{"id":9821,"date":"2017-10-26T06:00:00","date_gmt":"2017-10-26T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/der-naechste-winter-kommt-bestimmt\/"},"modified":"2022-08-29T09:17:59","modified_gmt":"2022-08-29T09:17:59","slug":"der-naechste-winter-kommt-bestimmt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9821","title":{"rendered":"Der n\u00e4chste Winter kommt bestimmt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\">Auch wenn die Temperaturen der letzten Tage eher an Sommer als an Herbst oder Winter erinnerten, kann der Kalender nicht dar\u00fcber hinweg t\u00e4uschen, dass die k\u00fchle Jahreszeit unmittelbar bevorsteht und vielerorts werden aktuell Reifen und R\u00e4der von Sommer- auf Winterausr\u00fcstung getauscht. Wenn das Profil der vorhandenen Reifen nicht mehr ausreicht oder aus anderen Gr\u00fcnden neue gekauft werden m\u00fcssen, stellt sich die Frage <q>Welche?<\/q> Das Angebot an Neu- und Lagerware sowie gebrauchten Reifen im Handel und von Privat ist gro\u00df. Allerdings sollte man &#8211; bevor sich ein vermeintliches Schn\u00e4ppchen als Fehlkauf entpuppt &#8211; genau hinschauen. Schlie\u00dflich handelt es sich bei einem Autoreifen um die einzige Verbindung zwischen Auto und Stra\u00dfe und damit um ein extrem sicherheitsrelevantes Bauteil. Wer hier spart k\u00f6nnte ein b\u00f6ses Erwachen erleben.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Neue Reifen sollten das <q>Alpine-Symbol<\/q> tragen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Wer beim Kauf neuer Reifen auf Nummer sicher gehen will, sollte darauf achten, dass diese den Bestimmungen der zweiundf\u00fcnfzigsten Verordnung zur \u00c4nderung stra\u00dfenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) entsprechen. Dies ist der Fall, wenn sie das sogenannte Schneeflocke\/Alpine-Symbol, das eine Schneeflocke innerhalb eines Bergpiktogramms zeigt, aufweisen.<\/p>\n<p><strong>Das M+S Symbol besitzt lediglich Hinweischarakter <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Das Alpine-Symbol existiert zwar bereits seit mehreren Jahren, l\u00f6st das M+S Zeichen verpflichtend aber erst ab dem 01.01.2018 ab. Dass Winterreifen, die ab diesem Tag hergestellt werden, nur noch dann als Winterreifen verkauft werden d\u00fcrfen, wenn sie das Alpine Symbol tragen macht Sinn.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die im Jahr 2010 eingef\u00fchrte situative Winterreifenpflicht verpflichtete zwar zur Verwendung von den winterlichen Stra\u00dfenverh\u00e4ltnissen angepasster Bereifung. Diese mussten allerdings nicht zwingend aus speziellen Winterreifen bestehen. Das Vorhandensein des M+S Symbols war gem\u00e4\u00df \u00a7 36 StVZO (alt) ausreichend. Allerdings ist die Kennzeichnung <q>M+S<\/q> weder gesetzlich gesch\u00fctzt noch mit verbindlichen Aussagen zur Qualit\u00e4t verbunden. Theoretisch h\u00e4tte selbst ein &#8211; f\u00fcr winterliche Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse mit Schnee und Matsch v\u00f6llig ungeeigneter &#8211; Sommerreifen diese Kennzeichnung tragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Das <q>Alpine-Symbol<\/q> darf hingegen nur verwendet werden, wenn der Reifen den Anforderungen der UNECE-Regelung (Ziffer 2.11 der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen f\u00fcr Europa (UN\/ECE), Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union v. 23.11.2011, L 307\/3) entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Diese definiert einen Winterreifen als einen Reifen, <em><q>durch dessen Lauffl\u00e4chenprofil, Lauffl\u00e4chenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegen\u00fcber einem normalen Reifen hinsichtlich seiner Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden.<\/q><\/em> Ob dies der Fall ist, muss in einem detailliert vorgeschriebenen Pr\u00fcfverfahren mit winterlichen Witterungsbedingungen und Bremstest nachgewiesen werden. