{"id":9901,"date":"2017-08-30T06:00:00","date_gmt":"2017-08-30T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/ethik-fuer-fahrsysteme-bundesregierung-stimmt-ethik-richtlinien-fuer-automatisiertes-fahren-zu\/"},"modified":"2022-08-29T09:18:02","modified_gmt":"2022-08-29T09:18:02","slug":"ethik-fuer-fahrsysteme-bundesregierung-stimmt-ethik-richtlinien-fuer-automatisiertes-fahren-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9901","title":{"rendered":"Ethik f\u00fcr Fahrsysteme"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\">Laut einer aktuellen <a href=\"https:\/\/www.dvr.de\/site.aspx?url=\/html\/aktuelles\/sonst\/4837.htm\">Umfrage<\/a> haben 40 % der Befragten in Deutschland Vorbehalte gegen autonomes Fahren. Dabei wurde im Februar der <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/automatisiertes-fahren-bundeskabinett-verabschiedet-gesetzesentwurf\">Gesetzesentwurf<\/a> vom Bundeskabinett verabschiedet. Und auch der Bundesrat gab seine <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/bundesrat-stimmt-gesetzesentwurf-zum-automatisierten-fahren-zu\">Zustimmung<\/a>. Nun soll es ins Detail gehen, damit Deutschland eine Vorreiterstellung in der Frage um Mobilit\u00e4t 4.0 bleibt.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Fahrcomputer und Ethik<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Als weltweit erste Ethik-Richtlinie f\u00fcr Fahrcomputer gilt, was eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Ethik-Kommission erarbeitet hat. Die dabei verfassten 20 Leitlinien sollen f\u00fcr das automatisierte und vernetzte Fahren gelten. Dabei lassen sich drei gr\u00f6\u00dfere Kernthemen zusammenfassen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Voraussetzungen und Bedingungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Eines der Kernthemen ist, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ein automatisiertes Fahren \u00fcberhaupt erfolgen darf. So hei\u00dft es in dem ersten Leitsatz direkt: <q><em>Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unf\u00e4lle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).<\/em><\/q> Der Hauptzweck soll der Unfallvermeidung und -verringerung dienen und somit der der Verbesserung der Sicherheit aller Beteiligten im Stra\u00dfenverkehr.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Dabei soll jedoch in jeder Fahrsituation klar geregelt und erkennbar sein, ob in der konkreten Fahrsituation Mensch oder Computer die Verantwortung tragen. Dies ist &#8211; unter anderem aus Haftungsgr\u00fcnden &#8211; nachvollziehbar zu dokumentieren und speichern. Lenkt der Computer, so verschiebt sich die Verantwortung vom Fahrer auf die Hersteller und Betreiber der technischen Systeme. Hier sollen klare Haftungsregelungen getroffen werden. Wenn die gleichen Grunds\u00e4tze wie in der \u00fcbrigen Produkthaftung gelten, w\u00e4ren Hersteller oder Betreiber verpflichtet, ihre Systeme fortlaufend zu optimieren.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Von einer gesetzlichen Nutzungspflicht automatisierter Fahrsysteme nimmt die Kommission Abstand. <q><em>Umgekehrt ist eine gesetzlich auferlegte Pflicht zur Nutzung vollautomatisierter Verkehrssysteme oder die Herbeif\u00fchrung einer praktischen Unentrinnbarkeit ethisch bedenklich, wenn damit die Unterwerfung unter technische Imperative verbunden ist (Verbot der Degradierung des Subjekts zum blo\u00dfen Netzwerkelement).<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>H\u00f6chste Priorit\u00e4t: Schutz des Lebens<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Als zentrales Kernthema und allem voran steht der Schutz des Lebens. In dem <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/Artikel\/2017\/08\/2017-08-23-ethik-kommission-regeln-fahrcomputer.html\">Beitrag der Bundesregierung<\/a> hei\u00dft es dazu: <q><em>Grundsatz ist und bleibt auch hier: Ein Sachschaden ist einem Personenschaden immer vorzuziehen und jede Qualifizierung von Menschen nach pers\u00f6nlichen Merkmalen &#8211; etwa nach Alter oder Geschlecht &#8211; ist nicht zul\u00e4ssig.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Dabei genie\u00dft der Schutz von Menschen Vorrang vor allen anderen N\u00fctzlichkeitserw\u00e4gungen. Der ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Leiter der Kommission Prof. Dr. Dr. Di Fabio \u00e4u\u00dfert sich dazu: <q><em>Die Einf\u00fchrung automatisierter Fahrsysteme verlangt Leitlinien f\u00fcr den Einsatz von Autopiloten. Automatisierte Fahrsysteme m\u00fcssen sich in eine Rechtsordnung einf\u00fcgen, die den Menschen in seiner k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t und als selbstbestimmte Pers\u00f6nlichkeit in den Mittelpunkt stellt.