{"id":9471,"date":"2018-06-13T06:00:00","date_gmt":"2018-06-13T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/wm-zeit-fahnenmeer-und-hupkonzert-oder-wenn-die-dritte-halbzeit-auf-der-strasse-stattfindet\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:52","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:52","slug":"wm-zeit-fahnenmeer-und-hupkonzert-oder-wenn-die-dritte-halbzeit-auf-der-strasse-stattfindet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9471","title":{"rendered":"WM-Zeit &#8211; Fahnenmeer und Hupkonzert oder wenn die dritte Halbzeit auf der Stra\u00dfe stattfindet"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\">Am 14.06.2018 f\u00e4llt der Startschuss f\u00fcr die diesj\u00e4hrige Fu\u00dfball-WM. Ab dann ist Deutschland wieder fest in der Hand der sch\u00f6nsten Nebensache der Welt. Vielerorts schm\u00fccken unz\u00e4hlige B\u00fcrger bereits vor Turnierauftakt ihr Eigenheim und auch ihr Fahrzeug mit Flaggen, Fahnen oder sonstigen Fanartikeln. Frei nach dem Motto <q>erlaubt ist, was gef\u00e4llt<\/q> wird dekoriert, was das Zeug h\u00e4lt.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Sp\u00e4testens an Spieltagen der deutschen Nationalmannschaft herrscht an allen Orten Ausnahmezustand. Sind w\u00e4hrend des Spiels die Stra\u00dfen noch nahezu <q>leergefegt<\/q>, ver\u00e4ndert sich die Szenerie nach einem Sieg erdrutschartig. Nicht selten gleicht das Stra\u00dfenbild in wenigen Minuten einem Tollhaus. In spontan gebildeten Autokorsos fahren v\u00f6llig entfesselte Fans schreiend und hupend durch die Innenst\u00e4dte. Dabei werden nicht selten von aus dem Fenster gelehnten Fahrzeuginsassen oder in Cabrios stehenden Insassen w\u00e4hrend der Fahrt Fahnen geschwenkt. H\u00e4ufig werden von den <q>Teilnehmern<\/q> des Autokorsos sogar Ampelanlagen missachtet.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">So sch\u00f6n und so nachvollziehbar die Fanbegeisterung ist, es gibt gerade im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr <q>Spielregeln<\/q>, die auch nicht durch eine Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft au\u00dfer Kraft gesetzt werden. Dar\u00fcber, was zu beachten ist, damit es im WM-Fieber von der Polizei keine <q>rote Karte<\/q> gibt, wollen wir im nachfolgenden Artikel berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Fan-Artikel im und am Auto &#8211; Was ist zu beachten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">F\u00fcr Fahrzeuge gibt es mittlerweile einiges an Fanartikeln. Ob Kennzeichenhalter mit Deutschland-Schriftzug, Fensterfahnen, Wimpel, \u00dcberzieher f\u00fcr die Fahrzeugau\u00dfenspiegel in Flaggenoptik oder Klebefolien, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Frage, was zul\u00e4ssig ist, richtet sich grunds\u00e4tzlich nach folgenden wesentlichen Aspekten.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Fanartikel m\u00fcssen fest angebracht sein und d\u00fcrfen die Sicht nicht behindern<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Bei allen Fanartikeln, die an einem Kraftfahrzeug angebracht werden, ist zun\u00e4chst darauf zu achten, dass diese fest mit dem Fahrzeug verbunden werden. Die Fanartikel d\u00fcrfen unter keinen Umst\u00e4nden w\u00e4hrend der Fahrt abfallen, auch nicht bei hohen Geschwindigkeiten au\u00dferorts, z.B. bei Autobahnfahrten. Dies ist aus \u00a7 22 Abs. 1 StVO abzuleiten, welcher die Anforderungen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ladungssicherung normiert.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Obwohl der Begriff der <q>Ladung<\/q> nicht einheitlich in der Rechtsprechung und Literatur definiert wird, d\u00fcrften alle Gegenst\u00e4nde, die am Fahrzeug angebracht werden ohne zur typischen Fahrzeugausr\u00fcstung zu z\u00e4hlen, als <q>Ladung<\/q> im Sinne des \u00a7 22 Abs. 1 StVO anzusehen sein. Nach der geltenden Regelung darf die Ladung nicht einmal Verrutschen, geschweige denn ganz ab- bzw. <q>herabfallen<\/q>.