{"id":9563,"date":"2018-04-05T06:00:00","date_gmt":"2018-04-05T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/unfallgeschaedigte-sind-regelmaessig-zur-einschaltung-eines-sachverstaendigen-berechtigt\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:55","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:55","slug":"unfallgeschaedigte-sind-regelmaessig-zur-einschaltung-eines-sachverstaendigen-berechtigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9563","title":{"rendered":"Kann ein Versicherer die Einschaltung eines Sachverst\u00e4ndigen verhindern, indem er telefonisch die \u00dcbernahme der Reparaturkosten zusagt?"},"content":{"rendered":"<p>Das OLG Stuttgart hatte sich k\u00fcrzlich mit der Frage zu befassen, ob ein Versicherer die Erstattung der Kosten f\u00fcr die Begutachtung eines Unfallfahrzeugs verweigern durfte, nachdem ein Mitarbeiter telefonisch die \u00dcbernahme der Reparaturkosten zugesagt hatte.<\/p>\n<p><strong>Was war passiert?<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Verkehrsunfall besch\u00e4digte ein Kunde des Versicherers schuldhaft ein fremdes Fahrzeug. Noch bevor Details \u00fcber den Schadenumfang oder die H\u00f6he der Reparaturkosten vorlagen, teilte ein Mitarbeiter des Versicherers dem Ehemann der Gesch\u00e4digten telefonisch mit, der Versicherer w\u00fcrde die Kosten der Reparatur \u00fcbernehmen. Ungeachtet dieser Zusage, verbrachte der Ehemann der Gesch\u00e4digten das Fahrzeug in eine Werkstatt, wo der&nbsp;Schaden begutachtet wurde.&nbsp;Die Gesch\u00e4digte trat ihrne Anspruch auf Ersattung der Sachverst\u00e4ndigenkosten&nbsp;an den Sachverst\u00e4ndigen ab, der die Erstattung beim Versicherer verlangte. Da dieser die Zahlung verweigerte, war Klage beim Amtsgericht Stuttgart geboten. Dieses wies die Forderung mit der Begr\u00fcndung ab, <em><q>die Erstellung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens sei ausnahmsweise nicht <\/q>erforderlich gewesen<\/em> Urt. v. 13.09.2017, Az. 41 C 1957\/17). Der&nbsp;Sachverst\u00e4ndige ging daraufhin in Berufung zum OLG Stuttgart und gewann.<\/p>\n<p><strong>Sachverst\u00e4ndigenkosten sind erstattungspflichtig&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst f\u00fchrte das OLG Stuttgart aus, dass ein Sch\u00e4diger gem\u00e4\u00df \u00a7 249 Abs. 1 BGB gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4digten den Zustand wieder herzustellen hat, der vor dem sch\u00e4digenden Ereignis bestand. Anschlie\u00dfend stellte es fest, dass die Kosten eines eingeholten Sachverst\u00e4ndigengutachtens regelm\u00e4\u00dfig zu den auszugleichenden Verm\u00f6gensnachteilen z\u00e4hlen (z.B. BGH, Urt. v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357\/13; Urt. v. 28.02.2017, Az. ZR 76\/16).<\/p>\n<p><strong>&#8230; wenn der Gesch\u00e4digte sie f\u00fcr erforderlich halten durfte<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr sie Erstattungsf\u00e4higkeit ist, dass der Gesch\u00e4digte die Begutachtung zum Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverst\u00e4ndigen, &#8211; unter Zugrundelegung der Sichtweise eines verst\u00e4ndig und wirtschaftlich denkender Menschen &#8211; nach seinen Erkenntnissen und M\u00f6glichkeiten f\u00fcr geboten halten durfte. (BGH, Urt. v. 30.11.2004, Az. VI ZR 365\/03). Die Voraussetzungen hierf\u00fcr waren&nbsp;gegeben.<\/p>\n<p><strong>M\u00fcndliche Zusagen des Versicherers bieten Gesch\u00e4digten keine hinreichende Sicherheit <\/strong><\/p>\n<p>Die telefonische Zusgae eines&nbsp;Mitarbeiters des Versicherers dahingehend,&nbsp;dass der Verischerer&nbsp;die&nbsp;Reparaturkosten \u00fcbernehmen w\u00fcrde,&nbsp;reichte dem&nbsp;OLG nicht aus, um daraus ableiten zu k\u00f6nnen das eine&nbsp;Begutachtung des besch\u00e4digten Fahrzeugs nicht erforderlich sei. In der Begr\u00fcndung hei\u00dft es dazu, dass ein verst\u00e4ndiger Gesch\u00e4digter die m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung der Beklagten, sie werde die Reparaturkosten \u00fcbernehmen, nur so verstehen kann, dass sie ihre Haftung nach dem Grunde nach anerkennt. Hinsichtlich der H\u00f6he des unfallbedingten Schadens und der damit korrespondierenden Kosten, die zum Zeitpunkt der Erkl\u00e4rung noch ungekl\u00e4rt waren, sei in der&nbsp;Erkl\u00e4rung keine Aussage enthalten.<\/p>\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es: <em><q>Allein die Zusicherung, dass der Schaden dem Grunde nach \u00fcbernommen wird, gibt dem Gesch\u00e4digten keine ausreichende Sicherheit, dass die bei der Reparatur entstehenden Kosten auch tats\u00e4chlich \u00fcbernommen werden, wenn die Frage des Schadensumfangs zwischen den Parteien noch nicht gekl\u00e4rt ist.<\/q> <\/em><\/p>\n<p>Da die Sch\u00e4den offensichtlich nicht nur oberfl\u00e4chlicher Natur waren und die H\u00f6he des Schadens mit 1.669,18 Euro deutlich oberhalb Bagatellschadengrenze lag, konnten auch hinsichtlich der Geringf\u00fcgigkeit keine Bedenken bestehen.<\/p>\n<p><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p>Wenn ein Versicherer die \u00dcbernahme des von im zu&nbsp;leistenden Schadenersatzes nur dem Grunde, nicht aber der H\u00f6he nach zusagt, ist Vorsicht geboten.<\/p>\n<p>Aussagen wie <q>Wir \u00fcbernehmen die Reparaturkosten<\/q> h\u00f6ren sich f\u00fcr&nbsp;Gesch\u00e4digte zun\u00e4chst gut an. Eine Zusicherung der vollst\u00e4ndigen Kosten\u00fcbernahme ist damit allerdings ebensowenig verbunden wie&nbsp;ein Verzicht des Veischereres auf sogenannte Pr\u00fcfberichte.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p>Wer als Gesch\u00e4digter sicher gehen will, dass er den ihm zustehenden Schadenersatz&nbsp;vollst\u00e4ndig erh\u00e4lt, sollte er sich nicht auf die Versprechungen des gegnerischen Versicherers verlassen.&nbsp;Die Feststellung des Schadens am Kraftfahrzeug sollte er einem Sachverst\u00e4ndigen,&nbsp;die Geltendmachung und Durchsetzung der Anspr\u00fcche einem Rechtsanwalt \u00fcbertragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG Stuttgart hatte sich k\u00fcrzlich mit der Frage zu befassen, ob ein Versicherer die Erstattung der Kosten f\u00fcr die Begutachtung eines Unfallfahrzeugs verweigern durfte, nachdem ein Mitarbeiter telefonisch die \u00dcbernahme der Reparaturkosten zugesagt hatte. Was war passiert? 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