{"id":9907,"date":"2022-03-25T06:00:00","date_gmt":"2022-03-25T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/wer-haftet-bei-unfaellen-waehrend-touristenfahrten-auf-der-nordschleife\/"},"modified":"2026-04-27T11:09:14","modified_gmt":"2026-04-27T09:09:14","slug":"wer-haftet-bei-unfaellen-waehrend-touristenfahrten-auf-der-nordschleife","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9907","title":{"rendered":"Wer haftet bei Unf\u00e4llen w\u00e4hrend Touristenfahrten auf der Nordschleife?"},"content":{"rendered":"\n<p>Auf der Nordschleife des N\u00fcrburgrings k\u00f6nnen Auto- und Motorradfahrer aus dem In- und Ausland ihr fahrerisches K\u00f6nnen im Rahmen von sogenannten <strong>Touristenfahrten <\/strong>testen oder unter Beweis stellen. Doch die <strong>physikalischen Gesetze<\/strong> gelten auch auf der <strong>Nordschleife <\/strong>und wie Videos auf den einschl\u00e4gigen Plattformen beweisen, nimmt so manche Fahrt ein unverhofftes Ende.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den Unf\u00e4llen kommt es zu Sach- oder Personensch\u00e4den, bei denen auch solche mit <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/117715\/5037624\">t\u00f6dlichem Ausgang<\/a> nicht ausgeschlossen sind. Unfallurs\u00e4chlich sind dabei nicht nur fehlende Fahrerfahrung oder  <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/117715\/3640808\">nicht angepasste Geschwindigkeit<\/a>, sondern immer wieder auch <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/117711\/3708026\">verlorene Betriebsstoffe<\/a>. An der Frage &#8220;Wer ersetzt den Schaden?&#8221; \u00e4ndert dies jedoch nichts.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Haftpflichtsch\u00e4den bezahlt die Kfz-Versicherung<\/strong>!<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei der Nordschleife handelt es sich zwar um eine Rennstrecke. Der <a href=\"https:\/\/nuerburgring.de\/info\/company\/gtc\/driving-regulations\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Fahrordnung der N\u00fcrburgrings<\/a> zufolge, gelten f\u00fcr Touristenfahrten jedoch ausdr\u00fccklich die Regeln der Stra\u00dfenverkehrsordnung (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/StVO.pdf\">StVO<\/a>) und der Stra\u00dfenverkehrszulassungsordnung (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvzo_2012\/StVZO.pdf\">StVZO<\/a>), wie z. B. das Rechtsfahrgebot. Die <a href=\"https:\/\/www.nuerburgring.de\/info\/company\/gtc\/driving-regulations\">Bedingungen des Veranstalters<\/a> sehen daher ausdr\u00fccklich vor, dass nur solche Fahrzeuge auf der Nordschleife fahren d\u00fcrfen, die \u00fcber eine Stra\u00dfenzulassung sowie zumindest eine Haftpflichtversicherung verf\u00fcgen. <\/p>\n\n\n\n<p>Bestimmte Fahrzeugarten \u2013 etwa Quads, Trikes, Karts sowie Formel\u2011 und formel\u00e4hnliche Fahrzeuge \u2013 sind ebenso ausgeschlossen wie Personen ohne g\u00fcltige Fahrerlaubnis oder Fahrer im Rahmen des begleiteten Fahrens.<\/p>\n\n\n\n<p>Die gute Nachricht: Ein Unfall w\u00e4hrend einer Touristenfahrt ist haftungsrechtlich grunds\u00e4tzlich <strong>wie ein Unfall im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr<\/strong> zu behandeln. Die Nordschleife ist zwar eine abgesperrte Strecke. Der entscheidende Aspekt ist aber, dass sie jedem offen steht, der gegen Entgelt und nach Unterzeichnung einer Haftungsverzichtserkl\u00e4rung zugunsten des Betreibers die Strecke bef\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Da <strong>Touristenfahrten<\/strong>, auch wenn sie auf Rennstrecken stattfinden, nach herrschender Meinung <strong>keine Rennen<\/strong> sind, ist der Haftpflichtversicherer des verursachenden Fahrzeugs zumindest dem Grunde nach eintrittspflichtig. Ungeachtet dessen sollte jeder, der auf Nummer sicher gehen will, etwaige <strong>Risikoausschl\u00fcsse in den AKB<\/strong> seines Versicherungsvertrags stets pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Motorsportklauseln in den AKB \u2013 worauf kommt es an?