{"id":9955,"date":"2017-07-07T06:00:00","date_gmt":"2017-07-07T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/fahrverbot-bei-handynutzung-bundesrat-beschliesst-heute-ueber-aenderung-der-strassenverkehrsordnung\/"},"modified":"2022-08-29T09:18:17","modified_gmt":"2022-08-29T09:18:17","slug":"fahrverbot-bei-handynutzung-bundesrat-beschliesst-heute-ueber-aenderung-der-strassenverkehrsordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9955","title":{"rendered":"Fahrverbot bei Handynutzung?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify\">Nachdem Bundesverkehrsminister Dobrindt bereits vergangenes Jahr <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/nach-handyverbot-nun-auch-tablet-verbot\">angek\u00fcndigt<\/a> hat das Handy-Verbot auch auf andere Ger\u00e4te auszuweiten, hat er dies nun auch in eine <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2017\/0401-0500\/424-17.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Verordnung<\/a> gefasst, mit der sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung befasst. Stimmt der Bundesrat zu, ist k\u00fcnftig nicht nur das Bedienen von Handys, sondern unter anderem auch von Tabletts und Navigationsger\u00e4ten verboten. F\u00fchrt ein Versto\u00df zu einer Gef\u00e4hrdung oder gar einer Sachbesch\u00e4digung, droht sofort ein einmonatiges <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/stichworte\/verkehrsrecht\/fahrverbot\">Fahrverbot<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Die Problematik<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Der Verkehrsminister m\u00f6chte die Verkehrssicherheit verbessern &#8211; ein nachvollziehbares Ansinnen. Ein Problem, dass sich dabei stellt: Abgelenkte Autofahrer achten nicht auf die Stra\u00dfe, wenn sie auf ihr Mobilfunkger\u00e4t schauen. Damit war der Ansatz f\u00fcr das Handy-Verbot geboren. <em><q>[D]ie Erfahrungen [haben] gezeigt, dass die derzeitige Regelung nicht ernst genommen wird<\/em><\/q> hei\u00dft es in der Vorlage. Und auch die Beschr\u00e4nkung auf Auto- und Mobiltelefone sei nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df. Eine <q><em>technikoffenere<\/em> <em>Formulierung<\/em><\/q> musste her. Et voila: \u00a7 23 Absatz 1a StVO 2.0 war geboren, der seine T\u00fccken bereith\u00e4lt:<\/p>\n<div class=\"mw-collapsible mw-collapsed\" data-collapsetext=\"ausblenden\" data-expandtext=\"anzeigen\">\n<div class=\"mw-collapsible-content\">\n<div style=\"background:#eee; border:1px solid #ccc; padding:5px 10px; text-align:justify\">\n<p>(1a) Wer ein Fahrzeug f\u00fchrt, darf ein elektronisches Ger\u00e4t, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">1. hierf\u00fcr das Ger\u00e4t nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">2. entweder<\/p>\n<p style=\"padding-left:50px\">a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder<\/p>\n<p style=\"padding-left:50px\">b) zur Bedienung und Nutzung des Ger\u00e4tes nur eine kurze Blickzuwendung zum Ger\u00e4t bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>Ger\u00e4te in Sinne des Satzes 1 sind auch Ger\u00e4te der Unterhaltungselektronik oder Ger\u00e4te zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Ber\u00fchrungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsger\u00e4te, Fernseher oder Abspielger\u00e4te mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Ger\u00e4t im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabeger\u00e4t, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verf\u00fcgt das Ger\u00e4t im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, \u00fcber eine Sichtfeldprojektion, darf diese f\u00fcr fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und \u00a7 1b des Stra\u00dfenverkehrsgesetzes bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht f\u00fcr<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollst\u00e4ndig ausgeschaltet ist,<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">2. den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein f\u00fcr den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss,<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">3. stehende Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).<\/p>\n<p>Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.<\/p>\n<p>Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht f\u00fcr<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">1. die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bew\u00e4ltigung der Fahraufgabe des R\u00fcckw\u00e4rtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird oder<\/p>\n<p style=\"padding-left:25px\">2. die Benutzung elektronischer Ger\u00e4te, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen oder erg\u00e4nzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Es wird teurer<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Um den ganzen \u00c4nderungen mehr Nachdruck zu verleihen, werden parallel die Regels\u00e4tze angehoben &#8211; weil der bisherige Rahmen zu kaum einer bis keiner Abnahme der Verst\u00f6\u00dfe gef\u00fchrt hat. F\u00fcr die Nutzung elektrischer Ger\u00e4te beginnt der Regelsatz bei 100 Euro. Kommt es dadurch zu einer Gef\u00e4hrdung oder Sachbesch\u00e4digung, fallen neben einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten 150 bzw. 200 Euro an. Und auch Radfahrer d\u00fcrfen dann mit 55 Euro rechnen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Fahrverbot bald die Regel?