{"id":9355,"date":"2018-08-20T06:00:00","date_gmt":"2018-08-20T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/macht-fuehrerscheintourismus-einen-sinn\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:49","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:49","slug":"macht-fuehrerscheintourismus-einen-sinn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9355","title":{"rendered":"Zweckloser F\u00fchrerscheintourismus"},"content":{"rendered":"<p><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p>Der deutsche Kl\u00e4ger hatte seine Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren. Nachdem im Inland alle&nbsp; Versuche&nbsp; eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen gescheitert waren, verschaffte er sich in Tschechien einen Scheinwohnsitz und erwarb dort eine neue Fahrerlaubnis. Als dies bei der zust\u00e4ndigen F\u00fchrerscheinstelle bekannt wurde untersagte sie ihm, in der BRD von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>Daraufhin verlegte der Kl\u00e4ger seinen Wohnsitz nach \u00d6sterreich, wo er den tschechischen F\u00fchrerschein gegen eine \u00f6sterreichischen umtauschte. Mit diesem fuhr er wieder in der BRD. Nachdem die F\u00fchrerscheinstelle davon erfahren hatte, untersagte sie ihm die Nutzung dieses F\u00fchrscheins innerhalb Deutschlands. Die gegen dieses Verbot gerichtete Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Der Kl\u00e4ger legte daher &#8211; erfolglos &#8211; Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung des BVerwG ist ein F\u00fchrerschein, der in einem EU-Mitgliedsstaat erworben wird, obwohl der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbs dort keinen ordentlichen Wohnsitz hat, mangelhaft. Der Mangel wird auch nicht geheilt, wenn dieser F\u00fchrerschein sp\u00e4ter in einem anderen Mitgliedsstaat umgetauscht wird. Dabei ist unbeachtlich, dass der F\u00fchrerscheininhaber im dem Land, welches den F\u00fchrerschein umtauscht, einen ordentlichen Wohnsitz hat. Ansonsten k\u00f6nnte ein mangelhaft erworbener F\u00fchrerschein \u00fcber die <q>Verl\u00e4ngerung<\/q> eines Umtausches in einem anderen Mitgliedsstaat doch noch verbindlich f\u00fcr das Bundesgebiet werden. Einem solchen Ergebnis erteilt das BVerwG eine klare Absage.<\/p>\n<p><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p>In Anbetracht des vorgenannten Urteils ist von einem <q>F\u00fchrerscheintourismus<\/q> dringend abzuraten. Fahrerlaubnisse, die in einem EU-Mitgliedsstaat mit einem Scheinwohnsitz erworben werden, haben auf dem Bundesgebiet keinen Bestand. Wer im Inland trotzdem damit f\u00e4hrt, ist ohne g\u00fcltige Fahrerlaubnis unterwegs und l\u00e4uft sogar Gefahr sich strafbar zu machen.<\/p>\n<p>Liegt erst eine rechtskr\u00e4ftige Verurteilung wegen einer <q>Verkehrsstraftat<\/q> vor r\u00fcckt eine Wiedereiteilung der Fahrerlaubnis nach deutschen Bestimmungen in weite Ferne und der als <q>Abk\u00fcrzung<\/q> gedachte F\u00fchrerscheintourismus entpuppt als Irrweg. Wer nach F\u00fchrerscheinverlust bei der Wiedererteilung unn\u00f6tige Umwege vermeiden nehmen will, sollte sich bei Zweifelsfragen gleich an das Team der ETL Kanzlei Voigt wenden. Noch besser ist es allerdings den F\u00fchrerschein erst gar nicht zu verlieren. Die Anw\u00e4lte der Kanzlei Voigt stehen Ihnen auch hier helfend zu Seite!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was war passiert? Der deutsche Kl\u00e4ger hatte seine Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren. 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