{"id":9685,"date":"2018-01-29T06:00:00","date_gmt":"2018-01-29T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/die-rechte-schwerstverletzter-sollen-gestaerkt-werden\/"},"modified":"2024-08-12T11:23:15","modified_gmt":"2024-08-12T09:23:15","slug":"die-rechte-schwerstverletzter-sollen-gestaerkt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9685","title":{"rendered":"Die Rechte Schwerstverletzter sollen gest\u00e4rkt werden!"},"content":{"rendered":"\n<p>Dies war insbesondere deshalb erfreulich, weil es nach Aussage des Leiters des <a href=\"https:\/\/www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de\/images\/pdf\/AK756Pres-ges.pdf\">Arbeitskreis VII<\/a>, Burkhard Pauge, RiBGH a.D., keine belastbaren Zahlen \u00fcber Schwerstverletzte gebe. Validen Sch\u00e4tzungen zufolge, sei aber davon auszugehen, dass pro Jahr ca. 70.000 Menschen im Stra\u00dfenverkehr schwere Verletzungen erlitten, von denen ca. zehn Prozent Schwerstverletzte seien.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Beeintr\u00e4chtigung ist den Verletzten nicht immer anzusehen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Dr. Johannes V\u00f6cking, stellv. Vorstandsvorsitzender der ZNS &#8211; Hannelore Kohl Stiftung, schloss sich dem in seinem Referat an. Dabei ging er darauf ein, dass Schwerstverletzte in der Regel keine Lobby h\u00e4tten. Hinzu komme, dass vielen Menschen mit einer Verletzung des zentralen Nervensystems, diese gar nicht anzusehen sei. In diesem Zusammenhang berichtete V\u00f6cking von dem eindrucksvollen Fall eins jugendlichen Unfallopfers, das durch seine pl\u00f6tzlichen Bewusstlosigkeiten erheblich in seiner Lebensf\u00fchrung eingeschr\u00e4nkt ist. Da ihm dies aber niemand ansehe, werde es auch nicht beachtet. Dieses junge Unfallopfer habe daher einmal den Wunsch ge\u00e4u\u00dfert, es h\u00e4tte bei dem Unfall auch einen Arm verlieren sollen; dann w\u00fcrden seine Probleme wenigstens in der Gesellschaft wahrgenommen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Es bestehen erhebliche L\u00fccken in der Rehabilitation<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der \u00e4rztliche Direktor der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen, Prof. Dr. med. Paul A. Gr\u00fctzner, wies darauf hin, dass es bei Schwerstverletzten oft zu Reha-L\u00fccken komme. Erfahrungsgem\u00e4\u00df w\u00fcrden Verletzte oft viel zu fr\u00fch und zu einem Zeitpunkt aus dem erstversorgenden Krankenhaus entlassen, zu dem sie noch nicht rehabilitationsf\u00e4hig seien.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Zwischenzeit k\u00e4men sie dann in Kurzzeitpflege. Dort f\u00e4nde jedoch keine Behandlung statt, so dass wertvolle Zeit verstreiche.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Situation der bei Privatunf\u00e4llen Verletzten, w\u00fcrde sich erheblich von den bg-lich versicherten Unfallopfern unterscheiden. Anders als beispielsweise die Krankenkassen, h\u00e4tten die Berufsgenossenschaften ein einheitliches Rehamanagement etabliert. Bei Schwerstverletzten, die nicht Opfer eines Arbeitsunfalls geworden seien, spiele daher die Rolle der unterschiedlichen Kostentr\u00e4ger f\u00fcr die Akut- und Nachbehandlung und die damit verbundenen Schnittstellen eine erhebliche Rolle.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Lebensumst\u00e4nde der Gesch\u00e4digten sind zu ber\u00fccksichtigen<\/strong>!<\/h2>\n\n\n\n<p>RA Bernd H\u00f6ke, damaliger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, erl\u00e4uterte die Abgrenzung zwischen vermehrten Bed\u00fcrfnissen und Schmerzensgeld. Zun\u00e4chst sei es Aufgabe des Sch\u00e4digers, die Lebensumst\u00e4nde eines Schwerverletzten durch Behandlungen, Hilfsmittel und sonstige materielle Unterst\u00fctzung, m\u00f6glichst eng an die Situation vor dem Unfall anzupassen. Nur wo das unm\u00f6glich sei, seien verbleibende Einschr\u00e4nkungen der Lebensqualit\u00e4t durch Schmerzensgelder auszugleichen. H\u00f6ke analysierte Urteile, die den Gesch\u00e4digten zwar den Umbau ihres Autos, nicht aber auch der Umbau eines Zweirades zugesprochen hatten. Die Gerichte werteten den Zweiradumbau als Freizeitvergn\u00fcgen, welches grunds\u00e4tzlich durch Schmerzensgeldzahlungen zu kompensieren sei.