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In den <a href=\"https:\/\/www.gdv.de\/resource\/blob\/6178\/ec39e06d2f552aca5f35f19277c94603\/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">GDV Musterbedingungen<\/a> (Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Kfz-Versicherung<br>AKB 2015 \u2013 Stand: 30.04.2025) hei\u00dft es unter A.1.5.2 auszugsweise:<\/p>\n\n\n\n<p> &#8220;<em>Kein Versicherungsschutz besteht f\u00fcr Sch\u00e4den aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer<br>Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivit\u00e4t, einschlie\u00dflich Rennen, Wettbewerben,<br>Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn <\/em><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><em>das Fahrzeug in einem hierf\u00fcr abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschr\u00e4nkungen gebraucht wird <strong>und<\/strong><\/em><\/li>\n\n\n\n<li><em> f\u00fcr diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><em>Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 und D.1.2.2.&#8221;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend sind allerdings die AKB des jeweiligen Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche gegen den Sch\u00e4diger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer k\u00f6nnen zudem ausgeschlossen sein, wenn die Teilnehmer vor dem Befahren der Rennstrecke nicht nur gegen\u00fcber dem Betreiber der Rennstrecke, sondern auch gegen\u00fcber anderen Nutzern einen Haftungsverzicht erkl\u00e4rt haben. <\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidende Aspekte sind dabei die Transparenz und die Wahrung des Vertragszwecks, der nich ausgeh\u00f6hlt werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Umstand, dass die Anspr\u00fcche der einzelnen Gesch\u00e4digten <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/mitverschulden\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mitverschuldensabh\u00e4ngig<\/a> variieren k\u00f6nnen, soll hier ebenso wenig diskutiert werden, wie die Problematik der Anspr\u00fcche etwaiger Mitfahrer gegen den Lenker des eigenen Fahrzeugs.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/kaskoversicherung\">Kaskoversicherung:<\/a> Ersatz f\u00fcr Sch\u00e4den am eigenen Fahrzeug?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ob ein Kaskoversicherer Sch\u00e4den am Fahrzeug des Versicherungsnehmers zu ersetzen hat, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verfahren und der Ausgang richtet sich nicht nur nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls, sondern auch nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. <\/p>\n\n\n\n<p>Mehrere Obergerichte &#8211; unter anderem das OLG Hamm (<a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/hamm\/j2017\/20_U_213_16_Beschluss_20170201.html\">Az. I-20 U 213\/16<\/a> v. 08.03.2017) oder das OLG M\u00fcnchen (Beschl. v. 21.11.2017, Az. 25 U 2615\/17)&nbsp;haben klargestellt, dass der Versicherer, wenn die Bedingungen den Versicherungsschutz, z.B. f\u00fcr Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken, eindeutig ausschlie\u00dfen, auch keinen Schadenersatz leisten muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Das LG Traunstein hatte sich zuvor in einem Urteil vom 18. Juli 2017, 1 O 4450\/16 detailliert mit der Frage der Wirksamkeit des entsprechenden Haftungsausschlusses in den Kaskoversicherungsbedingungen des Versicherers auseinandergesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei hatte es insbesondere festgestellt, dass der Risikoausschluss den Kl\u00e4ger nicht unangemessen im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__307.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7&nbsp;307 I, II BGB<\/a> benachteiligt. <\/p>\n\n\n\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es in dem Urteil:<\/p>\n\n\n\n<p><em>&#8220;Die Formulierung der Klausel ist inhaltlich klar verst\u00e4ndlich, da sie s\u00e4mtliche Privatfahrten auf Rennstrecken vom Versicherungsschutz ausschlie\u00dft und hierbei sogar den streitgegenst\u00e4ndlich betroffenen&nbsp;N\u00fcrburgring&nbsp;speziell aufz\u00e4hlt. Ausdr\u00fccklich wird darauf hingewiesen, dass es bei Fahrten auf diesen Strecken nicht darauf ankommt, ob die vorgeschriebene gesetzliche H\u00f6chstgeschwindigkeit \u00fcberschritten wird, oder ob es sich im Einzelnen um Rennveranstaltungen handelt, da allgemein auf die Strecke an sich abgestellt wird. Die Klausel ist gerade auch deswegen klar und deutlich verst\u00e4ndlich, weil sie s\u00e4mtliche Fahrten auf den genannten Strecken ausschlie\u00dft. Der Versicherungsnehmer ist sich daher bei einer Fahrt auf einer derartigen Strecke im Klaren, dass er keinen Versicherungsschutz genie\u00dft.