{"id":9647,"date":"2022-12-05T06:00:00","date_gmt":"2022-12-05T06:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/gefaehrliche-dachlast-vorsicht-bei-eis-und-schnee\/"},"modified":"2022-12-05T13:50:23","modified_gmt":"2022-12-05T13:50:23","slug":"gefaehrliche-dachlast-vorsicht-bei-eis-und-schnee","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9647","title":{"rendered":"Gef\u00e4hrliche Dachlast!"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Sinken die Temperaturen, steigen die Anforderungen!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Winter stellt erh\u00f6hte Anforderungen an Kraftfahrzeuge und deren F\u00fchrer. Dass diese Anforderungen h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt werden, zeigen die sofort ansteigenden Unfallzahlen bei winterlichen Wetterlagen. Auch der aktuelle K\u00e4lteeinbruch hat wieder zu vermehrten Unf\u00e4llen gef\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Nach frostigen N\u00e4chten besteht Gefahr durch Eisplatten!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Neben den winterlichen Stra\u00dfenverh\u00e4ltnissen gibt es bei Temperaturen um den Gefrierpunkt aber noch andere Gefahren, die insbesondere von LKWs ausgehen. Die Rede ist von Eisplatten, die sich auf den D\u00e4chern bzw. Planen der LKW-Auflieger durch gefrierende N\u00e4sse oder Schnee bilden und sich w\u00e4hrend der Fahrt abl\u00f6sen und herunterfallen. Gr\u00f6\u00dfere Eisplatten k\u00f6nnen f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer sogar lebensgef\u00e4hrlich werden, da sie aufgrund ihres Gewichts dazu geeignet sind Fahrzeugfrontscheiben zu durchschlagen. Aber auch durch herabfallende Eisplatten ausgel\u00f6ste Ausweichman\u00f6ver sind gef\u00e4hrlich und k\u00f6nnen zu erheblichen Folgeunf\u00e4llen f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass von LKW herabfallende Eisplatten keine Seltenheit, sondern eine ernst zu nehmende Gefahr sind, zeigen die wiederkehrenden, einschl\u00e4gigen Meldungen verschiedener Polizeidienststellen!<\/p>\n\n\n\n<p> <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/65855\/4840065\">POL-SO: Ense-Bittingen &#8211; Eisplatte<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/117706\/5086171\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">POL-VDMZ: Eisplatte von LKW besch\u00e4digt Frontscheibe<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/117709\/4836710\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">POL-PDNR: Kirchen- Eisplatte besch\u00e4digt Windschutzscheibe<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/65852\/3503333\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">POL-OE: Durch herabfallende Eisplatte vom LKW schwer verletzt<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/12726\/4839931\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">POL-EN: Hattingen- Durch herabfallende Eisplatte schwer verletzt<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/117710\/3529813\" target=\"_blank\">POL-PDMT: Schwerer Verkehrsunfall auf der Nistertalstra\u00dfe durch verlorene Eisplatte <\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/7452\/2916129\">POL-GOE: Gef\u00e4hrliche Situation auf der Autobahn 7 bei Northeim<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Im Winter steigen die Anforderungen an die Abfahrtskontrolle<\/strong>!<\/h2>\n\n\n\n<p>Kraftfahrzeugf\u00fchrer haben nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__23.html\">\u00a7 23 Abs. 1 StVO<\/a> die Verpflichtung eine Abfahrtskontrolle vor Fahrtantritt durchzuf\u00fchren. Insbesondere Berufskraftfahrer sollten sich des Umstands bewusst sein, dass ein Fahrzeug nur in Betrieb genommen und im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr gef\u00fchrt werden darf, wenn es sich in einem vorschriftsgem\u00e4\u00dfen Zustand befindet. Die Verkehrssicherheit darf weder durch die Ladung noch die Besetzung eines Fahrzeugs beeintr\u00e4chtigt werden. Bei winterlichen Wetterverh\u00e4ltnissen muss bei der