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang wies H\u00f6ke darauf hin, dass in den F\u00e4llen als Besonderheit, das Schmerzensgeld bereits abschlie\u00dfend verglichen worden war. Einen Grundsatz, wonach ein zus\u00e4tzlicher Motoradumbau nicht erstattet werden m\u00fcsse, existiere daher nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie sehr die Entsch\u00e4digungspraxis mitunter die Bed\u00fcrfnisse und die Realit\u00e4t der Gesch\u00e4digten verkennen w\u00fcrde, verdeutlichte H\u00f6ke anhand eines Falles, in dem ein Unfallopfer mit Querschnittl\u00e4hmung und zus\u00e4tzlichem Armverlust von der Krankenkasse einen Standardrollstuhl bekam, mit dem er konstruktionsbedingt nur im Kreis fahren konnte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gesch\u00e4digte haben mitunter \u00fcberzogene Vorstellungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In seinem abschlie\u00dfenden Vortrag wies Ulrich Werwigk, Senior Manager Swiss Re, darauf hin, dass es mitunter auch die Gesch\u00e4digten seien, die mit ma\u00dflosen Forderungen in der Unfallschadensregulierung zu Problemen f\u00fchren. Er benannte einen Fall, in dem die Mutter, als Verursacherin des Unfalls, bei dem ihr Kind schwer verletzt wurde, allein f\u00fcr die Koordinierung des Pflegepersonals 6.000 \u20ac monatlich als Aufwandsentsch\u00e4digung verlangte, obwohl das Pflegepersonal auch von der Haftpflichtversicherung der Mutter bezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Diskussion <\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die anschlie\u00dfende lebhafte Diskussion war sachlich und vom Verst\u00e4ndnis f\u00fcr entgegenstehende Interessenlagen gepr\u00e4gt. Insbesondere fragten sich die Arbeitskreisteilnehmer, wie man das Reha-Management der Unfallkassen auch auf anderer Schwerverletzte \u00fcbertragen k\u00f6nne. Oder wie man als Haftpflichtversicherer im oben genannten Fall einen Rollstuhl f\u00fcr Einarmige zur Verf\u00fcgung stellen kann, ohne eine doppelte Inanspruchnahme durch die Krankenkasse bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Empfehlung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Zum Abschluss des Arbeitskreises hatte man sich auf folgende Entschlie\u00dfung geeinigt, die man dem Gesetzgeber und den am Entsch\u00e4digungsprozess beteiligten Parteien mit auf den Weg gab:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Nach den Erkenntnissen der Fachmediziner hat sich f\u00fcr die Rehabilitation Schwerstverletzter das Modell der gesetzlichen Unfallversicherung bew\u00e4hrt und gegen\u00fcber dem von anderen Sozialversicherungstr\u00e4gern, z. B. der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, bisher angewandten Verfahren als \u00fcberlegen erwiesen. Deshalb appelliert der Arbeitskreis an den Gesetzgeber, diese Defizite in der Rehabilitation (<q>Reha-L\u00fccke<\/q>) nach dem Modell der gesetzlichen Unfallversicherung zu beheben.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach Auffassung des Arbeitskreises hat der Haftpflichtversicherer im Rahmen der berechtigten Anspr\u00fcche des Gesch\u00e4digten die Aufwendungen f\u00fcr vermehrte Bed\u00fcrfnisse Schwerstverletzter, wie z.B. PKW-Umr\u00fcstung, Schaffung behindertengerechten Wohnraums etc., durch Kosten\u00fcbernahmeerkl\u00e4rung oder in anderer geeigneter Form sicherzustellen, wobei das Sicherungsbed\u00fcrfnis des Haftpflichtversicherers (Sch\u00e4digers) zu ber\u00fccksichtigen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Haftpflichtversicherer sollten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr die Anschaffung von Hilfsmitteln, die von Medizinern als f\u00f6rderlich angesehen werden, unabh\u00e4ngig von der Eintrittspflicht von Sozialversicherungen und Drittleistungstr\u00e4gern erkl\u00e4ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass Schwerstverletzte mit erheblicher Einschr\u00e4nkung der Mobilit\u00e4t unter Umst\u00e4nden Anspruch auf Erstattung der Kosten von Begleitpersonen haben.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Schwerstverletzten sollte das Reha-Management nach den Regeln des <q>Code of Conduct f\u00fcr das Reha-Management<\/q> der Arge Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein fr\u00fchzeitig eingeleitet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf dem 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar befasste sich mit dem Arbeitskreis VII erstmalig ein Gremium dieser Expertenkommission ausschlie\u00dflich mit Fragestellungen schwerstverletzter Unfallopfer.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"9689,49090,29211,46516,6555,10609","_relevanssi_noindex_reason":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[26],"tags":[70,79],"class_list":["post-9685","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","tag-schadensersatz","tag-verkehrsunfallrecht"],"acf":[],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false},"uagb_author_info":{"display_name":"fx-admin","author_link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?author=1"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Auf dem 56. 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