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Angesichts der erh\u00f6hten Gefahr bei Fahrten auf einer Rennstrecke auch au\u00dferhalb eines Rennens ist, anhand einer Abw\u00e4gung der Interessen des Versicherers und der gesamten Versichertengemeinschaft mit denen des Versicherten eine entsprechende Ausschlussklausel durchaus nachvollziehbar. Im Gegensatz zu \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen sind derartige Strecken, wie sogar der Kl\u00e4ger selbst in seiner informatorischen Anh\u00f6rung angibt, generell gef\u00e4hrlich, wenn man sie nicht kennt. Dies ist auch dann der Fall, wenn diese Strecken au\u00dferhalb von allgemeinen Touristenfahrten befahren werden und Streckenposten zur Absicherung vorhanden sind. Der Zeuge &#8230; gibt an, dass die Fahrt dazu diente, diese Strecke kennenzulernen. Die Strecke ist im Gegensatz zu \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen bewusst mit entsprechenden Kuppen und Kurven versehen, was die Gef\u00e4hrlichkeit erh\u00f6ht. Dadurch erh\u00f6ht sich auch das Risiko eines&nbsp;Unfalls, das die Versicherung im Interesse der versicherten Gemeinschaft ausschlie\u00dft. Es benachteiligt daher den Kl\u00e4ger nicht unangemessen, wenn er, bei Teilnahme an derartigen Veranstaltungen, das Schadensrisiko selbst zu tragen hat. Die Versichertengemeinschaft m\u00fcsste sonst mit ihren Versicherungsbeitr\u00e4gen die erheblichen Risiken derartiger Fahrten und daraus resultierender hoher Sch\u00e4den an den regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberdurchschnittlich teuren Fahrzeugen mittragen. Es ist daher f\u00fcr den Kl\u00e4ger zumutbar, f\u00fcr die Fahrt auf derartigen Strecken eine gesonderte Versicherung abzuschlie\u00dfen.&#8221;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG Hamm hatte dies einem vergleichbaren Fall genauso gesehen (Urt. v. 08.03.2017,<a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/hamm\/j2017\/20_U_213_16_Beschluss_20170308.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 20 U 213\/16<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>H\u00f6chstgeschwindigkeit oder nicht? Uneinheitliche Rechtsprechung!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Nicht so eindeutig ist die Rechtsprechung hingegen, wenn die Bedingungen lediglich die normale Rennklausel enthalten, der zufolge der die Deckung ausgeschlossen ist, wenn es bei den Fahrten auf die Erzielung von H\u00f6chstgeschwindigkeiten ankommt. D<\/p>\n\n\n\n<p>Da dies nicht bei jedem, der auf einer Rennstrecke f\u00e4hrt, der Fall ist, haben das OLG Stuttgart f\u00fcr freies Fahren (<a href=\"http:\/\/lrbw.juris.de\/cgi-bin\/laender_rechtsprechung\/document.py?Gericht=bw&amp;nr=19231\">Az. 7 U 126\/14<\/a>, v. 27.11.2014) oder das LG M\u00fcnchen f\u00fcr eine sogenannte Gleichm\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung (Urt. v. 02.11.2011, <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/495025.html\">Az. 10 O 1955\/11<\/a>) klargestellt. In den zu entscheidenden Sachverhalten ging es nicht um die h\u00f6chste gefahrene Geschwindigkeit, sondern allein darum, gleichm\u00e4\u00dfige Rundenzeiten zu erzielen. <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Gerichte fielen Gleichm\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfungen oder freies Fahren ohne Geschwindigkeitswertung nicht unter den Risikoausschluss, weshalb sie den Kaskoversicherer zur Zahlung verurteilten. Ma\u00dfgeblich ist allerdings die tats\u00e4chliche Ausrichtung, d.h. die Ausgestaltung der Veranstaltung (z.\u202fB. Gleichm\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung vs. Rennen).<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil des  OLG Karlsruhe vom 07.11.2024 (<a href=\"https:\/\/www.landesrecht-bw.de\/bsbw\/document\/NJRE001593259\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 12 U 69\/24<\/a>), demzufolge eine als Gleichm\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung ausgestaltete Veranstaltung, bei der die Platzierung der Teilnehmer nicht \u2013 auch nicht als sekund\u00e4res Kriterium \u2013 von der Erzielung einer H\u00f6chstgeschwindigkeit abh\u00e4ngt und die auch nach den sonstigen Umst\u00e4nden nicht auf die Erzielung einer H\u00f6chstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, nicht unter den Risikoausschluss f\u00e4llt, ist daher nur konsequent. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass das Gericht dem Umstand, dass die Veranstaltung nach den Begleitumst\u00e4nden organisiert war, keine Relevanz beigemessen hat.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Haftpflichtversicherung siehe Bundesgerichtshof Urt. v. 26.11.1975, <a href=\"https:\/\/research.wolterskluwer-online.de\/document\/9ba4dce4-0b28-4416-9d74-74a6670e6d50\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/research.wolterskluwer-online.de\/document\/9ba4dce4-0b28-4416-9d74-74a6670e6d50\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. IV ZR 122\/74<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Einem Urteil des OLG M\u00fcnchen vom 24.05.2019 (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-10466?hl=true\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 10 U 500\/16<\/a>) zufolge, <em>&#8220;gilt der f\u00fcr Rennen in den AKB vorgesehene Risikoausschluss dagegen f\u00fcr Rennen jeder Art, insbesondere Geschwindigkeits-, Touren-, Sternfahrten u\u00c4, solange es um die Erzielung der h\u00f6chsten Geschwindigkeit geht, mag&nbsp;diese auch nach den gegebenen Voraussetzungen in der absoluten Ziffer niedriger liegen k\u00f6nnen als bei Rennveranstaltungen im engeren Sinn.&nbsp; <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Erfordert der Risikoausschluss nach den einschl\u00e4gigen AKB eine Renn&#8221;veranstaltung&#8221;, so fallen im Stra\u00dfenverkehr unternommene Versuche von Verkehrsteilnehmern, an anderen Verkehrsteilnehmern vorbei zu fahren, diese zu \u00fcberholen bzw. die Versuche der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer, eben dies zu verhindern, auch dann nicht darunter, wenn dies unter Verletzung von Verkehrsvorschriften erfolgt<\/em> (vgl. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 23.02.2010, <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/482289.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 1 U 161\/09<\/a>).&#8221;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was gilt bei Mitverschulden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wer mit hohen Geschwindigkeiten (z.B. 160 &#8211; 170 km\/h) auf der Nordschleife unterwegs ist, muss im Zweifel mit einer \u201eHaftungsbeteiligung\u201c&nbsp;in H\u00f6he von 25 % rechnen. Ein Zur\u00fccktreten der <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/betriebsgefahr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Betriebsgefahr <\/a>kam aus den oben aufgezeigten Gr\u00fcnden vorliegend nicht in Betracht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsprechung \u2013 insbesondere des <strong>OLG Koblenz<\/strong> \u2013 geht davon aus, dass das Befahren der Nordschleife ein erheblich h\u00f6heres Gefahrenpotenzial birgt als selbst das Fahren auf der Autobahn. (Beschl. v. 05.01.2021, <a href=\"https:\/\/www.landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/JURE210009396\">Az. 12 U 1571\/20<\/a>). Dem Gericht zufolge ist &#8220;<em>im Falle des \u00dcberschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km\/h auf der Autobahn, grunds\u00e4tzlich von dem Vorliegen einer erh\u00f6hten Betriebsgefahr auszugehen &#8230;, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (<\/em>OLG Koblenz, Urt. v. 08.01.2007, <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2218491.html\">Az. 12 U 1181\/05<\/a>; OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.2013, <a href=\"https:\/\/www.landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/JURE130017568\">Az.&nbsp; 12 U 313\/13<\/a>)<em>. Ein Befahren der Nordschleife beinhaltet nach der \u00dcberzeugung des Senats ein wesentlich h\u00f6heres Gefahrenpotential als ein Befahren der Autobahn. Der Unfallvermeidungsspielraum ist somit dort noch wesentlich geringer.