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Problematisch sind in diesem Zusammenhang z.B. Dachf\u00e4hnchen, die \u00fcblicherweise mittels Kunststoffhalterung zur Befestigung in der Fahrzeugscheibe eingeklemmt werden. Die meisten dieser Dachf\u00e4hnchen sind nicht f\u00fcr h\u00f6here Geschwindigkeiten ausgelegt. Daher verbiegen sich die Kunststoffhalterungen h\u00e4ufig bereits ab 50 km\/h. Absolut kritisch wird es dann \u00fcblicherweise in einem Geschwindigkeitsbereich von 60-100 km\/h. In diesem Bereich brechen die meisten Halterungen. Ein Versto\u00df gegen \u00a7 22 Abs. 1 StVO ist die Folge.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Sanktioniert wird dieser Versto\u00df mit einer Regelgeldbu\u00dfe in H\u00f6he von 35 Euro. Kommt es nach dem Abbrechen zu einer Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer, dann wird eine Regelgeldbu\u00dfe von 60 Euro f\u00e4llig. Zudem wird der Versto\u00df mit 1 Punkt im Fahreignungsregister belegt. Daneben haften Fahrzeughalter und Fahrzeugf\u00fchrer zivilrechtlich f\u00fcr die durch das Abfallen an anderen Fahrzeugen verursachten Sch\u00e4den. Noch schlimmer kann es kommen, wenn durch das Abfallen des F\u00e4hnchens oder eines anderen Fanartikels ein erheblicher Folgeunfall mit Personenschaden verursacht wird. In einem solchen Fall droht dem verantwortlichen Fahrer regelm\u00e4\u00dfig sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Erw\u00e4hnenswert ist &#8211; mit Blick auf ausgelassene Fanfeiern &#8211; eine in \u00a7 22 Abs. 5 StVO enthaltene Regelung. Danach d\u00fcrfen einzelne Stangen oder Pf\u00e4hle bzw. andere schlecht erkennbare Gegenst\u00e4nde nicht seitlich aus einem Fahrzeug herausragen. Demzufolge sollten keine Fahnenmaste bei der Fahrt seitlich aus dem Fahrzeugfenster gehalten bzw. Fahnen durch das offene Fahrzeugfenster geschwenkt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Die Fahrersicht darf durch die Fanartikel nicht beeintr\u00e4chtigt werden<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Der Fahrzeugf\u00fchrer hat die Verpflichtung stets darauf zu achten, dass w\u00e4hrend der Fahrt durch keine Umst\u00e4nde seine Sicht und sein Geh\u00f6r beeintr\u00e4chtigt werden. Aus diesem Grund d\u00fcrfen keine Fanartikel, wie z.B. Fahnen oder Schals so platziert werden, dass der Fahrer keine freie Sicht mehr hat.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Zudem m\u00fcssen die Fahrzeugkennzeichen lesbar und Blinker sowie Fahrzeugbeleuchtung funktionst\u00fcchtig und ohne Einschr\u00e4nkung funktionsbereit sein. Deshalb verbietet es sich etwa bei Fahrzeugen mit im Seitenspiegel integriertem Fahrzeugblinker Spiegelsocken bzw. Spiegel\u00fcberzieher zu verwenden. Verst\u00f6\u00dfe gegen \u00a7 23 Abs. 1 OWiG werden mindestens mit 10 Euro Geldbu\u00dfe geahndet. Soweit der vorschriftswidrige Zustand im Sinne des \u00a7 23 OWiG die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wesentlich beeintr\u00e4chtigt, f\u00e4llt eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 80 Euro an und es wird 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister f\u00e4llig.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>D\u00fcrfen Fahrzeuginsassen w\u00e4hrend der Fahrt im Fahrzeug stehen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">W\u00e4hrend spontaner Autokorsos in den Innenst\u00e4dten f\u00e4llt immer wieder auf, dass ausgelassene Fans in Cabrios jubelnd und fahnenschwenkend stehen oder auf dem Heck des Fahrzeuges sitzen, w\u00e4hrend sich lediglich die F\u00fc\u00dfe im Innenraum des Fahrzeuges auf der R\u00fccksitzbank befinden. Beide vorgenannten Jubelvarianten sind unzul\u00e4ssig. W\u00e4hrend der Fahrt m\u00fcssen alle Insassen auf den vorgeschriebenen Sitzpl\u00e4tzen sitzen und mit den vorhandenen Sicherheitsgurten angeschnallt sein.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Im Falle eines Versto\u00dfes sind sowohl die betreffenden Insassen, als auch der Fahrer des Fahrzeuges, der zu jeder Zeit f\u00fcr einen vorschriftsgem\u00e4\u00dfen Zustand des Fahrzeuges und der Fahrzeugbesetzung Sorge tragen muss, belangbar. F\u00fcr die mitfahrenden Fahrzeuginsassen ergibt sich ein Versto\u00df gegen \u00a7 21 a StVO, der mit einer Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 30 Euro geahndet wird. Gleichzeitig verst\u00f6\u00dft ein Fahrzeugf\u00fchrer, der seine Mitfahrer nicht entsprechend beaufsichtigt und instruiert hat einen Sicherheitsgurt anzulegen, gegen die in \u00a7 23 Abs. 1 StVO normierte <q>\u00dcberwachungspflicht<\/q>, wof\u00fcr der Gesetzgeber die Ahndung mit einer Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 25 Euro vorgesehen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Ist st\u00e4ndiges Hupen im Autokorso erlaubt?