Abfahrtskontrolle daher zus\u00e4tzlich auch darauf geachtet werden, dass von Fahrzeugd\u00e4chern oder Aufliegern keine Gefahren ausgehen, die die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gef\u00e4hrden. Eine solche Gef\u00e4hrdung kann aber gerade von den gro\u00dffl\u00e4chigen Planend\u00e4chern oder D\u00e4chern anderer LKW-Auflieger ausgehen, wenn sich dort gro\u00dfe Schneemengen ansammeln oder gr\u00f6\u00dfere Wassermengen zu Eisplatten gefrieren. L\u00f6sen sich diese nach Fahrtantritt und fallen in den Stra\u00dfenraum, steht mindestens eine Ordnungswidrigkeit im Raum, die mit einer Regelgeldbu\u00dfe von 80 Euro und einem Punkt belegt werden kann. Das OLG Bamberg f\u00fchrt dazu in den Leits\u00e4tzen seines Beschlusses vom 18.01.2011, <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/488980.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 3 Ss Owi 1696\/10<\/a>, folgendes aus:<\/p>\n\n\n\n<p><q>1. <\/q><em>Nach der \u00fcber \u00a7 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO bu\u00dfgeldbewehrten Vorschrift des <\/em><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__23.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><em>\u00a7 23 Abs. 1 Satz 2 <\/em><br><em>StVO<\/em><\/a><em> ist der Fahrzeugf\u00fchrer auch daf\u00fcr verantwortlich, dass von dem Fahrzeug bei Einhaltung <\/em><br><em>s\u00e4mtlicher Betriebs-, Bau- und Ausr\u00fcstungsvorschriften keine Gefahr deshalb ausgeht, weil die <\/em><br><em>konkrete Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs durch sonstige fahrzeugbezogene <\/em><br><em>Umst\u00e4nde erheblich beeintr\u00e4chtigt ist<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>2.<\/em> <em>Von einer derartigen Beeintr\u00e4chtigung ist auch auszugehen, wenn die Gefahrsteigerung darauf <\/em><br><em>beruht, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann gef\u00fchrt wird, obwohl sich auf dem Dach <\/em><br><em>oder der Dachplane des Fahrzeugs oder Anh\u00e4ngers witterungsbedingt gr\u00f6\u00dfere Eisplatten oder<\/em><br><em>Eisst\u00fccke bilden konnten, die im Fall der Abl\u00f6sung zu massiven Gef\u00e4hrdungen Dritter f\u00fchren <\/em><br><em>k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Je nach den verursachten Folgewirkungen kann es aber auch zu deutlich weitreichenderen und zwar strafrechtlichen Konsequenzen f\u00fcr den betroffenen Fahrzeugf\u00fchrer kommen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Mangelnde \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten verhindern nicht die strafrechtliche Haftung<\/strong>!<\/h2>\n\n\n\n<p>Werden durch herabst\u00fcrzenden Schnee oder Eisplatten Folgeunf\u00e4lle ausgel\u00f6st drohen dem verantwortlichen Fahrzeugf\u00fchrer auch strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrl\u00e4ssiger K\u00f6rperverletzung oder sogar fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung. Entfernt er sich vom Unfallort ohne anzuhalten, kommt zus\u00e4tzlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Betracht. Besonders problematisch ist, dass den LKW-Fahrern in der Praxis h\u00e4ufig ausreichende Hilfsmittel zur Kontrolle und R\u00e4umung der Dachkonstruktionen ihrer Auflieger gar nicht zur Verf\u00fcgung stehen. So sind spezielle Ger\u00fcste h\u00e4ufig nur auf Autoh\u00f6fen und ganz vereinzelt auf den H\u00f6fen von gro\u00dfen Speditionen vorhanden. In Anbetracht der Vielzahl der auf der Stra\u00dfe befindlichen LKW-Fahrer, ist dies allerdings nicht ausreichend. Eine Auflistung findet sich <u><a href=\"https:\/\/www.bgl-ev.de\/images\/downloads\/initiativen\/raeumstationen.pdf\">hier<\/a><\/u> (ohne Gew\u00e4hr). <\/p>\n\n\n\n<p>LKW Fahrer sollten &#8211; soweit vorhanden &#8211; \u00f6ffentliche R\u00e4umstationen nutzen, um ihr Fahrzeug vor der Abfahrt von Schnee und Eis zu befreien &#8211; im Zweifelsfall (bei Planenaufbauten) mit Besen oder Latten. Wer eine Leiter benutzt sollte darauf achten, dass sie gegen Wegrutschen und Umkippen ausreichend gesichert ist. Ideal w\u00e4re