&#8221; <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Und einem Urteil vom 03.11.2022 (LG Koblenz, Az. 10 O 39\/20) trifft einen Gesch\u00e4digten eine Mithaftung aus der verschuldensunabh\u00e4ngig erh\u00f6hten <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/betriebsgefahr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Betriebsgefahr<\/a> seines Sportwagens, wenn er mit diesem bei einer Touristenfahrt auf dem N\u00fcrburgring &#8211; schon bereits aufgrund der gefahrentr\u00e4chtigen \u00d6rtlichkeit &#8211; aufgrund eines schuldhaften Betriebsmittelverlustes (\u00d6lspur) des vorausfahrenden Sportwagens von der Fahrbahn abkommt. Ein Grund daf\u00fcr ist, dass in bestimmten Streckenbereichen immer mit Betriebsmittelspuren zu rechnen ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG Koblenz (Urt. v. 19.01.2023, Az. 12 U 1933\/22) hat dies best\u00e4tigt. Entscheidend war auch hier, dass der Unfall sich nicht auf einer \u201enormalen\u201c Bundesstra\u00dfe bei normalen Verkehrsverh\u00e4ltnissen ereignet hatte (s.a.  OLG Koblenz, Urt. v. 12.08.2013, <a href=\"https:\/\/www.landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/NJRE001152423\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. 12 U 1095\/12<\/a>).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberhaupt sind die Kosten f\u00fcr die Beseitigung von Sch\u00e4den an der Rennstrecke (Leitplanken, Z\u00e4une, Gr\u00fcn, \u00d6lverunreinigungen) vom Verursacher zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Versicherungsschutz vor der Anfahrt kl\u00e4ren<br><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Frage des Versicherungsschutzes sollte <strong>unbedingt vor der Anreise<\/strong> gekl\u00e4rt werden. Denn direkt <strong><a href=\"https:\/\/nuerburgring.de\/info\/service\/faq#tourist-drives\">vor Ort kann keine Versicherung zum Befahren der Strecke abgeschlossen werden!<\/a> <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Tragisch ist das aber nicht. Mit ein wenig Recherche lassen sich im Internet etliche Spezialanbieter finden, die Rennstrecken-, Trackday- oder vergleichbare Versicherungen, sowohl f\u00fcr Haftpflicht als auch f\u00fcr Kaskosch\u00e4den im Portfolio haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fragen zum Versicherungsschutz m\u00fcssen genau gestellt werden!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wer wissen m\u00f6chte, ob Fahrten auf dem N\u00fcrburgring vom eigenen Versicherungsschutz erfasst sind, sollte diese Frage <strong>konkret und eindeutig<\/strong> stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Worauf es dabei ankommt, hat das OLG Saarbr\u00fccken in einem Urteil vom 12.02.2025, Az. 5 U 119\/23, gut nachvollziehbar herausgearbeitet. Entscheidend ist, ob die Frage lediglich auf eine allgemeine unverbindliche Auskunft \u00fcber die vertraglichen Vereinbarungen zum Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf dem N\u00fcrburgring oder auf die Abgabe einer rechtsgesch\u00e4ftlichen Erkl\u00e4rung gerichtet ist (vgl.&nbsp;BGH, Urt. v. 07.06.1984, <a href=\"https:\/\/research.wolterskluwer-online.de\/document\/bf202251-350b-4143-bed6-11c41e016c95\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. IX ZR 66\/83<\/a>; v. 05.10.2006, <a href=\"https:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=37796&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. III ZR 166\/05<\/a>).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Bearbeitung des Schadens ist als solche ohne Bedeutung!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>\u00dcberhaupt ist eine Mitteilung der Schaden befinde sich &#8220;in der Bearbeitung&#8221; als solche nichtssagend. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitteilung, der Schaden befinde sich &#8220;in Bearbeitung&#8221;, ist als solche jedenfalls nicht aussagekr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<p>Es mag sein, dass eine Bearbeitungsmitteilung beim Kunden Hoffnungen oder Erwartungen weckt, der Versicherer werde dem Grunde nach keine Deckungseinwendungen erheben. <\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ist jedoch zu ber\u00fccksichtigen, dass bis zum Abschluss der Bearbeitung \u00fcberhaupt nicht feststeht, ob der Versicherer f\u00fcr den konkreten Schaden \u00fcberhaupt eintrittspflichtig ist, weshalb auch kein Anlass besteht, eine Erkl\u00e4rung \u00fcber seine Eintrittspflicht als Schuldanerkenntnis abzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.1976, <a href=\"https:\/\/research.wolterskluwer-online.de\/document\/1367b30a-05cf-4f66-babf-5d185c20296b\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az.  VI ZR 222\/74<\/a>; OLG Saarbr\u00fccken, Urt. v. 26.01.2011, Az. 5 U 25\/09).