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei angemerkt, dass das <q>Alpine-Symbol<\/q> nicht nur auf Winter-, sondern auch auf Ganzjahresreifen namhafter Hersteller zu finden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>F\u00fcr vor dem 31.12.2017 produzierte M+S gilt eine \u00dcbergangsfrist<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">F\u00fcr diejenigen, die sich gerade neue M+S Reifen gekauft hat oder \u00fcber gute gebrauchte Reifen verf\u00fcgen, besteht kein Grund zur Verunsicherung. Die mit <q>M+S<\/q> gekennzeichneten Winterreifen k\u00f6nnen bis zum 30.09.2024 genutzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Das Bu\u00dfgeld wird erh\u00f6ht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Wer k\u00fcnftig bei winterlichen Stra\u00dfenverh\u00e4ltnissen ohne die angemessene Bereifung \u00a0unterwegs ist, riskiert ein Bu\u00dfgeld von 60 bzw. 80 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister. Die H\u00f6he des Bu\u00dfgelds orientiert sich dabei daran, ob und in welchem Umfang die unpassende Bereifung zu einer Behinderung des Stra\u00dfenverkehrs gef\u00fchrt hat. Punkte und Bu\u00dfgeld treffen \u00fcbrigens nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter. Ma\u00dfgeblich hierf\u00fcr ist, ob er die Fahrt zugelassen oder angeordnet hat.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Reifen sollten &#8211; aus Sicherheits- und Gew\u00e4hrleistungsgr\u00fcnden- nicht privat und gebraucht \u00fcber die einschl\u00e4gigen Ge- und Verkaufsplattformen, sondern ausschlie\u00dflich beim Fachhandel gekauft werden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Einerseits l\u00e4sst sich\u00a0 die sicherheitsrelevante Elastizit\u00e4t des Reifens (die sogenannte Shoreh\u00e4rte) nur mit speziellen Instrumenten messen, \u00fcber die der Privatmann in der Regel nicht verf\u00fcgt. \u00a0Zudem ist beim Kauf im Fachhandel davon auszugehen, dass die Reifen gepr\u00fcft wurden und weder Fremdk\u00f6rper, Wulstanscheuerungen oder unsachgem\u00e4\u00dfe Reparaturen vorhanden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe betr\u00e4gt 1,6 mm. Wird diese unterschritten, dann handelt der Fahrer bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs ordnungswidrig. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich sogar, die Fahrzeugbereifung deutlich vor Erreichen der gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe zu erneuern. Bei schwindender Profiltiefe wird die Performance der Bereifung immer schlechter. Das f\u00fchrt dazu, dass sich der Bremsweg\u00a0 gerade auf nassen Stra\u00dfen deutlich verl\u00e4ngert. Auch die Aquaplaning-Gefahr nimmt zu. Insbesondere verlieren Winterreifen den auf einer Schneedecke ben\u00f6tigten <q>Grip<\/q>. Daher sollte schon zur eigenen Sicherheit eine Mindestprofiltiefe von 3 mm bei Sommerreifen und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Winterreifen nicht unterschritten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Bei einem Unfall, egal ob mit Sommer- oder Winterreifen, sollte in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden. Denn ob der entsch\u00e4digungspflichtige Versicherer dazu berechtigt ist die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern, h\u00e4ngt nicht ausschlie\u00dflich von der Bereifung sondern von der Gesamtschau der Umst\u00e4nde ab. Die Anw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt verf\u00fcgen hier \u00fcber vertiefte Erfahrung und k\u00e4mpfen wir f\u00fcr die Durchsetzung Ihrer Anspr\u00fcche und Rechte!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch wenn die Temperaturen der letzten Tage eher an Sommer als an Herbst oder Winter erinnerten, kann der Kalender nicht dar\u00fcber hinweg t\u00e4uschen, dass die k\u00fchle Jahreszeit unmittelbar bevorsteht und vielerorts werden aktuell Reifen und R\u00e4der von Sommer- auf Winterausr\u00fcstung getauscht. 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