nat\u00fcrlich die Unterst\u00fctzung und Absicherung durch einen Kollegen oder eine andere Person. Zudem sollte die Leiter einem sicheren Winkel (ca. 65-76 Grad) angelehnt sein. Weitere Tipps sind dem Faltblatt der BG Verkehr (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.bg-verkehr.de\/medien\/medienkatalog\/flyer\/runter-mit-schnee-und-eis\/at_download\/file\" target=\"_blank\">Downloadlink)<\/a> zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer hinter einem LKW f\u00e4hrt, sollte unbedingt einen ausreichenden Abstand einhalten. Zus\u00e4tzlich kann der LKW-Fahrer per Lichthupe auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden (vgl. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__16.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 16 Abs. 1 Ziff. 2 StVO<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>Abgesehen davon ger\u00e4t, wer auf den LKW klettert um diesen zu r\u00e4umen, leicht mit den Vorschriften der Berufsgenossenschaft in Konflikt und ist nicht abgesichert, wenn er sich bei einer solch riskanten Aktion verletzt. Dies \u00e4ndert aber nichts daran, dass eine unterblieben Abfahrtskontrolle und R\u00e4umung des Fahrzeugs von Schnee und Eis nicht vor einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit sch\u00fctzt, wenn es im Nachhinein zu einem erheblichen Unfall kommt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unfallsch\u00e4den die durch herabst\u00fcrzenden Schnee oder Eisplatten verursacht werden haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des <q>Verursacherfahrzeugs<\/q>. Der Gesch\u00e4digte muss im Zweifel aber die Schadensverursachung durch das betreffende Fahrzeug nachweisen. Soweit der Verursacher vor Ort nicht angehalten werden kann sollten zumindest Tatort, Tatzeit, das Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs und Adressen etwaiger Zeugen dokumentiert und unverz\u00fcglich die Polizei eingeschaltet werden. F\u00fcr den Fall, dass der Verursacher nicht dingfest gemacht werden kann, k\u00f6nnen Glassch\u00e4den \u00fcber die eigene Teilkasko-Versicherung reguliert werden. Dar\u00fcber hinausgehende Fahrzeugsch\u00e4den werden nur von einer etwaig vorhandenen Vollkaskoversicherung abgedeckt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit m\u00f6glich, sollten LKW Fahrer die M\u00f6glichkeit nutzen zur R\u00e4umung ihre Fahrzeugs \u00f6ffentliche R\u00e4umstationen zu nutzen. Eine von der BG-Verkehr ver\u00f6ffentlichte <a href=\"https:\/\/www.bg-verkehr.de\/redaktion\/medien-und-downloads\/informationen\/branchen\/gueterkraftverkehr\/raeumstationen.xls\">Liste mit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen R\u00e4umstationen findet sich hier<\/a> (bei Abfrage von Benutzernamen und Passwort auf <q>Abbrechen<\/q> dr\u00fccken um die Liste zu \u00f6ffnen). Eine weitere M\u00f6glichkeit stellt je nach Art des Aufliegers der Einbau eines speziellen technischen Systems dar. So kann z.B. mittels eines Airbagsystems durch einen aufpumpbaren Luftschlauch, der in L\u00e4ngsrichtung unter der LKW-Plane verl\u00e4uft, das Ansammeln von Wasser verhindert werden. Insoweit sind selbstverst\u00e4ndlich die Spediteure als Halter gefragt. Dem BAG zufolge, soll die Erstattung von Mehrkosten f\u00fcr entsprechende Systeme auch k\u00fcnftig im Rahmen des das De-minimis-F\u00f6rderungsprogramms m\u00f6glich sein. <\/p>\n\n\n\n<p>Sollte sich ein Unfall nicht vermeiden lassen, dann ist LKW-Fahrern wegen der drohenden strafrechtlichen Konsequenzen dringend zu empfehlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Aber auch <q>Unfallopfern<\/q> wird zur Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzanspr\u00fcche die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend empfohlen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier gilt: Voigt regelt!<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Winter stellt erh\u00f6hte Anforderungen an Kraftfahrzeuge und deren F\u00fchrer. 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