<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Anerkenntnis eines Agenten ist nur dann rechtlich verbindlich, wenn f\u00fcr den Empf\u00e4nger eindeutig erkennbar ist, dass die Erkl\u00e4rung dazu dienen soll, einen Streit oder eine Unsicherheit \u00fcber eine Leistungspflicht endg\u00fcltig zu kl\u00e4ren. Daf\u00fcr muss au\u00dferdem ein klarer Wille bestehen, sich rechtlich binden zu wollen. Reine Informationen, Hinweise zum Bearbeitungsstand oder die blo\u00dfe Beauftragung eines Sachverst\u00e4ndigen reichen daf\u00fcr nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Beauftragung eines Sachverst\u00e4ndigen ist kein Anerkenntnis!<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer seinem Kunden mitteilt, er habe einen Sachverst\u00e4ndigen mit der Begutachtung des Schadens am versicherten Fahrzeug beauftragt.<\/p>\n\n\n\n<p>Erforderlich ist auch hier eine \u00fcber die blo\u00dfe Tatsachenmitteilung hinausgehende eindeutige Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Versicherungsnehmer, die dieser als rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rung auffassen kann und darf. Einer Mitteilung, das Sachverst\u00e4ndigenb\u00fcro sei <em>\u201emit der Besichtigung des besch\u00e4digten Fahrzeuges\/Objektes und der Feststellung des Schadensumfanges beauftragt\u201c<\/em>, fehlt dieser Charakter, weshalb sie auch nicht als Anerkenntnis des Versicherers verstanden werden kann, dass der geltend gemachte Schaden auch versichert ist.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Personensch\u00e4den nicht untersch\u00e4tzen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Sachsch\u00e4den k\u00f6nnen repariert, defekte Teile getauscht und Autos ersetzt werden. Bei Personen- und K\u00f6rpersch\u00e4den geht das nicht so einfach.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt der Grundsatz, dass wer auf eine Rennstrecke f\u00e4hrt, nicht sein Fahrzeug, sondern auch sich selbst und seine Mitfahrer absichern sollte. Bei lizenzierten Rennfahrern geh\u00f6rt die Unfallversicherung ohnehin zur Grundausstattung. Bei Privatpersonen fehlt sie aber oft, <em>denn es wird ja schon alles gut gehen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Passiert dann doch etwas, wird in der Regel zwar der Haftpflichtversicherer des verursachenden Fahrzeugs f\u00fcr den Schaden aufkommen. Anspruchsmindernde Einreden wie die des <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/unfallschadenregulierung\/mitverschulden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Mitverschuldens<\/a> sind jedoch an der Tagesordnung. Dar\u00fcber hinaus gibt es Konstellationen, in denen die Unterzeichnung einer Haftungsverzichtserkl\u00e4rung vor Fahrtantritt obligatorisch ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommt es dann zu einem Unfall, k\u00f6nnen die Folgen erheblich sein. Der sprichw\u00f6rtliche Teufel soll hier zwar nicht an die Wand gemalt werden. Aber Unf\u00e4llen mit Personensch\u00e4den ziehen eben regelm\u00e4\u00dfig nicht nur teure Krankenhausaufenthalte mit Kur- und Reha- Ma\u00dfnahmen, sondern auch behindertengerechte Anpassungen der Wohnung \/ des Hauses oder Beeintr\u00e4chtigungen bei der Berufsaus\u00fcbung nach sich. <\/p>\n\n\n\n<p>Wer \u00fcber eine Unfallversicherung verf\u00fcgt, sollte daher im Vorfeld kl\u00e4ren, ob der Versicherungsschutz auch Mitfahrten z.B. in einem Renntaxi abdeckt. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte sie entweder bedarfsgerecht angepasst oder das Risiko anderweitig abgesichert werden. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welches Recht bestimmt den Schadenersatz?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfend ist zu erg\u00e4nzen, dass hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 12.02.2026 (<a href=\"https:\/\/infocuria.curia.europa.eu\/tabs\/redirect?source=document&amp;text=&amp;docid=278515&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Az. C\u2011286\/22<\/a>) klargestellt hat, dass sich sowohl die zivilrechtliche Haftung als auch der Umfang des Schadensersatzes nach dem jeweiligen <strong>nationalen Recht<\/strong> richten. Dies gilt selbst dann, wenn die Pflichtversicherung unionsrechtlich in der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32009L0103\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Richtlinie 