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die T\u00fccke steckt im Detail: Ein Fahrverbot droht bereits bei einer Gef\u00e4hrdung &#8211; und diese liegt viel schneller vor, als so mancher glaubt. Denn: Es muss nicht konkret jemand gef\u00e4hrdet worden sein, der beispielsweise in letzter Sekunde zur Seite springt. Eine <q>abstrakte Gef\u00e4hrdung<\/q> gen\u00fcgt. Diese liegt bereits vor, wenn das Verhalten als generell gef\u00e4hrlich eingestuft wird. Die Gef\u00e4hrdung d\u00fcrfte somit schnell gegeben sein, vor allem im innerst\u00e4dtischen Verkehr.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">W\u00e4hrend ein Autofahrer auf sein Handy oder das Navi blickt, bewegt sich das Fahrzeug weiter. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km\/h f\u00e4hrt der Wagen damit fast 14 Meter pro Sekunde &#8211; im Blindflug. Damit kann sich der Autofahrer nicht auf das Verkehrsgeschehen einstellen. Quasi alles, was dann geschieht, kann die Annahme einer Gef\u00e4hrdung begr\u00fcnden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Bremst der Vordermann beispielsweis &#8211; weil er etwa Abbiegen oder am Stra\u00dfenrand parken will &#8211; ist der Sicherheitsabstand von 25 Metern innerhalb einer Sekunde um mehr als die H\u00e4lfte unterschritten. In manchen F\u00e4llen k\u00f6nnten Beh\u00f6rden bereits eine Gef\u00e4hrdung annehmen. Sp\u00e4testens wenn der Autofahrer <q>ohne Not<\/q> (beim Achten auf den Stra\u00dfenverkehr h\u00e4tte er das Fahrman\u00f6ver des Vordermannes rechtzeitig bemerkt und sanft gebremst) eine Vollbremsung durchf\u00fchrt, um ein Auffahren auf den Vordermann zu verhindern, d\u00fcrfte eine Gef\u00e4hrdung vorliegen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Und es geht noch weiter: <q>Das Navi nur angucken &#8211; nicht anfassen!<\/q><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die Devise der neuen Regelung k\u00f6nnte <q>Nur gucken, nicht anfassen<\/q> lauten. Zum einen wird die Regelung auf quasi s\u00e4mtliche Ger\u00e4te erweitert, indem es hei\u00dft <q><em>ein elektronisches Ger\u00e4t, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist<\/em><\/q>, was weiter unten n\u00e4her erl\u00e4utert wird mit <q><em>Ger\u00e4te der Unterhaltungselektronik oder Ger\u00e4te zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Ber\u00fchrungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsger\u00e4te, Fernseher oder Abspielger\u00e4te mit Videofunktion oder Audiorekorder.<\/em><\/q> Lediglich wenn weniger als eine Sekunde auf das Ger\u00e4t geblickt wird oder die Steuerung per Sprache erfolgt, erfolgt die Nutzung in zul\u00e4ssigem Rahmen.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Jeder, der schon einmal einen Stra\u00dfennamen in ein Navigationssystem eingegeben hat, wei\u00df, dass dies deutlich l\u00e4nger als eine Sekunde braucht. Genaugenommen k\u00f6nnte es sogar bereits bei Autoradios problematisch werden, wenn der Sendersuchlauf sich quer stellt. Je komplexer das Bediensystem, desto l\u00e4nger ist der Autofahrer abgelenkt &#8211; und damit auch bereits schneller im Tatbestand der Gef\u00e4hrdung.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Start-Stopp-Automatik war einmal<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Wer eine Start-Stopp-Automatik hat, konnte sich freuen. Das Halten an der Ampel erm\u00f6glichte so eine zul\u00e4ssige Handynutzung. Mit der geplanten \u00c4nderung gilt der Motor trotz automatischem Abschalten nicht als abgeschaltet. So hei\u00dft es in der Vorlage: <q><em>Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.<\/em><\/q> Kommt es dadurch zur Gef\u00e4hrdung oder einer Sachbesch\u00e4digung (z.B. Unfall), ist auch hier der F\u00fchrerschein f\u00fcr einen Monat weg. Dazu gen\u00fcgt bereits, wenn der Autofahrer das Gr\u00fcnlicht nicht mitbekommt, weil er auf das Handy oder Navi achtet und der Hintermann &#8211; im Vertrauen auf das Anfahren &#8211; auff\u00e4hrt.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify\"><strong>Kanzlei Voigt Rechts-Tipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify\">Die neue Regelung sieht so manche T\u00fccke f\u00fcr den Autofahrer vor, insbesondere durch die Streichung bislang zul\u00e4ssiger Verhaltensweisen. Und auch die <q>technikoffenere Formulierung<\/q> l\u00e4sst viel Raum, um allt\u00e4gliche Handgriffe im Fahrzeug &#8211; wie die Programmierung des Navigationssystems oder die Bedienung des Autoradios &#8211; zu erfassen. Sollte der Bundesrat die Regelung verabschieden, stehen Ihnen die Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem Bundesverkehrsminister Dobrindt bereits vergangenes Jahr angek\u00fcndigt hat das Handy-Verbot auch auf andere Ger\u00e4te auszuweiten, hat er dies nun auch in eine Verordnung gefasst, mit der sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung befasst. Stimmt der Bundesrat zu, ist k\u00fcnftig nicht nur das Bedienen von Handys, sondern unter anderem auch von Tabletts und Navigationsger\u00e4ten verboten. 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