{"id":9181,"date":"2018-12-13T06:00:00","date_gmt":"2018-12-13T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/vorsicht-bei-vergleichen-mit-dem-gegnerischen-haftpflichtversicherer\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:45","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:45","slug":"vorsicht-bei-vergleichen-mit-dem-gegnerischen-haftpflichtversicherer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9181","title":{"rendered":"Vorsicht bei Vergleichen mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Versicherer Vergleiche anbieten, verkn\u00fcpfen sie diese mitunter mit der Bedingung, dass der Gesch\u00e4digte auf weitergehende Anspr\u00fcche aus dem Schadensereignis verzichtet. Dass ein solcher Verzicht auch Anspr\u00fcche gegen\u00fcber Dritten betreffen kann, musste ein Gesch\u00e4digter erfahren, nachdem er sich auf das Vergleichsangebot eingelassen hatte und sein privater Krankenversicherer daraufhin unfallbezogene Leistungen verweigerte.<\/p>\n<p><strong>Verletzt und ohne weitere Anspr\u00fcche<\/strong><br \/>\nDer Fahrer eines E-Bikes wurde schwer verletzt, als er unverschuldet mit einem PKW kollidierte. Die unfallbedingten Behandlungskosten bezahlte sein privater Krankenversicherer und lie\u00df sie sich anschlie\u00dfend vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners erstatten. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass weitere Operationen erforderlich sein w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Als das Unfallopfer den gegnerischen Versicherer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagte, bot dieser die Zahlung von 15.000 Euro an. Die Zahlung kn\u00fcpfte er an die Bedingung, dass damit <q>s\u00e4mtliche materiellen und immateriellen Anspr\u00fcche des Kl\u00e4gers gegen die Beklagte aus dem hier streitgegenst\u00e4ndlichen Verkehrsunfall vom 3.9.2015 f\u00fcr die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft endg\u00fcltig erledigt und abgefunden sind<\/q>, &#8230; <q>auch diejenigen, die hier nicht streitgegenst\u00e4ndlich sind und nicht vorhersehbar sind&#8230;<\/q>.<br \/>\nDas anwaltlich vertretene Unfallopfer nahm den Vergleich an und informierte seinen Krankenversicherer. Dieser teilte daraufhin mit, dass ab dem Datum des Vergleichs keine Anspr\u00fcche auf unfallbezogene Leistungen gegen ihn mehr best\u00fcnden. Das Unfallopfer (Kl\u00e4ger) klagte daraufhin in einem weiteren Prozess auf Feststellung, dass sein Krankenversicherer (Beklagter) verpflichtet sei, die unfallbedingten Krankenkosten zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des Landgerichts<\/strong><br \/>\nDas Landgericht (LG) wies die Klage als unbegr\u00fcndet ab. In seiner Entscheidung f\u00fchrte es aus, der Kl\u00e4ger habe urspr\u00fcnglich Anspruch auf Erstattung der unfallbedingten Heilbehandlungskosten gehabt. Dieser sei aber erloschen, da der Kl\u00e4ger durch Abschluss des Abfindungsvergleichs gegen beachtliche Obliegenheiten aus seinem Versicherungsvertrag mit der Beklagten versto\u00dfen habe.<\/p>\n<p>Laut Gericht sei der Kl\u00e4ger verpflichtet gewesen, seinem Krankenversicherer den Anspruch auf Erstattung unfallbedingter Heilbehandlungskosten zu erhalten, um diesem einen Regress gegen\u00fcber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu erm\u00f6glichen (\u00a7 86 Abs. 2 S. 2 VVG*). Mit dem Abschluss des Abfindungsvergleichs h\u00e4tte er dies vereitelt und damit gegen das sogenannte Aufgabeverbot (siehe \u00a7 86 Abs. 2 S 1 VVG) versto\u00dfen. Denn anders als bei der gesetzlichen (vgl. 116 Abs. 1 SGB X**), gingen die Forderungen bei der privaten Krankenversicherung nicht bereits zum Zeitpunkt der Schadensentstehung auf den Versicherer \u00fcber, sondern erst mit der Erbringung der Leistungen an den Versicherungsnehmer.