{"id":9413,"date":"2018-07-24T06:00:00","date_gmt":"2018-07-24T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/unfaelle-mit-fussgaengern-warum-der-autofahrer-nicht-immer-alleine-haften-muss\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:51","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:51","slug":"unfaelle-mit-fussgaengern-warum-der-autofahrer-nicht-immer-alleine-haften-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9413","title":{"rendered":"Unf\u00e4lle mit Fu\u00dfg\u00e4ngern"},"content":{"rendered":"<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\"><a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/fussgaenger\">Fu\u00dfg\u00e4nger <\/a>gelten als die schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmer, weil sie bei einem Unfall durch nichts gesch\u00fctzt sind. Das wird auch in der Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung (StVO) bedacht: \u00a7 25 der StVO ist speziell ihnen gewidmet. Wer als Fu\u00dfg\u00e4nger gegen diese Vorschrift verst\u00f6\u00dft, kann im Schadensfall auf seinen Kosten sitzen bleiben. Das zeigen zwei Oberlandesgerichtliche Urteile.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\"><strong>\u00dcberwiegende Mithaftung trotz \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte sich in seinem Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 9 U 131\/16) mit der Frage zu befassen, wer bei einem Unfall zwischen zwei Fu\u00dfg\u00e4ngern und einem Fahrzeug mit etwas \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit haftet.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Zwei dunkel gekleidete Fu\u00dfg\u00e4nger gingen an einem verregneten Sp\u00e4tnachmittag im Januar \u00fcber eine Stra\u00dfe, als sie von einem PKW erfasst wurden, der statt der zul\u00e4ssigen 70 km\/h mit circa 81 km\/h unterwegs war. Au\u00dfergerichtlich hatte der Versicherer den Fu\u00dfg\u00e4ngern eine Regulierung von 25 % ihrer Sch\u00e4den angeboten. Damit wollten sie sich jedoch nicht zufrieden geben und zogen vor Gericht.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Das zun\u00e4chst angerufene Landgericht (LG) Bochum vernahm die Beteiligten und holte ein Sachverst\u00e4ndigengutachten ein, das der Sachverst\u00e4ndige zus\u00e4tzlich erl\u00e4uterte. Als Ergebnis stand f\u00fcr das Gericht dann fest: Die Fu\u00dfg\u00e4nger haben gegen \u00a7 25 Abs. 3 StVO versto\u00dfen, statt am Fahrbahnrand zu warten und das f\u00fcr sie wahrnehmbare Fahrzeug vorbei zu lassen. Umgekehrt hatte der Autofahrer nicht die M\u00f6glichkeit die dunkel gekleideten Fu\u00dfg\u00e4nger bei Regen und Dunkelheit zu erkennen und den Unfall dadurch zu vermeiden.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Das LG Bochum wies die Klage der Fu\u00dfg\u00e4nger ab. Diese gaben jedoch nicht auf und gingen in Berufung. Das angerufene OLG Hamm sah die Angelegenheit differenzierter. Ja, die Fu\u00dfg\u00e4nger hatten dagegen versto\u00dfen die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs schnell und z\u00fcgig zu \u00fcberqueren und die Vorfahrt des PKW missachtet. Aber: Auch der PKW-Fahrer war nicht unbeteiligt. Trotz schlechter Sichtverh\u00e4ltnisse war er zu schnell gefahren.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Im Ergebnis kam das OLG Hamm zu dem Schluss, dass die Haftung zu teilen war. Dabei hat es den erheblicheren Beitrag der Fu\u00dfg\u00e4nger entsprechend bewertet und ihnen einen Erstattungsanspruch von 1\/3 zugesprochen.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\"><strong>Haftung des Fahrzeughalters kann entfallen<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Das OLG N\u00fcrnberg musste sich in seinem Urteil vom 31.01.2018 (Az.: 4 U 1386\/17) ebenfalls mit einem Unfall zwischen Fu\u00dfg\u00e4nger und PKW befassen. Vorausgegangen war, dass die Fu\u00dfg\u00e4ngerin eine mannshohe Plakatwand auf einem Gr\u00fcnstreifen aufstellen wollte. Dazu parkte sie ihr Fahrzeug am Fahrbahnrand und machte sich daran, die vier Fahrspuren bis zum Gr\u00fcnstreifen direkt zu \u00fcberqueren, statt den circa 15 Meter entfernten Fu\u00dfg\u00e4nger\u00fcberweg mit Ampel zu nutzen. Der PKW-Fahrer auf der zweiten Fahrspur erfasste die Fu\u00dfg\u00e4ngerin, wobei sie erheblich verletzt wurde.