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/gutachten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gutachtens<\/a> und machte den Schadensersatz in H\u00f6he von circa 4.700 Euro geltend. Der Versicherer forderte einen <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/reparaturablaufplan\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Reparaturablaufplan<\/a>, welchen das Autohaus erstellte und daf\u00fcr Kosten in H\u00f6he von 40 Euro berechnete.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Der Versicherer bezahlte nur einen Teil der Rechnung!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Versicherer erstattete jedoch lediglich circa 3.100 Euro. Als das Autohaus weitere Zahlung der noch ausstehenden Kosten verlangte, zahlte der Versicherer noch knapp 400 Euro. Weitere Zahlungen lehnte er ab. Nach seiner Auffassung sei der Unternehmergewinn f\u00fcr die Reparaturarbeiten und die Ersatzteile nicht zu erstatten. Das Autohaus ging daher wegen der noch ausstehenden Reparaturkosten von fast 1.800 Euro ebenso wie den 40 Euro f\u00fcr den Reparaturablaufplan vor Gericht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Autohaus st\u00fctzte sich bei seiner Klage auf die Rechtsprechung des BGH, wonach bei Eigenreparatur der Marktpreis zu erstatten sei. <q><em>Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Werkstatt des Gesch\u00e4digten, wie vorliegend der Fall, den Zweck habe, Fremdfahrzeuge zu reparieren und damit Geld zu verdienen.<\/em><\/q> Die Kosten f\u00fcr den Reparaturablaufplan begr\u00fcndete das Autohaus mit dem Mehraufwand, der damit einhergehe und die laufende Werkstattt\u00e4tigkeit verz\u00f6gere.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Versicherer wehrte sich gegen die Klage mit der Argumentation, dass die im Gutachten aufgef\u00fchrten Positionen &#8211; ohne den Unternehmergewinn &#8211; \u00fcberzogen und nur in H\u00f6he von knapp 2.000 Euro erforderlich und gerechtfertigt seien. Einen Nachweis, dass die Werkstatt vollst\u00e4ndig ausgelastet gewesen sei und daher <q><em>gewinnbringende Fremdauftr\u00e4ge im Werkstattbetrieb zugunsten der Fahrzeugreparatur zur\u00fcckgestellt werden mussten<\/em><\/q>, habe das Autohaus dem Versicherer nicht dargebracht. Die Kosten des Reparaturablaufplans lehnte der Versicherer ebenfalls ab. Diese seien in der sogenannten <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/kostenpauschale\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kostenpauschale<\/a> bereits abgegolten. Aus Sicht des Versicherers sei daher alles beglichen, was erstattungsf\u00e4hig sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Das AG Mainz war anderer Auffassung und sprach dem Autohaus die geltend gemachten Anspr\u00fcche vollumf\u00e4nglich zu. Der Gewinnanteil stand dem Autohaus in voller H\u00f6he zu, da die Werkstatt <q><em>eine f\u00fcr die Reparatur fremder Fahrzeuge eingerichtete, auf Gewinnerzielung ausgerichtete T\u00e4tigkeit betreibt.<\/em><\/q> Zudem konnte das Autohaus mit dem <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/reparaturablaufplan\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Reparaturablaufplan<\/a> und einem Auslastungsprotokoll nachweisen, dass die Werkstatt \u00fcber die personellen Kapazit\u00e4ten hinaus \u00fcber-ausgelastet war. <q><em>Freie Instandsetzungskapazit\u00e4ten konnte die (\u0085) [Werkstatt] demnach nicht nutzen, sodass der Anspruch auf Ersatz des Gewinnanteils der Reparaturkosten nicht entf\u00e4llt<\/em><\/q>.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies betreffe auch die UPE-Aufschl\u00e4ge der Ersatzteile. Das Gericht machte dabei deutlich: <q><em>UPE-Aufschl\u00e4ge sind nach der deutlich \u00fcberwiegenden Rechtsprechung als erforderliche Kosten im Rahmen konkreter Abrechnung (\u0085) ersatzf\u00e4hig. (\u0085) Die Ersatzf\u00e4higkeit w\u00e4re im \u00dcbrigen selbst bei fiktiver Abrechnung gegeben<\/em><\/q>, wenn sie bei Fachwerkst\u00e4tten in der Region anfallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Kosten des Reparaturablaufplans sprach das Gericht dem Autohaus zu. <q><em>Verlangt die Versicherung des Sch\u00e4digers &#8211; wie hier &#8211; einen Reparaturablaufplan, (etwa um die Erforderlichkeit der Reparaturdauer hinsichtlich des Nutzungsausfalls oder der Mietwagenkosten zu \u00fcberpr\u00fcfen), so hat sie nach Meinung des Gerichts die Kosten daf\u00fcr zu tragen<\/em><\/q>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>K\u00fcrzungen der Schadenspositionen geh\u00f6ren mittlerweile zum Alltag der Reparaturwerkst\u00e4tten. Doch sie sollten nicht wehrlos hingenommen werden, wie dieses Urteil zeigt. Wer sauber dokumentiert, kann in einem m\u00f6glichen Verfahren dann auch die n\u00f6tigen Beweise vorlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ist eine Dokumentation des entstandenen Schadens und die Einsch\u00e4tzung der erforderlichen Arbeiten ebenso essentiell wie der Nachweis der Werkstattauslastung bei Eigenreparatur durch Autoh\u00e4user und Werkst\u00e4tten, um einen berechtigten Unternehmergewinn durchsetzen zu k\u00f6nnen. Das Urteil macht zudem einmal mehr deutlich, dass vom Versicherer veranlasste Mehrarbeiten f\u00fcr einen Reparaturablaufplan erstattungsf\u00e4hig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Gut beraten ist, wer fr\u00fchzeitig einen erfahrenen Rechtsbeistand einschaltet, um Dokumentationsl\u00fccken und Fehlern vorzubeugen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sprechen Sie mit uns! Voigt regelt!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:12px\">Bildnachweis: delphinmedia \/ Pixabay<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird ein Fahrzeug eines Kfz-Betriebs in einen Unfall verwickelt, gelten grunds\u00e4tzlich die gleichen Regeln, wie bei jedem anderen Unfall auch. Und die lauten, dass wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird, die ihm f\u00fcr die Schadensbeseitigung entstandenen Kosten beim Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend machen kann.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":45140,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Eigenreparatur: Autohaus gewinnt vor Gericht!","_seopress_titles_desc":"Werkstatt gewinnt vor Gericht: Vollen Schadensersatzanspruch bei Eigenreparatur best\u00e4tigt. 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