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Regelm\u00e4\u00dfige Begleiterscheinung von Autokorsos sind regelrechte <q>Hupkonzerte<\/q>. Im Regelfall d\u00fcrften Polizeibeamte R\u00fccksicht \u00fcben und nicht einschreiten, wenn nicht gerade zur fortgeschrittenen Stunde in reinen Wohngebieten lautstark der Freude ihren Lauf gelassen wird. Eine Garantie daf\u00fcr gibt es aber nicht. Denn das Gesetz ist eindeutig. Es ist nicht gestattet unn\u00f6tige <q>Warnzeichen<\/q> zu geben. Der Gesetzeswortlaut des \u00a7 17 Abs. 1 StVO lautet w\u00f6rtlich:<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><q>Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,<\/q><\/p>\n<p style=\"margin-left:40px; text-align:justify\">1.&nbsp;wer au\u00dferhalb geschlossener Ortschaften \u00fcberholt (\u00a7 5 Absatz 5) oder<\/p>\n<p style=\"margin-left:40px; text-align:justify\">2.&nbsp;wer sich oder Andere gef\u00e4hrdet sieht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Im \u00dcbrigen sind spontane Autokorsos auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen im Ergebnis ebenso unzul\u00e4ssig. Das Fahren im Autokorso stellt eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Stra\u00dfenbenutzung im Sinne des \u00a7 29 StVO dar und ist aus diesem Grund eigentlich genehmigungspflichtig. Weiterhin einschl\u00e4gig ist \u00a7 30 StVO. Nach dieser Vorschrift ist unn\u00f6tiger L\u00e4rm und eine vermeidbare Abgasbel\u00e4stigung verboten. Auch Unn\u00fctzes Hin- und Herfahren ist innerorts verboten, wenn dadurch Andere bel\u00e4stigt werden. Durch die Autokorsos wird daher zweifelsfrei auch gegen \u00a7 30 StVO versto\u00dfen. Jedoch d\u00fcrften diensthabende Beamte w\u00e4hrend der WM wegen der letztgenannten Verst\u00f6\u00dfe wohl gro\u00dfz\u00fcgig verfahren und die Autokorsos entgegen der eigentlichen Rechtslage ohne Ahndung dulden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Die StVO gilt auch w\u00e4hrend der Jubelfeier<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Wer sich mit seinem Fahrzeug im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr befindet, hat auch dann, wenn er sich in einem Autokorso befindet, die Vorschriften der StVO einzuhalten. Diese sind nicht etwa <q>gewohnheitsrechtlich<\/q> au\u00dfer Kraft gesetzt. Deshalb m\u00fcssen insbesondere Vorfahrtsregeln und Lichtzeichen von Ampeln beachtet werden. Kommt es wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften zu einem Unfall, drohen dem Fahrer Bu\u00dfgelder und eine zivilrechtliche Haftung f\u00fcr die Unfallsch\u00e4den.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Wer sein Fahrzeug schm\u00fcckt, sollte unbedingt darauf achten, dass die Verkehrssicherheit sichergestellt ist. Vor schnellen Fahrten au\u00dferorts und auf der Autobahn sollte daher zur Sicherheit jeglicher Fanschmuck abgenommen werden, dass gilt insbesondere f\u00fcr Dachf\u00e4hnchen dessen Kunststoffhalter f\u00fcr Geschwindigkeiten jenseits der 60 km\/h nicht ausgelegt sind. Absolut tabu bleibt auch zu WM-Zeiten das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Das Team der ETL-Kanzlei Voigt w\u00fcnscht allen fu\u00dfballbegeisterten eine gute und spannende Zeit w\u00e4hrend der Mission Titelverteidigung!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 14.06.2018 f\u00e4llt der Startschuss f\u00fcr die diesj\u00e4hrige Fu\u00dfball-WM. Ab dann ist Deutschland wieder fest in der Hand der sch\u00f6nsten Nebensache der Welt. Vielerorts schm\u00fccken unz\u00e4hlige B\u00fcrger bereits vor Turnierauftakt ihr Eigenheim und auch ihr Fahrzeug mit Flaggen, Fahnen oder sonstigen Fanartikeln. 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