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Hier hatte die Krankenkasse der Fu\u00dfg\u00e4ngerin ihre Behandlungskosten beglichen und wollte die H\u00e4lfte dieser vom Versicherer des PKWs erstattet wissen. Sie zog vor Gericht und bekam in erster Instanz vom LG N\u00fcrnberg-F\u00fcrth auch 1\/3 der Forderung zugesprochen. Das war ihr zu wenig und sie ging in Berufung &#8211; ebenso wie der Versicherer des PKWS, dem das zu viel erschien.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Das angerufene OLG N\u00fcrnberg teilte die Auffassung des Versicherers und f\u00fcr die Krankenkasse gab es nichts. Die Fu\u00dfg\u00e4ngerin habe sich grob verkehrswidrig verhalten und sei am Unfall alleine schuld, der Fahrer des PKW h\u00e4tte nicht damit rechnen m\u00fcssen, dass <q><em>jemand mit einer mannshohen Plakatwand nicht den 15 m entfernten ampelgeregelten Fu\u00dfg\u00e4nger\u00fcberweg nehmen w\u00fcrde, sondern versuchen k\u00f6nnte, die vier Fahrbahnen zu dem bewachsenen Trennstreifen in einem Zug zu \u00fcberqueren.<\/em><\/q> Die <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/betriebsgefahr\">Betriebsgefahr<\/a> des PKW trat damit hinter das Verschulden der Fu\u00dfg\u00e4ngerin zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">So verlockend es auch f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger sein mag, den k\u00fcrzesten Weg zu w\u00e4hlen, ist Vorsicht geboten. Neben den schmerzhaften bis gar t\u00f6dlichen Verletzungen drohen auch rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Wer neben einer roten Fu\u00dfg\u00e4ngerampel \u00fcber die Stra\u00dfe l\u00e4uft, kann f\u00fcr einen dadurch verursachten Unfall vollst\u00e4ndig haftbar gemacht werden. Schlie\u00dflich kann ein Autofahrer, der auf eine gr\u00fcne Ampel zuf\u00e4hrt, darauf vertrauen, dass die Fu\u00dfg\u00e4ngerampel rot zeigt und die Fu\u00dfg\u00e4nger am Fahrbahnrand stehen. Er muss jedoch nicht damit rechnen, dass es auch Fu\u00dfg\u00e4nger gibt, die das Rotlicht <q>umgehen<\/q> wollen.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">\u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich beim \u00dcberqueren der Fahrbahn an anderer Stelle. Der Fu\u00dfg\u00e4nger hat den Fahrzeugverkehr zu beachten, bevor er auf die Fahrbahn tritt. Wer dennoch blindlinks \u00fcber die Stra\u00dfe laufen will, sollte bedenken, dass ihm eine Mithaftung an dem Unfall droht.<\/p>\n<p style=\"margin-left:0cm; margin-right:0cm\">Die Mithaftung bedeutet dabei nicht nur, dass der eigene Schaden nicht vollst\u00e4ndig reguliert wird. Auch den Unfallgegner kann vom Fu\u00dfg\u00e4nger Schadensersatz fordern. Das kann richtig teuer werden &#8211; denn anders als Kraftfahrzeuge besteht f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger keine Pflichtversicherung. Wer \u00fcber keine Privathaftpflichtversicherung verf\u00fcgt, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.<\/p>\n<p>Sollten Sie trotz aller Vorsicht in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt gerne mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihnen keine berechtigten Anspr\u00fcche versagt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fu\u00dfg\u00e4nger gelten als die schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmer, weil sie bei einem Unfall durch nichts gesch\u00fctzt sind. Das wird auch in der Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung (StVO) bedacht: \u00a7 25 der StVO ist speziell ihnen gewidmet. Wer als Fu\u00dfg\u00e4nger gegen diese Vorschrift verst\u00f6\u00dft, kann im Schadensfall auf seinen Kosten sitzen bleiben. 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