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">In unausweichlichen Unfallsituationen ist neben jedweder Qualifizierung von Menschen nach pers\u00f6nlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, k\u00f6rperlicher oder geistiger Konstitution unzul\u00e4ssig, ebenso wie eine Aufrechnung der m\u00f6glichen Opfer. Eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personensch\u00e4den k\u00f6nne jedoch vertretbar sein.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Grunds\u00e4tzliches Ziel ist, dass die automatisierte und vernetzte Technik Unf\u00e4lle weitestgehend vermeidet und die Verkehrssicherheit steigert, so dass kritische Situationen gar nicht erst entstehen. Mit einem defensiven und vorausschauenden Fahrstil sollen insbesondere schw\u00e4chere Verkehrsteilnehmer (<q>Vulnerable Road Users<\/q>) gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Unter anderem aus Haftungsgr\u00fcnden soll beim automatisierten Fahren nachvollziehbar dokumentiert und gespeichert werden, wer gefahren ist. Das vernetzte Fahren setzt einen Datenaustausch der Fahrzeuge unter einander und mit einer vernetzten Infrastruktur voraus. Doch was passiert mit den Daten?<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Zum Kernthema Datenschutz hei\u00dft es: <q><em>Der Fahrer oder die Fahrerin muss grunds\u00e4tzlich selbst \u00fcber Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden k\u00f6nnen (Datensouver\u00e4nit\u00e4t).<\/em><\/q> Der jeweilige Fahrzeughalter oder Fahrzeugnutzer soll grunds\u00e4tzlich \u00fcber Weitergabe und Verwendung der anfallenden Fahrzeugdaten entscheiden k\u00f6nnen. Dies setzt jedoch zun\u00e4chst voraus, dass ernsthafte Alternativen bestehen und die Entscheidung, welche Daten weitergegeben werden, auch unkompliziert handhabbar ist. <q><em>Einer normativen Kraft des Faktischen, wie sie etwa beim Datenzugriff durch die Betreiber von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken vorherrscht, sollte fr\u00fchzeitig entgegengewirkt werden.<\/em><\/q><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Bundesregierung beschlie\u00dft Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Bundesregierung hat den Ergebnissen der Ethik-Kommission vollumf\u00e4nglich zugestimmt. Diese sollen die Grundlage f\u00fcr die weitere Entwicklung auf dem Gebiet des automatisierten Fahrens bilden. Zu den beschlossenen Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align:justify\">Das Stra\u00dfenverkehrsrecht soll konsequent an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme angepasst werden.<\/li>\n<li style=\"text-align:justify\">Zwischen Datenerhebung &#8211; vor allem vernetzter Systeme -, Datenschutz und der Gew\u00e4hrleistung informationeller Selbstbestimmung soll ein Ausgleich erfolgen.<\/li>\n<li style=\"text-align:justify\">F\u00fcr eine sichere, grenz\u00fcberschreitende Nutzung sollen f\u00fcr automatisierte Systeme internationale Standards bestehen.<\/li>\n<li style=\"text-align:justify\">Die in den Ethik-Linien enthaltenen Grunds\u00e4tze sollen in einem zu entwickelnden, geeigneten Rechtsrahmen verbindlich vorgeschrieben werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Bis zur tats\u00e4chlichen Umsetzung der Leitlinien und damit zum ersten <q>echten<\/q> automatisierten Fahren, kann es noch ein weiter Weg sein. Mit einer entsprechenden Regelung werden sicherlich nicht alle Bedenken zerstreut, zumindest jedoch sind sie ein erster Schritt, um mehr Sicherheit im Stra\u00dfenverkehr zu erreichen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bmvi.de\/SharedDocs\/DE\/Anlage\/Presse\/084-dobrindt-bericht-der-ethik-kommission.pdf?__blob=publicationFile\">Bericht der Ethik-Kommission<\/a>\/<a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/Artikel\/2017\/08\/2017-08-23-ethik-kommission-regeln-fahrcomputer.html\">PM Bundesregierung<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Laut einer aktuellen Umfrage haben 40 % der Befragten in Deutschland Vorbehalte gegen autonomes Fahren. Dabei wurde im Februar der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet. Und auch der Bundesrat gab seine Zustimmung. Nun soll es ins Detail gehen, damit Deutschland eine Vorreiterstellung in der Frage um Mobilit\u00e4t 4.0 bleibt. 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