<br \/>\nDa der Vergleich nicht nur die Interessen des Kl\u00e4gers betraf, h\u00e4tte der Kl\u00e4ger sich vor dessen Abschluss entweder mit seinem Krankenversicherer beraten oder im Hinblick auf die k\u00fcnftig anfallenden Heilbehandlungskosten auf die Anspruchsaufgabe verzichten m\u00fcssen. Beides war unterblieben.<\/p>\n<p>Das LG nahm eine vors\u00e4tzliche Obliegenheitsverletzung an. Der Kl\u00e4ger sei zwar selbst vor dem Landgericht nicht handlungsbefugt gewesen, aber er m\u00fcsse sich hier die Erkl\u00e4rungen seiner Anw\u00e4ltin zurechnen lassen. Diesbez\u00fcglich ging das Gericht davon aus, dass ihr bei Vergleichsschluss bewusst gewesen sei, dass sie auf Anspr\u00fcche des Kl\u00e4gers gegen\u00fcber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verzichtet habe. Ferner habe sie auch in Kenntnis der Rechtsfolgen eines Obliegenheitsversto\u00dfes nach \u00a7 86 Abs. 2 Satz 1 VVG (s.o.) gehandelt. Jedenfalls legte das Gericht Vorsatz zu Grunde und rechnete ihn dem Kl\u00e4ger zu (vgl. \u00a7 85 Abs. 2 ZPO***). Die beklagte Krankenversicherung sei daher leistungsfrei, die Klage abzuweisen.<\/p>\n<p><strong>Anmerkung<\/strong><br \/>\nBei einem Vergleichsschluss ist Vorsicht und Weitsicht geboten. Vorliegend best\u00e4tigt sich, dass Versicherer h\u00e4ufig nur dann Vergleiche anbieten, wenn diese f\u00fcr sie vorteilhaft sind. Gesch\u00e4digte sollten einen Vergleich daher erst abschlie\u00dfen, nachdem sie sich Klarheit \u00fcber die m\u00f6glichen Folgen verschafft haben.<br \/>\nDie auf die Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt sind mit derartigen Vorg\u00e4ngen vertraut. Wir achten darauf, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen vollst\u00e4ndig erhalten. Etwaiger Vergleichsangebote pr\u00fcfen wir nach allen Seiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>*Versicherungsvertragsgesetz<br \/>\n** Sozialgesetzbuch<br \/>\n*** Zivilprozessordnung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Versicherer Vergleiche anbieten, verkn\u00fcpfen sie diese mitunter mit der Bedingung, dass der Gesch\u00e4digte auf weitergehende Anspr\u00fcche aus dem Schadensereignis verzichtet. Dass ein solcher Verzicht auch Anspr\u00fcche gegen\u00fcber Dritten betreffen kann, musste ein Gesch\u00e4digter erfahren, nachdem er sich auf das Vergleichsangebot eingelassen hatte und sein privater Krankenversicherer daraufhin unfallbezogene Leistungen verweigerte. Verletzt und ohne weitere [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26],"tags":[80],"class_list":["post-9181","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","tag-versicherungsrecht"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Wenn Versicherer Vergleiche anbieten, verkn\u00fcpfen sie diese mitunter mit der Bedingung, dass der Gesch\u00e4digte auf weitergehende Anspr\u00fcche aus dem Schadensereignis verzichtet. Dass ein solcher Verzicht auch Anspr\u00fcche gegen\u00fcber Dritten betreffen kann, musste ein Gesch\u00e4digter erfahren, nachdem er sich auf das Vergleichsangebot eingelassen hatte und sein privater Krankenversicherer daraufhin unfallbezogene Leistungen verweigerte. Verletzt und ohne weitere&hellip;","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9181","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=9181"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9181\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":38230,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9181\/revisions\/38230"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=9181"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=9181"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=9181"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}