2009\/103\/EG<\/a> geregelt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Rolle der am Unfall beteiligten Personen \u2013 etwa von Fahrzeuginsassen, die aktiv in das Unfallgeschehen eingreifen \u2013 kann nach nationalem Recht Einfluss auf die Haftung und die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung haben. Der unionsrechtlich vorgeschriebene Versicherungsschutz als solcher bleibt davon jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Zusammenfassung und Praxistipp<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die dargestellten F\u00e4lle zeigen deutlich: Viele Haftungs\u2011 und Versicherungsfragen auf der Nordschleife sind <strong>komplex und keineswegs eindeutig<\/strong>. Versicherer versuchen nicht selten, Leistungen zu verweigern oder zu k\u00fcrzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie <strong>m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig rechtlichen Rat<\/strong> einholen.<br><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/kontakt\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Kontaktieren Sie uns!<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/voigt-regler\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Voigt regelt!<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Siehe auch:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p> <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelles\/neues-von-der-nordschleife\">Neues von der Nordschleife<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ<\/h2>\n\n\n<div class=\"wp-block-uagb-faq uagb-faq__outer-wrap uagb-block-2f4a156b uagb-faq-icon-row uagb-faq-layout-accordion uagb-faq-expand-first-true uagb-faq-inactive-other-true uagb-faq__wrap uagb-buttons-layout-wrap uagb-faq-equal-height     \" data-faqtoggle=\"true\" role=\"tablist\"><div class=\"wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-f2ba20f9 \" role=\"tab\" tabindex=\"0\"><div class=\"uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions\">\t\t\t<span class=\"uagb-icon uagb-faq-icon-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<svg xmlns=\"https:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox= \"0 0 448 512\"><path d=\"M432 256c0 17.69-14.33 32.01-32 32.01H256v144c0 17.69-14.33 31.99-32 31.99s-32-14.3-32-31.99v-144H48c-17.67 0-32-14.32-32-32.01s14.33-31.99 32-31.99H192v-144c0-17.69 14.33-32.01 32-32.01s32 14.32 32 32.01v144h144C417.7 224 432 238.3 432 256z\"><\/path><\/svg>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"uagb-icon-active uagb-faq-icon-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<svg xmlns=\"https:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox= \"0 0 448 512\"><path d=\"M400 288h-352c-17.69 0-32-14.32-32-32.01s14.31-31.99 32-31.99h352c17.69 0 32 14.3 32 31.99S417.7 288 400 288z\"><\/path><\/svg>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t<span class=\"uagb-question\"><strong>Bezahlt der Kaskoversicherer meinen Schaden?<br><\/strong><br>Ob eine Kaskoversicherung f\u00fcr Sch\u00e4den am eigenen Fahrzeug aufkommt, h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. <br><br>In der Regel ist der Kaskoversicherungsschutz bei Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken ausgeschlossen.<br><br>Wer b\u00f6se \u00dcberraschungen vermeiden und wissen will, ob im Schadensfall Versicherungsschutz besteht, sollte diese Frage konkret und situationsbezogen stellen und nicht nur &#8220;allgemein und irgendwie&#8221;.<br><br><\/span><\/div><div class=\"uagb-faq-content\"><p>Mehr dazu: <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelles\/freies-fahren-auf-rennstrecken-ohne-versicherungsschutz-zum-urteil-des-olg-hamm-vom-01022017-az-20-u-21316\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Kein Versicherungsschutz f\u00fcr &#8220;Freies Fahren&#8221;!<\/a><br><\/p><\/div><\/div><\/div>\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Aktualisiert am 02.04.2026<br>Bildnachweis: Pixabay\/Domenik2212<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf der Nordschleife des N\u00fcrburgrings k\u00f6nnen Auto- und Motorradfahrer aus dem In- und Ausland ihr fahrerisches K\u00f6nnen im Rahmen von sogenannten Touristenfahrten testen oder unter Beweis stellen. 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