{"id":9189,"date":"2018-12-05T06:00:00","date_gmt":"2018-12-05T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/versicherer-scheitert-mit-rueckforderungsanspruch\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:45","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:45","slug":"versicherer-scheitert-mit-rueckforderungsanspruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9189","title":{"rendered":"Versicherer scheitert mit R\u00fcckforderungsanspruch"},"content":{"rendered":"<p>Versicherer sind nicht zimperlich, wenn es darum geht Geld zu sparen oder&nbsp;zur\u00fcck zu fordern.<br \/>\nZudem erheben sie&nbsp;mitunter selbst dann Klage, wenn die Dinge eigentlich klar sind und plausible Gr\u00fcnde f\u00fcr die Leistung und deren Behalten vorliegen. So war es auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem ein Versicherer&nbsp;eine Frau auf&nbsp;R\u00fcckzahlung eines Teils der Versicherungsleistung verklagte.<\/p>\n<p><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p>Die Eltern der Beklagten wurden mit einem &#8211; auf die Beklagte zugelassenen &#8211; Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Das Fahrzeug wurde fachgerecht repariert und der Versicherer des Unfallgegners zahlte die Entsch\u00e4digung in H\u00f6he des Wiederbeschaffungswertes sowie eine Nutzungsausfallentsch\u00e4digung. Dabei behielt er sich die R\u00fcckforderung f\u00fcr den Fall vor, dass das Fahrzeug nicht mindestens weitere sechs Monate genutzt werde.<\/p>\n<p><strong>Der Versicherer forderte Geld zur\u00fcck<\/strong><\/p>\n<p>Als das Fahrzeug vor Ablauf der Sechsmonatsfrist auf die Mutter der Beklagten umgeschrieben wurde, forderte der Versicherer seine Leistung teilweise zur\u00fcck. Er begr\u00fcndete dies damit, dass das Integrit\u00e4tsinteresse weggefallen sei und die Beklagte&nbsp;daher nur noch einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abz\u00fcglich Restwert h\u00e4tte. Auch die Nutzungsausfallentsch\u00e4digung sei daher anteilig zur\u00fcck zu zahlen.<br \/>\nDie Beklagte bestritt den Wegfall des Integrit\u00e4tsinteresses und f\u00fchrte aus, dass ihre Eltern bereits zum Zeitpunkt des Unfalls Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs gewesen seinen. Dass die Ersatzleistung urspr\u00fcnglich ihren Eltern zugestanden habe, sei unbeachtlich. Der Anspruch sei inzwischen wirksam abgetreten worden. Den Versicherer \u00fcberzeugte dies nicht. Zudem bestritt er die Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung und erhob Klage.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht konnte weder einen Wegfall des Integrit\u00e4tsinteresse noch eine R\u00fcckzahlungspflicht der Beklagten erkennen.<\/p>\n<p>Das Integrit\u00e4tsinteresse sei schon deshalb nicht entfallen, weil die Eltern der Beklagten das Fahrzeug bereits vor dem Unfall durchg\u00e4ngig genutzt h\u00e4tten. Die Umschreibung des Fahrzeugs auf die Mutter sei als reine Formalie zu betrachten.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Nutzungsentsch\u00e4digung hei\u00dft es in dem Urteil, dass es auf die Eigent\u00fcmerstellung der Beklagten insoweit nicht ankomme, <q>da nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung der entgangene Gebrauchsvorteil eines Kraftfahrzeugs auch dann zu ersetzen (sei), wenn Familienangeh\u00f6rige das Kfz h\u00e4tten nutzen k\u00f6nnen (BGH, Urt. v. 16.10.1973, Az. VI ZR 96\/72)<\/q>.<\/p>\n<p>Zur Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung f\u00fchrt das Gericht aus, dass Schadensersatzanspr\u00fcche jederzeit und formfrei abgetreten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Es zeigt es aber, dass es Sinn macht nicht klein bei zu geben, wenn ein Versicherer erbrachte Leistungen zur\u00fcck fordert. Zudem zeigt der Fall, dass Gesch\u00e4digte sich gar nicht erst auf Diskussionen mit dem gegnerischen Versicherer einlassen sollten.<\/p>\n<p>F\u00fcr Versicherer geh\u00f6rt die R\u00fcckforderung von Leistungen zum Tagesgesch\u00e4ft und ist oftmals speziell geschulten Mitarbeitern \u00fcbertragen. Wer hier nicht unter die R\u00e4der geraten m\u00f6chte, sollte dem Versicherer von Anbeginn auf Augenh\u00f6he &#8211; vertreten durch einen fachkundigen und erfahrenen Anwalt &#8211; gegen\u00fcber treten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Versicherer sind nicht zimperlich, wenn es darum geht Geld zu sparen oder&nbsp;zur\u00fcck zu fordern. Zudem erheben sie&nbsp;mitunter selbst dann Klage, wenn die Dinge eigentlich klar sind und plausible Gr\u00fcnde f\u00fcr die Leistung und deren Behalten vorliegen. 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