{"id":9131,"date":"2019-01-24T06:00:00","date_gmt":"2019-01-24T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/wann-darf-ein-vorfahrtsverzicht-angenommen-werden\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:44","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:44","slug":"wann-darf-ein-vorfahrtsverzicht-angenommen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9131","title":{"rendered":"Wann darf ein Vorfahrtsverzicht angenommen werden?"},"content":{"rendered":"<p>Wer annimmt, ein anderer Autofahrer w\u00fcrde auf seine Vorfahrt verzichten, ohne dass er diesen Verzicht deutlich zum Ausdruck gebracht hat, kann bei einem Unfall auf seinem Schaden sitzen bleiben.<\/p>\n<p>So oder \u00e4hnlich l\u00e4sst sich ein Urteil zusammenfassen, mit dem das OLG Hamm \u00fcber einen Sachverhalt entschied, der sich an einer sogenannten T-Kreuzung &#8211; innerhalb einer <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/verkehrsberuhigte-zone\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">verkehrsberuhigten Zone <\/a>&#8211; abspielte.<\/p>\n<p><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p>Als sich die wartepflichtige Autofahrerin (Kl\u00e4gerin) langsam der Kreuzung n\u00e4herte, hielt ein von rechts kommender Autofahrer an. Die Autofahrerin schloss daraus auf einen Vorfahrtsverzicht und fuhr in die Stra\u00dfe ein. Allerdings war auch der Autofahrer wieder angefahren und es kam zum Zusammensto\u00df beider Fahrzeuge.<br \/>\nDie Autofahrerin meinte, sie habe aus dem Verhalten des Unfallgegners schlie\u00dfen d\u00fcrfen, dass dieser zu ihren Gunsten auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet hatte. Da er sich vor dem Losfahren nicht nochmals vergewissert habe, ob u.a. die Kl\u00e4gerin sein Vorfahrtsrecht beachten w\u00fcrde, treffe ihn mindestens ein Mitverschulden. Sie meinte daher einen Schadensersatzanspruch zu haben und versuchte diesen gerichtlich durchzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Was sagt das Gesetz?<\/strong><\/p>\n<p>Das Verhalten an Kreuzungen ist in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__8.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 8 StVO<\/a> geregelt. Demzufolge hat grunds\u00e4tzlich derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt.<\/p>\n<p>In \u00a7 8 Absatz 2 StVO hei\u00dft es: <em>&#8220;Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch m\u00e4\u00dfige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn \u00fcbersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gef\u00e4hrdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht \u00fcbersehen werden, weil die Stra\u00dfenstelle un\u00fcbersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einm\u00fcndung hineingetastet werden, bis die \u00dcbersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Stra\u00dfe nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.&#8221;<\/em><\/p>\n<p><strong>Welche Konsequenzen folgen daraus?<\/strong><\/p>\n<p>Wer aus einer Stra\u00dfe ausf\u00e4hrt und anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gew\u00e4hren muss, kann, wenn diese anhalten, nicht daraus schlie\u00dfen, dass sie deshalb auf ihre Vorfahrt verzichten (OLG Hamm, Urt. v. 24.07.2018, Az. 7 U 35\/187). Dasselbe gilt, wenn Vorfahrtsberechtigte nur mit geringer Geschwindigkeit fahren (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.01.2012, Az. 9 U 169\/10). Wartepflichtige d\u00fcrfen erst dann von einem auf das Vorfahrtsrecht ausgehen, wenn sie sich in aller Eindeutigkeit dar\u00fcber vergewissert haben, dass der andere Verkehrsteilnehmer auf seinen Vorrang verzichtet.<\/p>\n<p>Dies gilt sowohl unter dem Aspekt des Vertrauensgrundsatzes, der in erster Linie den Vorfahrtsberechtigten sch\u00fctzt (BGH, Urt. v. 21.05.1985, Az. VI ZR 201\/83) als auch in Hinblick darauf, dass Vorfahrtsverletzungen generell als schwerwiegender Verkehrsversto\u00df zu bewerten (OLG Karlsruhe, s.o.) sind. In dem hier zugrundeliegenden Urteil hei\u00dft es dazu: &#8220;<em>Wer wartepflichtig ist, darf sich nicht darauf berufen k\u00f6nnen, dass der Vorfahrtsberechtigte mit potentiellem Fehlverhalten zu rechnen hat.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>In dem besprochenen Fall lag eine relativ einfache Vorfahrtssituation vor. Die Kl\u00e4gerin hatte gute Sicht auf die Kreuzung und es lagen Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, aufgrund derer der vorfahrtsberechtigte Autofahrer damit h\u00e4tte rechnen m\u00fcssen, dass &#8220;<em>die Kl\u00e4gerin die Verkehrssituation nicht \u00fcberblickt und ihre Fahrt unter Verletzung der Vorfahrt &#8230; fortsetzt.&#8221;<\/em> Im Ergebnis musste die Kl\u00e4gerin ihren Schaden alleine tragen.<\/p>\n<p><strong>Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p>Dem hier besprochenen Urteil lag ein relativ einfacher Sachverhalt zu Grunde. Allerdings ist nicht jeder Fall so einfach gelagert und komplizierte Unf\u00e4lle sind &#8211; gerade im Kreuzungsbereich &#8211; an der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Speichern Sie die Telefonnummer der ETL-Kanzlei-Voigt (0231) 60008220 direkt auf Ihrem Mobiltelefon ab. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie dann Zugriff auf einen qualifizierten Ansprechpartner, der Ihre Interessen vertritt.<\/p>\n<p>Unsere Rechtsanw\u00e4lte sind auf Unfallsch\u00e4den spezialisiert und bundesweit an 27 Standorten erreichbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer annimmt, ein anderer Autofahrer w\u00fcrde auf seine Vorfahrt verzichten, ohne dass er diesen Verzicht deutlich zum Ausdruck gebracht hat, kann bei einem Unfall auf seinem Schaden sitzen bleiben. 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